Vorteile der Rechtsschutzversicherung
Welche Fälle sind von einer Rechtsschutzversicherung im Strafrecht gedeckt?
Der Rechtsschutz im Strafrecht ist vor allem dafür konzipiert, für die Kosten der Verteidigung gegen Vorwürfe aufzukommen, die rechtlich als Vergehen eingeordnet sind. Zudem muss Versicherten fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden. Wer über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt, erhält dank dieses Rechtsschutzes im Strafrecht finanzielle Unterstützung für beispielsweise
- eine erste telefonische Beratung,
- die anwaltliche Vertretung
- Gerichts- und Prozesskosten sowie
- die Kosten für Zeugen, Sachverständige oder Gutachten.
Der private Rechtsschutz im Strafrecht umfasst also insbesondere den passiven Rechtsschutz, der greift, wenn Sie sich gegen eine Beschuldigung verteidigen möchten. Wird Ihnen etwa eine fahrlässige Tat vorgeworfen, können Sie sich mithilfe einer Rechtsschutzversicherung mit Strafrecht dagegen verteidigen.
Meist umfasst der Versicherungsschutz jedoch nicht die Fälle, in denen eine Tat unterstellt wird, die nur mit Vorsatz begangen werden kann – zum Beispiel eine Sachbeschädigung, ein Betrug, Unterschlagung oder Beleidigung. Die Verteidigung gegen einen unterstellten Vorsatz deckt eine Rechtsschutzversicherung mit Strafrecht nur dann ab, wenn ein erweiterter Strafrechtsschutz besteht.
Ein Gerichtsprozess kann aber nicht nur viel Geld kosten: Er kann auch eine immense emotionale Belastung darstellen, gerade bei schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen. In einer solchen Situation stehen wir als Konfliktlöser an der Seite unserer Kunden. Wir vermitteln eine Beratung durch erfahrene Kanzleien, die wissen, wie Sie sich am besten verteidigen. Auch eine psychosoziale Beratung kann Ihnen unser Kundenservice vermitteln. Durch diese Lebenslagenberatung erhalten Sie schnelle und effiziente Hilfe bei psychosozialen Angelegenheiten.
Was ist erweiterter Strafrechtsschutz?
Wer vorsätzlich eine Straftat begeht, genießt selbstverständlich keinen Versicherungsschutz. Doch was passiert, wenn Ihnen eine vorsätzliche Tat unterstellt wird, die Sie nicht begangen haben? Mit dem Baustein StrafrechtPlus Privat von ROLAND sind Sie auch in diesem Fall mit bis zu 500.000 Euro abgesichert, um Ihre Rechte und Ihren guten Ruf schützen zu können. Vorsätzliche Taten, die unterstellt werden könnten, sind beispielsweise
- Betrug,
- Steuerhinterziehung,
- unterlassene Hilfeleistung,
- Beleidigung oder
- Sachbeschädigung.
Hier stellvertretend nur zwei Beispiele dafür, wann ein erweiterter Strafrechtsschutz nützlich sein kann:
- Eine Lehrerin wird von einem Schüler beschuldigt, ihn während des Unterrichts beleidigt zu haben – erwachsene Zeugen waren nicht anwesend.
- Ein Polizist muss sich nach der Festnahme eines Verdächtigen gegen den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zur Wehr setzen
Diese Beispiele zeigen, dass ein erweiterter Strafrechtsschutz insbesondere für Lehr- und Erziehungskräfte sowie für die Personen sinnvoll ist, die einem erhöhten beruflichen Risiko ausgesetzt sind. Dazu gehören zum Beispiel medizinisches Fachpersonal, in der Steuerberatung tätige Personen, Polizeikräfte und Sicherheitspersonal. Im Bereich Strafrecht ist eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit möglich – auch wenn Vorsatz unterstellt wird.
Es entstehen übrigens auch fast immer Kosten, wenn es zu einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens kommt. Daher ist es ein Irrtum, davon auszugehen, dass Ihnen bei unwahren Vorwürfen keine Prozesskosten entstehen.
Die Kosten für eine Strafverteidigung sind in aller Regel erheblich höher als in anderen Rechtsbereichen. Meist wird mit einer Honorarvereinbarung gearbeitet und Stundensätze von über 200 Euro sind keine Seltenheit. So können für eine Verteidigung im Strafrecht schnell hohe vierstellige oder sogar fünfstellige Beträge anfallen.
Wichtig
Die Rechtsschutzversicherung im Strafrecht übernimmt die Kosten nur dann, wenn der Vorwurf des Vorsatzes sich tatsächlich als unwahr herausstellt. Wird die versicherte Person wegen des Vorsatzdeliktes verurteilt, hat die Versicherung einen Rückzahlungsanspruch. Das gilt auch für die Anwaltskosten: Diese werden übernommen, wenn das Verfahren eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet.
Eventuell verhängte Strafen (z. B. Geldstrafen) muss die versicherte Person hingegen immer selbst tragen. Denn diese Strafen dürfen generell von Versicherern nicht übernommen werden.
Kann ein Rechtsschutz im Strafrecht rückwirkend abgeschlossen werden?
Wenn das (Ermittlungs-)Verfahren bereits begonnen hat und Sie darüber informiert wurden, ist es nicht mehr möglich, eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung im Strafrecht abzuschließen.
Wurde das Ermittlungsverfahren jedoch noch nicht eingeleitet, ist dies über den Baustein StrafrechtPlus versichert. Das gilt also sogar für Handlungen, die vor dem Versicherungsbeginn lagen und für die Ihnen im Nachhinein ein Delikt vorgeworfen wird. Wenn Sie sofort eine Rechtsschutzversicherung mit StrafrechtPlus abschließen, könnte diese Versicherung in einem solchen Fall also auch direkt für Sie tätig werden.
Idealerweise schließen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung jedoch vorbeugend ab – so haben Sie jederzeit die Gewissheit, im Ernstfall bestens abgesichert zu sein.
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