Mann, der einen Mietwagen fährt.

Unfall mit dem Mietwagen: Was zu beachten ist

Reisen & Verkehr

Ein ungewohntes Fahrgefühl und das in einer fremden Stadt oder gar einem anderen Land: Wer mit einem Mietwagen unterwegs ist, hat immer ein erhöhtes Risiko, in einen Autounfall verwickelt zu werden. Wenn dies geschieht, kommt es auf die Versicherung an. Denn ein Unfall mit dem Mietwagen kann bei fehlender oder unzureichender Versicherung schnell einen hohen vierstelligen Betrag kosten.

Gemeinsam mit Rechtsanwalt Henning Meyersrenken von der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz habe ich recherchiert, was bei einem Unfall mit dem Mietwagen zu beachten ist. In diesem Ratgeber findest du die wichtigsten Punkte aufgelistet.

Der Unfall ist passiert? Das sind die wichtigsten Schritte

Zunächst vorweg: Wenn ein Unfall mit dem Mietwagen geschehen ist, musst du (wie bei allen anderen Autounfällen auch) die Unfallstelle absichern, gegebenenfalls erste Hilfe leisten und falls nötig den Notruf wählen. Dann solltest du die Polizei anrufen, damit die Beamten den Unfall aufnehmen und einen Unfallbericht erstellen. „Ansonsten kann man sich schnell dem Vorwurf der Verkehrsunfallflucht ausgesetzt sehen“, erklärt Rechtsanwalt Meyersrenken. Das gilt auch für leichtere Unfälle wie zum Beispiel Parkschäden oder den Kontakt mit einer Laterne. Wenn die Polizei wegen fehlender Dringlichkeit nicht vorbei kommen möchte, solltest du den Unfall an der nächsten Polizeistation aufnehmen lassen.

„Viele Autovermietungen haben eine sogenannte Polizei-Klausel in ihren Mietbedingungen, die besagt, dass die Versicherung nur greift, wenn die Polizei gerufen wird“, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. „Allerdings ist diese Klausel juristisch umstritten. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2017 in einem Verfahren dem Mieter eines Autos Recht gegeben, der nach einem Unfall nicht die Polizei gerufen hatte“, so Meyersrenken. So lange eine solche Klausel in deinem Vertrag mit dem Vermieter des Fahrzeugs enthalten ist und du auf der sicheren Seite sein möchtest, solltest du schon zur eigenen Sicherheit die Polizei aber kontaktieren.

Schließlich musst du auch auf jeden Fall die Autovermietung über den Unfall informieren und mit ihr das weitere Vorgehen besprechen: „Es ist ganz wichtig, zeitnah den Vermieter zu informieren – egal, ob der Unfall eigen- oder fremdverschuldet war“, erklärt Anwalt Meyersrenken. „Macht man das nicht, so ist dies eine Obliegenheitspflichtverletzung, die im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass die Versicherung die Schadensregulierung verweigert.“

Du willst einen Mietwagen buchen? Diese Versicherungen gibt es

Bevor du die Fahrt mit dem Mietwagen beginnst, gilt es, die passende Versicherung zu wählen. „Für jedes Auto innerhalb Europas ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, also auch für einen Mietwagen“, erklärt Anwalt Meyersrenken. Bei einer Haftpflichtversicherung sind alle Schäden abgedeckt, die du mit dem Fahrzeug bei anderen Personen oder an Gegenständen verursachst. Diese Versicherung ist automatisch im Angebot enthalten. „Grundsätzlich stellt sich nach einem Unfall immer die Frage, wer die Schuld trägt“, erklärt Meyersrenken. „Ist der Unfallgegner Schuld am Unfall, greift automatisch dessen Haftpflicht.“ Du musst also nur zahlen, wenn du auch die Schuld am Unfall trägst.

Für einen solchen Fall gibt es die Kaskoversicherung, die für einen Leihwagen zusätzlich abgeschlossen werden muss. Die günstigere Variante ist dabei die Teilkaskoversicherung, bei der nur Schäden versichert sind, die durch Außeneinwirkung am Leihwagen entstehen. Hierzu können insbesondere Diebstahl, aber auch Hagel oder Vandalismus gehören. Mit einer Vollkaskoversicherung sind dagegen alle Schäden versichert, die durch einen Unfall am Leihwagen entstehen. Hier kannst du eine Selbstbeteiligung festlegen, die du im Falle eines Schadens maximal bezahlen musst. Je niedriger die Selbstbeteiligung, desto teuer die Versicherung – und im besten Fall gibt es natürlich eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.

Grundsätzlich solltest du dabei darauf achten, dass du eine Versicherung nicht doppelt abschließt. Wenn du beispielsweise den Leihwagen über ein Vergleichsportal gebucht und dabei bereits ein Versicherungspaket abgeschlossen hast, brauchst du bei der Autovermietung keine Zusatzversicherungen mehr zu bezahlen. „Aber Vorsicht!“, warnt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. „Bei grob fahrlässigem Verhalten, also zum Beispiel bei betrunkenem Fahren, entfällt automatisch jeder Versicherungsschutz. Dies ist auch der Fall, wenn von einem vorsätzlichen Verhalten ausgegangen werden muss“, erklärt Meyersrenken. „Zwar zahlt die Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall zunächst den Schaden des Dritten, die Versicherung wird den Fahrer im Anschluss dafür aber in Regress nehmen.“

Du bist mit einem Carsharing-Auto unterwegs? Diesen Schutz haben die Anbieter im Programm

Neben den klassischen Anbietern von Mietwagen werden die Angebote für Carsharing in Deutschland immer beliebter. Auch beim Carsharing gilt: Wer das Fahrzeug und dessen Fahrverhalten noch nicht richtig kennt, ist mit erhöhter Unfallgefahr auf den Straßen unterwegs. „Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung ist bei fast allen Anbietern von Carsharing auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung im Preis enthalten“, erklärt Anwalt Meyersrenken. „Wenn es beim Carsharing zu einem Schaden kommt, muss aber üblicherweise auch eine Selbstbeteiligung gezahlt werden, die je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfällt. Mit einer Zusatzversicherung kann man diese oft noch reduzieren“, so Meyersrenken.

Im Zweifelsfall solltest du immer in den Geschäftsbedingungen deines Carsharing-Anbieters nachschauen, welcher Versicherungsschutz im Angebot enthalten ist. In dieser Übersicht findest du die wichtigsten Informationen zu den größten Carsharing-Anbietern:

Carsharing-Anbieter im Vergleich

Car2Go: Alle Wagen von Car2Go sind haftpflichtversichert. Darüber hinaus greift eine Teil- und Vollkaskoversicherung mit einer festgelegten Selbstbeteiligung für den Fahrer. Die Haftung des Kunden für Schäden am Fahrzeug ist auf eine Selbstbeteiligung von 500 Euro (für Schäden an Fahrzeugen der Marke Smart) bzw. 1000 Euro (für Schäden an Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz) begrenzt. Mit der Buchung einer Option kann diese Selbstbeteiligung reduziert werden.

DriveNow: Bei jeder Fahrt mit einem Wagen von DriveNow wird automatisch 1 Euro für den Versicherungsschutz berechnet. Dadurch beträgt die Selbstbeteiligung bei teil- oder selbstverschuldeten Unfällen maximal 350 Euro.

Flinkster: Für alle Wagen gilt eine Haftpflicht, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 1.500 Euro, zusätzlich wird pro Unfall eine Bearbeitungspauschale von 25 bis 50 Euro fällig. Die Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 300 Euro ist durch das Buchen eines Sicherheitspakets möglich, das 90 Euro pro Jahr kostet und die Bearbeitungspauschale abdeckt.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 3. Juli 2019 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Henning Meyersrenken ist Seniorpartner der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Leipzig und Schwedt. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken selbst ist hauptsächlich auf den Gebieten des Zivilrechts tätig. Speziell im Vertragsrecht berät und vertritt er Mandanten bundesweit unter anderen in Fragen betreffend Kaufverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, bei Vertragsstörungen jeder Art, bei der Gestaltung von Verträgen etc. Die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz bietet mit derzeit acht Anwälten und Fachanwälten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, darunter auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht.

Henning Meyersrenken

Henning Meyersrenken

Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“