Wer braucht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Sobald Sie im Straßenverkehr unterwegs sind – egal ob mit dem Auto, zu Fuß oder mit dem Rad –, können Sie in einen Konfliktfall verwickelt werden. Möglicherweise sind Sie an einem Unfall beteiligt und möchten Schadenersatz oder Schmerzensgeld einfordern. Oder Sie müssen sich gegen einen Bußgeldbescheid oder sogar einen Führerscheinentzug wehren.
Unser Verkehrsrechtsschutz (manchmal auch als Kfz-Rechtsschutzversicherung bezeichnet) ist darauf ausgerichtet, Konflikte nach Möglichkeit außergerichtlich zu lösen. Oft bringt schon eine kostenfreie rechtliche Ersteinschätzung durch eine unabhängige Partnerkanzlei aus unserem Netzwerk Erleichterung und Klarheit. Bei Bedarf übernehmen wir die Kosten für eine Mediation – dadurch lassen sich viele Fälle ohne Gerichtsverfahren klären.
Natürlich gilt Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung von ROLAND auch, wenn es tatsächlich zu einem Verfahren kommt: Gerne empfehlen wir Ihnen eine spezialisierte Anwaltskanzlei aus unserem Netzwerk, die Ihnen dann zur Seite steht und vor Gericht vertritt. ROLAND übernimmt nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten, sondern unter anderem auch die Kosten für notwendige Gutachten.
Unsere Leistungen für jede Lebenslage
Vom Autokauf bis zur Schadenersatzforderung bestens abgesichert: Mit Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung von ROLAND haben Sie schnell Hilfe an Ihrer Seite, wenn es zum Konflikt kommt.
Schadenersatzrechtsschutz
Schadenersatzrechtsschutz
Ob Geltendmachung eines Blechschadens oder einer Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall: Wer einen Schaden erleidet, muss seine Ansprüche nicht selten aktiv durchsetzen. Der Schadenersatzrechtsschutz hilft Ihnen dabei, berechtigte Forderungen gegenüber der Gegenseite geltend zu machen.
- Lassen Sie sich telefonisch von einer unabhängigen Partnerkanzlei beraten, um zum Beispiel die Verjährungsfrage zu klären
- Setzen Sie Ansprüche gegen andere Personen, aber auch Behörden oder Unternehmen durch
- Machen Sie Schadenersatz geltend, z. B. in Form von Reparatur- oder Arztkosten
Beispiele
- Nach einem Verkehrsunfall bleiben Sie auf einem Teil der Reparaturkosten sitzen, weil die gegnerische Versicherung den Schaden nur teilweise regulieren will.
- Sie sind zu Fuß unterwegs und werden angefahren. Die Schuldfrage muss geklärt werden – ROLAND unterstützt Sie dabei.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Der Kauf eines Fahrzeugs ist für viele Menschen eine bedeutende Investition. Wenn es dabei zu rechtlichen Streitigkeiten wegen versteckter Mängel oder Gewährleistungsansprüchen kommt, zahlt sich der Verkehrsrechtsschutz aus: Lassen Sie Ihre Verträge prüfen und Ihre Ansprüche, wenn nötig, durchsetzen.
- Holen Sie sich eine rechtliche Ersteinschätzung zu Ihrem Vertrag – bequem am Telefon durch eine Kanzlei aus unserem Partnernetzwerk
- Sichern Sie auch Drohnen und Copter ab
Beispiele
- Ihr Wagen war in der Werkstatt, weist aber nach der Reparatur immer noch Mängel auf.
- Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft und stellen erst später fest, dass der Verkäufer einen Schaden am Auto verschwiegen hat.
Verwaltungsrechtsschutz
Verwaltungsrechtsschutz
Ob Führerscheinentzug oder andere Verwaltungsverfahren: Entscheidungen von Behörden können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung umfasst hierfür – je nach Versicherungsumfang – auch den Verwaltungsrechtsschutz.
- Stellen Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung Chancengleichheit her
- Überlassen Sie komplexe Vorschriften und komplizierte Formulierungen Expert:innen
- Unterstützung bieten wir Ihnen auch schon im Widerspruchsverfahren
Beispiele
- Sie haben einen Wegeunfall erlitten und müssen Ihr Recht bei der zuständigen Berufsgenossenschaft einfordern.
- Sie möchten sich gegen einen möglichen Führerscheinentzug wehren.
Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
Falsch geparkt oder etwas zu schnell gefahren – zu einer Ordnungswidrigkeit kommt es im Straßenverkehr schnell. ROLAND lässt Sie nicht allein und unterstützt Sie zum Beispiel mit dem Bußgeldrechner oder einer rechtlichen Ersteinschätzung.
- Finden Sie mit dem Bußgeldrechner heraus, ob die Höhe eines Bußgelds gerechtfertigt ist
- Lassen Sie sich von spezialisierten Partnerkanzleien zu einem Bescheid beraten
Beispiele
- Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen, den Sie für ungerechtfertigt halten.
- Ihnen wird ein Parkverstoß vorgeworfen, doch Sie waren gar nicht vor Ort.
Strafrechtsschutz
Strafrechtsschutz
Wer sich gegen einen strafrechtlichen Vorwurf im Straßenverkehr verteidigen muss, sieht sich häufig mit hohen Verfahrenskosten konfrontiert. Über den Verkehrsrechtsschutz besteht Versicherungsschutz für die Kosten der Strafverteidigung.
- Passiver Rechtsschutz: Wir tragen die Kosten, wenn Sie sich gegen eine Beschuldigung (ohne unterstellten Vorsatz) verteidigen müssen
- Wir vermitteln Ihnen auf Strafrecht spezialisierte Partnerkanzleien
- Wir übernehmen die Kosten auch für Zeug:innen, Sachverständige oder Gutachten
- Mit dem Baustein StrafrechtPlus Privat auf Taten mit unterstelltem Vorsatz und Honorarvereinbarungen erweiterbar
Beispiel
- Sie werden im Zuge eines Verkehrsunfalls einer fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt und müssen sich verteidigen.
Für eine umfangreiche strafrechtliche Absicherung empfehlen wir den zusätzlichen Abschluss unseres Bausteins StrafrechtPlus Privat.
Unsere Konfliktlösungsstrategie: Ohne Verfahren zu Ihrem Recht
In rund 75 Prozent der von uns vermittelten Fälle gelingt es, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Für Sie bedeutet das: Eine einvernehmliche Lösung entspannt die Lage für beide Seiten, und Sie kommen schneller und langfristiger zu Ihrem Recht.
So hilft Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung im Schadensfall
Ob es sich um ein Knöllchen, einen Mangel nach einer Reparatur oder einen Unfall handelt: Nicht immer lassen sich Konflikte rund um den Straßenverkehr vermeiden. Hier finden Sie einige typische Situationen, in denen Ihre Rechtsschutzversicherung für Verkehr greift.
Verkehrsrechtsschutz: Wer ist versichert?
Ihr Verkehrsrechtsschutz gilt nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre minderjährigen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – sogar Ihre volljährigen Kinder. Im Familientarif können Sie außerdem Ihre:n (Ehe-)Partner:in und weitere Angehörige absichern, wenn diese mit Ihnen zusammenleben. Ihr Rechtsschutz gilt auch, wenn Sie sich vorübergehend (bis zu 12 Monate) im Ausland aufhalten.
Passenden Tarif wählen und absichern
Privat- und Verkehrsrechtsschutz bilden die Grundlage in allen drei Tarifen. Je nachdem, wie umfassend Sie sich absichern wollen, ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz um einen Arbeitsrechtsschutz und weitere Zusatzleistungen. Auch zusätzliche Bausteine lassen sich passend ergänzen, zum Beispiel für Ihre Immobilie, strafrechtliche Vorwürfe oder rechtliche Fragen im Ruhestand.
Das sagen unsere Kund:innen
Das ROLAND-Versprechen
ROLAND Rechtsschutz gehört zu den größten Rechtsschutzversicherern Deutschlands und bringt für Sie über 65 Jahre Erfahrung im Bereich Rechtsschutz mit. Bei uns bekommen Sie im Konfliktfall Hilfe – sofort, zuverlässig und menschlich.
Jetzt Verkehrsrechtsschutz abschließen
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung von ROLAND sind Sie und Ihre Familie bestens geschützt, wenn es zu Auseinandersetzungen im Straßenverkehr kommt – egal, auf welche Art Sie unterwegs sind. Wann immer möglich, setzen wir uns dafür ein, dass Ihr Fall außergerichtlich gelöst wird. Wählen Sie selbst, ob Sie Ihre Versicherung online abschließen oder sich individuell beraten lassen möchten.
Häufig gestellte Fragen
Ist Verkehrsrechtsschutz dasselbe wie Kfz-Rechtsschutz?
Ja, die beiden Begriffe werden in der Regel synonym verwendet. Eventuell lesen Sie auch den Begriff Auto-Rechtsschutzversicherung. Unabhängig davon gilt ein Verkehrsrechtsschutz aber nicht nur, wenn Sie selbst Fahrzeuge bedienen. Auch wenn Sie beispielsweise zu Fuß unterwegs sind und von einer Person auf einem Fahrrad angefahren werden, greift Ihr Versicherungsschutz.
Brauche ich trotz Kfz-Haftpflichtversicherung einen Verkehrsrechtsschutz?
Diese beiden Versicherungen erfüllen unterschiedliche Zwecke. Eine Kfz-Haftpflicht müssen Sie in jedem Fall haben, wenn Sie Auto fahren – das ist vorgeschrieben. Ihre Haftpflichtversicherung schützt Sie aber nicht in jedem Fall, zum Beispiel wenn der Unfallgegner nicht zahlen will, wenn Sie Schmerzensgeld einklagen oder gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Daher ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zusätzlich sinnvoll – selbst wenn Sie nicht Auto fahren.
Wer ist in der Verkehrsrechtsschutzversicherung abgesichert?
Je nach Tarif können Sie nicht nur minderjährige, nicht berufstätige Kinder, sondern auch Ihre:n Partner:in und weitere Angehörige versichern, die mit Ihnen zusammenleben. Wählen Sie entweder unseren Single- oder den Familientarif. Wir beraten Sie gern detailliert zu den Möglichkeiten.
Muss ich eine Selbstbeteiligung zahlen?
Ja, je nach Tarif wird eine vorab vereinbarte Selbstbeteiligung in bestimmter Höhe fällig. Das hilft, die monatlichen Versicherungsbeiträge niedrig zu halten. Bei außergerichtlichen Konfliktlösungen ziehen wir keine Selbstbeteiligung ab.
Ist Kfz-Rechtsschutz dasselbe wie ein Schutzbrief?
Nein, ein Schutzbrief bietet andere Leistungen als eine Auto-Rechtsschutzversicherung. Mit einem Schutzbrief sind Sie beispielsweise abgesichert, wenn Ihr Fahrzeug eine Panne hat oder Sie wegen einer Krankheit aus dem Urlaub nach Hause transportiert werden müssen. Dabei geht es aber nicht, wie beim Verkehrsrechtsschutz, um die Durchsetzung Ihrer Rechte.
Gibt es für die Verkehrsrechtsschutzversicherung eine Wartezeit?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist in der Regel nicht mit einer Wartezeit verbunden. Sie profitieren also meist direkt nach Vertragsabschluss vom Sofortschutz. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Verkehrsrechtsschutz rückwirkend gilt: Kosten, die aus einem vor Vertragsabschluss eingetretenen Ereignis resultieren, können in keinem Fall übernommen werden. Es ist daher sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung zur Vorsorge abzuschließen – nicht erst, wenn es zum Konflikt kommt.
Welche Fahrzeuge sind versichert?
Im Starter-Tarif gilt Ihr ROLAND Verkehrsrechtsschutz für alle auf den versicherten Personenkreis zugelassenen Landfahrzeuge.
Im Komfort- und Premiumtarif sind außerdem Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Drohnen bis 500 Gramm Abfluggewicht und auf Kleinunternehmen zugelassene Landfahrzeuge (ohne Kurzzeitzulassung) versichert.
Was versichert der Verkehrsrechtsschutz nicht?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist nicht dafür zuständig, Schadenersatzansprüche von Unfallgegnern abzusichern. Das ist Aufgabe der Kfz-Haftpflichtversicherung. Es gibt weitere einzelne Ausschlussfälle, etwa wenn Sie nach unberechtigtem Parken auf einem privaten Grundstück, beispielsweise auf einem Supermarktparkplatz, zur Zahlung von Schadenersatz aufgefordert werden.