Was ist ein Schadenersatz-Rechtsschutz?
Der Schadenersatz-Rechtsschutz hilft, das Recht auf Schadenersatz durchzusetzen, wenn die Gegenseite nicht zahlen will.
Wie der Begriff vermuten lässt, dient der Schadenersatz dazu, einen Schaden zu „ersetzen“, also auszugleichen. Es soll der Zustand wiederhergestellt werden, der bestanden hätte, wenn es ein bestimmtes Ereignis nicht gegeben hätte – sei es ein fahrlässig verursachter Unfall oder eine vorsätzliche Beschädigung. Die gesetzlichen Regelungen zum Schadenersatz sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 249 und § 823 geregelt.
Wie der Schadenersatz genau aussieht, kommt auf den Einzelfall an. Ist beispielsweise ein Auto beschädigt worden, kann der Schadenersatz unter Umständen schon durch eine Reparatur geleistet werden. Möglicherweise ist das Auto aber nicht mehr zu retten – dann wird Schadenersatz durch einen Geldbetrag geleistet, und zwar in der Höhe, der eine Wiederbeschaffung eines ähnlichen Autos ermöglicht.
Auch ein Ersatz – zum Beispiel durch das zeitweise Leihen eines Mietwagens – ist möglich. Wenn Personen zu Schaden kommen, muss der Schadenersatz in aller Regel durch Zahlungen geleistet werden.
Hinweis: Vielleicht kennen Sie auch die Schreibweise „Schadensersatz“ mit Fugen-s. Sowohl „Schadenersatz“ als auch „Schadensersatz“ sind korrekt, jedoch ist die Schreibweise mit s eher im juristischen Kontext gebräuchlich. So wird zum Beispiel im BGB von „Schadensersatz“ gesprochen.
Eine Schadensersatzpflicht entsteht, wenn ein Schaden vorsätzlich („mit Absicht“) oder fahrlässig verursacht wird. Wer fahrlässig handelt, hat in einer Situation nicht die Sorgfalt walten lassen, die man objektiv erwarten kann. Unterschieden wird hier noch zwischen unterschiedlichen Graden von Fahrlässigkeit, die je nach Situation nicht immer zur Schadensersatzansprüchen führen. Allein schon deshalb lohnt sich ein Schadenersatz-Rechtsschutz, denn die Schuldfrage zu klären, kann recht aufwendig sein.
Beim Thema Schadensersatz gilt das Verursacherprinzip: Es bedeutet grob gesprochen, dass derjenige, der einen Schaden verursacht hat, ihn auch beheben bzw. für die Kosten aufkommen soll. Dabei entstehen Schadensersatzansprüche rechtlich betrachtet aus einem sogenannten Schuldverhältnis heraus. Das kann ein vertragliches Schuldverhältnis sein – zum Beispiel ein Kaufvertrag –, aber natürlich gelten unabhängig von allen Verträgen auch grundlegende gesetzliche Regelungen, die Schadensersatzansprüche begründen können. Schadensersatzansprüche können in den verschiedensten Rechtsgebieten entstehen. Hier ein paar Beispiele dazu:
Schadensersatzansprüche und auch Schadensersatzforderungen können jedoch verjähren. Die längsten Fristen gelten für Verletzungen
In diesen Fällen beträgt die Frist für die Verjährung des Schadenersatzes 30 Jahre, gerechnet von dem Ereignis, das den Schaden bewirkt hat. Andere Schadensersatzansprüche verjähren 10 Jahre, nachdem der Anspruch entstanden ist – oder spätestens 30 Jahre nach dem ursprünglichen Ereignis, je nachdem, welche Frist zuerst abläuft. Für Schadensersatzansprüche im Mietrecht, Kaufrecht etc. können wiederum andere Fristen gelten. Zum Beispiel tritt eine Verjährung des Schadensersatzes bei einem Kaufvertrag schon zwei Jahre nach Übergabe der Sache ein.
Tipp: Ein Schadenersatz-Rechtsschutz bezahlt auch eine kostenfreie telefonische Erstberatung. Hier kann beispielsweise die Frage nach einer möglichen Verjährung des Schadenersatzes vorab geklärt werden.
Grundsätzlich ist es formlos möglich, Schadenersatz zu fordern: Ein guter Freund wird beispielsweise ohne Diskussion für die zu Bruch gegangene Vase zahlen. Weigert sich die Gegenseite jedoch, Schadenersatz zu leisten, muss man weitere Schritte gehen und sein Recht gegebenenfalls mit Unterstützung durchsetzen. Ein Rechtsanwalt wird zunächst eine außergerichtliche Einigung anstreben. Ist eine Einigung nicht möglich, muss Schadensersatzklage erhoben werden. Bei einem Streitwert von bis zu 5.000 € ist das normalerweise beim Amtsgericht am Wohnort möglich – bei höheren Streitwerten ist das Landesgericht zuständig.
Die Nutzungsausfallentschädigung lässt sich anhand eines Beispiels gut verstehen: Eine Person wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt und bleibt unverletzt. Das Auto ist jedoch – für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft – nicht mehr nutzbar. Daher erhält die Person eine Nutzungsausfallentschädigung, zum Beispiel indem die Gegenseite die Kosten für einen Mietwagen übernimmt, bis das eigene Auto repariert oder ersetzt ist. Verwenden muss diese Person einen Mietwagen übrigens nicht: Er steht ihr frei, eine günstigere Alternative (etwa öffentliche Verkehrsmittel) zu nutzen und trotzdem die Nutzungsausfallentschädigung zu erhalten.
Wie hoch die Nutzungsausfallentschädigung ist, hängt in diesem Fall von dem Fahrzeug ab, das beschädigt wurde: Für einen teuren Luxuswagen gibt es eine höhere Entschädigung als für einen in die Jahre gekommenen Gebrauchtwagen. Die Entschädigung ist nach Gruppen gestaffelt und liegt zwischen mindestens 23 € und höchstens 175 € pro Tag.
Wichtig: Eine Nutzungsausfallentschädigung gibt es nur, wenn das Fahrzeug im entsprechenden Zeitraum auch genutzt worden wäre. Wurde die Person also beispielsweise bei dem Unfall so schwer verletzt, dass sie gar nicht fahren kann, erhält sie auch keine Nutzungsausfallentschädigung – wohl aber anderen Schadenersatz. Wenn allerdings Familienmitglieder das Auto dennoch genutzt hätten, kann man wiederum eine Entschädigung verlangen.
Man braucht keine Rechtsschutzversicherung, um einen Anspruch auf Schadenersatz zu haben – dieser entsteht unter bestimmten Umständen automatisch. Doch sobald die Gegenseite nicht anstandslos zahlt, ist der Schadenersatz-Rechtsschutz sehr hilfreich: Die Versicherung übernimmt die Kosten zum Beispiel für Beratung, Unterstützung durch einen Anwalt, eine Mediation, die Anfertigung von Gutachten, Prozesskosten etc.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schadenersatzpflichtige eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine öffentlich-rechtliche Einrichtung ist. Weigert sich beispielsweise die Haftpflichtversicherung des Schadenersatzpflichtigen, den Schaden zu regulieren, kann man mithilfe des Schaden-Rechtsschutzes Ansprüche auch gegen die Versicherung durchsetzen. Sogar Bund oder Bundesländer können schadenersatzpflichtig werden, stellen jedoch Prozessgegner dar, gegen die viele Menschen sich ohne eine Rechtsschutzversicherung gar nicht vorzugehen trauen.
Wichtig: Der Schadenersatz-Rechtsschutz unterstützt darin, das eigene Recht durchzusetzen – wehrt aber nicht die Ansprüche von Dritten ab, wenn man selbst einen Schaden verursacht hat. Hier überschneiden sich Schadenersatz-Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung: Für die Schäden, die man selbst gegenüber anderen erzeugt hat, ist grundsätzlich die Haftpflichtversicherung zuständig. Sie begleicht die Ansprüche oder wehrt sie ab. Somit ergänzen die beiden Versicherungen einander und sind beide in unterschiedlichen Situationen hilfreich.
Der Schadenersatz-Rechtsschutz gilt für zwei Arten von Schäden: materielle und ideelle. Materielle Schäden sind konkret zu berechnen und in einem Geldwert auszudrücken. Sie können zum Beispiel ein Haus oder ein Auto, aber auch die eigene Gesundheit, Aktien oder Urheberrechte betreffen. Schadenersatz wird dann unter anderem geleistet für:
Zu den ideellen Schäden gehören zum Beispiel Schmerzen oder Einschränkungen, für die Schmerzensgeld gefordert werden kann, aber auch Schäden durch Verleumdung oder üble Nachrede. Hier umfasst der Schadenersatz zum Beispiel Kosten für:
Fazit: Der Schadenersatz-Rechtsschutz bietet umfassenden Versicherungsschutz in zahlreichen Situationen, die im Alltag auftreten können – darunter Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle oder auch Sportunfälle. Es handelt sich dabei nicht um ein eigenständiges Produkt, sondern um einen wichtigen Bestandteil einer Rechtsschutzversicherung.
Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, wann ein Schadenersatz-Rechtsschutz sinnvoll ist – sie sind ebenso vielfältig wie das Leben selbst. Hier sehen Sie stellvertretend drei Beispiele aus verschiedenen Bereichen:
Einen Schadenersatz-Rechtsschutz ohne Wartezeit können Sie je nach Tarif buchen. Bei günstigeren Tarifen sind Wartezeiten von bis zu sechs Monaten möglich, im Premium-Tarif von ROLAND entfällt die Wartezeit im Vertrags- und Sachenrecht vollständig. Beachten Sie aber, dass es nicht möglich ist, den Schadenersatz-Rechtsschutz für Fälle zu nutzen, die bereits vor dem Vertragsabschluss aktuell waren. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen.
Kinder sind je nach Alter noch gar nicht oder nur eingeschränkt haftungsfähig. Für Kinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich die Eltern, im Alter von 7 bis 18 Jahren kommt es maßgeblich auf die Persönlichkeit des Kindes und die jeweilige Situation an. Um einem Schadenersatzanspruch zu entgehen, müssen Eltern ihre Aufsichtspflicht in angemessenem Maß wahrgenommen haben. Ein vierjähriges Kind sollte nicht längere Zeit unbeaufsichtigt draußen spielen, bei einem 15-jährigen sieht das ganz anders aus. Auch hier ist ein Schadenersatz-Rechtsschutz sinnvoll, denn die Klärung ist durchaus nicht immer einfach.
Der „echte“ Schadenersatz ist keine entgeltpflichtige Leistung. Daher ist Schadenersatz nicht steuerpflichtig. Anders sieht es nur beim sogenannten „unechten“ Schadenersatz aus: Wenn zum Beispiel ein Mechaniker, dessen Auto beschädigt wurde, den Schaden gleich selbst behebt und dem Verursacher die Leistung in Rechnung stellt, ist das eine umsatzsteuerpflichtige Leistung – und auf den Schadenersatz muss Umsatzsteuer gezahlt werden.
Wenn ein EU-Flug weniger als 14 Tage vor Abreise annulliert wird, können Reisende eine Ausgleichszahlung erhalten. Diese fällt je nach Reisestrecke unterschiedlich hoch aus und beträgt zwischen 250 und 600 €. Alternativ dürfen Reisende eine gleichwertige Ersatzbeförderung nutzen – bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter für die Organisation zuständig.
Die Kosten für eine nicht nutzbare Unterkunft, weiteren Transfer etc. können bei Flugausfall ebenfalls Schadenersatz bedingen. Das gilt allerdings nur, wenn die Fluggesellschaft auch die Schuld an der Flugstornierung trägt, zum Beispiel wegen technischer Defekte. Im Fall von einem Streik der Fluglotsen, schlechtem Wetter oder höherer Gewalt bestehen diese Ansprüche nicht.
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