Zwei Personen sitzen im Auto.

Punkte in Flensburg: Alles was du wissen musst!

Reisen & Verkehr

Wer geblitzt wird, bei Rot über die Ampel fährt oder auf der Autobahn zu dicht auffährt, kassiert Punkte in Flensburg. Und wer zu viele davon sammelt, muss mit Geldbußen, Führerscheinentzug oder sogar einer MPU rechnen.

Wir erklären dir, wozu Punkte eigentlich dienen und bei welchen Verstößen sie drohen. Zudem sehen wir uns die Besonderheiten an, wenn Punkte innerhalb der Probezeit anfallen. Ebenfalls erfährst du, wie viele Punkte du haben darfst, wie lange sie vermerkt bleiben und ob es Möglichkeiten gibt, wie du Punkte abbauen kannst.

Was genau sind „Punkte in Flensburg“ überhaupt und wofür bekomme ich laut Bußgeldkatalog welche?

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt in Flensburg das deutsche Fahreignungsregister (FAER). In diesem werden nach § 28 StVG rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße gespeichert. Die Einträge werden nach Art und Schwere mit Punkten bewertet. Daher kennen wir sie als Punkte in Flensburg. „Doch im FAER werden die Punkte nur gesammelt. Denn für das Festlegen der Punkte und Maßnahmen sind die Fahrerlaubnisbehörden zuständig”, erklärt Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller.

Nur Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 60 Euro, Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Verkehrsstrafen führen nach FeV Anlage 13 zu einem Vermerk im FAER. Folgend ein paar Beispiele, ab wann es Punkte in Flensburg gibt:

Handy am Steuer

Telefonieren während des Fahrens ist eine Ordnungswidrigkeit. Somit gibt es für Handy am Steuer keine Strafe, sondern Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Und diese liegt bei 100 Euro und einem Punkt in Flensburg. Wenn es zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam, können sogar 150 Euro bzw. 200 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot fällig werden.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, wo sich diese ereignet hat. Schließlich ist in einer Ortschaft die Gefahr größer. Daher sind hier Bußgelder zwischen 30 und 800 Euro möglich. Demgegenüber stehen Bußgelder zwischen 20 und 700 Euro außerhalb von Ortschaften. Punkte drohen einheitlich ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. Ab 31 km/h zu viel auf der Tachonadel wird innerorts ein Fahrverbot verhängt, außerorts ab 41 km/h.

Rotlichtverstoß

Ich habe eine rote Ampel überfahren. Welche Strafe kommt auf mich zu? „Wer bei Rot über die Ampel gefahren ist, für den ist es ausschlaggebend, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand”, erklärt Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller. Beim Überfahren einer rot werdenden Ampel können Bußgelder in Höhe von 90 bis 240 Euro auf dich zukommen. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt bereits dann vor, wenn länger als 1 Sekunde Rotlicht angezeigt war. Solch ein Verstoß hat ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge. Dazu kommen ein bis zwei Punkte in Flensburg Bußgelder zwischen 200 und 360 Euro.

Abstandsverstöße

PKW-Fahrer sollten den halben Tachowert in Metern als Sicherheitsabstand einhalten. Abstandsverstöße bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h werden mit Bußgeldern zwischen 25 und 35 Euro geahndet. Wird der Abstand bei einem Tempo von über 80 km/h nicht eingehalten, kommt zu einem Bußgeld zwischen 75 und 320 Euro noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Bei Verstößen ab einer Geschwindigkeit von über 100 km/h drohen Geldstrafen bis zu 400 Euro, bis zu zwei Punkten und Fahrverbote bis zu drei Monaten. Und wenn es durch zu geringem Abstand sogar zu einem Auffahrunfall kommt, steht meistens zudem noch die Schuldfrage im Raum. Dies lässt sich allerdings in den meisten Fällen nur durch eine Einzelfallbetrachtung und durch ein Gutachten beantworten. Eine Rechtsschutzversicherung kann dir helfen, schnell und unkompliziert eine Rechtsberatung zu finden.

Parkverstöße

Die meisten Parkverstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Allerdings kann beim Falschparken auch ein Punkt drohen. Und zwar dann, wenn das parkende Auto andere Verkehrsteilnehmer behindert oder wenn auf Grund des Falschparkens ein Unfall verursacht wird.

Können auch Radfahrer und Fußgänger Punkte bekommen?

Das FAER ist nicht nur relevant für Autofahrer. Denn auch Radfahrer und Fußgänger können Punkte bekommen, die sich auf ihre Fahrerlaubnis auswirken:

  • Fährt ein Radfahrer über eine rote Ampel, erhält er ein Bußgeld von 45 Euro und einen Punkt in Flensburg.
  • Überquert ein Fußgänger einen geschlossenen Bahnübergang, bekommt er einen Punkt.
  • Entfernt ein Fußgänger sich von einem Unfall, in den er verwickelt war, drohen sogar zwei Punkte.

„Auch Jugendliche können aufgrund solcher Verstöße Einträge in Flensburg bekommen. Das kann später zu Problemen beim Führerschein-Erwerb führen”, weist Anwalt Dirk Torsten Keller hin.

In diesem Artikel erfährst du, wie du allgemein rechtlich sicher auf dem Fahrrad unterwegs bist.

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Wie viele Punkte darf man haben und wie sehen die Konsequenzen aus?

Wie ist das Punktesystem aufgebaut? Zunächst ist klar definiert, für welche Verstöße es wie viele Punkte gibt:

Art der OrdnungswidrigkeitPunkte
Schwere Ordnungswidrigkeit 1 Punkte
Besonders schwere Ordnungswidrigkeit2 Punkte
Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (sondern Fahrverbot)2 Punkte
Straftat mit Fahrerlaubnisentzug3 Punkte

Bei einem Verstoß können maximal drei Punkte drohen. Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde schon ab einem Punkt in Flensburg ein Fahrverbot verhängen.

Wie viele Punkte darf man insgesamt haben?

Das FAER hat eine Obergrenze. Maximal dürfen acht Punkte gesammelt werden. Dann droht der Entzug der Fahrerlaubnis. In der Regel wird der Führerschein mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten entzogen. „Während man bei einem Fahrverbot seinen Führerschein nach Ablauf der Strafe automatisch zurückbekommt, muss er beim Entzug neu beantragt werden. Wenn die Fahrerlaubnis wegen Erreichen der Punktegrenze entzogen wird, wird die Fahrerlaubnis nur gegen Vorlage einer positiven MPU wieder erteilt“, erläutert Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller.

Punkte in Flensburg: Maßnahmenkatalog

Damit der Führerscheinentzug für den Betroffenen nicht allzu überraschend kommt, muss er vorgewarnt werden. Dazu gibt es einen konkreten Maßnahmenkatalog. Der Verkehrssünder bekommt bei

  • 1 bis 3 Punkten eine Vormerkung
  • 4 bis 5 Punkten eine Ermahnung
  • 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung

Sowohl eine Ermahnung als auch eine Verwarnung sind kostenpflichtig. Ausschlaggebend für das Ergreifen der Maßnahme ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Tat. Wurden diese Maßnahmen nicht ergriffen, darf auch der Führerschein nicht entzogen werden. Gemäß § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG muss der Punktestand in diesem Fall von acht auf sieben verringert werden.

Gegen ein Verfahren kann Einspruch eingelegt werden. Allerdings ist der Rat eines Anwalts zu empfehlen.

Punkte in der Probezeit – was ist zu beachten?

Auch in der Probezeit für den Führerschein gilt das Punktesystem und der Bußgeldkatalog. In der Probezeit führt bereits eine punktebewährte Ordnungswidrigkeit zu einer Verlängerung der Probezeit.

Je nachdem, wie viele A- und B-Verstöße begangen wurden, kommen Probezeitmaßnahmen auf den Fahrer zu. Beispielsweise ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ein A-Verstoß in der Probezeit.

Nach einem A-Verstoß ist die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar üblich. Zudem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahren. Beim zweiten A-Verstoß muss eine verkehrspsychologische Beratung besucht werden. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis in aller Regel entzogen.

Punkte in Flensburg abfragen: So geht’s …

Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt Auskunft über den aktuellen Punktestand. „Die Punkte in Flensburg abzufragen, ist kostenlos. Ein Auszug aus dem FAER kann direkt vor Ort in Flensburg unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses eingeholt werden”, geht Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller ins Detail. Zudem ist eine Antragstellung per Post möglich.

Punkte in Flensburg online abfragen

Der Punktestand kann auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamts abgerufen werden. Allerdings müssen dazu technische Voraussetzungen erfüllt sein. Denn online Punkte in Flensburg abzufragen, funktioniert nur mit neuem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Zudem wird ein Kartenlesegerät für den Ausweis oder ein NFC-fähiges Smartphone benötigt.

Kann man Punkte in Flensburg abbauen?

Ein Punkteabbau in Flensburg ist bis zu einem Punktestand von maximal fünf Punkten möglich. Dies funktioniert durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar oder auch Punkteabbauseminar. Dadurch kann alle fünf Jahre ein Punkt abgebaut werden. Allerdings kommen auf den Betroffenen durch das Abbauseminar Kosten in Höhe von 550 bis 650 Euro zu. Fahrschulen führen Punkteabbauseminare durch. Weil Pausen zwischen den einzelnen Maßnahmen Pflicht sind, gehen sie über mehrere Wochen.

Wann verfallen Punkte in Flensburg und werden diese automatisch gelöscht?

Punkte in Flensburg verfallen nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Dabei werden die Punkte in Flensburg automatisch gelöscht.

Wir haben dir eine Übersicht erstellt, wie lange Punkte in Flensburg je nach Art der Ordnungswidrigkeit gespeichert bleiben.

Art der OrdnungswidrigkeitDauer
Schwere Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)2,5 Jahre
Besonders schwere Ordnungswidrigkeit (2 Punkte)5 Jahre
Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (sondern Fahrverbot) (2 Punkte)5 Jahre
Straftat mit Fahrerlaubnisentzug (3 Punkte)10 Jahre

Die Frist zur Verjährung der Punkte beginnt mit dem Tag, an dem die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wird. Allerdings: Bei der Summierung der Punkte gilt das Tattagsprinzip.

Beispielsweise hat eine Person bereits sieben Punkte angesammelt. Am 6. Mai kommt es zu einem neuen Verstoß. Zwei alte Punkte in Flensburg verfallen am 10. Mai. Aber am 12. Mai kommt der Bußgeldbescheid für die Tat am 6. Mai, die mit einem Punkt geahndet wird. Die Person erhebt keinen Einspruch. Sie bezahlt die Strafe. Am 17. Mai wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eigentlich hat die Person jetzt nur noch fünf Punkte in Flensburg. Allerdings waren es am Tattag sieben. Somit summiert sich der Punktestand auf neun und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Mehr zum Thema Bußgeldbescheid findest du in diesem Artikel.

Punktereform 2014

Ziel der Punktereform vom Mai 2014 war es, das Punktesystem einfacher, gerechter und für Kraftfahrer leichter verständlich zu machen. So wurde der Punktekatalog komplett überarbeitet und die Obergrenzen für das Punktekonto von 18 auf acht Punkte reduziert. Neu hinzukommende Punkte stoppen die Verjährung alter Punkte nicht mehr. Allerdings verfallen Punkte, die vor dem 1. Mai 2014 geahndet wurden, noch nach dem alten Prinzip.

Die Punktereform hat bereits vorhandene Punkte nicht erlassen. Bestehende Eintragungen wurden wie folgt umgerechnet:

Punktestand altPunktestand neu
1-31
4-52
6-73
8-104
11-135
14-156
16-177
ab 188

Allerdings wurden alte Punkte erlassen, wenn es für den jeweiligen Verstoß nach der Punktereform keinen Punkt mehr gibt.

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Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller hat im Jahr 2002 sein Examen in Köln absolviert und ist seit 2004 Partner der Kanzlei Winter Rechtsanwälte. Dort ist er als Fachanwalt für die Bereiche Verkehrs- und Versicherungsrecht, sowie für Bau- und Architektenrecht zuständig. Dirk Torsten Keller bietet seinen Mandanten in Stresssituationen seine anwaltliche Hilfe an und versucht bestmöglich die Interessen dieser zu vertreten. Neben dem Standort Bergisch Gladbach ist die Kanzlei Winter Rechtsanwälte auch in Köln vertreten.

Dirk Torsten Keller

Dirk Torsten Keller

Kanzlei Winter Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“