Kleines Mädchen, das alleine verreist.

Alleinreisende Kinder: Sicher in die Ferien

Reisen & Verkehr

Die Sommerferien stehen kurz bevor und damit auch die Reise-Saison. Ob Ferienfreizeit oder Urlaub mit den Großeltern: Oftmals verreisen Kinder und Jugendliche während der Ferien auch ohne ihre Eltern. Es kommt dabei jedoch vor allem bei Einreisekontrollen im Ausland immer wieder zu Problemen.

Damit am Flughafen der Urlaubsflieger dann nicht ohne den Sprössling abhebt, habe ich mit Rechtsanwalt Henning Meyersrenken, von der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz, Köln gesprochen und ihn gefragt, was es beim Thema alleinreisende Kinder zu beachten gibt.

Retter in der Not: Reisevollmacht

Das wichtigste Dokument, das alleinreisende Kinder – oder die Begleitperson – auf der Reise, neben dem Personalausweis, dem Reisepass oder der Geburtsurkunde dabei haben sollten, ist eine Reisevollmacht. „Es handelt sich hierbei um eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, die bestätigt, dass Kinder bis 16 Jahren alleine, mit nur einem Elternteil oder in Begleitung einer Betreuungsperson verreisen dürfen“, so der Rechtsexperte. Die Reisevollmacht hilft vor allem an der Grenze bei der Ein- und Ausreise, damit es zu keinen Komplikationen kommt.

In der Reisevollmacht müssen Eltern also bestätigen, dass sie von der Reise wissen und damit auch einverstanden sind. Das Dokument sollte folgende Details enthalten:

  • Name und Anschrift des Kindes
  • Name und Anschrift des/der Sorgeberechtigten
  • Bevollmächtigte Person mit Name und Adresse
  • Ort und Dauer der Reise
  • Unterschrift des/der Sorgeberechtigten
  • Gegebenenfalls Grund der Reise

Übrigens reicht es nicht, eine Reisevollmacht in deutscher Sprache zu verfassen. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du das Dokument auch in der jeweiligen Landessprache mitführen. Auch sollte neben der Reisevollmacht eine Kopie des Ausweises desjenigen mitgeführt werden, der die Vollmacht ausgestellt hat, damit bei der Kontrolle die Unterschrift auf der Reisevollmacht mit der auf dem Ausweis verglichen werden kann.

Andere Länder andere Sitten: hier ist eine Reisevollmacht Pflicht

Leider gibt es nicht für alle Länder die gleichen Regelungen bezüglich alleinreisender Kinder. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken hierzu: „Manche Länder haben besondere Anforderungen an die Form der Reisevollmacht. So ist es beispielsweise möglich, dass sie notariell beglaubigt sein muss oder das Land ein ganz eigenes Formular hat, das man mitführen muss.“ So gilt beispielsweise für die Länder Bosnien und Herzegowina, Griechenland und Mazedonien, dass die Reisevollmacht notariell beglaubigt sein muss. Auch die Staatsangehörigkeit des Kindes kann im Zweifelsfall eine wichtige Rolle spielen. In einigen Ländern wird auch hierfür ein spezielles, beglaubigtes Formular verlangt.

Du solltest dich daher frühzeitig vor Reisebeginn bei der Botschaft des Reiseziels erkundigen, welche Anforderungen dort gelten. Auch das Auswärtige Amt kann hier hilfreich sein.

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Alleinreisende Kinder: das gibt es sonst noch zu beachten

Doch nicht nur, wenn Kinder ohne ihre Eltern verreisen, ist das Mitführen einer Reisevollmacht wichtig. Wenn beispielsweise nur ein Elternteil das Kind begleitet, aber beide Elternteile das Sorgerecht haben, ist die schriftliche Zustimmung des anderen, nicht mitreisenden Sorgeberechtigten notwendig. Dies gilt im Grunde auch für Reisen innerhalb Deutschlands. Wenn du das alleinige Sorgerecht für das Kind hast, benötigst du hingegen keine Einverständniserklärung vom anderen Elternteil. In diesem Fall solltest du jedoch eine Bescheinigung vom Jugendamt ausstellen lassen, die nachweist, dass du das alleinige Sorgerecht hast. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken weiß außerdem: „Auch wenn das Kind einen anderen Nachnamen als das mitreisende Elternteil hat, sollte auf jeden Fall eine Kopie der Geburtsurkunde und die Reisevollmacht mitgeführt werden.“

Wenn dein Kind ganz alleine ohne eine Begleitperson mit dem Flugzeug verreist, solltest du dich vorher bei der jeweiligen Airline nach den geltenden Regelungen erkundigen. Einige Airlines bieten vor, während und nach dem Flug eine Betreuung von jungen Passagieren an. Dies verschafft dir Sicherheit, dass dein Kind bestens aufgehoben ist.

Wie du siehst, gibt es einiges beachten, wenn du dein Kind ohne dich oder einen anderen Erziehungsberechtigten verreisen lassen möchtest. Bei Reisen per Flugzeug kannst du auf Nummer sicher gehen und am Flughafen warten, bis die Passkontrolle passiert ist.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 12. Juli 2019 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

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Henning Meyersrenken ist Seniorpartner der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Leipzig und Schwedt. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken selbst ist hauptsächlich auf den Gebieten des Zivilrechts tätig. Speziell im Vertragsrecht berät und vertritt er Mandanten bundesweit unter anderen in Fragen betreffend Kaufverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, bei Vertragsstörungen jeder Art, bei der Gestaltung von Verträgen etc. Die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz bietet mit derzeit acht Anwälten und Fachanwälten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, darunter auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht.

Henning Meyersrenken

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Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“