Eine Person in kurzer Hose fährt mit einem E-Scooter. Die Person fährt über einen Platz vor einem großen Gebäude.

Regeln für E-Scooter: Zulassung, Führerschein und mehr

Reisen & Verkehr

Klein, flink und wendig – E-Scooter sind einfach praktisch. Daher haben sie sich vor allem in Städten als beliebtes Fortbewegungsmittel etabliert. Doch was bei ihrer Nutzung alles zu beachten gilt, ist vielen unklar.

Damit alle Unsicherheiten beseitigt sind, beleuchten wir für dich gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Preuß der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz in diesem Artikel die wichtigsten Aspekte: Wie ist die Zulassung bei E-Scootern geregelt? Besteht eine Führerscheinpflicht bei E-Scootern? Muss ein E-Scooter versichert werden?

E-Scooter: Zulassung und Straßenverkehr

Wenn ein E-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen ist, befindet sich an der Unterseite oder am Rahmen das sogenannte Typenschild. Im Grunde genommen werden die meisten E-Scooter mit Straßenzulassung verkauft. „Um eine Typenschild-Genehmigung zu erhalten, müssen Hersteller jedes Fahrzeugmodell beim Kraftfahrt-Bundesamt überprüfen lassen”, erklärt Rechtsanwalt Alexander Preuß. Ist der Elektroroller StVZO-konform, bekommt er seine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).

E-Scooter-Zulassung: Die Voraussetzungen

Damit ein E-Scooter seine Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt erhält, muss seine Ausstattung der Straßenverkehrsordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen. Beispielsweise muss der Roller folgende Bedingungen erfüllen:

  • zugelassene Beleuchtung und Reflektoren vorne und hinten
  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Glocke oder Klingel
  • maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • maximal 500 Watt Motorleistung

Zudem spielen bei der Zulassung auch das Maximalgewicht, der Schutz vor Manipulation und Fragen der Batteriesicherheit eine Rolle.

Wer einen E-Scooter ohne Straßenzulassung fährt, dem droht ein Bußgeld. „Aber sollte es vorkommen, dass ein Roller keine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzt, kann bei der zuständigen Zulassungsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis – eine EBE – beantragt werden”, darauf weist Anwalt Alexander Preuß hin.

Zunächst muss geprüft werden, ob der E-Scooter alle Voraussetzungen erfüllt. Anschließend kann das entsprechende Gutachten dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden. Falls der Roller die Anforderungen nicht erfüllt, muss er nachgerüstet werden. Währenddessen darf er nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

E-Scooter besitzen kein Nummernschild wie andere Kraftfahrzeuge. Jedoch müssen E-Scooter über ein Kennzeichen in Form einer Plakette verfügen, die von der jeweiligen Versicherung ausgegeben wird. Denn diese ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Das Fahren von E-Scootern auf dem Gehweg ist verboten. „Ausgenommen davon sind Roller, die maximal 6 km/h fahren können. Solche E-Scooter sind auch auf Gehwegen erlaubt”, so Rechtsanwalt Alexander Preuß. Wenn eine höhere Geschwindigkeit erreicht wird, müssen Radwege, Radstreifen oder Fahrradstraßen genutzt werden. Wenn diese nicht vorhanden sind, muss auch außerhalb geschlossener Ortschaften auf die Straßen ausgewichen werden.

Zudem gilt grundsätzlich, dass ein E-Scooter ohne Betriebserlaubnis nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen darf. „Folglich darf ein E-Scooter ohne Straßenzulassung auch nicht auf Radwegen fahren”, unterstreicht der Jurist.

Mitnahme von E-Scootern im Zug

E-Scooter dürfen im Zug ohne Anmeldung kostenlos mitgeführt werden. Wenn der Roller zusammenklappbar ist, gilt er als Handgepäck. Falls der E-Scooter nicht zusammenklappbar ist, ist er eine Traglast. Dann darf er nur mitgenommen werden, wenn es möglich ist, ihn sicher im Gepäckregal, in der Gepäckablage über dem Sitz oder in den Stellflächen unter oder zwischen den Sitzen zu verstauen.

Führerschein für den E-Scooter

Braucht man für einen E-Scooter einen Führerschein? Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein nötig. Es muss auch keine Mofa-Prüfbescheinigung vorliegen.

E-Scooter – Ab welchem Alter?

„Auch wenn sie an ein Spielzeug erinnern, sind E-Scooter keine Kinder-Roller”, sagt Anwalt Alexander Preuß. Ab wann darf man einen E-Scooter fahren? Das ist gesetzlich in der eKFV geregelt: Für E-Scooter liegt das vorgegebene Alter bei mindestens 14 Jahren.

Sicherheit im Straßenverkehr

Beim Fahren von E-Scootern besteht keine Helmpflicht. Allerdings wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, einen E-Scooter zu zweit zu fahren. Selbst dann nicht, wenn dadurch das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.

„Zudem ist immer Achtsamkeit geboten. Denn viele unterschätzen bei E-Scootern die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h”, appelliert der Jurist. Folglich ist ein E-Scooter-Unfall keine Seltenheit. Im Falle eines Unglücks gelten für E-Scooter-Fahrer nach § 34 StVO dieselben Regeln wie für alle Verkehrsteilnehmer. Dementsprechend droht auch eine Anzeige wegen Fahrerflucht, wenn man unerlaubt die Unfallstelle verlässt.

Promillegrenze beim E-Scooter

Auch vor der Fahrt auf einem E-Scooter sollte auf Alkohol verzichtet werden. Gesetzlich gelten für Elektroroller-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das bedeutet, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille auf einem E-Scooter in eine Polizeikontrolle gerät, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Vorausgesetzt man zeigt keine alkoholbedingten Auffälligkeiten. Anschließend erhält der Fahrer einen Bußgeldbescheid. Hier ist mit einer Strafe von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg zu rechnen.

Wenn die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille übersteigt, liegt eine Straftat vor. „Doch von einer Straftat spricht man auch schon, wenn der Fahrer ab 0,3 Promille auffälliges Verhalten zeigt. Beispielsweise wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten”, wirft Rechtsanwalt Alexander Preuß ein.

Des Weiteren gilt für E-Scooter-Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit die 0,0-Promille-Regel. Das heißt, sie dürfen unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht auf den Roller steigen. Ansonsten drohen ihnen Bußgelder und Fahrverbote.

Bußgelder bei E-Scooter-Regelverstößen

Nachfolgend eine Übersicht über die möglichen Strafen, wenn man bei einer Fahrt auf dem E-Scooter gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.

TatbestandStrafe
rote Ampel überfahrenzwischen 60 und 180 Euro Bußgeld
Fahren auf dem Gehweg15 bis 30 Euro Bußgeld
Fahren auf der Autobahn20 Euro Bußgeld
Fahren ohne Verkehrskennzeichen40 Euro Bußgeld
Fahren ohne Betriebserlaubnis70 Euro Bußgeld
Nebeneinander fahren15 bis 30 Euro Bußgeld
Handynutzung während der Fahrt100 Euro Bußgeld, 1 Punkt

E-Scooter kaufen oder leasen

Wer regelmäßig einen E-Scooter nutzt, sollte sich fragen, ob es für ihn günstiger ist, einen E-Scooter zu kaufen, einen E-Scooter zu leasen oder einen E-Scooter zu mieten.

Auf der einen Seite sind E-Scooter im Einsteigersegment mittlerweile kostengünstig in der Anschaffung. Und wer einen hochwertigen E-Scooter gebraucht kauft, bekommt ihn ebenfalls zu einem guten Preis. Auf der anderen Seite bieten aber auch immer mehr Firmen ihren Mitarbeitenden günstige E-Scooter-Leasing-Angebote. „Hier muss jeder für sich alles gut durchrechnen, um für sich persönlich die beste Variante zu finden”, empfiehlt Rechtsanwalt Alexander Preuß.

Damit die Entscheidung leichter fällt, folgend ein kleiner Überblick über die Vor- und Nachteile eines E-Scooter-Kaufs:

Vorteile E-Scooter-KaufNachteile E-Scooter-Kauf
eigener BesitzVersicherungspflicht
jederzeit verfügbarVerantwortung für Wartung und Reparatur
freie Modell-WahlAnschaffungskosten
unbegrenzte Kilometeranzahl 
E-Scooter darf überall hin mitgenommen werden (Freizeit, Urlaub ...) 
Zubehör kann nach Belieben gekauft werden. 
geringe jährliche Stromkosten 

Zum Vergleich folgt nun eine Aufstellung der Vor- und Nachteile des E-Scooter-Leasings:

Vorteile E-Scooter-LeasingNachteile E-Scooter-Leasing
große Auswahl an Modellenunbefristeter Arbeitsvertrag ist Voraussetzung
monatliche Abzüge vom Bruttolohn statt teuren Barkaufsnicht für Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen
bis zu 35 Prozent Sparpotenzial auf den Kaufpreis, wenn der E-Scooter nach der Leasing-Zeit übernommen wirdEinschränkungen bei den Nutzungsbedingungen
umfassender Versicherungsschutz inklusive 
steuerliche Ersparnis 
Mobilitätsgarantie 

E-Scooter-Sharing

„Neben Kauf und Leasing gibt es noch eine weitere Möglichkeit, Elektroroller zu nutzen", darauf weist Anwalt Alexander Preuß hin. Denn so wie beim Carsharing gibt es hier auch Anbieter für E-Scooter.

Mit dem E-Scooter-Sharing lassen sich Elektroroller höchst flexibel und spontan nutzen. Es entfallen im Vergleich zum Kauf Anschaffungs-, Wartungs- und Versicherungskosten. Zudem liefert der Anbieter eine transparente Preisübersicht.

Allerdings gibt es für das E-Scooter-Sharing auch klare Regeln. Beispielsweise liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren, auch wenn die Nutzung eines E-Scooters gesetzlich schon ab 14 Jahren erlaubt ist. Denn beim Sharing wird ein Mietvertrag abgeschlossen.

Die Anbieter erheben für das Ausleihen des E-Scooters eine Grundgebühr. In der Regel beträgt diese ein Euro. Darüber hinaus wird die Nutzung über die Zeit abgerechnet. Dabei ist mit einem Minutenpreis zwischen 15 und 25 Cent zu rechnen. „Durch die Zeitabrechnung steigen die Kosten besonders bei regelmäßigem Gebrauch sehr schnell. Deshalb zahlt sich der Kauf eines eigenen E-Scooters oft zeitnah aus”, wirft der Jurist ein.

Versicherung

Braucht ein E-Scooter eine Versicherung? Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend erforderlich. Denn nur durch diese erhält der Besitzer die Versicherungsplakette, die am Rahmen des Rollers aufgeklebt werden muss und bei Polizeikontrollen als Versicherungsnachweis gilt. Auch bieten manche Versicherungen an, E-Scooter in Teilkasko zu versichern. „Zudem ist eine Verkehrsrechtsschutz ratsam. Denn E-Scooter sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt”, rät Rechtsanwalt Alexander Preuß.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 10. September 2024 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

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Alexander Preuß ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und für die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz tätig. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Leipzig und Schwedt. Rechtsanwalt Alexander Preuß betreut seine Mandanten speziell im Verkehrsrecht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen aber unter anderem auch das Strafrecht, das Mietrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz bietet mit ihren Anwälten und Fachanwälten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, darunter in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.

Alexander Preuß

Alexander Preuß

Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“