Verkehrsrechtsschutzversicherung: Rechtssicher unterwegs
Im Straßenverkehr geht es manchmal hektisch zu. Wenn dann ein Unfall passiert, ist der Ärger groß. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung von ROLAND steht Ihnen zur Seite!
Ihre Kfz-Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz. Aber diese Versicherung allein deckt längst nicht alle Risiken im Straßenverkehr ab. Zum Beispiel ist bei vielen Unfällen die Schuldfrage nicht sofort klar. Solche Fälle landen meist vor Gericht – und können sehr schnell teuer werden. Auch bei scheinbaren Bagatellen lohnt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für Sie. Schließlich ist der Versicherungsbeitrag für ein Jahr meist günstiger als eine einzige Stunde Beratung beim Rechtsanwalt.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist ebenfalls in allen ROLAND Top-Rechtsschutz-Tarifen enthalten.
Ob Auffahrunfall, Bußgeldbescheid oder Wege-Unfall – im heutigen Straßenverkehr können leicht unangenehme Situationen eintreffen.
ROLAND an Ihrer Seite sorgt dafür, dass Ihnen niemand die Vorfahrt nimmt. Egal ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind.
Jetzt in nur 3 Minuten den passenden Schutz zusammenstellen.
Leider können wir Sie auch mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht vor einem Autounfall mit dem eigenen Fahrzeug bewahren. Allerdings können wir Sie vor den Kosten schützen, die ein Rechtsstreit durch einen Unfall im Straßenverkehr mit sich bringt. Denn oftmals ist nicht eindeutig ersichtlich, wer eigentlich der Verursacher ist. Ist diese Frage strittig, muss ein Gericht entscheiden. Ein finanzieller Ruin droht, wenn der Kläger einen kostenintensiven Prozess verliert und diesen dann aus eigener Tasche finanzieren muss.
Für Sie als Verbraucher bedeutet die Verkehrsrechtsschutzversicherung nur ein geringes Risiko. Gewinnen Sie das Verfahren, so zahlt die Gegenseite die Gerichts -und Verfahrenskosten. Andernfalls übernimmt der Kfz-Rechtsschutz die versicherten Leistungen. Es macht daher durchaus Sinn, sich grundlegende Gedanken über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu machen, die speziell rechtliche Risiken im Straßenverkehr abdeckt.
Fragen und Antworten rund um die Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Konflikte, die sich im Straßenverkehr ergeben. Neben der telefonischen Rechtsberatung sowie den Gerichts- und Anwaltskosten sind beispielsweise auch Kosten für Sachverständigengutachten, Beratungen oder Mediationen abgedeckt. Ein Verkehrsrechtsschutz kann in vielen Situationen relevant werden. Wenn etwa nach einem Verkehrsunfall die Schuldfrage unklar ist, deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Gerichtsverfahrens zur Klärung. Auch greift der Verkehrsrechtsschutz, wenn ein zum Beispiel ungerechtfertigter Bußgeldbescheid oder der Vorwurf einer Fahrerflucht abgewehrt werden sollen.
Die Kosten für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hängen ab vom Anbieter, von der Vertragslaufzeit, der Zahlweise und dem gewählten Tarif. Mit dem Online-Rechner können Sie selbst Ihre Beiträge zur ROLAND Rechtsschutzversicherung ermitteln.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist in der Regel nicht mit einer Wartezeit verbunden. Lediglich in günstigen Basis-Tarifen kann es eine Wartezeit von drei Monaten geben. Sie können also meist direkt nach Vertragsabschluss vom Versicherungsschutz profitieren. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Verkehrsrechtsschutzversicherung rückwirkend gilt: Kosten, die sich aus einer Situation ergeben, die vor Vertragsabschluss eintrat, können in keinem Fall übernommen werden.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für Kraftfahrzeugfahrer verpflichtend. Sie übernimmt bei einem Unfall, den der Versicherte verschuldet hat, die Kosten des Unfallgegners. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt hingegen Kosten, die aufgrund rechtlicher Streitigkeiten anfallen, z. B. wenn die Schuldfrage geklärt werden muss und dazu ein Gutachten benötigt wird.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer, also beispielsweise auch dann, wenn Sie mit dem Fahrrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch schlicht als Fußgänger unterwegs sind.