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Gebrauchtwagengarantie: Umfang, Kosten, gesetzliche Regelungen u.v.m.

Reisen & Verkehr

Gebrauchtwagen locken mit günstigen Anschaffungskosten. Allerdings sind sie im Vergleich zu Neuwagen anfälliger für Reparaturen. Eine Gebrauchtwagengarantie soll den Käufer vor zu hohen Reparaturkosten schützen.

In diesem Ratgeber erklären wir dir, was eine Gebrauchtwagengarantie ist, was sie abdeckt und was du inhaltlich beachten solltest. Wir werfen einen Blick auf den Unterschied zwischen Herstellergarantie und gesetzlicher Gewährleistung (Sachmängelhaftung). Zudem zeigen wir dir einen Tarifrechner, mit dem du die Kosten für deine individuelle Reparaturkostenversicherung berechnen kannst. Abschließend möchten wir im Fazit erläutern, ob und wann sich eine solche Zusatzgarantie lohnt.

Was genau ist eine Gebrauchtwagengarantie?

„Die Gebrauchtwagengarantie ist nichts anderes als eine Reparaturkostenversicherung”, fasst Anwältin Carolin Milbach-Richter zusammen. Besteht ein Mangel an einem Fahrzeug, der behoben werden muss, erstattet die Gebrauchtwagengarantie die angefallenen Kosten gemäß den Versicherungsbedingungen. Differenziert wird zwischen den Lohnkosten, die meist zu 100 Prozent erstattet werden. Bei den Materialkosten gibt es oft Abschläge, so dass Du dahingehend trotz der Versicherung teilweise die Kosten zu tragen hast.

In der Regel hat eine Gebrauchtwagengarantie eine Laufzeit von einem Jahr. Durchschnittlich liegen die Kosten zwischen 100 und 250 Euro. Allerdings hängen diese stark vom Alter des Fahrzeugs sowie dessen Laufleistung ab. Einige Versicherer bieten auch längere Garantiezeiten an. Diese sind dann in der Regel auch mit höheren Kosten verbunden.

Gebrauchtwagengarantie – was ist abgedeckt?

Was beinhaltet eine Gebrauchtwagengarantie? Sie umfasst Mängel, die bereits vor dem Kauf vorhanden waren. Zudem deckt sie auch Schäden ab, die innerhalb der Garantiezeit entstehen. Jedoch ist ein Blick in die Garantiebedingungen unabdingbar.

Allerdings sind Gebrauchtwagengarantien nicht gesetzlich geregelt. Daher hängt der Leistungsumfang von dem vereinbarten Vertrag ab. Beispielsweise werden unter Umständen nur die für die Reparatur anfallenden Arbeitskosten übernommen. Ebenso kommt es vor, dass Bauteile nicht in der Garantie inbegriffen sind. Zudem können ältere Fahrzeuge von einer Gebrauchtwagengarantie ausgeschlossen sein.

Neben der Gebrauchtwagengarantie sind auch die gesetzliche Gewährleistung sowie die Herstellergarantie bei einem Fahrzeugkauf relevant. Folgend gehen wir auf die Unterschiede ein.

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Herstellergarantie, gesetzliche Gewährleistung und Gebrauchtwagengarantie – das solltest du wissen!

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens muss zwischen drei Garantieformen unterschieden werden:

  • Herstellergarantie
  • gesetzliche Gewährleistung
  • Gebrauchtwagengarantie

Herstellergarantie

Abhängig vom Hersteller kann die Herstellergarantie eines Autos eine Laufzeit von bis zu sieben Jahren haben. Erwirbt man z.B. ein relativ junges Gebrauchtfahrzeug, besteht demzufolge die Möglichkeit, dass die Herstellergarantie bei Auftreten von Mängeln noch greift.

Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung wird auch Händlergewährleistung oder Sachmängelhaftung genannt. Sie ist gesetzlich einheitlich geregelt. Demnach haftet der Verkäufer in einem Zeitraum von 2 Jahren – bei Gebrauchtwagen kann die Verjährungsfrist auf nur ein Jahr begrenzt werden – für alle Mängel, die das Fahrzeug bei Übergabe hatte. Das heißt, der Käufer kann binnen dieser Zeit kostenlose Nacherfüllung verlangen, wenn Sachmängel an dem Fahrzeug auftreten.

Wird in den ersten zwölf Monaten ein Mangel festgestellt, wird vermutet, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe bestand. Dies bedeutet, dass der Händler beweisen muss, dass das Fahrzeug bei der Übergabe einwandfrei war und der Mangel erst später entstanden ist. Ab dem 13. Monat liegt die Beweislast beim Käufer, d.h.. er muss darlegen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. „Die Beweislastumkehr für zwölf Monate ist eine neue Regelung. Bei allen Käufen vor dem 31. Dezember 2021 gilt sie nur für sechs Monate”, weist Anwältin Carolin Milbach-Richter hin.

Gebrauchtwagengarantie

Im Gegensatz zur Händlergewährleistung ist die Gebrauchtwagengarantie des Händlers nicht gesetzlich geregelt. Vielmehr ist sie eine individuelle Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Manchmal ist sie schon im Kaufpreis enthalten. Bei anderen Händlern kann sie zusätzlich abgeschlossen werden. Nichtsdestotrotz sollte sich jeder Käufer die Garantieversicherung genau ansehen. Denn hier stehen die jeweiligen Garantiebedingungen. Und diese müssen nicht unbedingt über die Sachmängelhaftung oder die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.

Unterschied zwischen Gebrauchtwagengarantie und Sachmängelhaftung

Viele Käufer glauben, dass die Gebrauchtwagengarantie und die gesetzliche Gewährleistung das Gleiche sind. Allerdings ist dem nicht so.

So ist eine Gebrauchtwagengarantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. Dieser legt ihre Dauer und Bedingungen selbst fest. Oft werden über einen Zeitraum von einem Jahr alle Mängel, die schon beim Kauf des Fahrzeugs existierten und während der Garantiezeit auftreten, abgedeckt. Welche Mängel das sind, hängt von den individuellen Garantie-Bedingungen ab. Allerdings sind Verschleißteile häufig ausgeschlossen. Durchschnittlich kostet so eine Versicherung 20 Euro pro Monat.

Hingegen ist die Sachmängelhaftung gesetzlich vorgeschrieben. Sie greift, wenn in den ersten zwei Jahren Sachmängel auftreten. Allerdings kann die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr begrenzt werden. In dieser Zeit besteht gegenüber dem Händler Anspruch auf kostenlose Nacherfüllung, wenn der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeuges bestand.

Checkliste: Was muss man bei der Garantie beim Gebrauchtwagenkauf beachten?

Für Gebrauchtwagengarantien gibt es keine einheitlichen Regeln. Ein Anbieter kann in den Bedingungen seiner Gebrauchtwagengarantie festlegen, wie lange die Laufzeit ist. In der Regel ist es ein Jahr. Aber grundsätzlich werden keine Gebrauchtwagengarantien für Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, angeboten.

Wenn Mängel auftreten, dürfen diese meist auch nicht selbstständig behoben werden. „Garantiepflichtige Schäden müssen gemeldet werden”, sagt Anwältin Carolin Milbach-Richter. Meist werden im Reparaturfall die Arbeitskosten vollständig übernommen. Die Ersatzteil- und Materialkosten werden je nach Garantiebedingungen nur anteilig erstattet. Zudem sind Unfallschäden, Verschleißteile und unsachgemäße Reparaturen für gewöhnlich nicht abgedeckt.

Was deckt die Versicherung ab?

Vor dem Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie ist ein Blick in die Bedingungen empfehlenswert. Folgende Punkte sollte die Versicherung für gewöhnlich abdecken:

LenkungMechanisches oder hydraulisches Getriebe, Hydraulikpumpe, elektronische Bauteile der Lenkung
KraftübertragungKardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke
GetriebeGehäuse für Schalt- oder Automatikgetriebe, alle Innenteile, Gehäuse für Front-, Heck- oder Allradantrieb
MotorZylinderblock, Zylinderkopf (mit Kopfdichtung), Kurbelgehäuse, Zahnriemen bzw. Kette mit Spannrolle, Ölkühler, -wanne, -druckschalter, -filtergehäuse und Schwung- beziehungsweise Antriebsscheibe mit Zahnkranz
HydropneumatikHD-Pumpe, Druckregler und -speicher, Höhenkorrektor, Federkugel
BremsenHauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, -regler und -begrenzer, Radbremszylinder
KraftstoffanlageElektronische Einspritzanlage, Steuergerät, Drosselklappensteuerung, Luftmengenmesser, Einspritzdüsen, Leerlauf-Steuerungsventil und Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Kraftstoffpumpe, Vergaser, Turbolader
KühlsystemKühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe und Visco- beziehungsweise Thermolüfter
ElektrikLichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündspule, -transistor und elektronischem Steuergerät, Anlasser, Klimaanlage mit Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer
SicherheitssystemeKontrollsystem für Airbags und Gurtstraffer, serienmäßig gelieferte Wegfahrsperre, Zentralverriegelung
FahrdynamiksystemeABS, ASR, ASD, automatischer Vierradantrieb, ESP

Gebrauchtwagengarantie beim Privatkauf

Erfolgt der Gebrauchtwagenkauf privat, kann der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. „Fallen nach dem Kauf teure Reparaturen an, bleibt der Käufer auf den Kosten sitzen. Der Verkäufer haftet nur, wenn er Mängel arglistig verschwiegen hat”, macht Anwältin Carolin Milbach-Richter aufmerksam. Daher ist der Abschluss einer Reparaturkostenversicherung empfehlenswert. Hier gibt es viele Anbieter, bei denen man die Bedingungen individuell festlegen kann.

Reparaturkostenversicherung: Kosten, Tarifrechner und Preisvergleich

Was kostet eine Gebrauchtwagengarantie? Die Kosten orientieren sich am Alter, der Laufleistung oder der Leistung des Fahrzeuges. Zudem richten sie sich nach dem anbieterabhängigen Tarif. Beispielsweise kostet bei einem großen deutschen Auto-Versicherer ein VW Golf 1.0 TSI mit 110 PS im Basis-Tarif 160 Euro pro Jahr, 340 Euro pro Jahr im Komfort-Tarif und 670 Euro pro Jahr im Premium-Tarif.

Beispiele für Gebrauchtwagengarantie-Kosten für das Modell Audi A4 Avant 2.0 TDI ultra DPF (136 PS):

TarifKosten pro Jahr
Basis220 Euro
Komfort400 Euro
Premium780 Euro

Ebenfalls muss die Leistungsstaffelung berücksichtigt werden. Denn abhängig von der Laufleistung ergibt sich ein Erstattungssatz. So deckt die Gebrauchtwagenversicherung in der Regel bis zu einer Laufleistung von 50.000 Kilometern 100 Prozent der Reparaturkosten, bei bis zu 60.000 Kilometern 90 Prozent und so weiter. Letztlich werden bei einer Laufleistung von über 100.000 Kilometern nur noch 40 Prozent abgedeckt.

„Es ist sehr sinnvoll, vor Abschluss einen Gebrauchtwagengarantie-Vergleich anzustellen. Denn die Preise können von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich sein”, empfiehlt Anwältin Carolin Milbach-Richter. Der Reparaturkostenversicherungs-Vergleich gelingt am einfachsten über einen Gebrauchtwagengarantie-Tarifrechner. Auf dieser Seite kannst du deine Gebrauchtwagengarantie berechnen.

Fazit: Lohnt sich eine Gebrauchtwagengarantie?

Eine Gebrauchtwagengarantie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Gewährleistung. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz vor Reparaturkosten. Mit einer Gebrauchtwagengarantie werden Mängel abgedeckt, die bereits vor dem Kauf vorhanden waren. Aber auch innerhalb der Garantiezeit entstehende Schäden sind inbegriffen. Allerdings bieten Gebrauchtwagengarantien kein Komplettpaket, denn häufig decken sie nur bestimmte Fahrzeugteile ab.

Wenn eine Versicherungsleistung zu Unrecht abgelehnt wird, kann eine Rechtsschutzversicherung helfen.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 1. Juni 2022 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unsere Partneranwältin

Rechtsanwältin Carolin Milbach-Richter ist seit 2013 als Rechtsanwältin zugelassen. Das Verkehrsrecht, Familienrecht und das allgemeine Zivilrecht zählen zu ihren Beratungsschwerpunkten. Im Jahr 2020 absolvierte Frau Milbach-Richter erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht.

Carolin Milbach-Richter

Carolin Milbach-Richter

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“