Diesel-Fahrzeug in der Stadt.

Dieselfahrverbote: Alle Infos, betroffene Autos und Städte

Reisen & Verkehr

„Fahrt weniger Auto!“ So könnte ein Slogan der Deutschen Umwelthilfe (DUH) lauten, der dazu beitragen soll, unsere Umwelt weniger zu belasten. Man könnte die Aussage noch etwas erweitern: Fahrt bitte die richtigen Autos!

Denn Dieselfahrverbote machen es dem einzelnen Autofahrer immer schwerer, durch die Großstadt zu kurven. Aber nicht nur Dieselfahrzeuge sind davon betroffen: „Auch, wenn der Name hier irreführend klingen mag: Das Dieselfahrverbot kann ebenso für sogenannte Benziner gelten“, so Anwalt Röschke.

Der globale Klimaschutz geht uns alle an. Das fängt bei der schlechten Luft an, die wir in großen Teilen Deutschlands einatmen. Aber die Begrenzung der Stickoxidwerte ist keineswegs nur ein deutsches Problem. In vielen Ländern Europas und in Übersee ist der Kampf gegen Feinstaub und Stickoxide in vollem Gange. Wo genau das der Fall ist, und mit welchen Autos du wegen des Dieselfahrverbots vor den Toren der großen Städte stehen bleiben musst, wollen wir in diesem Artikel behandeln.

Warum gibt es Dieselfahrverbote?

Ein Fahrverbot für den Diesel wurde verhängt, damit die Städte wieder besser „atmen“ können. Dafür hat die Europäische Union Grenzwerte für Stickoxid-Emissionen festgelegt (40 Mikrogramm pro Kubikmeter). „Diese sind zwar umstritten, können umgekehrt jedoch dazu beitragen, die innerstädtische Feinstaubbelastung zu verringern“, so Anwalt Röschke.

Und diese Feinstaubbelastung wird durch Dieselfahrzeuge und Benziner – also Pkws mit Ottomotoren – mit niedrigen Euro-Normen besonders erhöht. Dass solche Abgase gesundheitsschädlich sind, kann von ca. 85 Prozent der Stadtbewohner in Europa bestätigt werden. Denn so viele Menschen sind durch schädliche Feinstaubwerte betroffen, die sich durch Allergien, Asthma, Herz-Kreislauf- und sonstige Atemwegserkrankungen äußern. Da zudem das Klima unter den Emissionen leidet, ist das oberste Gebot der Stunde, die Luftqualität nachhaltig und anhaltend zu verbessern – am besten in einer globalen Mission.

Zu der weltweit steigenden Misere haben die Autohersteller durch die in den Abgasskandalen aufgedeckten Manipulationen beigetragen.

Die Auswirkungen des Dieselgates

Das Thema Abgasskandal war und ist in aller Munde – aber was ist beim sogenannten „Dieselgate“ genau passiert? Im Zentrum der Untersuchungen inklusive der erhobenen Vorwürfe durch die DUH stand die Volkswagen AG, die durch gefälschte Angaben bei Abgasemissionen gegen Gesundheits- und Klimaschutz verstoßen haben soll. Denn die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasnormen wurden immer nur in einem speziellen Prüfstandmodus erreicht, während die Werte im Normalbetrieb, also auf der Straße, deutlich höher lagen.

Nachdem die fachkundige Presse von weiteren Studien berichtete, musste die Volkswagen AG schließlich zugeben, dass die modernen, von ihnen selbst manipulierten Motorsteuerungen erkennen können, wenn sich ein Auto gerade auf dem Rollprüfstand befindet und in diesem Testmodus nur noch optimierte Werte übermittelt, während die tatsächlichen Ergebnisse weit über den zulässigen gesetzlichen Grenzwerten lagen. In der Folge wurden weltweit Hunderttausende der manipulierten Fahrzeuge durch die Aufdeckung des Skandals zurückgerufen, um den bisher vorgetäuschten „Softwarefehler“ zu beheben. Die entstandene Luftverschmutzung konnte nicht mehr behoben werden.

Es ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass die Verkehrsbetriebe mit der Europäischen Union „gemeinsame Sache“ gemacht haben. Aber ein schöner Gedanke ist es dennoch, wenn die Fahrverbote für Diesel im Nebeneffekt dazu führten, dass mehr Menschen auf den öffentlichen Nahverkehr umstiegen. Denn auch so könnte jeder Einzelne etwas für seine Umwelt tun.

Wie bereits erwähnt, haben auch andere Länder ihre Probleme mit Feinstaubbelastung und zu hohen Abgaswerten. So werden etwa in der Innenstadt von London inzwischen Mautgebühren erhoben, wenn die Dieselfahrzeuge der Euro-Norm 0-5 (statt Euro-Norm 6) entsprechen.

Aktueller Hinweis zu Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Das Oberlandesgericht hat im Fall einer Schadensersatzklage die Klage aufgrund der Verjährung abgewiesen. Denn der Kläger und Fahrzeugkäufer hatte bereits im Jahr 2015 Kenntnis davon, dass sein Fahrzeug vom "Dieselskandal" betroffen ist, erhob allerdings erst 2019 ein Schadensersatzanklage gegen den Hersteller auf Ansprüche des Kaufpreises des Fahrzeuges nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Die Kenntnis des Dieselskandals sowie die Kenntnis über die eigene Betroffenheit war seit drei Jahren vorhanden, somit gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, da die Rechtsverfolgung schon 2015 hinreichende Aussicht auf Erfolg versprach und zumutbar war.

Die genaue Erläuterung zum Fall findest du hier.

Es ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass die Verkehrsbetriebe mit der Europäischen Union „gemeinsame Sache“ gemacht haben. Aber ein schöner Gedanke ist es dennoch, wenn die Fahrverbote für Diesel im Nebeneffekt dazu führten, dass mehr Menschen auf den öffentlichen Nahverkehr umstiegen. Denn auch so könnte jeder Einzelne etwas für seine Umwelt tun.

Wie bereits erwähnt, haben auch andere Länder ihre Probleme mit Feinstaubbelastung und zu hohen Abgaswerten. So werden etwa in der Innenstadt von London inzwischen Mautgebühren erhoben, wenn die Dieselfahrzeuge der Euro-Norm 0-5 (statt Euro-Norm 6) entsprechen.

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Kritik am Dieselfahrverbot

Es gibt aber auch Kritiker des Dieselfahrverbots: Neben Autoherstellern, die ihre Fahrzeuge manipulieren, gibt es noch mehr Menschen, die die Effektivität der Dieselfahrverbote anzweifeln. Zum einen würden die Fahrverbote oft nur einzelne Straßenabschnitte betreffen, die man leicht umfahren könne, womit sich die Probleme nur in das nächste Wohnviertel verlagern würden.

Sobald sich dort die Gesundheit der Anwohner und damit auch die gesamte Lebens- bzw. Luftqualität nachweisbar verschlechtert hat, sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit neue Beschwerden oder gar Klagen zu erwarten.

Auch regional beschränkt können erhöhte Gefahren durch Stickoxide für die Umwelt lauern. Denn im Jahr 2017 wurden mit ca. 350.000 älteren Dieselfahrzeugen der überwiegende Teil aus Deutschland nach Polen verkauft, obwohl nach Angaben der WHO bereits 33 der 50 meistverschmutzten Städte allein in Polen liegen.

Kontrollschwierigkeiten

Ein weiteres Problem wird in den Kontrollmöglichkeiten der Dieselfahrzeuge gesehen, die nicht der erlaubten Abgasnorm entsprechen. Denn eine derartige Norm ist lediglich bei der Überprüfung des Fahrzeugscheins zu erkennen, da weder das Kfz-Kennzeichen selbst noch die Umweltplakette den „Sauberkeitsgrad“ des Motors verraten.

Forderungen nach einer „Blauen Plakette“, die Dieselfahrzeuge mit entsprechenden Abgasnormen kennzeichnen, wurden bereits erhoben. Es bleibt allerdings die Schwierigkeit, wie man das jeweilige Auto überhaupt als ein dieselbetriebenes Fahrzeug erkennen kann…

Dieselfahrverbot: Welche Autos sind betroffen?

Bezüglich der Frage, welche Autos das Dieselfahrverbot betrifft, gilt: Das Fahrverbot wird hierzulande nicht bundeseinheitlich geregelt. Dies hat zur Folge, dass du dich als Autobesitzer in deiner Stadt selbst erkundigen musst, wo und gegebenenfalls auch wann du mit deinem Vehikel bestimmte Straßen befahren darfst.

Oder du wirfst selbst einen Blick in den Fahrzeugschein: Für Papiere vor 2005 sind die letzten beiden Ziffern im Feld „Schlüsselnummer zu 1“ entscheidend, für alle Fahrzeugscheine nach 2005 die zwei letzten Ziffern in Feld 14.1. Die dort angegebenen Zahlen zwischen 00 und 88 bedeuten, dass dein Auto in die Euro-Norm 1-4 fällt.

Spätestens, wenn du öfter in größeren Städten unterwegs bist, kann also eine Menge Arbeit auf dich zukommen – je nachdem, welche Abgas-Euro-Norm dein Auto besitzt.

Anwalt Röschke erklärt hierzu: „Um sicherzugehen, von Fahrverboten in städtischen Umweltzonen nicht betroffen zu sein, wählt man derzeit am besten den neuen Standard Euro 6d TEMP oder Euro 6d.“

In den meisten Großstädten verhält es sich mittlerweile so – auch wenn in einigen Städten die Umsetzung der neuen Dieselfahrverbote noch offen ist – dass Dieselfahrzeuge der Euro-Norm 1-4 bzw. 1-5 in den betreffenden Umweltzonen erlaubt sind. Da zudem für die Standards Euro 6a bis Euro 6c keine Garantie für eine langfristige „Fahrerlaubnis“ besteht, solltest du wenigstens den Gedanken zulassen, dir vielleicht doch kein Dieselfahrzeug zuzulegen. Immerhin: Derzeit gibt es in Deutschland kein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit der Euro-Norm 6.

In vielen deutschen Großstädten liegt der Stickoxid-Immissionswert über dem von der Europäischen Union festgelegten Grenzwert. Um der zunehmenden Schadstoffbelastung entgegenzuwirken, hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang des Jahres 2018 entschieden, dass verhältnismäßig gestaltete Fahrverbote als Lösungsentwurf im Rahmen eines Luftreinhalteplans zulässig sind, um der Schadstoffbelastung entgegenzuwirken.

Nach diesem Urteil hat Hamburg im Mai 2018 als erste deutsche Großstadt ein Dieselfahrverbot eingeführt. Schritt für Schritt sind seitdem immer mehr deutsche Großstädte betroffen. Die dort verhängten Fahrverbote können für festgelegte Strecken oder definierte Zonen gelten, die von Dieselfahrern umgangen werden müssen.

Kann man Klage gegen das Dieselfahrverbot einreichen?

Werden Dieselfahrer in betreffenden Bereichen im Rahmen einer Kontrolle überführt, ist mit einem Bußgeld zu rechnen, das nicht selten dreistellig ausfällt. Die exakte Höhe des Bußgeldes bei Missachtung des Fahrverbots wird von jeder Stadt oder Kommune individuell festgelegt. Vielen stellt sich daher die Frage, wie und ob gegen Dieselfahrverbote geklagt werden kann.

Privatpersonen können beispielsweise bei der jeweiligen Stadt oder Kommune in berechtigten Fällen eine Ausnahmeregelung beantragen. Doch auch eine Klage ist grundsätzlich möglich.

Wird eine Klage gegen das Dieselfahrverbot bei dem zuständigen Verwaltungsgericht in Betracht gezogen, ist es ratsam einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Allerdings waren laufen bisherige Klagen wie zum Beispiel in Stuttgart noch, sodass über die Erfolgsaussichten einer solchen Klage aktuell nur spekuliert werden kann.

Neben einer Klage, die sich an die entsprechende Stadt beziehungsweise Kommune richtet, kommt grundsätzlich auch eine Klage gegen den jeweiligen Hersteller des Fahrzeugs in Frage. In diesen Fall wird nicht aufgrund des verhängten Fahrverbotes geklagt, sondern Schadensersatz für das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug gefordert. Denn ausgelöst durch den Abgasskandal ist seit November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen Autobauer möglich, um gesammelt einen Anspruch gegenüber den Konzernen durchzusetzen. Eine Musterfeststellungsklage gegen das Fahrverbot an sich ist derzeit nicht möglich.

Welche Städte haben Dieselfahrverbote?

In der folgenden Übersicht wollen wir dir zeigen, in welchen deutschen Städten es ein Dieselfahrverbot gibt. Außerdem sagen wir dir, welche Fahrzeuge bzw. welche Abgas-Normen davon betroffen sind.

Hier die Fahrverbote in deutschen Städten:

StadtUmsetzungFahrzeugeGeltungsbereich
BerlinAufgehoben! Das Dieselfahrverbot in Berlin galt von Januar 2020 bis Sommer 2022 ( Quelle).Diesel-Abgasnorm Euro 1-5Insgesamt waren acht Teilabschnitte auf den Straßen Leipziger Straße, Brückenstraße, Reinhardtstraße, Alt-Moabit, Friedrichstraße, Stromstraße, Hermannstraße, Silbersteinstraße betroffen.
Bonn Umsetzung noch offenDiesel-Abgasnorm Euro 1-4, daneben Benziner der Klassen Euro 1 und 2stark belastete Straßen
Darmstadtseit Juni 2019Diesel-Abgasnorm Euro 1-5, daneben Benziner der Klassen Euro 1 und 2Hügelstraße, Heinrichstraße
Essen Umsetzung noch offenDiesel-Abgasnorm Euro 1-4, daneben Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Fahrverbote auch für Diesel mit Euro-Norm 5 bereits angekündigt„blaue Umweltzone“ innerhalb der grünen Umweltzone, daneben Teilstrecken der BAB 40
FrankfurtUmsetzung noch offen noch nicht bekanntnoch nicht bekannt (geplant war das Dieselfahrverbot in der gesamten Umweltzone innerhalb des Frankfurter Autobahnrings – Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts steht noch aus)
GelsenkirchenUmsetzung noch offenDiesel-Abgasnorm Euro 1-5Kurt-Schuhmacher-Straße
Hamburg seit Juni 2018Kfz der Diesel-Abgasnorm Euro 1/I bis 5/VMax-Brauer-Allee für Pkw, daneben gilt für Lkw und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge: zw. Chemnitzstraße/Gerichtstraße/Julius-Leber-Straße, Holstenstraße und Stresemannstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5t zgG einschließlich Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Omnibusse (zw. Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp)
Köln Umsetzung noch offenDiesel-Abgasnorm Euro 1-4, daneben Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Fahrverbote für Diesel mit Euro-Norm 5 bereits angekündigt Aktuelle „Grüne Umweltzone“
Mainz Umsetzung noch offenDiesel-Abgasnorm 1-5, daneben Benziner Euro 1 und 2Streckenbezogenes Fahrverbot auf der Rheinachse (Rheinstraße, ab Einmündung Holzhofstraße), Peter-Altmeier-Allee und Rheinallee bis zur Einmündung Kaiser-Karl-Ring
Stuttgart seit Januar 2019 für Auswärtige, seit April 2019 auch für StuttgarterDiesel Euro 5 und darunter, daneben Benziner Euro 1 und 2Gesamtes Stadtgebiet (aktuelle Umweltzone). Zusätzliche Einzelstreckenverbote (gelten für alle Diesel-Pkw, es sei denn sie fallen unter eine „allgemeine Ausnahme“): B14 (Am Neckartor) von der “ADAC-Kreuzung” bis zur Kreuzung Cannstatter Straße/Heilmannstraße. B14 (Hauptstätter Straße) vom Österreichischen Platz bis zum Marienplatz. B27 (Charlottenstraße, Hohenheimer Straße, Neue Weinsteige, Obere Weinsteige) von der Kreuzung Obere Weinsteige/Jahnstraße bis zum Charlottenplatz. B27 (Heilbronner Straße) von der Kreuzung Kriegsbergstraße bis zur Kreuzung Wolframstraße.
Aachen, Düsseldorf und München Hier hat das zuständige Gericht die Landesregierung angewiesen, Fahrverbote zu prüfen. Der zuständige Richter des OVG sagte hierzu: „Es macht keinen Sinn, bei der nur geringen Grenzwertüberschreitung Fahrverbote auszusprechen, die nach einem halben Jahr wieder aufgehoben werden müssen.“  

Dieselfahrverbote weltweit: Wo gibt es sie noch?

Diesel mit zu niedriger Euro-Abgas-Norm haben hierzulande Fahrverbot und überall sonst auf der Welt sieht die Lage völlig anders aus? Dem ist nicht so! Nicht jedes Land auf der Erde hat Fahrverbote in Städten oder Umweltzonen eingeführt, aber es existieren dennoch Dieselfahrverbote weltweit.

In Europa sind folgende Länder von Dieselfahrverboten betroffen:

LandGeltungsbereich
BelgienAntwerpen und Brüssel
DänemarkKopenhagen (inkl. Stadtteil Frederiksberg), Aalborg, Aarhus, Odense
Frankreichverschiedene Städte, daneben Stadtteile in Paris (Fahrverbot im Pariser Zentrum (für Diesel Euro-Norm 3))
GriechenlandAthen
GroßbritannienLondon (gesamte Umweltzone)
Italienverschiedene Städte (Mailand: ganzes Stadtgebiet (für Diesel Euro 0-2, Benziner Euro 0))
MaltaValletta
NiederlandeAmsterdam, Arnheim, Rotterdam, Utrecht
NorwegenOslo, Bergen
ÖsterreichWien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark
PortugalLissabon
Schwedenverschiedene Städte (Göteborg, Stockholm), Stadtteile
SpanienMadrid, Barcelona (je nach Grad der Luftverschmutzung)
TschechienPrag (Lkw über 3,5 t)

Doch damit nicht genug. Auch außerhalb Europas gilt es, die Stickoxidwerte in den Städten niedrig zu halten und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Dieselfahrverbote weltweit sind vor allem in folgenden Ländern bzw. Städten zu verzeichnen:

LandGeltungsbereich
ChinaTianjin
JapanTokyo
KolumbienBogotá
MexikoMexico City
SüdkoreaSeoul
USANew York

Insgesamt wird in diesen Ländern verstärkt auf Elektromobilität gesetzt. Der Verbrennungsmotor soll demnach mittelfristig der Vergangenheit angehören. So hat Japan mit „Say No to Diesel“ bereits eine Kampagne gestartet, die keine Fragen über die Halbwertzeit dieses Motormodells übriglässt. Auch China plant bis 2040 die Produktion von Kfz mit Verbrennungsmotoren ganz einzustellen. Dann braucht es auch keine Dieselfahrverbote mehr.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 2. Dezember 2020 veröffentlicht und am 30. März 2023 aktualisiert (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Gerald Röschke ist Rechtsanwalt und Dipl.-Ing., zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Er hat sich zudem auf die Fachbereiche Sozialrecht, Baurecht sowie Strafrecht und Bußgeldsachen spezialisiert. Er ist für die überörtliche Anwaltssozietät jürges.knop.stiller am Standort Bitterfeld tätig.

Gerald Röschke

Gerald Röschke

Anwaltssozietät jürges.knop.stiller

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“