Der langersehnte Umzug steht endlich vor der Tür. Wie es bei einem Umzug meistens so ist, bittet man kurzerhand Freunde und Familie zu helfen. Doch wie sieht das eigentlich aus, wenn jetzt etwas kaputt geht? Hat man dann nicht Anspruch auf Schadensersatz?
Inhalte zu Umzug
- Freundschaftsdienst: Wer haftet für Schäden?
- Umzugsunternehmen: Wer kommt für Schäden auf?
- Verletzungen beim Umzug: Wer ist verantwortlich?
- Gibt es Sonderurlaubsanspruch beim Umzug?
- Umzug Checkliste: Was muss man alles beachten?
- Punkt 1: Der neue Mietvertrag – vor der Unterschrift lieber genau hinschauen
- Punkt 2: Die alte Wohnung kündigen – nicht jeder Weg führt zum Ziel
- Punkt 3: Alte Möbel vor die Tür – Passanten dürfen sich nicht bedienen
- Punkt 4: Renovieren oder reicht reinigen?
- Punkt 5: Umzugstag – Vorsicht bei der Parkplatz-Reservierung
- Punkt 6: Ummelden nicht vergessen!
- Punkt 7: Neue Adresse weitergeben
In diesem Artikel klären wir gemeinsam mit Felix Beer, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie ROLAND Partneranwalt von der Kanzlei Besold Rechtsanwälte, wer beim Umzug für entstandene Schäden haftet, wie das mit dem Urlaubsanspruch für Umzüge aussieht und was passiert, wenn sich jemand beim Umzug verletzt.
Außerdem haben wir dir alle wichtigen Punkte in einer Umzugs Checkliste zusammengefasst. So weißt du, worauf du vor, während und nach einem Umzug achten solltest.
Freundschaftsdienst: Wer haftet für Schäden?
Freunde und die Familie haben sich versammelt, der Umzug kann starten. Was aber ist, wenn jemand beim Tragen etwas beschädigt? „Grundsätzlich gilt: Wer eine fremde Sache beschädigt oder eine Person verletzt, muss den Schaden ersetzen. Bei Freundschaftsdiensten macht unser Rechtssystem jedoch eine Ausnahme“, weiß Rechtsanwalt Felix Beer.
Helfen Freunde und Bekannte beim Umzug, trägt der Umziehende das Risiko für Schäden. Ein Freund soll schließlich für seine Gefälligkeiten nicht auch noch bestraft werden – es sei denn, er handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Rutscht einem Umzugshelfer also versehentlich eine Porzellankiste aus den Händen oder hinterlässt er eine Schramme an der Wand im Treppenhaus, haftet er nicht dafür.
Trotzdem bleibt eines gültig: Der Mieter haftet für seine Helfer, da sie seine „Erfüllungsgehilfen“ im Rahmen des Umzugs sind. Wer umzieht, sollte daher im Vorfeld seine Versicherungsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls die Police auf Gefälligkeitsschäden ausweiten.
Umzugsunternehmen: Wer kommt für Schäden auf?
Anders sieht es aus, wenn ein Umzugsunternehmen engagiert wurde. In der Regel haftet dieses – laut §451 HGB allerdings nur bei Schäden bis 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut. „Die wertvolle Ming-Vase bzw. das Designermöbelstück sollte daher mit einer gesonderten Transportversicherung bedacht werden“, rät Fachanwalt Beer.
Selbstverständlich haftet das Umzugsunternehmen nur für selbst verursachte Schäden. Wer unglücklich packt und hierdurch bewirkt, dass in der ordnungsgemäß transportierten Kiste etwas kaputtgeht, hat keinen Schadensersatzanspruch. Auch wer dem Unternehmen zur Hand geht und hierbei einen Schaden selbst verursacht, hat natürlich keine Ansprüche.
Zudem sehen Umzugsunternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Haftungsausschlüsse vor, zum Beispiel für Schäden durch „unabwendbare Ereignisse“ wie einen Sturm oder starken Regen. Auch Schäden durch Dritte werden oft ausgeschlossen, soweit diese aufgrund von Unfallflucht oder mangelndem Versicherungsschutz nicht haftbar gemacht werden können. Nicht der Haftung unterliegen zudem lebende Tiere und Pflanzen, Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere und Urkunden. Diese solltest du besser selbst transportieren.
Ganz wichtig ist in dem Zusammenhang zu beachten: Äußerlich erkennbare Schäden muss man der Umzugsfirma spätestens am Tag nach dem Umzug schriftlich anzeigen. Versteckte Schäden, das heißt solche, die erst nach dem Auspacken erkennbar sind, musst du innerhalb von 14 Tagen nach Umzug bei der Spedition schriftlich in einer nachweisbaren Form anzeigen, andernfalls muss die Spedition keinen Schadensersatz zahlen.
Verletzungen beim Umzug: Wer ist verantwortlich?
Die schwere Umzugskiste alleine hochgehoben – und schon ist es passiert: Der Rücken ist verknackst. Hier gilt: „Verletzt sich der Umzugshelfer aus Unachtsamkeit selbst, ist das sein Risiko. Dies gilt auch, wenn er dadurch mehrere Tage krank ist. Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht zuständig“, erklärt Rechtsanwalt Beer.
Soweit der Umziehende den Unfall verursacht hat, etwa weil er auf eine bestimmte Gefahrenquelle nicht hingewiesen hat, kann auch er in Anspruch genommen werden. Ist ein Umzugsunternehmen tätig, greift die gesetzliche Unfallversicherung, wenn sich ein Angestellter des Unternehmens verletzt.
Gibt es Sonderurlaubsanspruch beim Umzug?
Wenn du unter der Woche umziehst, musst du dafür wahrscheinlich Urlaub nehmen. Doch die Urlaubstage sind begrenzt und eigentlich für eine Reise mit Freunden oder der Familie gedacht? Vielleicht besteht ja Anspruch auf Sonderurlaub?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht nur unter zwei Bedingungen:
1. Der Umzug ist betrieblich bedingt.
2. Der Umzug muss dringend während der Arbeitszeit stattfinden.
Falls du also von deinem Arbeitgeber an einen anderen Standort versetzt wirst steht dir ein freier Tag für den Umzug zu. In Ausnahmefällen sind auch mehrere Tage möglich, wenn der neue Standort zum Beispiel weit weg ist. Wenn der Umzug nicht zwingend notwendig ist, weil es beispielweise nur eine Versetzung in die Nachbarstadt ist, hast du laut Gesetz leider keinen Anspruch auf Sonderurlaub.
Umzug Checkliste: Was muss man alles beachten?
Punkt 1: Der neue Mietvertrag – vor der Unterschrift lieber genau hinschauen
Bevor du den Vertrag für die neue Wohnung unterzeichnet, solltest du genau hinschauen: „In vielen Fällen darf die Miete im Vergleich zum vorherigen Mietverhältnis nicht allzu stark steigen.“
Auch bei der Quadratmeterzahl ist es sinnvoll, nach Unterschrift mal selbst nachzumessen. „Weicht die abgemessene Quadratmeterzahl um mehr als 10 Prozent von der Angabe im Mietvertrag ab, kann der Mieter auch rückwirkend einen Teil der Miete einfordern.“, erklärt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt Beer.
Punkt 2: Die alte Wohnung kündigen – nicht jeder Weg führt zum Ziel
Der nächste Punkt auf der To-do-Liste: die alte Wohnung kündigen. „Hier gilt nicht – wie oft angenommen – das Datum des Poststempels. Die Kündigung muss spätestens am Fristdatum auf dem Schreibtisch des Vermieters liegen“, erklärt Rechtsanwalt Beer.
Doch Vorsicht: Nicht jeder Versandweg ist rechtssicher. „Bei einem Einwurf-Einschreiben wird die Zustellung zwar durch den Postboten quittiert. Man muss hier aber noch gesondert über die Sendungsnachverfolgung einen Beleg ausdrucken, der den Zugang quittiert.“
Bei einem Einschreiben mit Rückschein bestätigt der Empfänger hingegen selbst, dass er den Brief bekommen hat. Einziges Problem: Nimmt der Vermieter den Brief nicht entgegen, gilt die Kündigung als nicht zugestellt. „Der Mieter hat leider keine Handhabe, wenn dann die Kündigungsfrist abläuft.“, ergänzt Rechtsanwalt Beer.
Wer auf Nummer sicher gehen will, gibt das Schreiben also besser persönlich und zusammen mit einem Zeugen ab, wobei der Zeuge dann die Übergabe oder den Einwurf auf der bei dir verbleibenden Kopie schriftlich bestätigen sollte.
Punkt 3: Alte Möbel vor die Tür – Passanten dürfen sich nicht bedienen
Ein Umzug ist der perfekte Zeitpunkt zum Ausmisten. Wer das durchgesessene Sofa oder das alte Regal auf dem Sperrmüll loswerden will, sollte sich aber rechtzeitig informieren. „Manche Kommunen bieten eine Abholung gar nicht an, in anderen Städten hingegen ist sie kostenpflichtig“, erklärt der Jurist. „Außerdem ist zu beachten, welche Gegenstände man überhaupt auf die Straße stellen darf.“
Ein Irrtum zum Sperrmüll hält sich übrigens hartnäckig. Auch wenn es verlockend ist – den antiken Stuhl oder das gut erhaltene Schuhregal vom Sperrmüll zu „stibitzen“ ist rechtswidrig. „Die Gegenstände gehen automatisch in den Besitz der Gemeinde über. Passanten dürfen sich deshalb nicht einfach am Sperrmüll bedienen. Ist der Sperrmüll in einer Stadt kostenpflichtig, dürfen die Nachbarn auch nicht einfach eigene Möbel dazustellen.“
Punkt 4: Renovieren oder reicht reinigen?
Egal ob Mieter ihre alte Wohnung übergeben oder die neue in Empfang nehmen: „Man sollte in jedem Fall ein Übergabeprotokoll aufsetzen“, rät Fachanwalt Beer. Und dabei darf man auch ruhig ein bisschen pingelig sein. „Sowohl Mieter als auch Vermieter profitieren davon, alles detailliert und am besten sogar mit Fotos festzuhalten.“ Denn so umgeht man vielleicht später einen Rechtsstreit.
Was sicherlich nicht zum Frieden beiträgt: In der Annahme, so auf einfachem Wege die Kaution wiederzubekommen, behalten manche Mieter die letzten Monatsmieten ein. „Das ist jedoch rechtswidrig. Denn schließlich sind Miet- und Kautionszahlung rechtlich gesehen nicht das Gleiche“, ergänzt der Jurist.
Ein weiterer Zankapfel bei der Wohnungsübergabe: knallige Farben und bunte Fototapeten. „Während der Mietzeit sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Beim Auszug sollten die Wände aber farblich dezent und vor allem leicht überstreichbar sein.“ Dass der Vermieter nur strahlend weiße Wände akzeptieren muss, ist und bleibt ein Irrtum.
Falls es zu Problemen bei der Wohnungsübergabe kommt und der alte Vermieter zu Unrecht die Kaution einbehält, ist es ratsam einen Rechtsanwalt mit einzubeziehen.
Punkt 5: Umzugstag – Vorsicht bei der Parkplatz-Reservierung
Wer möchte schon gerne schwer beladen mit Waschmaschine und Co. weit laufen. Um den Weg vom Möbelwagen zum Haus möglichst kurz zu halten, empfiehlt es sich, vorübergehende Halteverbotszonen oder Ausnahmen von einer bestehenden Park- oder Halteverbotsregelung bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Dort erhältst du in den meisten Fällen auch direkt behördliche Verkehrszeichen. Mit diesen kannst du den benötigten Platz selbst reservieren.
Laut §45 Abs. 6 StVO muss du sogar ein Halteverbotsschild bei der Straßenbehörde beantragen, wenn du bei deinem Umzug den Straßenverkehr beim Be- und Entladen störst. Wie hoch die Kosten für solch einen Antrag sind hängt vom Umfang der Beschränkung und von der Region ab. „Falls du auf einen Antrag verzichtest und den Straßenverkehr sichtbar behinderst, kann dir nach §315c Abs.1, Nr.2 StGB eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen“, erklärt Fachanwalt Felix Beer.
Und was ist, wenn jemand die Schilder am Umzugstag missachtet? Dann kannst du dir mit dem Ausstellungsprotokoll und der behördlichen Genehmigung an die Polizei und das Ordnungsamt wenden – die den Falschparker notfalls abschleppen lassen.
Punkt 6: Ummelden nicht vergessen!
Der Umzug ist erfolgreich über die Bühne gegangen. Nun heißt es: Schnell zum Amt! Denn nach einem Umzug muss einiges geändert werden:
- Ummeldung: Eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist binnen 14 Tagen erforderlich. Wer beim Ummelden bummelt, riskiert ein Bußgeld.
- Vermieterbescheinigung: Seit dem 1. November 2015 ist zudem eine Vermieterbescheinigung erforderlich, aus der der Name und die Anschrift des Vermieters, Angaben über den Einzug mit dem Datum, die Adresse der vermieteten Wohnung und die Personalien der neuen Mieter ersichtlich sein müssen. Vordrucke für diese Bescheinigung liegen bei den meisten Einwohnermeldeämtern aus oder können online ausgefüllt werden.
- Kfz-Schein: Weiter musst du unverzüglich den Kfz-Schein mit der neuen Adresse aktualisieren.
- Nachsendeauftrag und Anbieterwechsel: „Damit nach dem Umzug alles möglichst reibungslos funktioniert, sollte man sich über einen Nachsendeauftrag sowie einen Wechsel des Telefon- und Internetanbieters oder Strom- und Gasanbieters bereits im Vorfeld Gedanken machen und alles Erforderliche schon vor dem Umzug in die Wege leiten.“, rät Rechtsanwalt Beer.
Punkt 7: Neue Adresse weitergeben
Gib deine neue Adresse nicht nur an Freunde, Bekannte und Verwandte weiter. Unternehmen wie Versicherungen, Banken oder Vereinen kann es helfen, wenn du dort deine neue Adresse direkt mitteilst. Auch dein Arbeitgeber sollte erfahren, wenn du eine neue Adresse hast.
Auch dein alter Vermieter kann die neue Adresse von dir verlangen. Gibst du sie ihm nicht freiwillig, darf er sie beim Einwohnermeldeamt erfragen und die hierfür entstehenden Kosten von dir zurückverlangen.
Mit diesen Tipps und Tricks auf unserer Umzug Checkliste steht einem erfolgreichen Umzug eigentlich nichts mehr im Wege! Und wenn du dich vorab vor Rechtsstreitigkeiten absichern möchtest, kann dir eine Rechtsschutzversicherung mit einer anwaltlichen Beratung und Kostenübernahme helfen.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 5. März 2018 veröffentlicht und am 17. Februar 2023 aktualisiert (Haftungsausschluss).
Unser Partneranwalt
Felix Beer ist Partner der Kanzlei Besold Rechtsanwälte, die auf die Gebiete des Zivilrechts, des Verkehrs-, Miet-, Familien-, Erb-, Arbeitsrechts, sowie auf dem Gebiet des Sozialrechts spezialisiert ist. Bereits seit Beginn seiner Tätigkeit vertritt Felix Beer Mandanten vor allem im Mietrecht, sodass ihm die täglichen Probleme der Vermieter und Mieter von der Nebenkostenabrechnung bis zur Kündigung und Schönheitsreparaturen bestens bekannt sind. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt im Kauf-, Werkvertrags- und Versicherungsrecht.
Felix Beer
Kanzlei Besold Rechtsanwälte