Bildung einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr.

Rettungsgasse: Weg frei für den Einsatzwagen

Reisen & Verkehr

Die „Rettungsgasse“ ist den meisten Autofahrern ein Begriff – sollte es zu mindestens, da Sie unter bestimmten Umständen Leben retten kann. Die Rettungsgasse sorgt nämlich dafür, dass Einsatzfahrzeuge schnell und problemlos an den Einsatzort gelangen.

Was genau du noch beachten solltest beim Bilden einer Rettungsgasse und welche Strafen auf dich zukommen könnten, wenn du keine Gasse bildest, erfährst du in diesem Artikel gemeinsam mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Sinn und Zweck einer Rettungsgasse

Wie der Name schon vermuten lässt, geht es bei der Rettungsgasse darum, den Weg für Einsatzkräfte frei zu machen. Bei hohen Verkehrsaufkommen oder Staus, ganz gleich ob auf der Autobahn oder in der Stadt, müssen Einsatzfahrzeuge schnell an den Einsatzort gelangen. Gerade wenn es darum geht, Verletzte zu versorgen ist der Faktor Zeit entscheidend.

„Jeder Autofahrer ist rechtlich verpflichtet, eine Rettungsgasse für eintreffende Einsatzfahrzeuge zu bilden. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden“, weiß Rechtsanwalt Alexander Preuß von der Rechtsanwaltskanzlei Meyersrenken & Rheingantz, Köln, Leipzig, Schwedt. Eine Rettungsgasse rettet unter Umständen Menschenleben.

Wie bildet man eine Rettungsgasse?

Das Prinzip ist eigentlich ganz einfach und es ist auch klar geregelt, wie eine Rettungsgasse gebildet wird. „Auf zweispurigen Fahrbahnen müssen die Teilnehmer auf der linken Spur nach links und die Teilnehmer der rechten Fahrbahn nach rechts ausweichen“, sagt Rechtsanwalt Preuß. Dabei darf auch der Standstreifen überfahren werden, wenn aus Platzgründen keine andere Möglichkeit besteht. Bei drei oder mehr Spuren beschränkt sich diese Vorgehensweise immer auf die linke Seite. Das bedeutet, dass alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur nach links ausweichen. Die Verkehrsteilnehmer der übrigen Spuren weichen nach rechts aus.

Also nochmal im Überblick:

  • Zwei Spuren: Linke Spur nach links und rechte Spur nach rechts
  • Drei Spuren: Linke Spur nach links und der Rest nach rechts
  • Vier Spuren: Linke Spur nach links und der Rest nach rechts

Tipp: Solltest du bereits von weitem heranfahren einen Stau erkennen, schalte das Warnblinklicht an. Dies warnt andere Verkehrsteilnehmer hinter dir und kann Auffahrunfälle vermeiden.

Rettungsgassen auf Autobahnen und bei Baustellen – wie verhalte ich mich dort?

Auf Autobahnen gelten die zuvor genannten Ausweichregeln. Ab und zu kann es auch vorkommen, dass eine Rettungsgasse im Bereich einer Baustelle gebildet werden muss – dort sind die Fahrbahnen allerdings meistens schon ziemlich eng. Sollte dir das passieren, musst du versuchen soweit wie möglich links oder rechts zu fahren, je nachdem auf welcher Spur du dich befindest. In solchen Fällen darfst du auch den Mittelstreifen und die Standspur nutzen.

Welche Strafen drohen bei Nichtbilden der Rettungsgasse?

„Eine wichtige Regelung ist, dass die Rettungsgasse bereits dann gebildet werden muss, wenn der Verkehr bereits im Schritttempo fließt“, weiß Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander Preuß. Das bedeutet, dass, wenn du auf ein Stau-Ende zufährst, die Rettungsgasse nach den genannten Regeln gebildet werden muss – auch wenn noch kein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht in der Nähe ist.

Die Strafen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse sind mit dem neuen Bußgeldkatalog härter geworden. Früher waren es Bußgelder von bis zu 20 Euro. Heutzutage würde dich das Nichtbilden der Rettungsgasse 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot kosten. Bei einer Behinderung der Rettungsgasse wären es 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf 280 Euro und bei einer Sachbeschädigung liegt die Geldstrafe bei 320 Euro. In unserem Bußgeldkatalog kannst du dir das nochmal genauer anschauen.

Diese Strafen drohen übrigens auch, wenn man selbst die Rettungsgasse benutzt. Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Gasse befahren.

Für Motorradfahrer gelten die gleichen Regeln und Strafen wie für Auto-, LKW, oder Busfahrer.

Gibt es die Regelung auch im Ausland?

Ja, in manchen Ländern gibt es ebenfalls eine Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse, beispielweise in der Schweiz, Slowenien, Ungarn und Tschechien, sowie in Österreich. In den Niederlanden und Italien gibt es zum Beispiel gar keine speziellen Vorschriften zum Bilden der Rettungsgasse.

Fazit: Das sind die Vorteile einer Rettungsgasse

Fassen wir noch einmal die wichtigsten Vorteile der Rettungsgasse zusammen. Beachtet immer, dass es um Menschen geht, die durch Einsatzfahrzeuge schnell erreicht werden müssen.

  • Sie ist einfach zu bilden
  • Rettungsfahrzeuge und Einsatzkräfte kommen schnell zum Einsatzort
  • Verletzte können schneller geborgen werden (dran denken: Man kann immer selbst betroffen sein)
  • Die Überlebenschance von Unfallopfern steigt um ca. 40 Prozent

Die Rettungsgasse ist für Unfallopfer oder Verletzte im Straßenverkehr im Zweifel überlebenswichtig. Macht den Weg für Rettungskräfte zügig frei und checkt euren Rückspiegel. Wenn ihr auf ein Stau-Ende zufahrt, dann regelt ggf. eure Musik runter, so dass ihr Einsatzkräfte hören könnt, die sich den Weg zur Unfallstelle bahnen müssen.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 24. Juli 2017 veröffentlicht und am 27. Juni 2022 aktualisiert (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Alexander Preuß ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und für die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz tätig. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Leipzig und Schwedt. Rechtsanwalt Alexander Preuß betreut seine Mandanten speziell im Verkehrsrecht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen aber unter anderem auch das Strafrecht, das Mietrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz bietet mit ihren Anwälten und Fachanwälten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, darunter in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.

Alexander Preuß

Alexander Preuß

Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“