/reisen-und-verkehr/reisen-und-verkehr-hero/hero_fahrrad_desktop.jpg)
Sobald die ersten Sonnenstrahlen da sind, hole ich mein Fahrrad aus der Garage und versuche von nun an, die meisten Wege mit meinem Drahtesel zurückzulegen. So auch dieses Frühjahr. Dabei kam mir der Gedanke, ob für Verkehrsteilnehmer auf zwei Rädern die gleichen Rechte wie für jene auf vier Rädern gelten.
Inhalte zu Regeln auf dem Fahrrad
- Gibt es für Radfahrer Punkte in Flensburg?
- Ist man verpflichtet, einen Helm zu tragen?
- Welche Wege sollten Radfahrer benutzen?
- Wann darf man den Gehweg benutzen? Welche Regeln gelten für Kinder?
- Motorisierter Drahtesel – welche Wege dürfen E-Bikes und Pedelecs benutzen?
- Auf welcher Straßenseite soll man fahren?
- Dürfen Fahrradfahrer Fußgängerüberwege benutzen?
- Darf man alkoholisiert Radfahren?
- Dürfen auf Gehwegen geparkte Fahrräder entfernt werden?
- Weitere Regeln
- Wie sieht ein verkehrssicheres Fahrrad aus?
- Wenn es mit dem Fahrrad gekracht hat: Rechtliche Vorschriften rund um einen Fahrradunfall
- Unfallstelle absichern, erste Hilfe leisten, Polizei informieren
- Die entscheidende Frage: Wer hat Schuld?
- Diese Ansprüche haben Fahrradfahrer nach einem Unfall
Sprich: Kann ich beim Radfahren Punkte in Flensburg erhalten? Und bin ich mitschuldig, wenn ich keinen Helm trage? Diese und weitere Fragen zum Fahrradfahren möchte ich zusammen mit Rechtsanwalt Kai Solmecke für dich beantworten.
Gibt es für Radfahrer Punkte in Flensburg?
Ja! Zum Beispiel beim Überfahren einer roten Ampel. Dann müssen auch Radler mit Bußgeldern und Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. „Stand die Ampel weniger als eine Sekunde auf Rot, kann ein Bußgeld bis zu 120 Euro verhängt werden. War die Ampel schon länger rot, drohen sogar Strafen bis zu 180 Euro – sowie in beiden Fällen mindestens ein Punkt in Flensburg“, sagt der Rechtsanwalt. Die genaue Höhe des Bußgeldes ist davon abhängig, ob jemand gefährdet oder gar ein Unfall verursacht wurde. Der Verstoß wird meist durch einen Polizeibeamten festgestellt. „Eine bloße gefühlsmäßige Schätzung reicht aber nicht aus. Wenn der Beamte jedoch zur gezielten Beobachtung des Verkehrs an der Ampel eingesetzt war, sind seine Angaben meist geeignet, den Tathergang nachzuweisen“, sagt Kai Solmecke. Übrigens: Auch das Ausweichen auf den Gehweg ist bei einer roten Ampel nicht erlaubt.
Weiterhin ist das Telefonieren mit dem Handy ist laut Straßenverkehrsordnung auf dem Fahrrad ebenso wenig erlaubt wie im Auto. Hältst du das Handy während der Fahrt in der Hand und nutzt es, kostet dich das inzwischen 55 Euro Verwarngeld. Verwende also besser eine Handyhalterung, wenn du das Smartphone zum Navigieren nutzen möchtest.
Am teuersten wird es, wenn du einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquerst. Dann drohen 350 Euro Strafe und 1 Punkt in Flensburg.
Ist man verpflichtet, einen Helm zu tragen?
Nicht unbedingt. Denn in Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht – auch nicht für Kinder. Dennoch sollten natürlich vor allem Kinder unbedingt einen Helm tragen, zu ihrer eigenen Sicherheit. Erwachsene können selbst entscheiden, ob sie einen Helm anziehen oder nicht. Als Sportler solltest du jedoch unbedingt wissen, dass die Gerichte bei einem Unfall für die Schuldzuweisung die unterschiedlichen Fahrzwecke betrachten. „Während bei Radfahrern bei Verzicht auf den Helm nicht automatisch von Mitverschulden gesprochen wird, kann der Sachverhalt bei Rennradfahrern, die ihren Freizeitsport auf der Straße ausüben, anders aussehen“, sagt Solmecke. In diesem Fall geht es meist darum, hohe Geschwindigkeiten zu erzielen. Daher ist ein Rennradfahrer ohne Helm bei einem Unfall gegebenenfalls mitschuldig, wenn er verletzt wird. Dann kann er seinen Schadenersatzanspruch ganz verlieren. „Bisher gibt es in diesem Fall allerdings kein ausdrücklich bejahendes Urteil – was womöglich daran liegt, dass eigentlich jeder Rennradfahrer einen Helm trägt.“
Verkehrsrechtsschutz von ROLAND
Ob Auffahrunfall, Bußgeldbescheid oder Wege-Unfall – im heutigen Straßenverkehr können leicht unangenehme Situationen eintreffen.
ROLAND an Ihrer Seite sorgt dafür, dass Ihnen niemand die Vorfahrt nimmt. Egal ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind.
Jetzt in nur 3 Minuten den passenden Schutz zusammenstellen.
Welche Wege sollten Radfahrer benutzen?
Eine Radtour mit der ganzen Familie – nichts eignet sich besser für einen Wochenend-Ausflug. Doch immer wieder stellt sich die Frage, wo man mit den Zweirädern überhaupt entlang fahren darf. „Dass Fahrradfahrer nur auf dem Radweg fahren dürfen, ist ein allgemeiner Irrtum. Denn grundsätzlich gehören laut StVO Radfahrer auf die Straße. Sind die Wege ausdrücklich durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet, müssen Radfahrer diesen Weg allerdings nutzen“, erklärt Kai Solmecke. Es sei denn, dies ist beispielsweise aufgrund von Baustellen oder Schlaglöchern nicht möglich. Auch wenn der Radweg durch Mülltonnen oder rutschiges Laub schwer nutzbar ist, dürfen Radler auf die Straße ausweichen.
Rennräder unterliegen ebenfalls der Radwege-Benutzungspflicht. Lediglich bei der Teilnahme an Rennen sind sie davon ausgenommen. Wichtig ist: Es ist immer der Radweg zu benutzen, der sich in Fahrtrichtung rechts befindet. Nur dort, wo es per Hinweisschild oder markierte Radverkehrsführung ausdrücklich erlaubt ist, darf der Fahrradweg in beide Richtungen genutzt werden. Ein Radfahrer muss zudem innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können – auch Radler sollten daher immer auf ihr Tempo achten.
Wann darf man den Gehweg benutzen? Welche Regeln gelten für Kinder?
Auf dem Bürgersteig haben Fahrräder hingegen nichts verloren – lediglich Kinder unter zehn Jahren dürfen den Gehweg zum Radfahren nutzen. „Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen sogar mit dem Rad den Bürgersteig oder baulich getrennte Radwege benutzen. Fußgängern dürfen Kinder dabei auch entgegenfahren oder sie überholen“, so der Experte. Und was machst du, wenn du dein Kind nicht alleine auf dem Gehweg fahren lassen möchtest? Du bzw. eine mindestens 16 Jahre alte Aufsichtsperson darf euer Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Bürgersteig begleiten.
Die Ausnahme: Gehwege mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“. Auf diesen Straßen oder Fußgängerzonen ist das Radfahren laut StVO erlaubt. Du bist aber nicht verpflichtet, diese zu nutzen. Genauso gut darfst du auf der Straße fahren. Entscheidest du dich für den frei gegebenen Gehweg bzw. die Fußgängerzone, musst du jedoch mit Schrittgeschwindigkeit fahren, also 4 bis 7 km/h. Also Vorsicht: Fährst du schneller, da du im Schritttempo das Gleichgewicht verlierst, und dann noch einen Fußgänger anfährst, sind deine Karten vor Gericht schlecht. Denn es gilt: „Fußgänger haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen absoluten Vorrang und dürfen keinesfalls behindert oder gefährdet werden.“
Motorisierter Drahtesel – welche Wege dürfen E-Bikes und Pedelecs benutzen?
Sie werden immer beliebter: E-Bikes und Pedelecs bieten dem Fahrer dank elektrischem Antrieb eine eingebaute Trampelunterstützung. Steigungen sind damit leicht genommen. Die juristischen Hürden werden mit der Motorisierung jedoch größer. Denn gerade bei den schnellen Versionen der Zweiräder gibt es bei der Fahrradwegbenutzung folgendes zu beachten:
- Pedelecs (also mit Elektroantrieb unabhängig vom Treten) deren Motor maximal 25 km/h macht, sind Leichtmofas oder Mofas. (Achtung! Benötigt Versicherungskennzeichen) Diese dürfen/müssen nur dann auf den Radweg, wenn sie ohne Motor – also nur durch Treten – betrieben werden.
- E-Bikes (also mit elektrischer Tretunterstützung) mit max. 0,25 kW Nennleistung und Unterstützung bis maximal 25 km/h sind rechtlich gesehen Fahrräder – dürfen/müssen also auf den Radweg.
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.
Unterwegs mit dem E-Bike, Pedelec oder Fahrrad und dann ein Unfall! Der ROLAND Fahrrad-Schutzbrief bietet Pannenhilfe, Rücktransport uvm.
Auf welcher Straßenseite soll man fahren?
Radler müssen grundsätzlich rechts fahren – also den rechten Fahrradweg nutzen bzw. rechts am Fahrbahnrand. Die Ausnahme: linksseitige Radwege. Ist ein Fahrradweg eindeutig mit einem blauen Radwegschild für beide Richtungen freigeben, ist dieser zu nutzen, auch wenn er für dich links ist.
Auf der Straße musst du die rechte Fahrbahn benutzen – es gilt das Rechtsfahrgebot. Aber wie weit rechts ist das? „Man sollte immer mindestens einen Meter Abstand mit dem Lenkerende zu Gefahren wie parkenden Autos halten“, rät der Anwalt. Ist der Weg frei, solltest du besser immer noch 80 cm Abstand zum Bordstein halten – wer weiß, was sich im Rinnstein an Scherben sammelt.
Nutzt du fälschlicherweise die linke Fahrbahn, kannst du bei einem Unfall große Probleme bekommen. Besondere Vorsicht gilt bei Einmündungen, Kreuzungen und Ausfahrten. Denn Autofahrer, die nach rechts auf die Fahrbahn einbiegen wollen, schauen oft nur nach links. Radfahrer, die links fahren und deshalb von rechts kommen, werden dabei schnell übersehen. Neben der Gefahr kann es dir auch an den Geldbeutel gehen: Fahren in falscher Richtung kostet 20 Euro.
Dürfen Fahrradfahrer Fußgängerüberwege benutzen?
Ja! „Sofern keine Fußgänger gefährdet werden, dürfen auch Radfahrer Zebrastreifen und Fußgängerampeln nutzen und müssen nicht mit einem Bußgeld rechnen“, sagt Kai Solmecke. Allerdings genießen sie nicht das gleiche Vorrecht gegenüber dem kreuzenden Verkehr wie Fußgänger. „Radfahrer, die den Übergang fahrend überqueren und ein herannahendes Auto übersehen, müssen bei einem Unfall mit einer Teilschuld rechnen“, sagt der Rechtsanwalt. Nur Fahrradfahrer, die ihr Rad über den Überweg schieben, genießen das gleiche Vorrecht wie Fußgänger.
Darf man alkoholisiert Radfahren?
Wer abends mit Freunden anstoßen möchte, sollte sein Fahrrad lieber zu Hause lassen. Wirst du im Straßenverkehr betrunken auf deinem Rad erwischt, riskierst du deinen Führerschein – abgesehen davon, dass du eine Gefahr für andere darstellst. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei einem Radfahrer ab 1,6 Promille angenommen, dann macht er sich wegen einer „Trunkenheitsfahrt“ im Verkehr strafbar. „Ab diesem Promillewert wird oftmals eine medizinisch-psychologische Untersuchung, im Volksmund ‚Idiotentest’ genannt, angeordnet“, sagt Rechtsanwalt Kai Solmecke. Wer diese verweigert oder nicht besteht, kann mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Und auch schon weniger Blutalkohol kann den „Lappen“ kosten – zum Beispiel, wenn der Radler dann einen Fahrfehler begeht.
Dürfen auf Gehwegen geparkte Fahrräder entfernt werden?
Wem ist es noch nicht passiert: Irgendwer parkt sein Fahrrad mitten auf dem Gehweg und man selbst kommt kaum vorbei. Besonders ärgerlich ist dies, wenn man durch das geparkte Fahrrad zum Beispiel mit dem Kinderwagen auf die Straße ausweichen muss. Aber dürfte ich in diesem Fall einfach das Fahrrad entfernen? Dürfen Fahrräder überhaupt auf Gehwegen geparkt werden? Hier lautet die Regel: Fahrräder dürfen auf Bürgersteigen oder Plätzen abgestellt werden, solange sie andere nicht gefährden oder behindern. Das gehört zur zulässigen Nutzungsart der Gehwege. „Allein die Tatsache, dass sich beispielsweise Anwohner durch den Anblick belästigt fühlen, reicht nicht aus, um das Fahrrad zu entfernen“, sagt Rechtsanwalt Kai Solmecke. Steht das Fahrrad im Weg, reicht es vielleicht schon aus, es vorsichtig leicht zur Seite zu stellen. Behindert es den Straßenverkehr, bleibt dir nichts anderes übrig, als die Polizei zu verständigen. Wirst du selbst aktiv, wirst im Zweifelsfall du zur Kasse gebeten. Denn wird ein Fahrrad widerrechtlich entfernt, kann sich der Radfahrer wehren: Zum einen gegen die auferlegten Beseitigungskosten, zum anderen kann er für eventuelle Schäden an seinem Fahrrad – beispielsweise am Schloss – Ersatz verlangen.
Weitere Regeln
- Radfahrer dürfen nur nebeneinander fahren, wenn der Verkehr nicht behindert wird. Sonst drohen 20 Euro Verwarngeld. Ausnahme: Fahrradstraßen oder geschlossene Verbände aus 16 oder mehr Radlern. Dann darf man zu zweit nebeneinander fahren.
- Radfahrer dürfen Fahrzeuge, die an einer Ampel warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und mit besonderer Vorsicht rechts überholen, wenn ausreichend Raum vorhanden ist.
Wie sieht ein verkehrssicheres Fahrrad aus?
Nun weißt du, wie du dich im Straßenverkehr korrekt verhältst. Das hilft dir aber nicht, wenn dein Fahrrad nicht sicher ist. Folgendes sollte dein Fahrrad unbedingt besitzen:
- Klingel
- Bremsen: eine Vorder- und eine Hinterradbremse, die unabhängig voneinander funktionieren
- Licht: einen weißen Frontscheinwerfer und ein rotes Rücklicht (dürfen auch abnehmbar sein)
- Reflektoren: die Scheinwerfer brauchen einen entsprechenden Reflektor sowie je zwei gelbe Speichenreflektoren pro Rad oder alternativ Reflektorstreifen; auch die Pedale sollten nach vorne und hinten reflektieren
Und was droht dir, wenn dein Fahrrad nicht verkehrssicher ist? Fehlende Bremsen kosten 10 Euro, eine fehlende Klingel schon 15 Euro und ohne richtige Beleuchtung droht dir ein Bußgeld von 20 Euro.
Verkehrsregeln gelten nicht nur für Autofahrer. Wer die Vorschriften kennt und sich daran hält, kann sich als Radfahrer viel Ärger, Geld und Punkte in Flensburg ersparen.
Wenn es mit dem Fahrrad gekracht hat: Rechtliche Vorschriften rund um einen Fahrradunfall
Im Straßenverkehr lauern unzählige Gefahren. Vor allem Fahrradfahrer geraten immer wieder in brenzlige Situationen. Allein im Jahr 2020 waren mehr als 100.000 Fahrradfahrer in Deutschland an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt, also mit Toten und Verletzten.
Unabhängig davon, ob es sich um solch eine dramatische Situation oder nur um einen Blechschaden handelt: Nach einem Unfall müssen Fahrradfahrer besondere Regeln beachten. Welche rechtlichen Vorschriften hier greifen, erklärt Frank Preidel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz.
Unfallstelle absichern, erste Hilfe leisten, Polizei informieren
Wie bei jedem anderen Unfall auch, gilt es zunächst, die Unfallstelle abzusichern, erste Hilfe zu leisten und einen Rettungswagen zu informieren. „Bei Verletzten, Streit über die Unfallursache oder einem hohen Sachschaden muss man auf jeden Fall zusätzlich die Polizei informieren“, erklärt Rechtsanwalt Frank Preidel. „Dagegen sollte man bei einem geringen Schaden die Unfallstelle unverzüglich räumen, um eine Gefahrensituation zu vermeiden.“
Dann ist es wichtig, mit den anderen Unfall-Beteiligten die persönlichen Daten auszutauschen. „Bei Autofahrern sollte man sich Name, Anschrift und das Kfz-Kennzeichen notieren. Bei anderen Fahrradfahrern müssen Name und Anschrift reichen – am besten belegt durch den Personalausweis oder ein anderes Dokument“, so Frank Preidel. Gibt es Zeugen für den Unfall, sollte man sich deren Namen und Telefonnummern aufschreiben.
Die entscheidende Frage: Wer hat Schuld?
Das weitere Vorgehen hängt davon ab, wer die Schuld am Unfall trägt. „Im besten Fall ist man sich mit den anderen Unfall-Beteiligten schnell über die Schuldfrage einig“, sagt Rechtsanwalt Frank Preidel. „Dann sollte man gemeinsam einen Unfallbericht ausfüllen, in dem die wesentlichen Daten eingetragen werden.“ Vorlagen hierfür gibt es im Internet.
Komplizierter wird es, wenn in der Schuldfrage keine Einigkeit besteht. Im Zweifel muss diese dann vor Gericht geklärt werden. „In einem solchen Fall sollte man die Polizei informieren, die dann den Unfallhergang rekonstruiert. Außerdem empfiehlt es sich, selbst Beweisfotos von der Unfallstelle zu machen, damit man diese in einem Gerichtsprozess vorzeigen kann“, erklärt Frank Preidel.
Diese Ansprüche haben Fahrradfahrer nach einem Unfall
Trägt die Gegenseite die Schuld am Unfall, kommt die Haftpflichtversicherung für Schäden des Verursachers auf. Ist man als Fahrradfahrer selber für den Unfall verantwortlich, springt die eigene Privat-Haftpflicht ein – insofern eine entsprechende Versicherung vorliegt. Denn anders als Autofahrer sind Fahrradfahrer nicht gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Unabhängig davon hilft nach einem Unfall auch ein Fahrrad-Schutzbrief weiter – zum Beispiel beim Abschleppen des Fahrrads nach Hause oder in eine nächstgelegene Werkstatt.
Trägt der Fahrradfahrer keine Schuld am Unfall, kann er bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung verschiedene Ansprüche geltend machen. Hierzu zählen eine Unkostenpauschale von 20 bis 25 Euro für allgemeine Kosten, die Kosten der Reparatur oder die Kosten eines neuen Fahrrads und eine Entschädigung für den Nutzungsausfall des Fahrrads. Hierfür muss man allerdings belegen, dass man das Fahrrad regelmäßig nutzt, zum Beispiel für den Weg zur Arbeit.´
„Kommt es zu einem Personenschaden, kann man außerdem Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, denn Schmerzensgeld lässt sich oft nur schwer durchsetzen“, erklärt Rechtsanwalt Frank Preidel.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 23. August 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss).
Unser Partneranwalt
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sich Frank Preidel bestens mit Rechtsfällen rund ums Berufsleben aus. Seit 2005 ist der ROLAND-Partneranwalt als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und gründete 2007 mit Frau Rechtsanwältin Christine Burmester die Kanzlei Preidel . Burmester in Hannover. Die Kanzlei betreibt mittlerweile drei weitere Zweigstellen. Frank Preidel ist übrigens darüber hinaus ausgebildeter Mediator.
/magazin-anwälte/preidel.jpg)
Frank Preidel
Kanzlei Preidel . Burmester