Polizistin während der Verkehrskontrolle.

Stopp, Polizei – was Ihr bei einer Polizeikontrolle rechtlich beachten müsst

Reisen & Verkehr

„Bitte folgen“ – es ist schon ein komisches Gefühl, wenn man diese Zeilen im Rückspiegel sieht oder die Beamten mit einer Kelle am Straßenrand wedeln. Als ich zuletzt mitten in der Nacht rechts ranfahren musste, schossen mir direkt 1.000 Gedanken durch den Kopf, was ich wohl falsch gemacht haben könnte.

Zum Glück handelte es sich in meinem Fall nur um eine Routinekontrolle. Aber auch hierbei ist es ja gut, über die Rechtslage Bescheid zu wissen. Wozu bin ich als Fahrer bei einer Polizeikontrolle verpflichtet? Was dürfen die Beamten von mir verlangen und was nicht? Genau diese Fragen habe ich mit Rechtsanwalt Jürgen Frenz besprochen.

Welche Papiere muss ich als Autofahrer immer dabeihaben?

In Zeiten von Apps, Online-Tickets und anderen scannbaren Dokumenten ist man es kaum noch gewohnt, „reale“ Papiere mit sich zu führen. Wer mit dem Auto unterwegs ist, kann allerdings nicht komplett darauf verzichten, wie mir Rechtsanwalt Jürgen Frenz erklärt: „Zwei Dinge sollte man immer mit sich führen: den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt.“ Wer diese Dokumente bei einer Kontrolle nicht vorlegen kann, weil er diese zum Beispiel zu Hause vergessen hat, begeht laut dem Juristen eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von 10 Euro rechnen. Zwar könne man die Dokumente auch nachreichen – an der Ordnungswidrigkeit ändere das jedoch nichts.

Muss ich Verkehrsverstöße zugeben, wenn die Polizei mich danach fragt?

Bewegte sich die Tachonadel jetzt über oder unter der 50-Stundenkilometer-Grenze? Und war die Ampel eben dunkelgelb oder etwa doch schon rot? Gerade in der Alltagshektik lassen viele Autofahrer auch mal fünfe gerade sein. Blöd nur, wenn an der nächsten Straßenecke die Polizei auf einen wartet. Doch muss ich einen Verkehrsverstoß eigentlich zugeben, wenn die Polizei mich danach fragt? Vom ROLAND-Partneranwalt gibt es hierzu ein klares Nein: „Niemand ist verpflichtet, einen Verkehrsverstoß zuzugeben. Der Fahrer darf auch schweigen.“

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Bin ich verpflichtet, der Durchführung eines Alkohol- oder Drogenschnelltests zuzustimmen?

Besonders an den Karnevalstagen oder in der Vorweihnachtszeit ist das Promillelevel in vielen Fahrzeugen recht hoch. Auch wenn es nur die Beifahrer sind, die für eine ordentliche Alkoholfahne sorgen, steht auch der – hoffentlich nüchterne – Fahrer schnell mal unter Verdacht. Eine zugegebenermaßen blöde Situation, wie ich aus eigener Erfahrung weiß …

Mir hat es damals nichts ausgemacht, einen Alkoholtest durchführen zu lassen. Schließlich hatte ich ja nichts zu befürchten. Manch einer hat damit jedoch ein Problem und verweigert den Test. Ist das erlaubt? „Als Verkehrsteilnehmer darf ich einen Atemalkohol- oder Drogenschnelltest grundsätzlich verweigern. Diese Tests hätten nämlich in einem Strafverfahren vor Gericht ohnehin keinerlei Beweiskraft“, so Jürgen Frenz. Verweigert ein Verkehrsteilnehmer den Atemalkohol- oder Drogenschnelltest, so müssen die Polizisten laut dem Rechtsexperten entscheiden, ob sie einen Bluttest durchführen lassen. Dafür bräuchten sie allerdings einen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschluss. „Wenn die Beamten keinen Richter oder Staatsanwalt erreichen und Gefahr im Verzug besteht, dürfen sie ohne den Beschluss legal durch einen Arzt Blut abnehmen lassen“, erklärt der ROLAND-Partneranwalt. Hierfür müssten dann aber konkrete Hinweise auf einen Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegen. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn der Fahrzeugführer eine Alkoholfahne hat oder es im Fahrzeug nach Drogen riecht.

Darf die Polizei einfach meinen Kofferraum durchsuchen?

„Bitte öffnen Sie den Kofferraum“ – ein absoluter Klassiker in Krimis und Actionfilmen. Doch muss man dieser Aufforderung im realen Leben eigentlich nachkommen? Rechtsanwalt Jürgen Frenz weiß: „Es gibt klare Regeln, die festlegen, was Polizisten während einer Verkehrskontrolle überprüfen dürfen. Dazu zählen die Feststellung der Identität des Fahrers, die Überprüfung von Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers.“ Das Durchsuchen des Fahrzeuginneren sowie des Kofferraums setze dagegen einen Durchsuchungsbeschluss voraus – mit einer Ausnahme: bei Gefahr im Verzug, beispielsweise wenn der Polizist den Geruch von Cannabis feststellt.

Muss der Polizist Angaben über seine Person machen, wenn ich darum bitte?

Auch wenn die Polizei als Freund und Helfer agieren sollte, zeigt sich leider nicht jeder Beamte von seiner besten Seite. So mancher Autofahrer würde sich nach einer Verkehrskontrolle gern beschweren. Dafür muss er aber natürlich zumindest den Namen des Polizisten wissen, gegebenenfalls auch den Dienstgrad und das Polizeirevier. Als Bürger aus Nordrhein-Westfalen hat man – wie Rechtsanwalt Jürgen Frenz erklärt – auf diese Informationen kein Anrecht: „Seit Oktober 2017 besteht für Polizeibeamte in NRW keine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht mehr. Es genügt vielmehr, wenn sie eine Polizeiuniform tragen.“

Auch wenn es bestimmt Ausnahmen gibt: In der Regel erledigen die Beamten ja auch nur ihren Job – und freuen sich über kooperative Autofahrer. In diesem Sinne: Euch allen eine gute Fahrt!

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 28. August 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Jürgen Frenz ist als Rechtsanwalt in der Kanzlei Wittmann, Hendricks, Derksen, Frenz und Kollegen in Mönchengladbach tätig. Der Jurist mit über 40-jähriger Berufserfahrung ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht, Medizinrecht und Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Jürgen Frenz

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Kanzlei Wittmann, Hendricks, Derksen, Frenz und Kollegen

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“