Zwei Hände mit Gummihandschuhen fassen eine Cannabispflanze an.

Cannabisgesetz: Legalisierung in Deutschland

Leben & Freizeit

Schon im Jahr 2002 sang Stefan Raab mithilfe eines Zitats von Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele und dem jamaikanischen Superstar Shaggy „Gebt das Hanf frei!”. Seit dem 01. April 2024 ist es durch das Cannabisgesetz nun so weit. Cannabis ist legal in Deutschland.

Allerdings ist die Legalisierung in Deutschland komplex, da viele Bereiche neu geregelt wurden. Zusätzlich werden mit der Cannabis-Entkriminalisierung konkrete Ziele verfolgt. In diesem Artikel stellen wir die vielen Anpassungen rund um den Anbau und den legalen Konsum von Cannabis vor und beantworten die häufigsten Fragen zum Cannabisgesetz. Was gilt seitdem beim Autofahren unter Cannabiseinfluss? Sind Hanfsamen nun legal im Internet bestellbar? Und wird es bald Cannabis Social Clubs in Deutschland geben?

All das und viele weitere Punkte erklären wir dir gemeinsam mit Partneranwalt Christian Teppe von der Kanzlei Teppe Rechtsanwälte. In diesem umfassenden Ratgeber erfährst du, was genau legal ist und wofür nach wie vor Strafen wie Geldbußen oder Gefängnis drohen.

Cannabis-Legalisierung in Deutschland 2024

Die Entkriminalisierung von Cannabis wurde von verschiedenen Seiten schon lange gefordert. Seit dem 01. April 2024 ist Cannabis legal in Deutschland. Die ärztliche Verschreibung von medizinischem Cannabis bleibt ebenfalls weiterhin möglich.

Aus dem Cannabisgesetz ergeben sich aber nach wie vor auch Beschränkungen:

  • 25 Gramm darf man pro erwachsene Person besitzen und mit sich führen
  • 50 Gramm getrocknetes Cannabis sind pro erwachsene Person im privaten Bereich erlaubt (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt)

Folgende Beschränkungen gelten beim öffentlichen Konsum von Cannabis:

  • kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
  • kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren
  • kein Konsum in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite
  • kein Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen

Die Sichtweite liegt in der Regel in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der genannten Orte. All diese Regeln finden sich im neuen Cannabisgesetz. „Zusätzlich wurde auch das Bundesnichtraucherschutzgesetz ausgeweitet. Es gilt nun auch ausdrücklich für Tabakerhitzer, E-Zigaretten und Produkte, die in Verbindung mit Cannabis geraucht oder verdampft werden”, ergänzt Rechtsanwalt Christian Teppe.

Cannabisgesetz: Das wird geregelt

Das Cannabisgesetz (kurz CanG) regelt eine Vielzahl von Aspekten rund um Cannabis. Zur Legalisierung in Deutschland mussten u.a. Änderungen im Betäubungsmittelgesetz, Strafrecht und anderen Gesetzen vorgenommen werden. So wird nicht nur die maximale Besitzmenge klar reguliert, sondern zum Beispiel auch der Anbau und die Anbauvereinigungen.

Wichtig ist zu wissen, dass gleichzeitig auch der Ausbau der Präventionsangebote durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verstärkt wurde. Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland soll ausdrücklich mit Präventionsangeboten und Aufklärungsarbeit verbunden sein.

Ein wichtiges Ziel der Cannabis-Entkriminalisierung ist die Evaluierung der kontrollierten Weitergabe von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken an Erwachsene. Hierzu soll innerhalb von vier Jahren eine umfassende Bewertung stattfinden. Dazu gehört auch ein Zwischenbericht nach zwei Jahren sowie einer erste Evaluation nach 18 Monaten.

Auch der Kinder- und Jugendschutz ist ein großer Bereich im Cannabisgesetz. Cannabispflanzen für den Eigenkonsum sowie Cannabis und auch die Cannabissamen müssen durch geeignete Maßnahmen sicher vor Kindern und Jugendlichen verborgen werden. Außerdem dürfen Kinder und Jugendliche keinen Zutritt zu Räumen von Anbauvereinigungen haben.

Bei einem Verstoß gegen das Verbot der Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche durch sorgeberechtigte Personen können auch familienrechtliche Konsequenzen drohen. „Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige stellt weiterhin eine Straftat dar und wird von den Strafverfolgungsbehörden entsprechend verfolgt”, ergänzt der Jurist. Cannabis aus den Niederlanden einzuführen bleibt ebenfalls illegal, wie der Zoll ausdrücklich betont.

Strafen drohen auch nach Cannabisgesetz noch

Die Strafen im Zusammenhang mit Marihuana haben sich seit dem Cannabisgesetz verändert. Empfindliche Geldbußen und auch Gefängnis sind laut § 34 CanG rechtlich aber nach wie vor möglich. Wer zum Beispiel die maximale Besitzmenge für Cannabis überschreitet, riskiert ein Bußgeld. Ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro ist laut Cannabisgesetz für eine Überschreitung der erlaubten Cannabismenge/Menge zum Besitz möglich.

Wer allerdings über 30 Gramm im Rucksack oder mehr als 60 Gramm bzw. mehr als drei Pflanzen zu Hause hat, macht sich strafbar. Hier ist laut Strafrecht auch eine Gefängnisstrafe möglich. Besonders bestraft wird auch die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche. Hierfür ist genau wie beim illegalen Verkauf von Cannabis eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren möglich.

Wer dort raucht, wo der Cannabiskonsum ausdrücklich verboten ist (z.B. auf einem Spielplatz oder in Anwesenheit von Minderjährigen), begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auch hierfür drohen empfindliche Bußgelder mit der Höchstgrenze von 30.000 Euro.

Aber wie sieht es eigentlich mit aktuell noch laufenden Cannabis-Prozessen aus? „Das Einführungsgesetz zum Cannabisgesetz sieht eine Amnestieregelung vor. Alle laufenden Verfahren sind einzustellen, wenn die etwaig begangene Handlung nicht mehr strafbar ist”, erklärt Christian Teppe, Fachanwalt für Agrarrecht.

Auch bisherige Einträge im Bundeszentralregister können unter bestimmten Bedingungen seit dem neuen Cannabisgesetz entfernt werden (§ 40 f. CanG). Das gilt insbesondere für frühere Vergehen, die jetzt nicht mehr strafbar sind. Das betrifft also insbesondere den Besitz von bis zu 25 Gramm, zwischen 25 und 50 Gramm Cannabis zu Hause oder der Anbau von bis zu drei Pflanzen zum Eigenbedarf. Aber was soll diese Cannabis-Entkriminalisierung in Deutschland eigentlich bringen?

Ziele der Cannabis-Entkriminalisierung in Deutschland

Die Bundesregierung verfolgt vorrangig folgende Ziele mit der Cannabis-Entkriminalisierung:

  • den illegalen Cannabis-Markt eindämmen
  • die Qualität von Cannabis kontrollieren
  • die Weitergabe von verunreinigten Substanzen verhindern
  • zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen
  • mehr Aufklärungs- und Präventionsarbeit leisten
  • dadurch den Kinder- und Jugendschutz stärken

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anzahl der Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit kleinen Mengen Cannabis, welche die Justiz durch die Entkriminalisierung weniger belasten. Laut Bundeslagebericht des BKA von 2022 gibt es allein wegen Cannabishandel rund 30.000 Delikte pro Jahr. Durch die Legalisierung in Deutschland und die zukünftigen Anbauvereinigungen wird der illegale Handel mit Cannabis weniger rentabel. Diese Delikte könnten also weniger werden. Hinzu kommen über 170.000 polizeilich erfasste Delikte wegen Cannabis jedes Jahr.

Diese Zahlen lassen das Potenzial erkennen, welches bei Polizei und Staatsanwaltschaften durch die Cannabis-Entkriminalisierung frei werden könnte. Dadurch würden sich die Strafverfolgenden stärker auf andere Themen wie Gewaltverbrechen oder organisierte Kriminalität konzentrieren, statt ihre Zeit in Strafverfolgung von Cannabiskonsum zu stecken. Auch der Justizvollzug wird weniger belastet, da es bereits erste Haftentlassungen im Jahr 2024 gab. Laut ARD betrifft das alles in allem deutschlandweit eine hohe sechststellige Fallzahl in der Justiz, die aktuell geprüft wird.

Cannabiskonsum in Deutschland in Zahlen

Cannabis ist hinter Alkohol und Zigaretten wohl die meistkonsumierte Droge, wenn man Kaffee mal außen vor lässt. Rund 8,8 Prozent aller Erwachsenen haben in den letzten 12 Monaten Cannabis konsumiert. Das sind rund 4,5 Millionen Menschen in Deutschland.

Zum Vergleich: Laut Gesundheitsministerium konsumieren 7,9 Millionen Menschen der 18- bis 64-jährigen Bevölkerung in Deutschland Alkohol in gesundheitlich riskanter Form. Aber nicht alle Bundesländer folgen bei der Cannabis-Legalisierung derselben Linie wie die Bundesregierung.

Cannabis-Legalisierung: Bayern bleibt streng

In Bayern sind die Regeln strenger als in anderen Bundesländern. So soll der Cannabiskonsum auf Volksfesten und anderen öffentlichen Orten ausdrücklich untersagt werden. Dies gilt sowohl für das Oktoberfest als auch für andere Biergärten und eine Reihe bekannter Parks wie dem Englischen Garten in München.

Auch was die Bußgelder angeht, ist die Rechtslage in Bayern streng. Bei Verstößen gegen das neue Cannabisgesetz drohen dort hohe Bußgelder. So werden 500 Euro für den Konsum von Cannabis in der Nähe von Spielplätzen oder Fußgängerzonen fällig (zwischen 7 und 20 Uhr). Ein Bußgeld von 500 - 1.000 Euro wird bei Überschreiten der maximalen Cannabis-Menge im Besitz erhoben. Der bayrische Bußgeldkatalog ist damit spezifischer als die Vorschriften im Cannabisgesetz selbst.

Cannabis-Legalisierung & Auto fahren: Das gilt

Der Konsum von Cannabis ist durch die Einschränkungen bei Reaktionszeit und Aufmerksamkeit eine Gefahr im Straßenverkehr. Autofahren nach Cannabiskonsum wird gemäß § 24a Abs. 2 StVG als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Wenn jedoch der Konsum von Cannabis die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigt, ist die Rechtslage vergleichbar mit Alkohol am Steuer. Es wird als Straftat gewertet und fällt wie Trunkenheit am Steuer gemäß § 316 des Strafgesetzbuches (StGB).

„Sobald auch andere Menschen oder Gegenstände von erheblichem Wert gefährdet wurden, kann es zusätzlich zu einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB kommen”, weiß der Rechtsexperte.

Neben der strafrechtlichen Verfolgung und möglichen Geldstrafen, können auch Punkte in Flensburg, sowie ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug nach Cannabiskonsum drohen. Außerdem kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, wenn du nach dem Konsum von Cannabis beim Autofahren erwischt wurdest. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat rufen gemeinsam mit der Kampagne #dontdrivehigh zu Verantwortungsbewusstsein auf, um dafür zu sensibilisieren.

Cannabis-Legalisierung & Führerschein: Gibt es einen Grenzwert?

Seit langer Zeit besteht in Fachkreisen Uneinigkeit darüber, ob der Grenzwert für das Fahren unter Cannabiseinfluss angemessen oder zu restriktiv ist. Dieser Wert wird anhand dem Cannabiswirkstoff THC gemessen. Dies ist das Äquivalent zum Promillewert beim Alkohol.

Experten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland befürworten eine Anpassung des derzeit gültigen THC-Werts im Blut. Sie haben schon länger vorgeschlagen, den aktuellen Grenzwert für die THC-Konzentration von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum angemessen zu erhöhen. Cannabis ist im Vergleich zu Alkohol laut Medizinern im Blut lange nachweisbar, obwohl die berauschende Wirkung bereits nachgelassen habe. Die neue Empfehlung einer Expertenkommission liegt bei 3,5 Nanogramm. Dies sei vergleichbar mit 0,2 Promille Blutalkohol.

Aktuell ist der Grenzwert für THC im Blut klar geregelt. Ausgenommen ist der Konsum von medizinischem Cannabis, das vom Arzt verschrieben wurde. Ab einem Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blut der getesteten Person drohen folgende Sanktionen:

1. bis zu 3.000 Euro Geldbuße

2. bis zu drei Monate Fahrverbot

3. zwei Punkte in Flensburg

Für eine Einführung eines neuen THC-Grenzwerts ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich. Sollte diese Gesetzesänderung kommen, könnte der Rausch am Steuer bei Mischkonsum mit Alkohol durch ein Bußgeld von mindestens 1.000 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 3.500 Euro bestraft werden.

Durch Cannabis-Legalisierung Führerschein zurückerhalten?

Unter bestimmten Umständen ist es seit der Cannabis-Legalisierung möglich, den durch Cannabis verlorenen Führerschein zurückerhalten. Eine Möglichkeit hierfür bietet § 13a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Entziehung der Fahrerlaubnis könnte also nach neuer Rechtslage verhindert werden.

Auch die Anordnung einer MPU oder eines ärztlichen Gutachtens ist nicht mehr zwingend erforderlich. Wenn der Führerschein bereits entzogen wurde, kann er teils ohne MPU oder ärztliches Gutachten zurückerhalten werden. Allerdings gelten hierfür gewisse rechtliche Voraussetzungen. „Wer aufgrund von Cannabis seinen Führerschein verloren hat oder zu verlieren droht, sollte sich in jedem Fall professionelle Rechtsberatung suchen”, rät Rechtsanwalt Christian Teppe. Versicherte von ROLAND Rechtsschutz können mithilfe einer telefonischen Rechtsberatung ihren Fall individuell einordnen lassen und bei Bedarf weitere anwaltliche Unterstützung bekommen.

Privat Cannabis-Anbau in Deutschland 2024 legalisiert

Vor dem Cannabisgesetz war Hanf als Zimmerpflanze legal, wenn sie nur als Dekoration diente. Die Pflanze durfte aber nicht zum Blühen gebracht werden, damit keine konsumierbaren Cannabisblüten entstehen. Dies war nach alter Gesetzeslage strafbar.

Seit dem 01. April 2024 ist auch der Cannabis-Anbau von maximal drei Cannabispflanzen pro Person legal und erlaubt. Nicht nur der Anbau in der eigenen Wohnung oder im Haus ist legal, sondern auch das Anpflanzen auf dem Balkon oder der Terrasse – solange der Kinder- und Jugendschutz gewährleistet sind.

„In jedem Fall gilt es, verpflichtende Schutzmaßnahmen beim Eigenanbau von Cannabis sowie durch Anbauvereinigungen einzuhalten, um einen Zugang durch Kinder und Jugendliche sowie Dritte zu verhindern”, gibt der Jurist zu Bedenken.

Neu: Cannabis-Samen bestellen legal möglich

Zum Anbau von Pflanzen benötigt man bekanntlich Samen. Aber darf man nun eigentlich Hanfsamen im Internet bestellen oder über die niederländische Grenze einführen? „Ja, nach § 4 Absatz 2 des Cannabisgesetzes ist es in der Tat mittlerweile erlaubt, Cannabissamen aus der EU zum Anbau für den Eigenkonsum oder für Anbauvereine einzuführen. Sowohl die Bestellung von Cannabis-Samen als auch diese selbst über die Grenze mitzunehmen, ist seit dem Cannabisgesetz legal. Samen aus dem EU-Ausland werden allerdings nach wie vor beschlagnahmt. Gleiches gilt auch für das Cannabis selbst, dass nicht importiert werden darf”, weiß Anwalt Christian Teppe.

Privatpersonen und die geplanten Cannabis Clubs dürfen nun also legal Samen für den Anbau von Cannabispflanzen aus dem Ausland erwerben. Eine weitere legale Quelle für Hanfsamen sind auch die ab Sommer 2024 geplanten Anbauvereinigungen.

Cannabis Social Club & Anbauvereinigung

Was in anderen EU-Ländern wie Spanien als Cannabis Social Club bekannt ist, wird in Deutschland Anbauvereinigung heißen. Dies sind eingetragene Vereine, deren Zweck es sein soll, Cannabis anzubauen und seinen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Sie sind kein klassisches Unternehmen und dürfen nicht gewinnorientiert arbeiten. Außerdem müssen sie Aufklärungsarbeit leisten.

Folgende Regelungen enthält das Cannabisgesetz für Anbauvereinigungen:

  • Weitergabe von Cannabis wird in Anbauvereinigungen nur in Reinform an erwachsene Mitglieder für den Eigenkonsum erlaubt sein: getrocknete Blüten, blütennahe Blätter, sowie Haschisch (Harz der Cannabispflanze).
  • Begrenzung der Abgabemenge von Cannabis in Anbauvereinigungen an erwachsene Mitglieder ab 21 Jahren für den Eigenkonsum: 25 Gramm am Tag bzw. 50 Gramm pro Monat. Für heranwachsende Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren darf 25 Gramm am Tag bzw. 30 Cannabis pro Monat weitergegeben werden.
  • Begrenzung der Abgabemenge von Samen und Pflanzen: Sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge oder insgesamt fünf Samen und Stecklinge pro Monat für den Eigenanbau.
  • Heranwachsende Mitglieder bis 21 Jahre dürfen pro Monat höchstens 30 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erhalten mit einem begrenzten THC-Gehalt von zehn Prozent.
  • Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen ausschließlich an erwachsene Vereinsmitglieder und nur für den eigenen Bedarf mit strikter Alterskontrolle.

Weitere gesetzliche Regelungen rund um die Anbauvereinigungen befinden sich aktuell noch in der Ausarbeitung und sind noch nicht final beschlossen (Stand Juni 2024).

Cannabis Club gründen als Verein

In Anbauvereinigungen wird es möglich sein, Cannabis anzubauen und an die Mitglieder zum Selbstkostenpreis abzugeben. Dadurch soll eine kontrollierte Qualität ermöglicht werden. Zusätzlich erhöht es die Sicherheit, da nicht nur der Anbau, sondern auch die Weitergabe in den Anbauvereinigungen geregelt ist.

Die Cannabis Clubs sollen auch einen Beitrag zum Kinder- und Jugendschutz leisten. Wer Mitglied werden kann, hängt von den individuellen Vereinssatzungen ab (z.B. Mindestalter, keine Vorstrafen o.ä.). „Rechtlich gesehen ist eine Anbauvereinigung ein eingetragener Verein, der von mindestens sieben Mitgliedern gegründet werden muss. Wer einen solchen Verein gründen möchte, muss einige Formalien erfüllen und sollte sich auf eine Wartezeit einstellen”, berichtet der Rechtsexperte.

Wer einen Cannabis Club eröffnen möchte, muss strenge Vorgaben erfüllen:

  • Lizenz für den Anbau durch die zuständigen Behörden erforderlich.
  • Beratung bei der Weitergabe von Cannabis durch einen Präventionsbeauftragten der Anbauvereinigung mit nachgewiesenen Beratungs- und Präventionskenntnissen.
  • Anbauvereinigungen geben nicht nur Cannabis, Cannabissamen oder Stecklingen heraus. Sie müssen auch aufklärende evidenzbasierte Informationen rund um Cannabis zur Verfügung stellen (Dosierung, Anwendung, Risiken des Cannabiskonsums etc.).

Diese Einschränkungen gelten für Anbauvereinigungen rechtlich:

  • Verbot von Werbung oder Sponsoring für Cannabis und Anbauvereinigungen
  • Verbot der gleichzeitigen Weitergabe von Cannabis mit Alkohol und anderen Genussmitteln in Anbauvereinigungen
  • Keine Zulassungen von Anbauvereinigungen im Abstand von weniger als 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen

Die einzelnen Landesregierungen können außerdem die Anzahl der Anbauvereinigungen auf eine pro 6.000 Personen begrenzen. Die Umsetzung der Hanf Clubs ist für Juli 2024 geplant. Viele Regularien müssen aber erst noch definiert werden.

Exkurs: Cannabis Clubs in anderen EU-Ländern

Anbauvereinigungen existieren als sogenannte Cannabis Social Clubs auch in anderen EU-Ländern (z.B. Spanien, Niederlande und Belgien). In Malta kann man ebenfalls seit April 2022 eine Cannabis Association gründen.

Die Ursprünge der Cannabis Social Clubs liegen wohl in Spanien, wo sich bereits in den 1990er Jahren die ersten Hanf Clubs gründeten. Das war aber keine staatliche Legalisierung, sondern ging hauptsächlich von den Konsumenten aus. Seit der Jahrtausendwende wurde der Anbau von wenigen Hanfpflanzen zu privaten Genusszwecken rechtlich geduldet. Konsumenten in Spanien organisierten dann den geduldeten Anbau gemeinsam in Cannabis Social Clubs.

Da ein gemeinschaftlicher Anbau rechtlich nicht vorgesehen war, folgten Rechtsstreitigkeiten. Diese konnten nur wenige Vereine gerichtlich gewinnen. Die Organisation ENCOD (European Coalition for Just and Effective Drug Policies) entwickelte daraufhin einen Leitfaden für nicht-kommerzielle Cannabis Social Clubs. Seitdem gibt es Hunderte von Cannabis Social Clubs in Spanien.

Obwohl es in Spanien auch heute die meisten Social Clubs gibt, agieren sie nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone. „Als Tourist darf man kein Mitglied in einem spanischen Cannabis Social Club werden. Dafür ist in der Regel ein Wohnsitz in Spanien erforderlich. Gleiches gilt für Malta”, klärt der Jurist auf.

Fazit zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland

Die Entkriminalisierung und Legalisierung von Cannabis in Deutschland sind in vollem Gang. Aufgrund der engen EU- und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung sich für ein zweistufiges Vorgehen entschieden. In einem ersten Schritt wurden nun der private Anbau von Cannabis durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewinnorientierte Anbau in Anbauvereinigungen ermöglicht.

In einem weiteren Schritt ist zusätzlich noch ein regional und zeitlich begrenztes Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten geplant. Dies soll wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Einen konkreten Zeitplan dafür gibt es Stand Juni 2024 noch nicht. Bis es also in Deutschland erste Cannabis-Geschäfte gibt, wird es sicherlich noch dauern.

Einige Kernelemente wie die Umsetzung der Anbauvereinigungen ab Juli 2024 sind rechtlich noch nicht vollständig ausgearbeitet.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 21. Juni 2024 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Christian Teppe ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Agrarrecht. Er hat sich zudem auf die Bereiche Zivilrecht, Grundstücksrecht, Erbrecht sowie Bußgeld-/Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Seine Kanzlei Teppe Rechtsanwälte ist an den Standorten Hamburg, Uelzen und Winsen (Luhe) vertreten.

Christian Teppe

Christian Teppe

Kanzlei Teppe Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“