Eine Frau, die Auto fährt.

Alles über Nötigung im Straßenverkehr (+ Strafen)

Reisen & Verkehr

Du fährst morgens gegen halb acht mit angemessener Geschwindigkeit über die Autobahn, als plötzlich von hinten das neueste Modell eines Sportflitzers angesaust kommt. Einen Meter vor deiner Stoßstange bremst der Fahrer scharf ab und betätigt die Lichthupe. Schweißgebadet reißt du das Lenkrad zur Seite, wo ein anderes Auto gerade noch ausweichen kann.

Wer seinen Arbeitstag so beginnt, der fragt sich unter Umständen, was er gegen Nötigung im Straßenverkehr tun kann.

„Die Nötigung im Straßenverkehr an sich wird in keinem Paragraphen erwähnt“, so Rechtsanwalt Frank Preidel von der Kanzlei Preidel . Burmester Rechtsanwälte aus Hannover. Wenn es darum geht, aggressive Fahrer in ihre Schranken zu weisen bzw. zu sanktionieren, muss dann der Paragraph 240 des StGB, also der allgemeine Straftatbestand der Nötigung, herhalten.

Was ist Nötigung im Straßenverkehr genau?

Das Strafgesetzbuch sagt, Nötigung begeht,

„wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, …“

Dementsprechend ist eine Nötigung im Straßenverkehr laut StGB immer dann gegeben, wenn man den anderen Verkehrsteilnehmer mit seinem eigenen verkehrswidrigen Verhalten vorsätzlich unter Druck setzt, sodass dieser sich aus Angst zu einem bestimmten (unfreiwilligen) Verhalten gezwungen, also genötigt, sieht.

Rechtsanwalt Preidel ergänzt hierzu: „Die Nötigung kann dabei sowohl mit physischer oder psychischer Gewalt als auch durch Drohung mit einem empfindlichen Übel begangen werden.“

Beispiele für Nötigung im Straßenverkehr

Die Statistik beweist: Der Ton zwischen den Verkehrsteilnehmern ist mindestens so rau, wie der Asphalt auf dem sie fahren. „Jedes Jahr kommen etwa 30.000 Fälle wegen Nötigung im Straßenverkehr zur Anzeige“, so Frank Preidel. Die tatsächliche Zahl der begangenen Straftaten ist dabei um ein Vielfaches größer.

Was muss man also getan haben, um sich in dieser unrühmlichen Statistik zu verewigen? Reicht es schon, wenn man sich dem vorausfahrenden Pkw zu sehr nähert? Oder ist jede Lichthupe gleich eine Nötigung? Und: Kann man jemanden allein durch Zuparken im strafrechtlichen Sinn nötigen?

Hier einige Beispiele, die zeigen, was alles zur Nötigung im Straßenverkehr zählt:

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Ob Auffahrunfall, Bußgeldbescheid oder Wege-Unfall – im heutigen Straßenverkehr können leicht unangenehme Situationen eintreffen.

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Sehr dichtes Auffahren / Drängeln

Eine Nötigung auf der Autobahn liegt dann unzweifelhaft vor, wenn der Fahrer hinter dir schnell angefahren kommt und dir bei etwa einem Meter „Sicherheitsabstand“ per Lichthupe unmissverständlich zu verstehen gibt, dass du entweder schneller oder zur Seite fahren sollst. Ein derartiges Drängeln auf der Autobahn ist demzufolge gefährlich und wird per Anzeige strafrechtlich verfolgt. Dagegen handelt ein Fahrer bei einem kurzzeitigen und zu dichten Auffahren lediglich ordnungswidrig, während das Betätigen der Lichthupe als Ankündigung für ein Überholmanöver nicht strafbar ist. Die Lichthupe stellt in dem Fall wohl eher keine Nötigung dar. Aber grundsätzlich gilt natürlich, dass die Dauer und die Intensität der Beeinträchtigung in jedem einzelnen Fall zu überprüfen sind.

Grundloses Ausbremsen / Schneiden

Wir kennen alle den Spruch: Wenn’s hinten kracht, gibt’s vorne Geld. Auch wenn der Auffahrende nicht immer die alleinige Unfallschuld trägt, so ist damit doch gemeint, dass man immer bremsbereit am Straßenverkehr teilzunehmen hat. Wer jedoch den Hintermann vorsätzlich ausbremst, wie z. B. bei einer Vollbremsung der Fall, oder andere Verkehrsteilnehmer „schneidet“, kann aufgrund der ausgeübten Gewalteinwirkung den Tatbestand der Nötigung erfüllen.

Behinderung beim Überholen

Wenn ein Fahrer die Überholspur absichtlich versperrt, indem er beharrlich mit äußerst niedriger Geschwindigkeit fährt und dabei den hinter ihm fahrenden Pkw zwingt, abrupt abzubremsen, kann ebenfalls eine Nötigung im Straßenverkehr vorliegen.

Zuparken / Parkplatz blockieren

Auch durch Zuparken kann eine Nötigung begangen werden. Das ist dann der Fall, wenn etwa eine Zufahrt oder ein Pkw absichtlich blockiert werden. Stellt der Fahrer sein Auto absichtlich so in die Zufahrt, dass der andere Verkehrsteilnehmer sie für eine gewisse Dauer nicht befahren kann, liegt eine Nötigung im Straßenverkehr vor. Gleiches gilt, wenn ein anderes Fahrzeug durch ein Auto behindert wird, sodass es für eine gewisse Dauer nicht wegfahren kann.

Wie erstattet man eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr?

Wenn dich rücksichtslose Raser nerven und du schon immer einen Drängler melden wolltest, hilft nur eins: Anzeigen! Dir selbst obliegt die Entscheidung, ob du eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr stellen willst. Ist die Situation gefährlich genug, kannst du den Schritt ruhig wagen – die Polizei kann die Einleitung des Verfahrens immer noch ablehnen.

Willst du also einen Autofahrer wegen Nötigung anzeigen, so sollten folgende Punkte in deiner Anzeige enthalten sein:

  • Kennzeichen des Pkw
  • Fahrzeugmarke
  • Fahrzeugtyp und –farbe der beteiligten Fahrzeuge
  • Aussehen des Fahrers
  • Ort, Zeit und Beschreibung des Vorfalls
  • Wenn möglich: Zeugen und sonstige Beweise

Die Anzeige kann schließlich direkt oder auch per Telefon bei der zuständigen Polizeiwache – bzw. Onlinewache in deinem Bundesland – erstattet werden.

Deine Anzeige allein genügt der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft meist, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und die Chancen einer Verurteilung zu erhöhen. Der Grund dafür, eine Nötigung auch ohne Zeugen oder extra Beweise zu verfolgen, liegt in einer vermeintlich simplen Ausgangslage: Grundsätzlich geht die Justiz davon aus, dass nur derjenige Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erhebt, der die Nötigung am eigenen Leib erfahren hat und den Täter zur Rechenschaft ziehen will. Denn, ganz gleich wie das Verfahren endet, selbst kann man zumindest keinen wirtschaftlichen Nutzen aus einer strafrechtlichen Verfolgung ziehen. Daher wird dir der Staatsanwalt höchstwahrscheinlich zunächst auch ohne Beweise glauben und wegen eines hinreichenden Tatverdachts ein Ermittlungsverfahren einleiten.

Anders könnte es bei einem sogenannten Bagatelldelikt sein. Wenn du also lediglich eine geringe Ordnungswidrigkeit schildern bzw. melden kannst, wird das Verfahren meist eingestellt oder erst gar nicht eingeleitet.

Kann es bei Nötigung im Straßenverkehr zu einer Gegenanzeige kommen?

Wenn du einen Fahrer wegen Nötigung im Straßenverkehr anzeigst, kann es vorkommen, dass du von ihm eine Gegenanzeige bekommst. Dessen Begründung könnte lauten: Es lag weniger ein absichtliches Drängeln als vielmehr ein Ausbremsen deinerseits vor. Beides kann grundsätzlich den Tatbestand einer Nötigung erfüllen.

Wie sollte man sich in einem solchen Fall bestmöglich verhalten?

„Grundsätzlich ist anzuraten, erst einmal von seinem Aussageverweigerungsrecht (Paragraph 136 Abs. 1 Satz 2 StPO) Gebrauch zu machen, damit man nicht zu einer ‚Falschaussage‘ verleitet wird“, erklärt Rechtsanwalt Frank Preidel. Mit einem spezialisierten Anwalt für Strafrecht wird sodann eine Verteidigungsstrategie erarbeitet. Übrigens kann nur der Anwalt Akteneinsicht beantragen!

So könnte sich demzufolge die Gegenseite verteidigen:

  • Wer einen anderen Verkehrsteilnehmer zum deutlichen Abbremsen zwingt, kann durchaus selbst den Tatbestand der Nötigung erfüllen.
  • Bei zu dichtem Auffahren wiederum liegt nicht gleich eine Nötigung im Straßenverkehr vor, wenn jemand kurzzeitig an der Stoßstange des Vordermannes klebt. Damit man von einem Verhalten mit strafrechtlichem Charakter sprechen kann, muss das Auffahren schon über eine Strecke von mehreren Hundert Metern erfolgen. Erst dann liegt eine Nötigung im Straßenverkehr mit Vorsatz vor.

Vorsicht ist also immer geboten, wenn man eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr stellt. Denn auch die Gegenseite kann ihre Sicht mit wohl überlegten Argumenten untermauern.

Nötigung im Straßenverkehr: Aussage gegen Aussage und nun?

Wird eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erstattet, kommt es nicht selten zu dem Fall „Aussage gegen Aussage“. Doch Vorsicht: Unterschiedliche Aussagen heben sich nicht einfach mit dem Ergebnis auf, dass das Verfahren eingestellt wird! Denn, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, darüber entscheidet allein das Gericht nach ausführlicher Abwägung.

Rechtsanwalt Preidel hierzu: „Wie erwähnt, wird die Aussage des Anzeigenden zwar zur Entscheidungsfindung hinzugezogen, aber nicht immer bedeutet dies auch gleichzeitig einen Schuldspruch. In dem Verfahren wird natürlich die Glaubhaftigkeit der Aussagen abgewogen, um dann im konkreten Fall zu einer Entscheidung zu gelangen.“

Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil unlängst entschied (Aktenzeichen VI ZR 233/17), dürfen dabei sogar Aufnahmen einer sogenannten Dashcam als Beweis herangezogen werden.

Welche Strafe droht bei Nötigung im Straßenverkehr?

Solltest du selber einmal Lust verspüren, mit (Licht-)Hupen andere Pkw von der Straße zu drängen – überleg es dir lieber zwei Mal. „Denn auch bei einer Nötigung im Straßenverkehr kann die Strafe saftig ausfallen“, meint Frank Preidel. Mit teilweise erheblichen Folgen für dein weiteres, motorisiertes Fortkommen.

So zeigt sich der Bußgeldkatalog hier von seiner vielschichtigen Seite. Das heißt, die Strafe bei Nötigung im Verkehr kann sehr unterschiedlich ausfallen: Von der Geldstrafe bis zum zeitweisen oder gar dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis kann der Richter aus dem Vollen schöpfen. Damit nicht genug – in besonders schweren oder wiederholten Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren angeordnet werden.

Im Fall der bejahten Nötigung im Straßenverkehr wären zum Beispiel folgende Urteile plus Strafmaß zu nennen:

Fall 1

Rentner überholt Pkw und fährt auf entgegenkommenden Radfahrer zu, den er zum Ausweichen zwingen will (und ihn als „Arschloch“ bezeichnet). Er droht den Fahrradfahrer umzufahren, wenn dieser nicht ausweicht. Der Rentner leugnet die Nötigung(sabsicht), wird aber durch Zeugen „überführt“.

Strafmaß – der Beschuldigte war bereits wegen Nötigung im Straßenverkehr verurteilt: Geldstrafe von 80 Tagessätzen (deren Höhe sich nach dem Einkommen berechnet) und 1 Monat Fahrverbot.

Fall 2

Taxifahrer überholt Pkw eines Ehepaars und zeigt diesem beim Überholen den Mittelfinger, worauf der Taxifahrer den Pkw beim Einscheren so scharf schneidet, dass eine Vollbremsung erzwungen wurde.

Strafmaß: 50 Tagessätze und 1 Monat Fahrverbot.

Fall 3

Fahrer will Lkw-Fahrer eine Lektion erteilen – dieser hatte vorher einen anderen Lkw verbotswidrig überholt – und bremst ihn auf einer Strecke von einem Kilometer auf 43 km/h aus.

Strafmaß für den „Pädagogen“: 50 Tagessätze und zwei Monate Fahrverbot.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 6. November 2020 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sich Frank Preidel bestens mit Rechtsfällen rund ums Berufsleben aus. Seit 2005 ist der ROLAND-Partneranwalt als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und gründete 2007 mit Frau Rechtsanwältin Christine Burmester die Kanzlei Preidel . Burmester in Hannover. Die Kanzlei betreibt mittlerweile drei weitere Zweigstellen. Frank Preidel ist übrigens darüber hinaus ausgebildeter Mediator.

Frank Preidel

Frank Preidel

Kanzlei Preidel . Burmester

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“