Ein mobiler Blitzer am Straßenrand.

Bußgeldbescheid: Kosten, Einspruch, Verjährung u. v. m.

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Wenn er ins Haus flattert, sinkt die Stimmung. Denn ein Bußgeldbescheid ist immer mit Konsequenzen verbunden. Wir helfen dir, alle Fragen rund um einen Bußgeldbescheid zu beantworten.

Nachdem wir erklärt haben, was Bußgeldbescheide sind, sehen wir uns detailliert an, wie die Strafen aussehen können. Weiter erfährst du in diesem Ratgeber, wie du gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegst. Wir erläutern, wann Verjährung eintritt und wie sie je nach Tatbestand unterschiedlich ausfallen kann. Zudem werfen wir einen Blick darauf, wie du bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland am besten vorgehst.

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Für Ordnungswidrigkeiten droht ein Bußgeldverfahren. Welche Sanktionen erlassen werden, teilt der Bußgeldbescheid mit.

Als wesentlicher Bestandteil des Bußgeldverfahrens enthält der Bußgeldbescheid:

  • alle Angaben zur betroffenen Person und möglichen weiteren Beteiligten,
  • die Anschrift des Verteidigers (falls vorhanden),
  • die genaue Beschreibung des Verstoßes, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird,
  • Beweismittel,
  • und die Geldbuße und weitere Folgen.

Darüber hinaus muss der Bußgeldbescheid auf § 67 OWiG hinweisen. Danach kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Erfolgt dieser nicht, werden die Strafen rechtskräftig. „Allerdings gibt es bei einem Einspruch kein Verschlechterungsverbot. Somit können bei einer erneuten Überprüfung des Tatbestands auch härtere Sanktionen verhängt werden”, weist Anwältin Carolin Milbach-Richter hin. Auch auf diesen Aspekt muss der Bußgeldbescheid aufmerksam machen. Ebenso wie auf die Frist, bis wann das Bußgeld bezahlt werden muss. In der Regel beträgt diese zwei Wochen.

Bußgeldbescheid: Kosten, Punkte in Flensburg und Fahrverbot

Was droht mir mit einem Bußgeldbescheid? Eine Geldstrafe? Punkte in Flensburg? Oder sogar ein Fahrverbot? Die Strafen richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog.

Doch darüber hinaus fallen noch weitere Kosten an: Gebühren und Auslagen. Nach § 107 OWiG liegt die Bearbeitungsgebühr bei fünf Prozent der Geldbuße. Jedoch beläuft sie sich mindestens auf 25 Euro und ist mit 7.500 Euro gedeckelt. Zu den Auslagen zählen beispielsweise Kosten für Postzustellungen, Bekanntmachungen oder Reisekosten.

Die Bußgeldstelle ist nicht dazu verpflichtet, auf dem Bußgeldbescheid mitzuteilen, ob und wie viele Punkte in Flensburg anfallen. Grundsätzlich fällt ab einem Bußgeld von 60 Euro auch ein Punkt an.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid – das musst du wissen!

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit, kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden. Dazu ist eine schriftliche Einspruchserklärung per Post oder Fax notwendig, die innerhalb der vorgenannten Einspruchsfrist bei der Behörde eingegangen sein muss. Der Einspruch verhindert die Rechtskraft des Bescheides, was bedeutet, dass der Bußgeldbescheid bis zum Abschluss des Verfahrens nicht vollstreckbar ist. Das hat u.a. zur Folge, dass der Betroffene die Geldbuße vorerst nicht bezahlen muss und auch noch kein Fahrverbot anzutreten ist.

Insbesondere bei inhaltlichen Fehlern, wie beispielsweise Messfehlern, ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Er kann eine Einlassung für den Betroffenen fertigen und kümmert sich auch um die weiteren Schritte. Eine Rechtsschutzversicherung kann bei der Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten und der Suche nach einem passenden Anwalt behilflich sein.

Was passiert nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Nach dem Einspruch beginnt das Zwischenverfahren. Hierbei prüft die Behörde, ob der Einspruch formal richtig ist und die Frist eingehalten wurde. Falls nicht, wird der Einspruch verworfen.

„Ist der Einspruch regelkonform, hat der Betroffene nach § 55 OWiG das Recht auf Anhörung im Bußgeldverfahren”, weist Anwältin Carolin Milbach-Richter hin. Beispielsweise kann er die Fahrereigenschaft bestreiten. Denn gerade bei Verkehrsdelikten ist nicht immer der angeschriebene Fahrzeughalter der Täter. Ebenfalls kann er Hinweise zu möglichen Fehlern bei der Geschwindigkeitsmessung machen oder neue Zeugen benennen.

Hält die Behörde an ihrem Bußgeldbescheid fest, gibt diese das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht ab. Gegen das Urteil des Amtsgerichts besteht grundsätzlich die Möglichkeit binnen einer Woche ab Verkündung Rechtsmittel einzulegen. Die Rechtsbeschwerde ist jedoch nur zulässig, wenn gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als 250 € festgesetzt worden ist. Unterbleibt die Einlegung des Rechtsmittels, wird das Urteil des Amtsgerichts bindend und rechtskräftig.

Verjährung & Fristen bei Bußgeldbescheiden

Die Verjährung beschreibt den Verlust der Durchsetzbarkeit eines Anspruches. Mit anderen Worten: Die Verjährung ist der gesetzlich festgelegte Zeitraum, nach dessen Ablauf Ordnungswidrigkeiten nicht mehr verfolgt bzw. Folgen nicht mehr angeordnet werden dürfen. Wird jedoch nach Eintritt der Verjährung eine Zahlung der Geldbuße aus dem Bußgeldbescheid geleistet, kann diese nicht mehr zurückgefordert werden. Denn auch wenn die Verjährung schon eingetreten war, erlischt der Zahlungsanspruch an die Bußgeldbehörde nicht.

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?

Nach § 26 Absatz 3 StVG liegt bei einem Bußgeldbescheid die Frist der Verjährung bei drei Monaten. Doch nicht immer verjährt eine Ordnungswidrigkeit automatisch nach drei Monaten. Die Verjährung wird nach § 33 OWiG beispielsweise unterbrochen, wenn

  • eine Vernehmung stattfindet,
  • ein Anhörungsbogen zugestellt wird,
  • das Verfahren vorläufig eingestellt wird,
  • die Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft erfolgt,
  • die Akte beim Amtsgericht eintrifft,
  • oder eine Hauptverhandlung angesetzt wird.

Das sind die Hauptgründe der Unterbrechung. § 33 OWiG sieht noch eine Vielzahl weiterer Unterbrechungstatbestände vor. Während Bußgeldbescheide oft schon nach drei Monaten verjähren, betrifft dies nicht die Vollstreckungsverjährung. Dadurch bleiben die Zahlungsansprüche weiterhin bestehen.

Doch was ist, wenn bei der Zustellung des Bußgeldbescheides der Betroffene nicht zu Hause ist? „Ist der Adressat in einem dreimonatigen Urlaub und kann auf den Bescheid nicht reagieren, sollte er sich unbedingt Rechtsbeistand suchen”, empfiehlt Anwältin Carolin Milbach-Richter. Eine Rechtsschutzversicherung kann bei der Anwaltssuche unterstützen.

Verjährung des Bußgeldbescheids nach Einspruch

Zwar kann die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit mehrfach unterbrochen, allerdings nicht unendlich fortgeführt werden. Sie tritt spätestens dann endgültig ein, wenn das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist erreicht ist. Somit verjähren Verkehrsordnungswidrigkeit nach sechs Monaten. Allerdings liegt die absolute Verjährungsfrist bei zwei Jahren. Das kann passieren, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, deren Terminierung längere Zeit in Anspruch nimmt.

Aber Achtung: Nicht jedes Vergehen im Verkehrsrecht wird als Ordnungswidrigkeit eingeordnet. Abhängig von der Art des Verstoßes kann die Verjährung auch deutlich länger sein.

Unterschiedliche Verjährung: Alkohol am Steuer, Parkverstoß und Geschwindigkeitsüberschreitung

Beispielsweise bei dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort, dem Fahren ohne Führerschein und schweren Alkoholfahrten liegt die Verjährungsfrist bei über drei Monaten. Es handelt sich dabei um Straftaten, nicht um Ordnungswidrigkeiten.

Verjährung Alkohol am Steuer

Ob Alkohol am Steuer eine Strafe aus dem OWiG oder dem StGB nach sich zieht, hängt von der Promillehöhe zum Tatzeitpunkt ab. Bereits ab 0,3 Promille handelt es sich um eine Straftat, sofern ein alkoholbedingter Fahrfehler hinzukommt (z.B. Fahren in Schlangenlinien). Ab 1,1 Promille reicht für das Vorliegen einer Straftat bereits das Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr aus. Je nach Tatbestand kommt es zu empfindlichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Die Verjährung setzt z.B. bei Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) erst nach drei Jahren ein. Bis zu einem Promille-Wert von weniger als 1,1 kann das Vergehen noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Verjährung Parkverstoß

Ein Strafzettel wegen eines Parkverstoßes verjährt grundsätzlich nach drei Monaten. Denn Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit mit geringer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer. Somit zählt es zu den sogenannten B-Verstößen. Ein Parkverstoß besteht, wenn ein Fahrzeug länger als drei Minuten im eingeschränkten Halte- oder Parkverbot steht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer das Auto verlässt oder nicht. Werden dadurch andere behindert, drohen neben dem Bußgeld von 60 Euro auch Punkte in Flensburg.

Verjährung Geschwindigkeitsüberschreitung

Du hast einen Bußgeldbescheid nach einer Blitzer-Aktion bekommen? Die Verjährung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgt grundsätzlich nach drei Monaten. Zu schnelles Fahren zählt ab Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h als A-Verstoß. Damit werden Vergehen bezeichnet, die einen schwerwiegenden Verstoß darstellen und andere Teilnehmer gefährden. „Der Standort des Blitzers bedingt die Strafe: Je nachdem, ob der Fahrer außer- oder innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell unterwegs war, fallen die Sanktionen unterschiedlich hoch aus”, erklärt Anwältin Carolin Milbach-Richter. So können neben dem Bußgeld auch Punkte in Flensburg drohen. Bei besonders schweren Vergehen wird auf dem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot verhängt.

Bußgeldbescheid aus dem Ausland

Ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland darf nicht ignoriert werden. Denn innerhalb der EU gibt es ein Vollstreckungsabkommen. Seit 2003 ist die EU-Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdender Verkehrsdelikte in Kraft. Durch diese können Behörden EU-weit Daten von Fahrzeughaltern abfragen. Allerdings darf die Abfrage nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer oder Rotlichtverstößen erfolgen.

Neben dem Bußgeld können Autofahrer auch Punkte oder sogar ein Fahrverbot im Ausland bekommen. Allerdings haben die ausländischen Punkte keine Auswirkungen auf das deutsche Punkteregister. Ebenso wenig beeinträchtigt ein ausländisches Fahrverbot die Fahrerlaubnis in Deutschland.

„In anderen Ländern werden Bußgelder bei schneller Zahlung rabattiert”, sagt Anwältin Carolin Milbach-Richter. Wird in Spanien das Bußgeld binnen 20 Tagen beglichen, reduziert es sich um 50 Prozent. In Großbritannien gibt es bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen bei bestimmten Verstößen ebenfalls 50 Prozent Rabatt. Hingegen verdoppelt sich u.a. in Italien die Geldstrafe, wenn sie nicht binnen 60 Tagen bezahlt wird.

Fazit: Checkliste

Erhältst du jetzt oder in Zukunft einen Bußgeldbescheid, dann denke an folgende Punkte:

  • Hast du Zweifel an der Richtigkeit des Bescheids, kannst du Einspruch einlegen.
  • Die Verjährung beträgt grundsätzlich drei Monate. Der Zahlungsanspruch der Behörde bleibt aber darüber hinaus bestehen.
  • Die Verjährung kann durch eine Vielzahl von Handlungen unterbrochen werden. Dazu zählt u.a. auch das Zusenden eines Anhörungsbogens.
  • Ausländische Bußgeldbescheide können in Deutschland vollstreckt werden.
  • Tipp: Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 20. April 2022 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unsere Partneranwältin

Rechtsanwältin Carolin Milbach-Richter ist seit 2013 als Rechtsanwältin zugelassen. Das Verkehrsrecht, Familienrecht und das allgemeine Zivilrecht zählen zu ihren Beratungsschwerpunkten. Im Jahr 2020 absolvierte Frau Milbach-Richter erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht.

Carolin Milbach-Richter

Carolin Milbach-Richter

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“