Vorteile der Rechtsschutzversicherung
Ist ein Rechtsschutz rückwirkend abschließbar?
In den allermeisten Fällen greift eine Rechtsschutzversicherung nicht rückwirkend und auch erst nach einer eventuell vertraglich vereinbarten Wartezeit für bestimmte Leistungen. Während in einigen Bereichen (zum Beispiel im Verkehrsrecht) ein Rechtsschutz ohne Wartezeit möglich ist, ist ein rückwirkender privater Rechtsschutz jedoch grundsätzlich nicht vorgesehen. Auch ROLAND bietet weder einen rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz noch einen rückwirkenden Mietrechtsschutz oder Arbeitsrechtsschutz an.
Dennoch sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass bei einigen wenigen Versicherern eine Rechtsschutzversicherung auch rückwirkend abschließbar ist. Dabei sollten Sie allerdings die Versicherungsbedingungen genau prüfen: Diese Policen gehen fast immer mit sehr langen Vertragslaufzeiten und deutlich höheren Kosten einher. Auch die Bedingungen für den Leistungsfall sind sehr eng gesteckt. Auf diese Weise versuchen die Versicherer, das hohe Kostenrisiko auszugleichen, das ein rückwirkender Rechtsschutz für sie mit sich bringt.
Unsere Empfehlung: Sichern Sie sich vorbeugend ab. Denn Sie wissen schließlich nie, wann Sie – gegebenenfalls sogar völlig unverschuldet – in einen rechtlichen Konflikt geraten könnten. Mit einem bestehenden Rechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite und nicht auf eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung angewiesen.
Was spricht gegen eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung?
Versicherer sind auf die sogenannte Versicherungsgemeinschaft angewiesen: Alle Versicherten tragen gemeinsam mit ihren Beitragszahlungen die entstehenden Kosten, wenn eine versicherte Person Leistungen in Anspruch nimmt. So ist es für alle möglich, sich zu vergleichsweise günstigen Konditionen im Ernstfall vor sehr hohen Kosten zu schützen. Dieses Konzept funktioniert jedoch nur, wenn niemand das System ausnutzt.
Aus genau diesem Grund ist eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung nicht sinnvoll. Sichern sich alle erst dann ab, wenn sie voraussichtlich sehr bald die Leistungen benötigen, triebe das die Kosten für die Versicherer in die Höhe. In der Folge müssten alle Versicherten weitaus höhere Beiträge zahlen. Auch die Vertragsbedingungen müssten sehr viel enger gefasst werden, um die versicherten Personen lange an den Versicherer zu binden und somit doch noch kostendeckend arbeiten zu können.
Letztendlich dient es also jeder versicherten Person, dass ein rückwirkender Rechtsschutz nicht die Norm ist. Zwar werben einzelne Versicherer mit rückwirkenden Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit , das günstigste und sicherste Vorgehen ist jedoch eine vorsorgliche Absicherung.
Übrigens: Bei ROLAND gibt es mit der telefonischen Rechtsberatung, der Mediation sowie vielen weiteren Services tolle kostenfreie Leistungen für unsere Versicherten. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Konfliktlöser zu Seite!
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