Verkehrsrechtsschutz
Im Straßenverkehr geht es manchmal hektisch zu. Wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, ist der Ärger meist groß. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung von ROLAND steht Ihnen im Konfliktfall zur Seite!
Ihre Kfz-Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz. Diese Versicherung allein deckt allerdings längst nicht alle Risiken im Straßenverkehr ab. Zum Beispiel ist bei vielen Unfällen die Schuldfrage nicht sofort klar. Solche Fälle landen meist vor Gericht und verursachen sehr schnell hohe Kosten.
Auch bei scheinbaren Bagatellen lohnt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für Sie. Schließlich ist der Versicherungsbeitrag für ein Jahr günstiger als eine einzige Stunde Beratung durch eine Anwaltskanzlei.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist in allen ROLAND Top-Rechtsschutz-Tarifen enthalten.
Leider können wir Sie auch mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht vor Unfall im Straßenverkehr bewahren. Was wir aber tun können: Wir stehen Ihnen im Konfliktfall zur Seite und unterstützen Sie dabei, mit der anderen Partei eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wenn keine Einigung möglich ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht vor Gericht zu verteidigen: beispielsweise, wenn gerichtlich geklärt werden muss, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Wir schützen Sie vor den Kosten, die ein Rechtsstreit durch einen Unfall im Straßenverkehr mit sich bringen kann.
Denn wenn Sie einen kostenintensiven Prozess verlieren und aus eigener Tasche bezahlen müssen, droht der finanzielle Ruin. Die Kosten für anwaltliche Vertretung, Gerichtsverfahren sowie eventuell Sachverständigengutachten summieren sich häufig auf vierstellige Beträge.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verringert Ihr Kostenrisiko enorm. Gewinnen Sie das Verfahren, so zahlt die Gegenseite die Gerichts -und Verfahrenskosten. Andernfalls übernimmt der Kfz-Rechtsschutz die versicherten Leistungen. Eine Rechtsschutzversicherung, die speziell Risiken im Straßenverkehr abdeckt, ist deshalb durchaus eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Kfz-Haftpflicht.
Fragen und Antworten rund um die Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Konflikte im Straßenverkehr. Neben der telefonischen Rechtsberatung und Mediation sind beispielsweise auch die Kosten für Sachverständigengutachten, Gerichtsprozesse und die anwaltliche Vertretung abgedeckt.
Ein Verkehrsrechtsschutz kann in vielen Situationen relevant werden. Wenn etwa nach einem Verkehrsunfall die Schuldfrage unklar ist, deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Gerichtsverfahrens zur Klärung. Auch greift der Verkehrsrechtsschutz, wenn zum Beispiel ein ungerechtfertigter Bußgeldbescheid oder der Vorwurf einer Fahrerflucht abgewehrt werden sollen.
Die Kosten für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hängen ab vom Anbieter, von der Vertragslaufzeit, der Zahlweise und dem gewählten Tarif. Mit dem Online-Rechner können Sie selbst Ihre Beiträge zur ROLAND Rechtsschutzversicherung ermitteln.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist in der Regel nicht mit einer Wartezeit verbunden. Lediglich in günstigen Basis-Tarifen kann es eine Wartezeit von drei Monaten geben. Sie profitieren also meist direkt nach Vertragsabschluss vom Versicherungsschutz. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Verkehrsrechtsschutzversicherung rückwirkend gilt: Kosten, die aus einem vor Vertragsabschluss eingetretenen Ereignis resultieren, können in keinem Fall übernommen werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für Kraftfahrzeugführende verpflichtend. Sie übernimmt bei einem Unfall, den die versicherte Person verschuldet hat, die Kosten der Gegenseite. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt hingegen Kosten, die aufgrund rechtlicher Streitigkeiten anfallen, etwa wenn nach einem Unfall die Schuldfrage geklärt werden muss und dazu ein Gutachten benötigt wird.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt nicht nur für Autofahrende, sondern für alle Verkehrsteilnehmenden. Sie bietet also beispielsweise auch dann rechtlichen Beistand, wenn Sie mit dem Fahrrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß unterwegs sind.