Mediation als außergerichtliche Konfliktlösung.

Mediation – Was ist das?

Leben & Freizeit

Wenn zwei sich streiten, führt irgendwann kein Weg mehr am Gericht vorbei – oder etwa doch? Tatsächlich gibt es eine gute, bewährte und erfolgreiche Alternative zu einem langwierigen, belastenden und häufig sehr teuren Gerichtsprozess.

Die wohl bekannteste Form der außergerichtlichen Konfliktlösung ist die Mediation. Mediation bietet die Chance, dass die Konfliktparteien mit Unterstützung des Mediators die für sie passende, nachhaltige Lösung erarbeiten. Der Mediator ist allparteilich, also für alle Parteien gleichermaßen zuständig. Er ist unabhängig, neutral und hat keine Entscheidungsbefugnis im Hinblick auf den Streitgegenstand. Die Aufgabe des Mediators ist, durch kommunikative Techniken gemeinsam mit den Parteien das bestmögliche Ergebnis zu finden. Dabei gibt der Mediator keine Lösungsvorschläge. Er unterstützt die Parteien, die Lösung selbst zu finden.

Stellen wir uns einfach folgenden Fall vor: Du hast ein attraktives Jobangebot erhalten. Die neue Firma will, dass du dort schnellstmöglich anfängst. Laut der Kündigungsfrist in deinem Arbeitsvertrag ginge das aber erst in rund fünf Monaten. Da du Sorge hast, deinen Traumjob an einen anderen Kandidaten zu verlieren, bittest du deinen Chef, dich früher aus dem Vertrag zu lassen. Er reagiert jedoch verärgert und lehnt ab. Auch in weiteren Gesprächen pocht er darauf, dass du bis zum Vertragsende bleibst. Wie könnte eine Mediation nun helfen?

Das Ziel: Die einvernehmliche Lösung

Wie du bereits weißt, geht es bei einer Mediation darum, eine Lösung zu finden, mit der alle beteiligten Parteien gut leben können und nicht darum, stur seine Interessen durchsetzen zu wollen. Damit eine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann, führen die Beteiligten in der Regel mehrere Gespräche – unter Einbeziehung eines Mediators.Mediator Siegfried Rapp erklärt: „Ein Mediator wird von beiden Seiten beauftragt und sorgt als allparteilicher Vermittler für einen strukturierten Ablauf und eine konstruktive Erarbeitung der Lösung.“

Wichtig zu wissen: Mit Einführung des Mediationsgesetzes wurde bestimmt, dass sich nach § 5 nur Personen “Zertifizierter Mediator” nennen dürfen, die gemäß dem Gesetz sowie der dazu gehörigen Rechtsverordnung ausgebildet wurden und regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Auf die Voraussetzung einer fundierten Ausbildung sowie praktischer Erfahrungen für die Arbeit als Mediator wird auch in der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BRAO) in § 7a verwiesen. Hierdurch wird die Qualität der Mediatoren sichergestellt.

Verschiedene Arten der Mediation

Bei der Mediation gibt es verschiedene Arten, wie Konflikte gelöst werden können. Dabei unterscheidet man zwischen drei Verfahren: dem freiwilligen Verfahren, der Pendelmediation und der Präsenzmediation.

Freiwilliges Verfahren

Nehmen wir an, du wärst im genannten Beispiel bei deiner Internetrecherche auf die zertifizierte Mediatorin Frau Müller gestoßen. Würdest du deinem Chef also vorschlagen, dass ihr Frau Müller zur Lösung eures Konflikts einbezieht, hätte dein Chef die Möglichkeit, das grundsätzlich abzulehnen. Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren und kann nur funktionieren, wenn sich beide Konfliktparteien auf einen Mediator verständigen. Andererseits könnte dein Chef auch einen anderen Mediator vorschlagen, wenn er Frau Müller nicht für kompetent oder unabhängig hält.

Gehen wir nun aber davon aus, dass dein Chef mit der Begleitung durch Frau Müller einverstanden ist. Dann legt Frau Müller im ersten Schritt gemeinsam mit euch den Inhalt, Umfang und zeitlichen Rahmen der Mediation fest. Da du eine schnelle Entscheidung benötigst, einigt ihr euch darauf, eine Lösung innerhalb der nächsten drei Wochen anzustreben. Darüber hinaus verständigt ihr euch darauf, dass ihr aus Zeitgründen jeweils einzeln mit Frau Müller telefonieren werdet.

“Pendelmediation”: Kein Aufeinandertreffen

Diese oft auch “Shuttlemediation” oder “Pendelmediation” genannte Form ist mit erfahrenen Mediatoren sehr erfolgreich und bei vielen Menschen beliebt. Es geht schnell, man ist zeitlich und lokal unabhängig. Mediatorin Katja Herkommer erklärt: „Die Mediatorin hört sich die Interessen und Vorstellungen der einen Partei an und übermittelt sie als neutrale Dritte an die andere Partei. Diese kann nun ebenfalls ihre Wünsche und Anliegen äußern. So pendelt es meist mehrfach hin und her. Anliegen und Interessen werden ausgetaucht, Lösungsideen abgewogen und schließlich gibt es eine Einigung.“

Der Mediator selbst trifft dabei keine Entscheidungen, sondern “pendelt” ausschließlich mit den Informationen zwischen den Konfliktparteien. So können Konflikte oft schneller gelöst werden, da die Terminfindung einfacher ist. Zum anderen scheuen manche Menschen die direkte Auseinandersetzung und Konfrontation mit dem Konfliktpartner; beispielsweise, wenn es um einen emotionalen Streit zwischen Ex-Ehe-oder Geschäfts-Partnern oder Nachbarn geht.

“Präsenzmediation”: Direkt an einem Tisch

Im Gegensatz dazu setzen sich die Konfliktparteien bei einer “Präsenzmediation” gemeinsam an einen Tisch. „Das heißt, beide Seiten einigen sich auf einen bestimmten Ort und Termin. Die Vorteile der Präsenzmediation sind, dass die Konfliktparteien unmittelbar aufeinander reagieren können, schnell eine erste kleine Lösung gefunden werden kann und die Besprechungszeit bei Bedarf verlängert werden kann. Präsenzmediation ist bei komplexen Sachverhalten, wie größere finanzielle Themen oder hohe Emotionalität, das erfolgversprechende Setting“, weiß Mediator Siegfried Rapp aus seiner langjährigen Mediationstätigkeit zu berichten. Platzt einem Konfliktpartner während der Diskussion der Kragen und er vergreift sich im Ton, bekommt das sein Gegenüber natürlich direkt mit. Dies eröffnet die Chance, auch emotionale Befindlichkeiten in die Lösungssuche einzubeziehen. Somit hat sowohl die Shuttle-bzw. Pendelmediation als auch die Präsenzmediation ihre starken Seiten. Der erfahrene Mediator kann einschätzen für welche Sachverhalte der eine oder andere Weg erfolgversprechender ist

Ob Präsenz- oder Pendelmediation: Am Ende des strukturierten Verfahrens steht – im Idealfall – eine einvernehmliche Lösung. Das ist besonders dann von Vorteil, wenn man sich zukünftig weiter “in die Augen schauen” möchte. So könnte der beschriebene Fall beispielsweise so ausgehen, dass die Mediatorin Frau Müller deinem Chef und dir hilft, genauer herauszuarbeiten, was eure jeweiligen Interessen sind, und wo ihr kompromissbereit seid. Vielleicht hat dein Chef einfach Sorge, dass mit dir sehr viel Wissen abwandert. Dann könntest du ihn dahingehend beruhigen, dass du alle wichtigen Dinge zum Beispiel in Checklisten dokumentieren wirst, und auch bei der Auswahl deiner Nachfolgerin oder deines Nachfolgers helfen kannst. Der Kompromiss wäre dann zum Beispiel ein Aufhebungsvertrag nach drei – statt fünf – Monaten. Ohne böses Blut und mit einem tadellosen Arbeitszeugnis.

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Beispiel für eine Mediationsvereinbarung

Wir schauen uns noch ein Beispiel für eine gelungene Mediationsvereinbarung an.

Die Ausgangslage: Herr K. (Arbeitgeber) und Frau Z. (Arbeitnehmerin) haben sich darauf verständigt, das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis beidseitig aufzuheben. Das Arbeitsverhältnis endet fristgerecht ohne Verschulden einer Partei zum 30.04.2021.

Folgende Punkte wurden durch die Mediation erarbeitet:

  • Herr K. und Fr. werden am 15.03.2021 einen Aufhebungsvertrag zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterzeichnen.
  • Fr. Z. wird bis zum 20.04.2021 eine umfangreiche, schriftliche Dokumentation ihrer Tätigkeiten anfertigen. Hr. K. und Fr. Z. besprechen diese Dokumentation in einem gemeinsamen Termin am 22.04.21. Fr. Z. gibt Hr. K. bereitwillig Auskunft bei Rückfragen zu ihrer Arbeitstätigkeit, um den reibungslosen Übergang ihrer Tätigkeit an eine weitere Person zu garantieren.
  • Fr. Z. wird Herrn K. mit ihrer fachlichen Expertise bei der Suche nach einer Nachfolge für ihre Position unterstützen. Hierbei wird Fr. Z. die Bewerbungsunterlagen sichten und sich in den Bewerbungsgesprächen aktiv einbringen, um die Bewerber*innen auf inhaltliches Wissen zu prüfen.
  • Hr. K stellt Fr. Z. bis zum 30.04.21 ein sehr gutes Arbeitszeugnis aus, um ihre sehr gute Arbeitsleistung zu dokumentieren.
  • Hr. K und Fr. Z. legen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 30.04.21 – und bestenfalls darüber hinaus – Wert auf einen wertschätzenden, konstruktiven und wohlwollenden Umgang.

Zum Abschluss ein paar Fakten:

  • 73 Prozent der Deutschen kennen die Mediation.
  • Das europäische Parlament hat in einer Studie herausgefunden, dass ein Konflikt mit einem Streitwert von rund 66.000 Euro durchschnittlich 395 Tage braucht, bis er vor Gericht geklärt wird – bei Gerichtskosten und Honoraren in Höhe von durchschnittlich 9.510 Euro. Wird der Sachverhalt mithilfe einer Mediation geklärt, dauert das durchschnittlich 43 Tage und kostet 5.750 Euro.
  • Das deutsche Mediationsgesetz verlangt 120 Stunden Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen um sich „zertifizierte/r Mediator/in“ nennen zu können.
  • Manche Mediationsverbände bieten Ausbildungen im Umfang von 200 Stunden an
  • Etwa 50 % der Fälle in Shuttle-Mediation werden innerhalb von drei Wochen gelöst
  • Die finale Lösungsquote der Shuttle-Mediation liegt bei 70-80 %

Frau und Mann sitzen nebeneinander auf einem Sofa. Sie schauen sich gemeinsam den ROLAND Newsletter auf einem Tablet an.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 15. Mai 2018 veröffentlicht und am 20. Oktober 2022 aktualisiert (Haftungsausschluss).

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Die MEDIATION LIKOM GmbH ist seit vielen Jahren erfolgreich in der außergerichtlichen Konfliktlösung per Telefon, Videokonferenz und in Präsenz tätig. Das Unternehmen mit Sitz im Zentrum von Ludwigsburg verfügt über ein bundesweites Netzwerk an zertifizierten Mediator*innen für alle Konfliktfelder. Der Gründer und Institutsleiter Siegfried Rapp und die Projektleiterin und Mediatorin Katja Herkommer sowie das gesamte LIKOM-Team vor Ort und in den Bundesländern erreichen Höchstwerte in der Kundenzufriedenheit. Nachhaltige win-win-Lösungen in ca. 70-80% der Fälle belegen das Engagement und die Qualität von LIKOM.

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Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“