Welche Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung?
Eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung wirkt attraktiv und kostengünstig. Mitunter können Sie jedoch mit einer Selbstbeteiligung durch günstigere Beiträge deutlich sparen.
Eine Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten auf, die im Falle eines Rechtsstreits entstehen. Davon ausgenommen ist eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung: Diese Summe trägt die versicherte Person selbst – alles, was darüber hinausgeht, zahlt die Versicherung. Der große Vorteil einer Selbstbeteiligung liegt darin, dass der Anbieter im Gegenzug die monatlichen oder jährlichen Versicherungsbeiträge senkt. Dennoch suchen viele Menschen nach einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. Was ist sinnvoller?
Um zu entscheiden, ob eine Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung besser geeignet ist, ist ein Blick auf die eigenen Erwartungen wichtig: Wer damit rechnet, seine Rechtschutzversicherung äußerst selten in Anspruch nehmen zu müssen, kann mit einem Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung langfristig kräftig sparen. Wer das komplette Kostenrisiko auf einen Versicherer übertragen möchte, ist wahrscheinlich mit einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung besser beraten.
Auch der zu erwartende Streitwert spielt eine Rolle bei der Entscheidung für einen Rechtsschutz mit oder ohne Selbstbeteiligung: Bei einem hohen Streitwert fällt eine Selbstbeteiligung kaum ins Gewicht. Befürchten Sie Streitigkeiten um eher kleinere Summen, kann der Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung die bessere Wahl sein. Gezahlt wird die Selbstbeteiligung übrigens meist pro Versicherungsfall.
Je nach Anbieter sind folgende Modelle üblich:
Auch wenn die Beitragshöhe natürlich eine Rolle spielt, sollten Sie stets auf das Gesamtangebot achten. Nur wenn die Leistungen stimmen, sind Sie im Ernstfall auch wirklich gut abgesichert. Entscheiden Sie sich bewusst für einen Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung von ROLAND und kombinieren Sie dadurch einen großen Leistungsumfang mit günstigen Konditionen.
Wann Sie die Selbstbeteiligung zahlen, ist von Ihrer Rechtsschutzversicherung abhängig. Meist wird sie erhoben, sobald die Versicherung sich des Rechtsstreits annimmt. Bisweilen wartet der Anbieter ab, bis der Anwalt sein Honorar abrechnet oder das Gericht eine Rechnung ausstellt.
Die Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung hat gegenüber dem Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung an dieser Stelle einen weiteren Vorteil, denn je nach Ausgang des Verfahrens kann es zu einer Rückerstattung der Selbstbeteiligung durch die Rechtsschutzversicherung kommen –während Sie dennoch von den niedrigeren Versicherungsbeiträgen profitieren. Das ist der Fall, wenn das Verfahren gewonnen wird, denn dann trägt die Gegenseite sämtliche Kosten – inklusive jener, die die Versicherung bereits übernommen hat. Da der Versicherung also keine Kosten entstanden sind, erhalten Sie auch Ihre Selbstbeteiligung an den Verfahrenskosten zurück.
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Eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung kann unter Umständen sinnvoll sein. Insbesondere wenn Sie jedoch nicht explizit mit Rechtsstreitigkeiten rechnen, sondern sich und Ihre Familie einfach gut absichern wollen, besteht für Sie bei einem Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung ein großes Sparpotenzial, das Sie nicht ungenutzt lassen sollten.
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