Absolutes Halteverbot Straßenschild

Mobiles Halteverbot: Wissen, was bei Umzug oder Abschleppen gilt

Reisen & Verkehr

Stell dir vor: Du bist im Urlaub oder verbringst ein langes Wochenende bei der Familie. In der Zwischenzeit lässt du dein Auto in deiner Straße stehen. Als du zurückkehrst, wurde es abgeschleppt. Warum nur?

Deine Nachbarn erklären dir, dass vor einiger Zeit wegen einer Baustelle ein mobiles Halteverbot aufgestellt wurde. Aber darf man dich in Abwesenheit wegen einem mobilen Parkverbot abschleppen? Wie hoch sind die Kosten in solchen Situationen? Welche Fristen musst du einhalten, wenn du ein solches Halteverbot für deinen Umzug beantragen möchtest? Gemeinsam mit Rechtsanwalt Gerald Röschke von der Anwaltssozietät jürges.knop.stiller werfen wir einen Blick auf die Rechtslage.

Was ist ein mobiles Halteverbot?

Im Gesetz befindet sich das (mobile) Park- und Halteverbot in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie spricht offiziell vom Haltverbot. Der Begriff mobiles Parkverbot hat sich dennoch im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt. Als Synonym wird es manchmal auch temporäres Halteverbot genannt.

Typische Anwendungsfälle für ein mobiles Halteverbot sind Baustellen, Umzüge oder auch Veranstaltungen. Wenn ein mobiles Parkverbotsschild aufgestellt wird, müssen in dieser neuen Haltverbotszone geparkte Autos weggefahren werden.

Daher stellst du dein Auto während eines Urlaubs oder längerer Abwesenheit besser auf einem Privatgrundstück oder in einer Garage ab. Es gibt allerdings Vorlaufzeiten, sodass dein Auto nicht einfach über Nacht abgeschleppt werden darf.

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Vorlaufzeit für mobiles Halteverbot beachten!

Die Straßenverkehrsbehörden oder Dienstleister für mobile Halteverbote müssen natürlich eine gewisse Vorlaufzeit einhalten. Dabei reichen für ein mobiles Halteverbot häufig 72 Stunden aus. Die Vorlaufzeit sollte insgesamt drei volle Kalendertage betragen. Der Aufstelltag zählt hierzu nicht mit.

Beispiel: Eine mobile Halteverbotszone wird am Montagmorgen durch Schilder markiert. Da die Vorlaufzeit vor dem Abschleppen drei volle Kalendertage sein sollte, ist dies bis spätestens Freitagmorgen rechtmäßig möglich.

„Anders sieht es bei neuen Verkehrsschildern aus: Um ein neues Schild vor der Wirksamkeit zur Kenntnis zu nehmen, muss die Straßenverkehrsbehörde das Schild ca. vier Tage vor der Wirksamkeit eines neuen oder mobilen Verkehrsschildes aufstellen (z.B. Einbahnstraße wegen einer Baustelle o.ä.). Die Gerichte haben dazu allerdings keine einheitliche Rechtsprechung, sodass die vier Tage keine verlässliche Vorlaufzeit sind”, ergänzt Rechtsanwalt Gerald Röschke.

Aus rechtlicher Sicht ist es außerdem nicht ausreichend, wenn die Behörde nur einen Warnzettel mit Informationen an der betroffenen Stelle aufhängt. Ein mobiles Parkverbot muss durch ein gängiges Metallschild angekündigt werden. Beginn und Ende der Halteverbotszone müssen mit Datum klar zu erkennen sein. Weiterhin muss der genaue Bereich für das ausgesprochene Parkverbot genau erkennbar sein. So wird meist ein Schild am Anfang und ein Schild am Ende des Bereichs aufgestellt.

Übrigens

Wenn die Art und Weise der Aufstellung für durchschnittliche Teilnehmende am Straßenverkehr widersprüchlich ist, kann die Durchsetzung des Halte- oder Parkverbots durch die Ordnungsbehörden unrechtmäßig sein.

Ein Autofahrer in Köln bekam in einem Prozess zu diesem Thema Recht und bekam die Kosten für den Abschleppvorgang erstattet. Der Fahrer hatte trotz mobiler Halteverbotszone an einer Baustelle geparkt. Auf der Straße waren Zickzacklinien markiert, die aus seiner Sicht den Halte- und Parkverbotsbereich darstellten. Dort hatte er aber auch nicht geparkt (VG Köln, Az.: 20 K 1096/06).

Mobiles Halteverbot beantragen: So geht’s

Bei Umzügen benötigst du meist viel Platz zum Ein- oder Ausladen. Damit dieser für Transporter, LKWs sowie Möbel und Helfer ausreichend ist, solltest du dafür ein temporäres Parkverbot beantragen.

So kannst du diese Sondergenehmigung bei der jeweils zuständigen Behörde wie den Straßenverkehrsamt oder dem Ordnungsamt beantragen. Die folgende Liste zeigt, was zu beachten ist:

  • Ansprechpartner sind immer die zuständigen Behörden der Stadt oder des Stadtbezirks.
  • Die Genehmigung für eine mobile Parkverbotszone solltest du aufgrund der Vorlaufzeit für die Aufstellung immer frühzeitig beantragen – Empfehlung: spätestens 14 Tage vor dem Umzugstermin.
  • Die anfallenden Kosten für ein mobiles Halteverbot unterscheiden sich von Stadt zu Stadt: In Großstädten wie Hamburg, Berlin oder Köln kostet ein temporäres Parkverbot ± 40 Euro für den ersten Tag. Der zweite Tag ist meist günstiger
  • Zusätzliche Gebühren fallen für Außenaufzüge oder eventuell nötige Ortsbegehungen an, wenn die Verkehrssituation besonders knifflig ist.
  • Für den Auf- und Abbau der mobilen Halteverbotszone kommen etwa 60 Euro hinzu.

Tipp: Es gibt mittlerweile Dienstleister, die genau auf diesen Service spezialisiert sind. Sie übernehmen den kompletten Prozess professionell für dich: vom Antrag über das Aufstellen bis hin zum das Aufstellprotokoll. Das spart Zeit und Nerven. In jedem Fall ist das Thema mobiles Halteverbot eine wichtige Aufgabe für jede Umzugs-Checkliste.

Wie lange ist ein mobiles Halteverbot für den Umzug möglich?

Offiziell ist für dein Halteverbot beim Umzug kein Limit gesetzlich definiert. Die Behörde entscheidet anhand deines Antrags individuell. Es gibt zum Beispiel auch Halteverbotszonen für Baustellen, die deutlich länger als nur wenige Tage gelten. Eine Zeitangabe für das mobile Parkverbot muss auf den Schildern aber in jedem Fall deutlich erkennbar sein.

Die Halteverbotsschilder werden von Fachfirmen aufgestellt. Sie protokollieren auch die Aufstellung. Folgende Informationen gehören in das Aufstellprotokoll für ein mobiles Halteverbot:

  • Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Aufstellung noch innerhalb der Halteverbotszone stehen.
  • Der Standort der Fahrzeuge zur Dokumentation, ob die Fahrzeuge nach der Aufstellung noch mal bewegt wurden.
  • Der Zustand des reservierten Bereichs, denn bei offensichtlichen Schäden an der Straße o.ä., ist es wichtig zu dokumentieren, dass diese Schäden bereits bestanden.
  • In jedem Fall müssen auch Schäden an den Fahrzeugen festgehalten werden, weil sonst Schadensersatz gefordert werden könnte.
  • Fotos sind zu Dokumentationszwecken ebenfalls wichtig.

Darf ich ein mobiles Halteverbot selbst aufstellen?

Selbst aufstellen solltest du das Halteverbot in keinem Fall. Denn das kann unter Umständen eine Straftat sein und dich viel Geld kosten. Denn laut geltender Rechtsprechung behindert die selbstgebaute, temporäre Halteverbotszone den Straßenverkehr: Flatterband, Stühle oder Möbel, etc. in Parkbuchten oder auf dem Gehweg sind Hindernisse, mit denen Verkehrsteilnehmer laut Gerichtsurteilen nicht rechnen müssen.

„Nach dem Strafgesetzbuch gelten solche Hindernisse als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB). Auch der Versuch ist bereits strafbar. Kommt es zu einem Unfall, haftet der Verursacher außerdem in voller Höhe. Auch Verwarn- und Bußgelder sind zusätzlich möglich, wenn die Ordnungsbehörden ein selbstgebautes Halteverbot sehen”, warnt der Jurist eindringlich.

Mobiles Parkverbot: Abschleppen erlaubt?

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass Fahrzeuge bei kurzfristig aufgestellten, mobilen Halteverbotsschildern erst nach einer Vorlaufzeit von drei vollen Tagen abgeschleppt werden dürfen (BVerwG, Az.: 3 C 25.16).

Damit ein mobiles Parkverbot gültig ist, müssen betroffene Personen nicht explizit über das Halteverbot informiert sein. Denn praktisch ist es nicht möglich, die Fahrzeughalter betroffener Autos darüber zu informieren (z.B. bei Urlaub, Krankenhausaufenthalt o.ä.). Werden die in der Halteverbotszone abgestellten Fahrzeuge nicht nach drei vollen Tagen entfernt, können sowohl die Polizei, das Ordnungsamt als auch das Umzugsunternehmen ein Auto abschleppen lassen.

Ein mobiles Parkverbot kann daher teuer werden. Denn die Abschleppkosten trägt der Autobesitzer. Häufig liegen die Kosten beim Abschleppen aus dem (mobilen) Halteverbot bei mehreren Hundert Euro. Zusätzlich fallen noch Gebühren für das Unterstellen des Autos an. Wenn du zum Beispiel zwei Wochen im Urlaub bist, kann so schnell eine vierstellige Summe zusammenkommen.

Sobald du ein mobiles Halteverbot siehst, solltest du zeitnah umparken. So ersparst du dir Ärger und unnötige Kosten. ROLAND Versicherte erhalten qualifizierte Hilfe im Falle eines solchen Problems. In einer kostenfreien telefonischen Rechtsberatung von im Verkehrsrecht erfahrenen Anwaltskanzleien erhältst du Klarheit über deine individuelle Situation.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 29. Mai 2024 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

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Gerald Röschke ist Rechtsanwalt und Dipl.-Ing., zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Er hat sich zudem auf die Fachbereiche Sozialrecht, Baurecht sowie Strafrecht und Bußgeldsachen spezialisiert. Er ist für die überörtliche Anwaltssozietät jürges.knop.stiller am Standort Bitterfeld tätig.

Gerald Röschke

Gerald Röschke

Anwaltssozietät jürges.knop.stiller

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“