Die Rechtsschutzversicherung im Strafrecht übernimmt die Kosten nur dann, wenn der Vorwurf des Vorsatzes sich tatsächlich als unwahr herausstellt. Wird die versicherte Person wegen des Vorsatzdeliktes verurteilt, hat die Versicherung einen Rückzahlungsanspruch. Das gilt auch für die Anwaltskosten: Diese werden übernommen, wenn das Verfahren eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet.
Eventuell verhängte Strafen (z. B. Geldstrafen) muss die versicherte Person hingegen immer selbst tragen. Denn diese Strafen dürfen generell von Versicherern nicht übernommen werden.