Mann sitzt am Steuer eines Autos. Er bedient sein Smartphone.

(Privates) Carsharing aus rechtlicher Sicht

Reisen & Verkehr

Du hast weder Geld noch Platz für ein eigenes Auto, verspürst aber trotzdem das Bedürfnis nach Wochenendausflügen und Großeinkäufen? Dank Carsharing ist das kein paradoxes, unlösbares Problem mehr. Denn du kannst dir bei Carsharing-Anbietern stundenweise ein Auto mieten.

Doch wie funktioniert Carsharing rechtlich eigentlich und welche Kosten entstehen? Und wie sieht es mit so wichtigen Themen wie Haftung oder Versicherung aus? Zusammen mit ROLAND Partneranwalt Per Friedrich von der Kanzlei Per Friedrich beleuchten wir das Thema umfassend.

Was ist Carsharing genau?

Beim Carsharing – auf Deutsch „Auto teilen" – besitzt du das Auto nicht selbst, sondern teilst es dir mit Anderen. So benutzen mehrere Menschen dasselbe Auto effizienter. Denn die Fahrzeuge bleiben idealerweise weniger ungenutzt stehen. Der Grundgedanke ist also, dass viele Menschen gemeinsam weniger Autos benötigen.

„Der Fahrzeughalter des Autos ist in der Regel der Carsharing-Anbieter. Mietende schließen mit dem Unternehmen bei der Anmeldung einen Vertrag. Teilweise enthält dieser Vertrag auch eine Bonitätsprüfung z.B. eine Abfrage bei der Schufa . Danach kann man alle Autos des Anbieters rund um die Uhr selbst buchen und fahren”, erklärt Rechtsanwalt Per Friedrich.

Gebucht werden die Autos je nach Anbieter bequem über die Website, App oder per Telefon. Die Autos kannst du dann per Smartphone, mit einer Chipkarte oder dem Schlüssel öffnen und direkt losfahren. Manche Anbieter verwenden Tresore zur Schlüsselverwahrung und -übergabe. Bei rein digitalen Konzepten befindet sich der Autoschlüssel im Fahrzeug oder das Auto startet auf Knopfdruck nach Öffnung per App.

Das besondere beim Carsharing ist, dass jeweils nur die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs bezahlt wird. Bei der Abrechnung gibt es verschiedene Modelle. Es wird entweder nach Zeit (z.B. pro Minute), nach Kilometer oder mit einer Mischung aus Zeit und Kilometern abgerechnet. Dabei sind immer alle Carsharing-Kosten im Preis enthalten – selbst das Benzin oder der Strom bei E-Autos. Weitere Kosten wie die Carsharing-Versicherung, TÜV-Untersuchung, Pflege, Waschanlage, Werkstatt, Wartung, Winterreifenwechsel usw. übernimmt ebenfalls der Anbieter.

Übrigens wird Carsharing immer beliebter: Zum 1. Januar 2023 waren in Deutschland knapp 4,5 Millionen fahrberechtigte Menschen bei Carsharing-Anbietern angemeldet. Das waren 31,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Zu diesem Zeitpunkt standen deutschlandweit 33.930 Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung.

Zwei Formen des Carsharings haben sich etabliert:

1. Stationsbasiert: Die Autos stehen an festen Stationen oder Standorten des Anbieters (z.B. cambio oder Flinkster von DB).

2. Free-floating: Die Autos können "frei" im Straßenraum abgeholt und abgestellt werden (z.B. SHARE NOW oder MILES).

Abgesehen von den teils international bekannten Anbietern gibt es auch privates Carsharing. Beim sogenannten Peer-to-Peer-Modell leihst du dir das Auto von anderen Privatpersonen (z.B. SnappCar oder Getaround).

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Wie funktioniert Carsharing rechtlich?

Bei der klassischen Autovermietung ist jede Anmietung ein eigener Mietvertrag. Ist also auch jede Carsharing-Buchung rechtlich gesehen ein einzelner Vertrag?

„Beim Carsharing handelt es sich in der Tat um einen abgewandelten Mietvertrag. Der Vertrag kommt zustande, wenn man die Buchung abschließt bzw. das Auto mit dem Smartphone, einer Chipkarte oder dem Schlüssel öffnet”, weiß der Rechtsexperte. Aber da das Auto häufig nicht persönlich an die vermietende Partei zurückgegeben wird, entfällt beim Carsharing das Übergabeprotokoll.

Du solltest das Auto unbedingt vor der ersten Fahrt und auch bei Abgabe auf Schäden überprüfen. Eventuelle Schäden musst du dem Carsharing-Unternehmen sofort melden. Bei vielen Anbietern bist du zur Schadenkontrolle sogar vertraglich verpflichtet - doch dazu später mehr. Schauen wir zunächst, wie die Kosten für Carsharing im Vergleich zum eigenen Auto dastehen.

Carsharing: Kosten & Preise sind anbieterabhängig

Allgemein lässt sich festhalten, dass free-floating Carsharing etwas teurer ist, als stationsbasierte Anbieter. Grund dafür sind u.a. die höheren Betriebskosten durch Parkgebühren im öffentlichen Raum, sowie die meist deutlich neueren Fahrzeuge.

Die meisten Anbieter senden ihren Usern nach der Buchung oder Fahrt direkt eine Mail mit den entstandenen Kosten. Bezahlt wird direkt per Kreditkarte oder per monatlicher Abbuchung vom Konto per Lastschrift.

Aber ist Carsharing günstiger als ein eigenes Auto? Der Bundesverband CarSharing e.V. ermittelt jedes Jahr den Kostenunterschied zwischen den beiden Varianten. Der Vergleich wird anhand von gefahrenen Kilometern sowie zahlreichen Beispielrechnungen erstellt. Das Ziel ist dabei ein umfangreicher Kostenvergleich zwischen einem eigenen PKW und dem Carsharing sowie die Betrachtung der Entwicklung im Zeitverlauf.

Kernergebnis: Carsharing lohnt sich vor allem für Menschen, die nicht täglich lange Strecken mit dem Auto fahren. Bis zu einer Distanz von 14.000 Kilometern pro Jahr (± 38,5 gefahrene Kilometer pro Tag) ist Carsharing günstiger als ein neu angeschafftes, eigenes Auto (Stand: 2024).

Die errechnete Kostenersparnis kann enorm sein. Wenn zum Beispiel ein Haushalt rund 8.000 Kilometer pro Jahr mit dem Pkw zurücklegt, spart der Carsharing-nutzende Haushalt gegenüber dem Haushalt mit eigenem Neuwagen etwa 1.622 Euro pro Jahr ein. Wichtig ist aber zu wissen, dass ein erheblicher Teil dieses Kostenunterschieds durch den hohen Wertverlust bei Neuwagen zustande kommt. Bei einer Rechnung mit einem Gebrauchtwagen mit Garantie sähe es also vermutlich anders aus.

Wenn du auf dein eigenes Auto nicht verzichten möchtest, könntest du es anderen über eine Plattform anbieten. So kannst du es vermieten, während du es selbst nicht nutzt. Denn auch privates Carsharing ist wie eingangs erwähnt eine weitere Option.

Sonderfall: Privates Carsharing

Privates Carsharing ist theoretisch dazu geeignet, dein Auto teilweise zu refinanzieren. Allerdings solltest du unbedingt prüfen, ob der Umfang gewerblich ist. Wenn ja, musst du die Einnahmen versteuern und auch ein Gewerbe anmelden.

„Wer sein Auto gewerblich über Carsharing-Plattformen vermietet, muss das Auto als sogenanntes Selbstfahrervermietfahrzeug zulassen und teurer versichern. Außerdem muss das Fahrzeug dann jedes Jahr zur Hauptuntersuchung”, stellt Rechtsanwalt Per Friedrich fest.

Selbstfahrervermietfahrzeuge müssen bei der Kfz-Zulassungsstelle anders zugelassen werden. Gängige Anwendungsfälle für diesen Status sind neben dem privaten Carsharing auch der Verleih von Wohnmobilen und natürlich die klassische Autovermietung.

„Es ist unbedingt mit der Versicherung zu klären, ob das Auto überhaupt auf einer Carsharing-Plattform vermietet werden darf. Denn meist ist nur die private Nutzung versichert. Stimmt die Versicherung dem Carsharing nicht zu, besteht kein Versicherungsschutz”, warnt der Jurist. In diesem Fall ist ein spezieller Kfz-Tarif für Selbstfahrervermietfahrzeuge nötig.

Auch beim Firmenrechtsschutz im Verkehr macht es einen großen Unterschied, ob das Auto nur selbst genutzt oder auch vermietet wird. In jedem Fall solltest du dich zum Thema Carsharing und Versicherung qualifiziert beraten lassen.

(Privates) Carsharing nur mit Versicherung!

In der Regel ist das Auto beim Carsharing-Anbieter vollkaskoversichert - allerdings meist mit einer hohen Selbstbeteiligung. Einige Beispiele:

  • Bei MILES beträgt die Selbstbeteiligung am Carsharing-Schaden je nach Pkw Kategorie 900 bis 1000 Euro.
  • Bei SHARE NOW sind es 250 Euro mit Plus-Schutz und 1000 Euro ohne das Zusatzpaket.
  • Bei cambio ist die Selbstbeteiligung bei einem Carsharing-Unfall maximal 200 Euro mit Sicherheitspaket und 1200 Euro je Schadenfall ohne das Zusatzpaket.

Aber welche Versicherung haftet, wenn du dein privates Auto für Carsharing über eine Online-Plattform vermietest? Es gelten immer die allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Einige Carsharing-Plattformen bieten dafür spezielle Versicherungslösungen an, die automatisch in den Gebühren enthalten sind.

Beispiel: Die Person, die dein Auto über die Plattform mietet, schließt die Versicherung mit ihrer Buchung automatisch ab. Wird dein Auto beschädigt, während es vermietet ist, greift nicht deine Kfz-Versicherung, sondern die des Carsharing-Anbieters.

Wenn die Carsharing-Plattform keinen Versicherungsschutz anbietet oder dieser dir zu teuer erscheint, solltest du mit deiner Kfz-Versicherung Kontakt aufnehmen. Kläre unbedingt, ob deine Police auch Schäden abdeckt, die fremde Fahrer verursachen. Gegebenenfalls musst du dafür den Tarif wechseln und einen höheren Beitrag in Kauf nehmen. Auch ein Auto-Schutzbrief kann in Frage kommen. Neben der Versicherung ist es auch wichtig, das Thema Haftung beim Carsharing klarzustellen.

Wer haftet wann beim Carsharing?

Schäden an anderen Fahrzeugen sind bei den großen Anbietern über deren Haftpflichtversicherung gedeckt. Auch bei unverschuldeten Unfällen greift in der Regel die Vollkasko des Carsharing-Anbieters. Einige Carsharing-Anbieter bieten auch zusätzliche Versicherungspakete an, um dein Kostenrisiko zu minimieren.

Anders ist es bei Schäden an den eigenen Fahrzeugen. Dafür bist du als mietende Person verantwortlich. Du solltest in jedem Fall vor der Abfahrt eine Schadenkontrolle durchführen.

Wenn du Schäden am Fahrzeug findest, dokumentiere und melde diese umgehend. Der Kundenservice kennt vorhandene Schäden am Fahrzeug bereits. Manchmal sind bekannte Dellen oder Kratzer auch in den Unterlagen im Fahrzeug dokumentiert. Aber sicher ist sicher!

Als Kunde haftest du nur für einen Schaden, wenn der Carsharing-Anbieter dir ein Verschulden nachweisen kann. Für eine solche Situation bei beschädigten Mietautos gibt es bereits entsprechende Urteile. Die Gerichte stellen hier klar: Die mietende Partei haftet nicht für Schäden am Mietauto, die nicht aufklärbar sind.

Dazu ergänzt Fachanwalt für Verkehrsrecht Per Friedrich: „Carsharing-Kunden haften auch dann nicht mehr, wenn die Mietzeit ordnungsgemäß beendet wurde. Sobald das Auto an einer öffentlich zugänglichen Stelle abgestellt ist, endet die Verantwortung für das Fahrzeug. Denn in diesem Fall ist nicht auszuschließen, dass der Schaden durch andere verursacht wurde (z.B. Parkunfall oder Vandalismus).”

Die Nachweispflicht für Schäden am Fahrzeug trägt der Rechtsprechung nach immer der Carsharing-Anbieter. Dieser Nachweis ist jedoch oft schwierig. Allerdings solltest du dich nicht darauf verlassen, dass ein Nachweis der Schadenverursachung kaum rechtssicher erbracht werden kann. Denn bei großen Schäden droht dir ein teurer, langwieriger Rechtsstreit. In jedem Fall solltest du die Schadenkontrolle beim Carsharing nicht vergessen!

Schaden am Carsharing-Auto nicht verursacht?

Bei einer klassischen Autovermietung wird das Auto vor Übergabe und bei Abgabe auf Schäden geprüft. Diese Aufgabe übernehmen beim Carsharing die Kunden selbst. Viele Unternehmen verpflichten dich dazu sogar in den Nutzungsbedingungen. Das solltest du definitiv auch tun, um die Haftung für Schäden anderer abzuwenden.

Schäden werden von den Anbietern meist selbst reguliert z.B. indem die vorherige Person diese zahlen muss. Doch was passiert, wenn dein Auto beim Carsharing einen Schaden hat, der noch nicht entdeckt wurde (z.B. eine Delle in der Beifahrertür)?

„Ein Blick in die Nutzungsbedingungen kann unterschiedliche Szenarien ergeben. Dort können verschiedene Klauseln zur Haftung enthalten sein wie zum Beispiel: „Werden keine Neuschäden vor Fahrtantritt gemeldet, gilt das Fahrzeug als optisch und technisch einwandfrei“. Diese bedeuten, dass Nutzende auch für Schäden haften, die sie nicht selbst verursacht haben. Allerdings können solche Klauseln je nach Formulierung in Deutschland auch rechtlich unwirksam sein”, weiß der Rechtsexperte.

Im Streitfall mit dem Anbieter hilft ROLAND seinen Versicherten mit kostenfreier telefonischer Rechtsberatung oder einer Mediation von qualifizierten Rechtanwaltskanzleien.

Wer haftet bei einem Carsharing-Unfall?

Auch bei einem Carsharing-Unfall gelten die allgemeinen Haftungsregeln. „Schäden aus einem unverschuldeten Unfall zahlt die Kfz-Versicherung der verursachenden Partei. Ansprüche auf Schadensersatz stehen dem Carsharing-Unternehmen zu. Ansprüche wie Schmerzensgeld, welche die Gesundheit der fahrenden Person betreffen, stehen selbstverständlich der betroffenen Person zu”, stellt Rechtsanwalt Per Friedrich klar.

Anders sieht es aus, wenn ein Carsharing-Unfall durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurde. Wer beispielsweise während der Fahrt mit seinem Handy am Steuer auf dem Display herumtippt, eine rote Ampel überfährt und einen Unfall verursacht, muss den Schaden selbst begleichen. Der Schutz deiner Kfz-Versicherung greift dann nicht mehr.

Gleiches gilt bei einem Carsharing-Unfall unter Alkohol am Steuer oder Drogeneinfluss. Denn damit verstößt du gegen die geltenden Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Zusätzlich kann je nach Schwere ein Strafverfahren die Folge sein. Auch in diesem Fall greift der Schutz der Carsharing-Versicherung nicht.

Carsharing Vorteile & Nachteile zusammengefasst

Zum Abschluss möchten wir euch noch die wichtigsten Vorteile und Nachteile von Carsharing zusammenfassen. Diese haben je nach individueller Situation ein unterschiedliches Gewicht.

VorteileNachteile
Meist langfristig günstiger als eigenes Auto:
Kosten sind flexibler und nutzungsabhängig.
Bei free-floating Anbietern: Einzelne Fahrten können bei langer Nutzungszeit schnell teuer werden.
Ressourcenschonend für UmweltNicht immer in der Nähe.
Bei free-floating Anbietern: Überall Auto abstellbar, aber wichtig: Geschäftsgebiet beachten, sonst fallen höhere Gebühren an.Bei stationsbasierten Anbietern: Auto immer zentral abholen und zur Station zurückbringen.
Bequem: Versicherung, Reifenwechsel, Wartung oder Reparatur uvm. nicht selbst organisieren.Auto kann nicht verfügbar sein, wenn man es gerade braucht.
Elektrofahrzeuge fahren, ohne sich um eine eigene Ladesäule kümmern zu müssen.Auf dem Land wenig verfügbar.
Viele verschiedene Modell nutzen:
Für Ausflüge Kleinwagen, für Möbelkauf einen Transporter.
 
Fahrpraxis ohne eigenes Auto beibehalten. 
Kein eigener Parkplatz oder Garage nötig. 
Frau und Mann sitzen nebeneinander auf einem Sofa. Sie schauen sich gemeinsam den ROLAND Newsletter auf einem Tablet an.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 06. Mai 2024 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Herr Per Friedrich ist seit 1991 als Rechtsanwalt zugelassen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bietet er in seiner Kanzlei in Berlin-Lichterfelde umfassende rechtliche Beratung und Vertretung. Darüber hinaus ist er spezialisiert auf Strafrecht, allgemeines Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitengesetz und Mietrecht. In der Kanzlei Per Friedrich steht jeweils ein erfahrener Rechtsanwalt bzw. eine erfahrene Rechtsanwältin für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht zur Verfügung.

Per Friedrich

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Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“