Ein paar Kreditkarten.

Schufa: Auskunft beantragen & Einträge löschen lassen

Leben & Freizeit

Egal ob für die neue Wohnung, den neuen Job oder die Finanzierung des neuen Autos: In immer mehr Lebensbereichen wirst du aufgefordert, eine Schufa-Auskunft vorzulegen. Denn die darin gesammelten Daten lassen Rückschlüsse auf deine Bonität und Zahlungsbereitschaft zu.

In diesem Ratgeber erklären wir dir, wie du deine Schufa-Auskunft beantragst. Dabei werfen wir einen Blick auf den Unterschied zwischen einem positiven und negativen Eintrag. Weiter erfährst du, wie lange deine Daten bei der Schufa gespeichert werden und wie du Einträge löschen lassen kannst. Zudem zeigen wir dir Möglichkeiten zum Widerspruch auf, wenn Einträge unberechtigt sind. Abschließend beschäftigen wir uns mit dem Thema Restschuldbefreiung.

Was genau ist eine Schufa-Auskunft, wann brauche ich sie und wie beantrage ich eine?

Schufa? Was ist das eigentlich? Schufa ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie versorgt ihre Vertragspartner – über 10.000 Unternehmen, darunter Banken, Sparkassen, Handelsunternehmen und Telekommunikationsgesellschaften – mit Informationen zur Bonität von Privatpersonen und Unternehmen. Beispielsweise wird die Schufa-Bonitätsauskunft angefordert bei der Finanzierung eines Autos, der Ratenzahlung von Möbeln oder Elektronikartikeln, beim Kauf auf Rechnung im Onlinehandel oder beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages.

Wie sieht eine Schufa-Auskunft aus?

Die Schufa-Bonitätsauskunft ist ein offizielles Zertifikat. Es ist durch mehrere Sicherheitsmerkmale fälschungssicher. Neben einem Dokument mit einer Übersicht aller Informationen, die die Schufa zur Person gespeichert hat, umfasst es die beweiskräftige Bonitätsauskunft für Dritte. Diese dokumentiert, ob positive oder negative Einträge vorhanden sind. Dabei wird ein Negativeintrag nicht mit dem Namen des veranlassenden Unternehmens dargestellt. Es ist lediglich sichtbar, seit wann und über welchen Betrag er gestellt wurde. Die Schufa-Auskunft kann online beantragt werden. Sie ist nicht kostenlos. Der Preis liegt bei 29,95 Euro.

Darüber hinaus gibt es die Schufa-Selbstauskunft. „Die Schufa-Selbstauskunft ist kostenlos. Sie ist eine Datenkopie der bei der Schufa gespeicherten Daten. Sie umfasst alle Details zu positiven und negativen Einträgen”, erklärt Anwältin Jeanette Groß. Einmal jährlich kann diese Schufa-Auskunft kostenlos beantragt werden.

In der Regel fordern Unternehmen vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung bei der Schufa an. Auf Verlangen des Arbeitgebers oder des Vermieters können aber auch Privatpersonen direkt eine Schufa-Auskunft beantragen.

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Wie und wann wird ein Schufa-Eintrag gelöscht?

Wann bekommt man einen Schufa-Eintrag? Dabei gilt es zwischen positiven und negativen Einträgen zu unterscheiden. Positive Schufa-Einträge sind alle persönlichen und finanziellen Rahmendaten. Beispielsweise Name, Anschrift, aber auch Bankkonten, Leasingverträge oder Mobilfunkverträge. Mit anderen Worten: Positive Einträge umfassen alle Daten, die für die Schufa relevant sind, bei denen aber bislang keine Probleme mit dem Zahlungsverhalten aufgetreten sind. Hingegen bestehen bei negativen Einträge Probleme mit der rechtmäßigen Zahlungsverpflichtung.

Wann wird ein Schufa-Eintrag gelöscht?

Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag bestehen? „Wann wird ein Schufa-Eintrag wieder gelöscht? Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich”, erklärt Anwältin Jeanette Groß.

Folgend einige Beispiele für einen Schufa-Eintrag und wie lange er gespeichert werden darf:

  • Anfragen zur Eröffnung eines Bankkontos müssen nach zwölf Monaten gelöscht werden.
  • Hingegen sind Daten über Girokonten und Kreditkarten sofort von der Schufa zu löschen, wenn das Konto vom Kunden aufgelöst wird.
  • Einträge über Kredite müssen drei Jahre nach vollständiger Rückzahlung gelöscht werden.
  • Die Schufa muss Einträge löschen, wenn nach einer verspäteten Zahlung drei Jahre vergangen sind. Vorausgesetzt, der ausstehende Betrag wurde beglichen.
  • Daten aus dem Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte müssen nach drei Jahren gelöscht werden.

Allerdings erfolgt die Löschung der Daten bei der Schufa nicht immer korrekt. Manchmal bleiben versehentlich veraltete Einträge stehen. Daher sollte jeder regelmäßig seine Schufa selbst mittels der kostenlosen Selbstauskunft überprüfen. Falls falsche Datensätze gefunden werden, kann man den Schufa-Eintrag löschen lassen.

Kann man einen erledigten Schufa-Eintrag vorzeitig löschen lassen?

„Es ist nur möglich, vorzeitig einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen nach Erledigung der Forderungen, wenn es sich um einen Eintrag aus einem öffentlichen Schuldnerverzeichnis handelt”, geht Anwältin Jeanette Groß auf die Details ein. Hier ist es grundsätzlich neben dem Ausgleich der Forderung auch erforderlich, dass der Gläubiger der Löschung zustimmt. Hat das zuständige Amtsgericht die Daten gelöscht, zieht die Schufa nach.

In strittigen oder Härtefällen ist es möglich, vorzeitig eine Schufa zu löschen. Hier muss die Entfernung schriftlich beantragt und begründet werden. Hingegen bleiben alle anderen Einträge zwischen zwölf Monaten und drei Jahren nach Erledigung bestehen. Sofern der Gläubiger die Zahlung an die Schufa meldet, bekommt der Eintrag einen Erledigungsvermerk. Das bedeutet, die Schufa erinnert noch daran, registriert aber auch, dass der Fall mittlerweile abgehakt ist.

Was tun bei einem unberechtigten negativen Schufa-Eintrag?

Was ist ein negativer Schufa-Eintrag? Ein negativer Schufa-Eintrag entsteht, wenn offenen Forderungen nicht nachgekommen wird und es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt. „Kein Verbraucher, der eine Kreditrate zu spät bezahlt, muss sofort mit einem Eintrag rechnen. Dies wird nicht an die Schufa übermittelt”, erläutert Anwältin Jeanette Groß. Denn zunächst muss die Bank die ausstehenden Kreditforderungen zweimal schriftlich anmahnen. Dabei muss zwischen den beiden Mahnungen ein Abstand von vier Wochen liegen. Zudem müssen die Schreiben konkret formuliert sein. Das heißt, sie müssen auf den drohenden Schufa-Eintrag hinweisen und eine Frist setzen. Wurden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, ist der Schufa-Eintrag rechtswidrig.

Ebenfalls ist ein Schufa-Eintrag unberechtigt, wenn die Zahlungsforderung nicht gerechtfertigt ist. Wichtig ist, dass sofort schriftlich gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt wird. Bestrittene Forderungen dürfen nicht zu einem Schufa-Eintrag führen. Das Gleiche gilt auch, wenn Widerspruch gegen eine Mahnung oder Einspruch gegen das gerichtliche Mahnverfahren oder den Vollstreckungsbescheid eingelegt wurde.

Kredit trotz Schufa? „Es ist sehr schwer, einen Kredit mit Schufa-Eintrag zu bekommen. Daher ist es empfehlenswert, eine unberechtigte negative Schufa löschen zu lassen”, sagt Anwältin Jeanette Groß. Hier kann eine Rechtsschutzversicherung helfen, im Ernstfall den richtigen Anwalt zu finden. Mit den folgenden Informationen wird er dir schnell weiterhelfen können:

  • Welches Unternehmen hat den negativen Eintrag veranlasst?
  • Wann wurde der Eintrag in die Schufa veranlasst?
  • Wann hast von dem Eintrag erfahren und wie?
  • Wie kam es zu der Forderung?
  • Ist die Forderung berechtigt?
  • Wann hast du zum ersten Mal von der Forderung erfahren und wie?
  • Hast du der Forderung schriftlich widersprochen?
  • Wurde mehrmals schriftlich gemahnt?
  • Wurdest du auf den drohenden Schufa-Eintrag hingewiesen?
  • Hast du den Mahnungen schriftlich widersprochen?
  • Fand ein gerichtliches Mahnbescheidsverfahren statt oder eine Gerichtsverhandlung?
  • Ist die Forderung inzwischen bezahlt?

Welche Daten speichert die Schufa und wie lange werden diese aufbewahrt?

Zunächst speichert die Schufa persönliche Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort. Darüber hinaus speichert sie Daten zu finanziellen Verträgen wie Bankkonten, Mobilfunk-, Kreditkarten- und Leasingverträgen sowie aufgenommenen Krediten, Bürgschaften und Ratenzahlungskrediten. Ebenfalls sind folgende Daten, die mit den genannten finanziellen Verträgen in Verbindung stehen, in den Akten zu finden:

  • Laufzeit der aufgenommenen Kredite
  • Anfragen auf Eröffnung beispielsweise eines Bankkontos
  • Nichtzahlungen oder Zahlungsstörungen
  • Vertragskündigungen
  • eingezogene Kreditkarten
  • gekündigte Bankkonten

Zudem vermerkt die Schufa Vollstreckungsmaßnahmen wie

  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
  • Haftbefehl zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung
  • Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens
  • Abweisungen solcher Verfahren mangels Masse

Wann die Schufa diese Daten löschen muss, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. „Manche Einträge müssen sofort gelöscht werden. Beispielsweise, wenn ein Bankkonto aufgelöst wird. Anfragen auf Eröffnung bleiben zwölf Monate in den Datensätzen, Kredite und Vollstreckungsmaßnahmen sogar drei Jahre nach deren Erledigung”, weist Anwältin Jeanette Groß hin.

Ebenfalls muss die Schufa Daten löschen, wenn Artikel 17 DSGVO greift. Denn dieser räumt Personen ein sogenanntes Recht auf Vergessenwerden ein. Demnach dürfen Verbraucher die unverzügliche Löschung eines Schufa-Eintrags verlangen, wenn besondere persönliche Interessen wichtiger sind als die Datenverwendung. Um das Widerspruchsrecht und das Recht auf Löschung durchsetzen zu können, werden die Interessen des Verbrauchers gegen die der Schufa abgewogen.

Sonderfall: Restschuldenbefreiung & Schufa

Durch die Restschuldbefreiung erlässt das Gericht die insolvenz-relevanten Schulden. Das wirft die Frage auf: Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag nach einer Privatinsolvenz bestehen? Nach einer Privatinsolvenz kann man einen Schufa-Eintrag nicht sofort löschen lassen. Zunächst wird ein Negativeintrag als erledigt markiert. Erst nach drei Jahren wird er gelöscht. Denn trotz Restschuldbefreiung sieht die Schufa auch zukünftig das Risiko einer erneuten Zahlungsunfähigkeit.

Auch die Informationen über Forderungen, die durch die Insolvenz gegenstandslos sind, werden nicht sofort gelöscht. Sie werden nur als erledigt markiert. Für eine sofortige Löschung muss man selbst aktiv werden. Zum Thema Schufa-Einträge löschen lassen nach Privatinsolvenz bietet die Schufa ein ausführliches Informationsportal.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 18. Mai 2022 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unsere Partneranwältin

Rechtsanwältin Jeanette Groß ist seit 2015 als Rechtsanwältin zugelassen und seitdem für die Kanzlei Besold Rechtsanwälte tätig. Seit 2020 ist Jeanette Groß Fachanwältin für Versicherungsrecht. Außerdem beschäftigt Sie sich vor allem noch mit dem Verkehrsrecht, dem Erbrecht und dem allgemeinen Zivilrecht. Die Kanzlei Besold Rechtsanwälte ist sowohl in Schwabach als auch in Wendelstein vertreten.

Jeanette Groß

Jeanette Groß

Kanzlei Besold Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“