Den Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall durchzusetzen, ist für Laien nicht einfach. Ein Verkehrsrechtsschutz ist daher dringend zu empfehlen: Die Versicherung berät zunächst zu den Möglichkeiten und empfiehlt dann einen geeigneten Fachanwalt, wenn die Lage erfolgsversprechend erscheint. Der Anwalt kann wiederum Gutachter und andere Sachverständige hinzuziehen, die dafür nötig sind, den Anspruch auf Schmerzensgeld nach dem Unfall durchzusetzen.
Aber wer zahlt das Schmerzensgeld nach einem (Auto-)Unfall eigentlich? Der Anspruch besteht gegen denjenigen, der den Unfall verursacht hat. Bei einem Autounfall besteht in der Regel eine Kfz-Haftpflicht, die dann für die Kosten aufkommt und auch das Schmerzensgeld zahlt. Ist das nicht der Fall, muss der Unfallverursacher unter Umständen selbst zahlen – sofern er dazu in der Lage ist, die oft sehr hohen Kosten zu tragen.
Wie hoch das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall ausfällt, ist sehr unterschiedlich und hängt von diversen Faktoren ab. Die Schwere der Verletzungen und die Einschränkungen, die sich im Alltag ergeben, spielen eine wichtige Rolle. Gegebenenfalls können auch die Kosten für einen Verdienstausfall geltend gemacht werden. Auch dafür muss der Geschädigte aber beweisen, dass der Verdienstausfall die Folge des Unfalls ist.
Als Orientierung wird bei Bußgeldkatalog.org beispielhaft dargestellt,
wie viel Schmerzensgeld ein Schleudertrauma nach einem Autounfall begründen kann. Die Beträge beginnen im niedrigen dreistelligen Bereich, erreichen aber auch den höheren vierstelligen Bereich. Auch deswegen ist es empfehlenswert, sich durch einen Verkehrsrechtsschutz abzusichern: Mithilfe von spezialisierten Anwälten und Gutachtern lassen sich eventuell höhere Ansprüche durchsetzen.