Kerstin F. wendet sich daraufhin an das Autohaus, das die Delle ausbessert. Den Reparaturaufwand beziffert das Autohaus vor Gericht mit 390 Euro. Das Gericht ist allerdings der Meinung, dass dies keine Bagatelle mehr sei. Dem Autohaus wird vorgeworfen, Kerstin F. wissentlich nicht über das Malheur informiert zu haben.
Da in ihrem Rechtsschutz-Paket von ROLAND auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung enthalten ist, kann Kerstin F. auf professionellen rechtlichen Beistand zählen.
Sie gewinnt den Prozess gegen das Autohaus. Die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 460 Euro übernimmt ihre Versicherung.