Sobald die ersten Sonnenstrahlen erscheinen, steigen viele Menschen auf ihre Fahrräder und versuchen fortan, die meisten Wege mit ihrem Drahtesel zurückzulegen. Dies gilt auch für diesen Sommer. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob für Verkehrsteilnehmer auf zwei Rädern die gleichen Regeln gelten wie für jene auf vier Rädern.
Inhalte zu Regeln auf dem Fahrrad
- Gibt es für Radfahrer Punkte in Flensburg?
- Wann und für wen gilt Helmpflicht?
- Wie hoch ist die Promillegrenze beim Fahrrad?
- Wo darf ich als Radfahrer im Straßenverkehr fahren?
- Wann darf man den Gehweg nutzen?
- Weitere wichtige Fahrrad Regeln:
- Motorisierter Drahtesel – was gilt für E-Bikes und Pedelecs?
- Was macht ein verkehrssicheres Fahrrad aus?
- Rechtliche Vorschriften rund um einen Fahrradunfall
- Unfallstelle absichern, erste Hilfe leisten, Polizei informieren
- Die entscheidende Frage: Wer hat Schuld?
- Diese Ansprüche haben Fahrradfahrer nach einem Unfall
Mit anderen Worten: Ist es möglich, als Radfahrer Punkte in Flensburg zu erhalten? Außerdem stellt sich beispielsweise die Frage, ob man mitverantwortlich ist, wenn man keinen Helm trägt. In Kooperation mit Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller, der Kanzlei Winter Rechtsanwälte, beantworten wir diese und weitere Fragen rund um das Fahrradfahren.
Gibt es für Radfahrer Punkte in Flensburg?
Ja, gibt es! Zum Beispiel beim Überfahren einer roten Ampel. Dann müssen auch Radfahrer mit Bußgeldern und Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. „Stand die Ampel weniger als eine Sekunde auf Rot, kann ein Bußgeld bis zu 120 Euro verhängt werden. War die Ampel schon länger rot, drohen sogar Strafen bis zu 180 Euro – sowie in beiden Fällen mindestens ein Punkt in Flensburg“, sagt Herr Keller. Die genaue Höhe des Bußgeldes ist davon abhängig, ob jemand gefährdet oder gar ein Unfall verursacht wurde. Der Verstoß wird meist durch einen Polizeibeamten festgestellt. „Eine bloße gefühlsmäßige Schätzung reicht aber nicht aus. Wenn der Beamte jedoch zur gezielten Beobachtung des Verkehrs an der Ampel eingesetzt war, sind seine Angaben meist geeignet, den Tathergang nachzuweisen“, sagt der Rechtsexperte. Übrigens: Auch das Ausweichen auf den Gehweg ist bei einer roten Ampel nicht erlaubt.
Weiterhin ist das Telefonieren mit dem Handy laut Straßenverkehrsordnung auf dem Fahrrad ebenso wenig erlaubt wie im Auto. Hältst du das Handy während der Fahrt in der Hand und nutzt es, kostet dich das inzwischen 55 Euro Verwarngeld. Verwende also besser eine Handyhalterung, wenn du das Smartphone zum Navigieren nutzen möchtest.
Am teuersten wird es, wenn du als Radfahrer einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquerst. Dann drohen 350 Euro Strafe sowie 1 Punkt in Flensburg.
Wann und für wen gilt Helmpflicht?
Die sogenannte Helmpflicht ist in Deutschland vielmehr eine Empfehlung als eine Pflicht. Grundsätzlich besteht demnach keine gesetzliche Helmpflicht – auch nicht für Kinder. Dennoch sollten natürlich vor allem Kinder zu ihrer eigenen Sicherheit unbedingt einen Helm tragen. Erwachsene können selbst entscheiden, ob sie einen Helm anziehen oder nicht.
Als Sportler solltest du jedoch unbedingt wissen, dass die Gerichte bei einem Unfall für die Schuldzuweisung die unterschiedlichen Fahrzwecke betrachten. „Während bei Radfahrern bei Verzicht auf den Helm nicht automatisch von Mithaftung gesprochen wird, kann der Sachverhalt bei Rennradfahrern, die ihren Freizeitsport auf der Straße ausüben, anders aussehen“, sagt Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller. In diesem Fall geht es meist darum, hohe Geschwindigkeiten zu erzielen. Daher ist ein Rennradfahrer ohne Helm bei einem Unfall gegebenenfalls mitschuldig, wenn er verletzt wird. Dann kann er seinen Schadenersatzanspruch ganz verlieren. „Bisher gibt es in diesem Fall allerdings kein ausdrücklich bejahendes Urteil – was womöglich daran liegt, dass eigentlich jeder Rennradfahrer einen Helm trägt.“
Wie hoch ist die Promillegrenze beim Fahrrad?
Im Straßenverkehr sind für Fahrradfahrer zwei verschiedene Promillegrenzen zu beachten. Wer nach einem entspannten Abend bei Freunden mit 0,3 Promille auf sein Fahrrad steigt, kann bei auffälligem Fahrverhalten bereits wegen ‚relativer Fahruntüchtigkeit‘ mit Strafen rechnen. Dies ist jedoch abhängig vom Verhalten auf dem Rad. Eine normale und unauffällige Fahrweise bei einem Promillewert von 0,3, trägt keine Konsequenzen.
Anders sieht es bei stärkerer Alkoholisierung aus. Wirst du im Straßenverkehr stark alkoholisiert auf deinem Fahrrad erwischt, riskierst du deinen Führerschein – abgesehen davon, dass du eine Gefahr für andere darstellst. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei einem Radfahrer ab 1,6 Promille angenommen, dann macht er sich wegen einer „Trunkenheitsfahrt“ oder „Alkoholfahrt“ im Verkehr strafbar. „Ab diesem Promillewert wird oftmals eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet“, sagt der Jurist. Wer diese verweigert oder nicht besteht, kann mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.
Wo darf ich als Radfahrer im Straßenverkehr fahren?
Eine Radtour mit der ganzen Familie – nichts eignet sich besser für einen Wochenend-Ausflug. Doch immer wieder stellt sich die Frage, wo man mit den Zweirädern überhaupt entlang fahren darf. „Dass Fahrradfahrer nur auf dem Radweg fahren dürfen, ist ein allgemeiner Irrtum. Denn grundsätzlich gehören laut StVO Radfahrer auf die Straße. Sind die Wege ausdrücklich durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet, müssen Radfahrer diesen Weg allerdings nutzen“, erklärt der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Es sei denn, dies ist beispielsweise aufgrund von Baustellen oder Schlaglöchern nicht möglich. Auch wenn der Radweg durch Mülltonnen oder rutschiges Laub schwer nutzbar ist, dürfen Radler auf die Straße ausweichen.
Rennräder unterliegen ebenfalls der Radwege-Benutzungspflicht. Lediglich bei der Teilnahme an Rennen sind sie davon ausgenommen. Wichtig ist: Es ist immer der Radweg zu benutzen, der sich in Fahrtrichtung rechts befindet. Nur dort, wo es per Hinweisschild oder markierte Radverkehrsführung ausdrücklich erlaubt ist, darf der Fahrradweg in beide Richtungen genutzt werden. Wer fälschlicherweise die linke Fahrbahn benutzt, kann im Falle eines Unfalls erhebliche Schwierigkeiten erleben. Es ist besonders wichtig, äußerst vorsichtig an Einmündungen, Kreuzungen und Ausfahrten zu sein, um zu vermeiden, von Autofahrern übersehen zu werden. Abgesehen von den Sicherheitsrisiken kann das Fahren in die falsche Richtung auch deinen Geldbeutel belasten, da dies mit einer Geldstrafe von 20 Euro geahndet wird. Ein Radfahrer muss zudem innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können – auch Radler sollten daher immer auf ihr Tempo achten.
Wann darf man den Gehweg nutzen?
Auf dem Bürgersteig haben Fahrräder hingegen nichts verloren – lediglich Kinder unter zehn Jahren dürfen den Gehweg zum Radfahren nutzen. „Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen sogar mit dem Rad den Bürgersteig oder baulich getrennte Radwege benutzen. Fußgängern dürfen Kinder dabei auch entgegenfahren oder sie überholen“, so Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller. Um als Begleitung das Kind nicht alleine auf dem Gehweg fahren zu lassen, darf eine mindestens 16 Jahre alte Aufsichtsperson das Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Bürgersteig begleiten.
Die Ausnahme: Gehwege mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“. Auf diesen Straßen oder Fußgängerzonen ist das Radfahren laut StVO erlaubt. Du bist aber nicht verpflichtet, diese zu nutzen. Genauso gut darfst du auf der Straße fahren. Entscheidest du dich für den frei gegebenen Gehweg bzw. die Fußgängerzone, musst du jedoch mit Schrittgeschwindigkeit fahren, also 4 bis 7 km/h. Also Vorsicht: Fährst du schneller, da du im Schritttempo das Gleichgewicht verlierst, und dann noch einen Fußgänger anfährst, sind die Karten vor Gericht schlecht. Denn es gilt: „Fußgänger haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen absoluten Vorrang und dürfen keinesfalls behindert oder gefährdet werden.“ Selbes Prinzip gilt auch für Zebrastreifen, an denen Radfahrer absteigen und schieben müssen, um Fußgängern und Rollstuhlfahrern Vorrang zu gewähren.
Weitere wichtige Fahrrad Regeln:
- Radfahrer dürfen nur nebeneinander fahren, wenn der Verkehr nicht behindert wird. Sonst drohen 20 Euro Verwarngeld. Ausnahme: Fahrradstraßen oder geschlossene Verbände aus 16 oder mehr Radlern. Dann darf man zu zweit nebeneinander fahren.
- Radfahrer dürfen Fahrzeuge, die an einer Ampel warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und mit besonderer Vorsicht rechts überholen, wenn ausreichend Raum vorhanden ist.
- Auch das freihändige Fahren des Fahrrads kann 5 Euro Strafe als Folge nach sich ziehen.
- Fahrradfahrern, die beim Abbiegen nicht genügend Rücksicht auf Fußgänger nehmen, droht sogar ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro.
Motorisierter Drahtesel – was gilt für E-Bikes und Pedelecs?
Sie werden immer beliebter: E-Bikes und Pedelecs bieten dem Fahrer dank elektrischem Antrieb eine eingebaute Trampelunterstützung. Steigungen sind damit leicht genommen. Die juristischen Hürden werden mit der Motorisierung jedoch größer. Denn gerade bei den schnellen Versionen der Zweiräder gibt es bei der Fahrradwegbenutzung folgendes zu beachten:
- Pedelecs (also mit elektrischer Tretunterstützung) mit max. 0,25 kW Nennleistung und Unterstützung bis maximal 25 km/h werden rechtlich wie Fahrräder behandelt – dürfen/müssen also auf den Radweg.
- E-Bikes (also mit Elektroantrieb unabhängig vom Treten) deren Motor maximal 25 km/h macht, sind Leichtmofas oder Mofas. Diese dürfen und müssen nur dann auf den Radweg, wenn sie ohne Motor – also nur durch Treten – betrieben werden. Außerdem sind das Tragen eines Helms und ein Versicherungskennzeichen erforderlich.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.
Unterwegs mit dem E-Bike, Pedelec oder Fahrrad und dann ein Unfall! Der ROLAND Fahrrad-Schutzbrief bietet Pannenhilfe, Rücktransport uvm.
Was macht ein verkehrssicheres Fahrrad aus?
Nun wissen wir, wie man sich im Straßenverkehr korrekt verhält. Das hilft aber nicht, wenn das eigene Fahrrad nicht sicher ist. Folgendes sollte dein Fahrrad unbedingt besitzen:
- Klingel
- Bremsen: eine Vorder- und eine Hinterradbremse, die unabhängig voneinander funktionieren
- Licht: einen weißen Frontscheinwerfer und ein rotes Rücklicht (dürfen auch abnehmbar sein)
- Reflektoren: die Scheinwerfer brauchen einen entsprechenden Reflektor sowie je zwei gelbe Speichenreflektoren pro Rad oder alternativ Reflektorstreifen; auch die Pedale sollten nach vorne und hinten reflektieren
Und was passiert, wenn dein Fahrrad nicht verkehrssicher ist? Fehlende Bremsen kosten 10 Euro, eine fehlende Klingel schon 15 Euro und ohne richtige Beleuchtung droht dir ein Bußgeld von 20 Euro.
Verkehrsregeln gelten nicht nur für Autofahrer. Wer die Vorschriften kennt und sich daran hält, kann sich als Radfahrer viel Ärger, Geld und Punkte in Flensburg ersparen.
Rechtliche Vorschriften rund um einen Fahrradunfall
Im Straßenverkehr lauern unzählige Gefahren. Vor allem Fahrradfahrer geraten immer wieder in brenzlige Situationen. Allein im Jahr 2021 waren rund 85.000 Fahrradfahrer in Deutschland an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt, also mit Toten und Verletzten.
Unabhängig davon, ob es sich um solch eine dramatische Situation oder nur um einen Blechschaden handelt: Nach einem Unfall müssen Fahrradfahrer besondere Regeln beachten. Welche rechtlichen Vorschriften hier greifen, erklärt der Rechtsexperte.
Unfallstelle absichern, erste Hilfe leisten, Polizei informieren
Wie bei jedem anderen Unfall auch, gilt es zunächst, die Unfallstelle abzusichern, erste Hilfe zu leisten und einen Rettungswagen zu informieren. „Bei Verletzten, Streit über die Unfallursache oder einem hohen Sachschaden muss man auf jeden Fall zusätzlich die Polizei informieren“, erklärt Anwalt Keller. „Dagegen sollte man bei einem geringen Schaden die Unfallstelle unverzüglich räumen, um eine Gefahrensituation zu vermeiden.“
Dann ist es wichtig, mit den anderen Unfall-Beteiligten die persönlichen Daten auszutauschen. „Bei Autofahrern sollte man sich Name, Anschrift und das Kfz-Kennzeichen notieren. Bei anderen Fahrradfahrern müssen Name und Anschrift reichen – am besten belegt durch den Personalausweis oder ein anderes Dokument“, so der Jurist. Gibt es Zeugen für den Unfall, sollte man sich deren Namen und Telefonnummern aufschreiben.
Die entscheidende Frage: Wer hat Schuld?
Das weitere Vorgehen hängt davon ab, wer die Schuld am Unfall trägt. „Im besten Fall ist man sich mit den anderen Unfall-Beteiligten schnell über die Schuldfrage einig“, sagt Dirk Torsten Keller, Fachanwalt für Verkehrsrecht. „Für die spätere Klärung ist es jedoch das Beste, wenn die Parteien an der Unfallstelle übereinstimmend den tatsächlichen Unfallhergang festhalten. Die Beurteilung der Schuldfrage sollte dann stets dem Anwalt oder den beteiligten Versicherungen überlassen werden, weil es sich gegebenenfalls um komplizierte juristische Abwägungen handelt“, führt der Jurist fort.
Diese Ansprüche haben Fahrradfahrer nach einem Unfall
Trägt die Gegenseite die Schuld am Unfall, kommt die Haftpflichtversicherung für Schäden des Verursachers auf. Ist man als Fahrradfahrer selber für den Unfall verantwortlich, springt die eigene Privat-Haftpflicht ein – insofern eine entsprechende Versicherung vorliegt. Denn anders als Autofahrer sind Fahrradfahrer nicht gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Unabhängig davon hilft nach einem Unfall auch ein Fahrrad-Schutzbrief weiter – zum Beispiel beim Abschleppen des Fahrrads nach Hause oder in eine nächstgelegene Werkstatt.
„Kommt es zu einem Personenschaden, kann man außerdem Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, denn Schmerzensgeld lässt sich oft nur schwer durchsetzen“, erklärt der Rechtsexperte.
Der Verkehrs-Rechtsschutz von ROLAND ist die ideale Ergänzung zur Haftpflichtversicherung und bietet Radfahrern umfassenden Schutz. Mit diesem Rechtsschutz sind die Verkehrsteilnehmer in allen rechtlichen Belangen abgesichert und können Services wie unsere telefonische Rechtsberatung nutzen. ROLAND fungiert als effektiver Konfliktlöser und ermöglicht es Radfahrern ihre rechtlichen Probleme erfolgreich zu lösen.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 23. August 2018 veröffentlicht und am 30. Januar 2024 aktualisiert (Haftungsausschluss).
Unser Partneranwalt
Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller hat im Jahr 2002 sein Examen in Köln absolviert und ist seit 2004 Partner der Kanzlei Winter Rechtsanwälte. Dort ist er als Fachanwalt für die Bereiche Verkehrs- und Versicherungsrecht, sowie für Bau- und Architektenrecht zuständig. Dirk Torsten Keller bietet seinen Mandanten in Stresssituationen seine anwaltliche Hilfe an und versucht bestmöglich die Interessen dieser zu vertreten. Neben dem Standort Bergisch Gladbach ist die Kanzlei Winter Rechtsanwälte auch in Köln vertreten.
Dirk Torsten Keller
Kanzlei Winter Rechtsanwälte