Auf der Autobahn ereignen sich vergleichsweise wenige Unfälle – aber wenn, dann oft mit schlimmen Folgen. So passierten 2018 nur 6,7 Prozent aller Unfälle auf der Autobahn, jedoch starben dabei knapp 13 Prozent aller im Straßenverkehr Getöteten. Auch die Zahl der Verletzten ist hoch: Knapp 33.000 Menschen wurden in Verkehrsunfällen auf der Autobahn verletzt.
Zusammen mit Frank Preidel, Fachanwalt für Verkehrsrecht von der Kanzlei Preidel . Burmester, habe ich recherchiert, welche grundlegenden Vorschriften du in einer solchen Gefahrensituation beachten musst, um dich selbst und andere zu schützen. Alle wichtigen Rechtstipps bekommst du in diesem Blogbeitrag.
Fahrzeug verlassen, aus der Gefahrenzone retten, Warndreieck aufstellen
Auch wenn dies in einem Schockmoment oft schwierig ist, solltest du nach einem Unfall vor allem Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen. Zunächst gilt es, den Warnblinker anzustellen und die Warnweste anzuziehen, die sich immer im Fahrzeug-Innenraum befinden sollte. „Dann sollte man unter keinen Umständen im Fahrzeug sitzen bleiben, sondern den Wagen verlassen und sich aus der Gefahrenzone retten“, erklärt Frank Preidel. Hierfür solltest du den nachfolgenden Verkehr beobachten und dein Fahrzeug immer auf der Seite verlassen, die sich näher an der Leitplanke befindet.
Um den Unfall für die anderen Verkehrsteilnehmer erkennbar zu machen, musst du die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern. Hierfür wird ein Abstand zwischen 150 und 400 Metern empfohlen. Dabei kannst du die Begrenzungspfosten zur Orientierung nutzen, die immer in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. „Dabei sollte man sich aus Sicherheitsgründen immer hinter der Leitplanke bewegen und durch Bewegungen mit dem Warndreieck auf sich aufmerksam machen“, rät Frank Preidel.
Einsatzkräfte informieren und erste Hilfe leisten
Nachdem die Unfallstelle gesichert wurde, musst du dich gegebenenfalls um Verletzte kümmern. „Wenn mindestens eine Person verletzt wurde, muss man auf jeden Fall den Notruf wählen“, erklärt Frank Preidel. „Dabei sollte man die Einsatzkräfte über alle wichtigen Umstände informieren und detaillierte Informationen zum Zustand der Verletzten weitergeben. Erst dann ist man dazu verpflichtet, sich um die Verletzten zu kümmern und erste Hilfe zu leisten.“
Allerdings musst du nicht bei jedem Unfall den Notruf wählen. „Handelt es sich nur um einen Blechschaden, kann man darauf auch verzichten“, erklärt der Verkehrsanwalt. „Dann sollte man aber auf jeden Fall seine Daten mit den anderen Unfallbeteiligten austauschen und den Unfallhergang zum Beispiel mit Fotos oder einer Skizze dokumentieren.“ Diese Informationen sind später für dich wichtig, um den Unfall bei deiner Versicherung geltend zu machen und um die Schuldfrage zu klären.
Besondere Vorschriften für einen Lkw-Unfall
Aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts stellen Lkw in einem Unfall immer eine besondere Gefahr dar. „Wenn man in einen Unfall mit einem Lkw verwickelt ist, gelten zunächst die gleichen Vorschriften, die man auch nach einem Pkw-Unfall befolgen muss“, erklärt Frank Preidel. Du musst dann die Unfallstelle absichern, erste Hilfe leisten und die Rettungskräfte informieren. „Anders verhält es sich, wenn der Lkw Gefahrgut geladen hat, also zum Beispiel explosive, giftige oder entzündbare Stoffe. Dann sollte man grundsätzlich mindestens 60 Meter Abstand zur Unfallstelle halten, auch wenn es zu Verletzten gekommen ist“, so Preidel. Den Gefahrenbereich dürfen dann nur speziell geschulte Einsatzkräfte betreten.
Wenn der Unfall vor einem geschehen ist
Auch für den nachfolgenden Verkehr kann ein Unfall sehr gefährlich sein. Denn oft wird zu wenig Abstand eingehalten, weshalb es zu weiteren Auffahrunfällen kommt. „Wenn man einen Unfall bemerkt, muss man seine Geschwindigkeit reduzieren und die Warnblinkanlage einschalten. Kommt der Verkehr ins Stocken, muss man außerdem für die Rettungsfahrzeuge eine Rettungsgasse bilden“, erklärt Frank Preidel. Wenn du dies nicht befolgst, wirst du vom Gesetzgeber hart bestraft. Nach der neuen Straßenverkehrsordnung gibt es hierfür ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, 2 Punkte im Zentralregister in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. „Außerdem werden Fahrer, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen, mit 240 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft“, so Preidel.
Wenn du das Ende des Staus an der Unfallstelle erreicht hast, musst du dich im Reißverschlussverfahren einordnen und darfst nicht an der Unfallstelle stehenbleiben. „Sogenannten Gaffern, die langsam vorbeifahren oder gar Fotos oder Videos von der Unfallstelle anfertigen, drohen ebenfalls harte Konsequenzen“, so Frank Preidel. „Denn die Bildaufnahme einer hilflosen Person stellt nach § 201a des Strafgesetzbuches eine Straftat dar, die nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann.“
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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 5. März 2020 veröffentlicht (Haftungsausschluss).
Unser Partneranwalt
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sich Frank Preidel bestens mit Rechtsfällen rund ums Berufsleben aus. Seit 2005 ist der ROLAND-Partneranwalt als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und gründete 2007 mit Frau Rechtsanwältin Christine Burmester die Kanzlei Preidel . Burmester in Hannover. Die Kanzlei betreibt mittlerweile drei weitere Zweigstellen. Frank Preidel ist übrigens darüber hinaus ausgebildeter Mediator.
Frank Preidel
Kanzlei Preidel . Burmester