Das Thema „Handy am Steuer“ erregt weiterhin die Gemüter. Während viele Autofahrer den Blick aufs Smartphone – vor allem an einer Ampel oder im Stau – für ungefährlich halten, zählt die Straßenverkehrsbehörde eine solche Ablenkung zu den größten Unfallrisiken.
Inhalte zu Handy am Steuer
- Von roter Ampel bis Stau: Darf ich das Handy am Steuer nutzen, wenn ich sowieso stehe?
- In der Probezeit mit Handy am Steuer erwischt – wie teuer wird’s?
- Nur nicht vom rechten Weg abkommen: Darf ich das Navi während der Fahrt bedienen?
- Kann die Polizei meine Handynutzung überhaupt beweisen?
- Was passiert eigentlich, wenn sogar das Blitzerfoto meine Handynutzung beweist?
- Zwei Räder als kleiner Unterschied: Darf ich auf dem Fahrrad telefonieren?
Bereits zum 19. Oktober 2017 sind einige neue Regelungen in Kraft getreten, wodurch das Telefonieren, Texten und Tippen im Auto noch teurer geworden ist. Janina Sommerlatte ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und erklärt hier im Detail, was erlaubt ist und mit welchen Konsequenzen Autofahrer seitdem rechnen müssen, wenn sie sich nicht an die Regeln halten.
Von roter Ampel bis Stau: Darf ich das Handy am Steuer nutzen, wenn ich sowieso stehe?
Natürlich ist fast jedem bewusst, dass man während der Fahrt ohne Freisprechanlage nicht telefonieren darf. Aber wenn es sowieso nicht vorwärts geht, kann ich doch sicher mal schnell eine Nachricht lesen oder eine Sprachnachricht abhören, oder etwa nicht?
Rechtsanwältin Sommerlatte gibt darauf eine sehr deutliche Antwort: „Anrufe und SMS sind während der Autofahrt und bei laufendem Motor streng verboten – das gilt auch für die Wartezeit an einer roten Ampel oder im Stau. Auch eine Start-Stopp-Automatik in einer Rotphase reicht nicht als Entschuldigung aus.“
Generell gilt: Jegliche Nutzung des Handys ist untersagt, soweit es in der Hand gehalten wird. Selbst wenn man nur die Uhrzeit auf dem Display liest oder einen Anrufer wegdrückt. Mit kabelgebundenen Headsets oder Freisprecheinrichtungen über Bluetooth darf aber während der Fahrt telefoniert werden – solange ich dabei die Hände nicht benutze.
Wird man bei laufendem Motor mit dem Handy am Ohr oder in der Hand erwischt, droht neben einem Punkt in Flensburg ein erhöhtes Bußgeld von 100 Euro – ganze 40 Euro mehr als zuvor. Wer unabhängig vom schmerzhaften Bußgeld denkt, dass ein Punkt ja erstmal nicht so viel klingt: Der Führerschein ist bereits mit acht Punkten weg!
„Noch teurer wird es, wenn ein abgelenkter Fahrer einen Auffahrunfall mit Sachbeschädigung verursacht: Hier werden ab sofort 200 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte fällig. Ferner kommt noch ein Fahrverbot von einem Monat hinzu“, so Janina Sommerlatte, Fachanwältin für Verkehrsrecht.
Diese Regeln sind in §23 Abs. 1a) StVO festgelegt und schließen jegliche elektronischen Geräte ein, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. So ist also nicht nur die Nutzung des Smartphones, sondern auch die Nutzung von Tablets oder Notebooks bei laufendem Motor verboten.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Handynutzung im KFZ | 100 EUR | 1 | / |
… mit Gefährdung | 150 EUR | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 200 EUR | 2 | 1 Monat |
Handynutzung auf dem Fahrrad | 55 EUR | / | / |
In der Probezeit mit Handy am Steuer erwischt – wie teuer wird’s?
Für Fahranfänger in der Probezeit kann das Telefonieren am Steuer noch weitreichendere Konsequenzen haben, wie die Rechtsanwältin Sommerlatte erklärt: „Wird ein Fahranfänger mit Handy am Steuer erwischt und ist dies sein erster sogenannter ‚A-Verstoß‘, muss er das reguläre Bußgeld zahlen, kassiert einen Punkt in Flensburg und als wäre dies noch nicht genug, wird neben dem fälligen Aufbauseminar noch die Probezeit um 2 Jahre verlängert.“
Noch härter trifft es denjenigen, der nicht zum ersten Mal während der Probezeit erwischt wird. „Hat der Fahranfänger zuvor bereits einen anderen A-Verstoß begangen, kommt es zu einem weiteren Punkt, einem weiteren Bußgeld und einer Verwarnung mit zusätzlicher Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung. Wird im Anschluss daran erneut ein A-Verstoß innerhalb der verlängerten Probezeit begangen, so wird die Fahrerlaubnis sogar wieder entzogen.“, erläutert die Juristin.
Nur nicht vom rechten Weg abkommen: Darf ich das Navi während der Fahrt bedienen?
Während der Fahrt erfüllt das Smartphone bei vielen noch eine ganz andere Funktion: Es dient ziemlich häufig auch als Navigationsgerät. Solange es in der Halterung steckt, müsste das – analog zum Telefonieren – doch erlaubt sein. Rechtsanwältin Sommerlatte weiß: „Ja, hier gilt im Prinzip das Gleiche wie bei der Telefonfunktion. Die Navigation mithilfe des Handys ist erlaubt, wenn es während der Fahrt nicht festgehalten und bedient wird. Es muss also auch hier in einer Halterung stecken.“
Sie warnt allerdings davor, dass auch die Halterung nicht alles rechtfertigt: Denn verschärfte Vorschriften für die Handynutzung am Steuer gelten nun auch für reine Navigationsgeräte: „Kurz draufschauen darf man weiterhin. Wer während der Fahrt ständig tippt und sich nicht ausreichend auf den Verkehr konzentriert, muss ebenfalls mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.“ Da kann der Satz ‚Ihre Route wird berechnet‘ plötzlich eine ganz andere Bedeutung bekommen…
Kann die Polizei meine Handynutzung überhaupt beweisen?
Kann sie – muss sie aber nicht. Wer von der Polizei während der Fahrt mit dem Handy in der Hand beobachtet wird, kann damit rechnen angehalten zu werden. Die reine Beobachtung durch den Beamten reicht dafür aus und er braucht keine weiteren Beweismittel.
Nachdem man dann einen polizeilichen Anhörungsbogen erhalten und ausgefüllt hat, kommt der Bußgeldbescheid per Post. „Nach Erhalt des Bescheids kann dann binnen zwei Wochen schriftlich Einspruch eingelegt werden.“, erklärt Frau Sommerlatte. Sie ergänzt: „Ob der Einspruch lohnenswert ist, hängt allerdings stark vom Einzelfall ab.“
Was hierbei aber von Vorteil sein kann, ist die nicht eindeutig beschriebene Identität des Fahrers oder sogar die Aufzählung falscher Nebenfolgen, welche den Bescheid angreifbar machen können.
Was passiert eigentlich, wenn sogar das Blitzerfoto meine Handynutzung beweist?
Wer sein Smartphone während der Fahrt nutzt und dabei auch noch das Tempolimit missachtet, der muss auch für beides büßen – allerdings wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt. Diese wird nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht (§ 19 OWiG). Der höchste Regelsatz kann jedoch angemessen erhöht werden (§ 3 Abs. 5 S. 2 BKaTV).
Zur Veranschaulichung hier ein Beispiel: Sie wurden außerorts mit 14 km/h zu schnell geblitzt und es ist sichtbar, dass Sie Ihr Handy in der Hand haben. Dies kann folgende Konsequenzen haben:
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 14 km/h = 20 EUR Bußgeld
- Handy am Steuer = 100 EUR Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
Mögliche Konsequenz: 110 EUR Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
Zwei Räder als kleiner Unterschied: Darf ich auf dem Fahrrad telefonieren?
Und wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin? Darf ich hier „am Steuer“ telefonieren? Rechtsanwältin Sommerlatte weiß: „Auch Fahrradfahrer gelten als Fahrzeugführer. Wird man hier mit Handy am Ohr erwischt, droht nun ein Bußgeld von 55 Euro, statt zuvor 25 Euro.“ Das ist zwar etwas niedriger als das für Autofahrer, aber dafür hält man wohl lieber kurz an.
Daher unser Tipp: Auch für den Drahtesel gibt es inzwischen Freisprecheinrichtungen oder geeignete Headsets. Für längere Telefonate sicher eine gute Option!
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 20. Oktober 2017 veröffentlicht und am 04. April 2023 aktualisiert (Haftungsausschluss).
Unsere Partneranwältin
Janina Sommerlatte ist Fachanwältin für Verkehrsrecht bei Momberger Rechtsanwälte in Düsseldorf. Aufgrund der Bearbeitung zahlreicher Fälle aus dem Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht, verfügt sie über umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet.
Janina Sommerlatte
Momberger Rechtsanwälte