Kann man eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?

Es ist meist nicht möglich und auch nicht sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen. Warum das so ist und warum diese Tatsache für Sie sogar Vorteile hat, erfahren Sie hier.

Mann schüttelt jemand anderem die Hand und lächelt. Hinter ihm sitzt eine junge Frau an einem Schreibtisch neben einem Regal.

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Vorteile der Rechtsschutzversicherung

Icon: Wappen mit blauem Hermesstab (zwei Schlangen winden sich um einen Stab mit Flügeln).

Individueller Rundumschutz

Privat, Beruf, Verkehr immer abgesichert - Erweiterungen möglich
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Jederzeit erreichbar

Telefonberatung 24/7 mit Rückruf-Service oder Live-Chat
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Unterstützung im Konfliktfall

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Ist ein Rechtsschutz rückwirkend abschließbar?

In den allermeisten Fällen greift eine Rechtsschutzversicherung nicht rückwirkend und auch erst nach einer eventuell vertraglich vereinbarten Wartezeit für bestimmte Leistungen. Während in einigen Bereichen (zum Beispiel im Verkehrsrecht) ein Rechtsschutz ohne Wartezeit möglich ist, ist ein rückwirkender privater Rechtsschutz jedoch grundsätzlich nicht vorgesehen. Auch ROLAND bietet weder einen rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz noch einen rückwirkenden Mietrechtsschutz oder Arbeitsrechtsschutz an.

Dennoch sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass bei einigen wenigen Versicherern eine Rechtsschutzversicherung auch rückwirkend abschließbar ist. Dabei sollten Sie allerdings die Versicherungsbedingungen genau prüfen: Diese Policen gehen fast immer mit sehr langen Vertragslaufzeiten und deutlich höheren Kosten einher. Auch die Bedingungen für den Leistungsfall sind sehr eng gesteckt. Auf diese Weise versuchen die Versicherer, das hohe Kostenrisiko auszugleichen, das ein rückwirkender Rechtsschutz für sie mit sich bringt.

Unsere Empfehlung: Sichern Sie sich vorbeugend ab. Denn Sie wissen schließlich nie, wann Sie – gegebenenfalls sogar völlig unverschuldet – in einen rechtlichen Konflikt geraten könnten. Mit einem bestehenden Rechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite und nicht auf eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung angewiesen.

Was spricht gegen eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung?

Versicherer sind auf die sogenannte Versicherungsgemeinschaft angewiesen: Alle Versicherten tragen gemeinsam mit ihren Beitragszahlungen die entstehenden Kosten, wenn eine versicherte Person Leistungen in Anspruch nimmt. So ist es für alle möglich, sich zu vergleichsweise günstigen Konditionen im Ernstfall vor sehr hohen Kosten zu schützen. Dieses Konzept funktioniert jedoch nur, wenn niemand das System ausnutzt.

Aus genau diesem Grund ist eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung nicht sinnvoll. Sichern sich alle erst dann ab, wenn sie voraussichtlich sehr bald die Leistungen benötigen, triebe das die Kosten für die Versicherer in die Höhe. In der Folge müssten alle Versicherten weitaus höhere Beiträge zahlen. Auch die Vertragsbedingungen müssten sehr viel enger gefasst werden, um die versicherten Personen lange an den Versicherer zu binden und somit doch noch kostendeckend arbeiten zu können.

Letztendlich dient es also jeder versicherten Person, dass ein rückwirkender Rechtsschutz nicht die Norm ist. Zwar werben einzelne Versicherer mit rückwirkenden Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit , das günstigste und sicherste Vorgehen ist jedoch eine vorsorgliche Absicherung.

Übrigens: Bei ROLAND gibt es mit der telefonischen Rechtsberatung, der Mediation sowie vielen weiteren Services tolle kostenfreie Leistungen für unsere Versicherten. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Konfliktlöser zu Seite!

Unser Online-Tarif

Mit unseren Top-Rechtsschutz-Tarifen sind Sie in allen Lebenslagen rechtlich auf der sicheren Seite. Für einen optimalen Schutz sind die Bausteine Privat, Beruf und Verkehr in allen drei Varianten enthalten und Ergänzungen individuell erweiterbar.

Basis Eine Stern

Der zuverlässige Basis-Schutz für Preisbewusste
  • Deckungssumme unbegrenzt
  • Erbrecht bis 250 €/Fall
  • Familienrecht bis 250 €/Fall
  • Lebenspartnerschafts- und Eherecht bis 250 €/Fall
  • Risikoarme Kapitalanlagen

Komfort Zwei Sterne

Der ausgewogene Schutz mit bestem Preis-Leistungsverhältnis
  • Deckungssumme unbegrenzt
  • Erbrecht bis 1.250 €/Fall
  • Familienrecht bis 1.250 €/Fall
  • Lebenspartnerschafts- und Eherecht bis 1.250 €/Fall
  • Risikoarme Kapitalanlagen
  • Selbstständige Nebentätigkeit

Premium Drei Sterne

Der umfangreiche Rundum-Schutz für Anspruchsvolle
  • Deckungssumme unbegrenzt
  • Erbrecht bis 5.000 €/Fall
  • Familienrecht bis 5.000 €/Fall
  • Lebenspartnerschafts- und Eherecht bis 2.500 €/Fall
  • Risikoreiche Kapitalanlagen bis zu 50.000 € Anlagesumme
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Frau und Mann sitzen nebeneinander auf einem Sofa. Sie schauen sich gemeinsam den ROLAND Newsletter auf einem Tablet an.