Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgelder, Toleranzgrenze, Probezeit & mehr

Reisen & Verkehr

Seit November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Besonders Temposünder werden durch die Änderungen deutlich stärker zur Kasse gebeten. Daher werfen wir in diesem Ratgeber einen Blick auf die Details.

Wir erklären dir, welche Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen, innerorts und außerorts drohen. Du erfährst, was passiert, wenn du in der Probezeit geblitzt wirst. Zudem zeigen wir dir, wie du gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen kannst und wann er verjährt.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts & außerorts – welche Bußgelder drohen?

Nach § 3 Abs. 1 StVO ist der Fahrer eines Fahrzeugs verpflichtet, nur so schnell zu fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Insbesondere muss er die Geschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse sowie an seine persönlichen Fähigkeiten und die Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anpassen.

Gesetzlich legt die StVO folgende maximalen Geschwindigkeiten für Pkws fest:

  • innerorts: 50 km/h
  • außerorts: 100 km/h

Für Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit mit Empfehlungscharakter von 130 km/h.

Überschreitet ein Fahrer diese grundsätzlichen Vorgaben oder eine andere ausgeschilderte vorgegebene Geschwindigkeit, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung

Wie hoch ist das Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung? „Das ist im Bußgeldkatalog geregelt”, erklärt Anwältin Frauke Hartung. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Strafen wie Verwarn- oder auch Bußgelder.

Zudem kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung auch bis zu zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Ab acht gesammelten Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem kann das zuständige Straßenverkehrsamt ab 26 km/h zu viel auf der Tachonadel ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verhängen.

Folgende Sanktionen drohen nach Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitung abzüglich der Toleranz:

innerortsaußerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung abzüglich ToleranzGeldbußePunkteFahrverbotGeldbußePunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 Euro  20 Euro  
11 bis 15 km/h50 Euro  40 Euro  
16 bis 20 km/h70 Euro  60 Euro  
21 bis 25 km/h115 Euro1 100 Euro1 
26 bis 30 km/h180 Euro11 Monat*150 Euro11 Monat*
31 bis 40 km/h260 Euro21 Monat200 Euro11 Monat*
41 bis 50 km/h400 Euro21 Monat320 Euro21 Monat
51 bis 60 km/h560 Euro22 Monate480 Euro21 Monat
61 bis 70 km/h700 Euro23 Monate600 Euro22 Monate
über 70 km/h800 Euro23 Monate700 Euro23 Monate
*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
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Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen – was gilt dort?

Grundsätzlich gibt es kein Tempolimit auf Autobahnen. Es gilt lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. „Da Autobahnen dem Schnellverkehr dienen, dürfen sie nur von Fahrzeugen befahren werden, die mindestens eine Geschwindigkeit von 60 km/h erreichen”, wirft Anwältin Hartung ein. Dadurch soll das Unfallrisiko durch Langsamfahren reduziert werden. Allerdings wird durch Verkehrsschilder auf vielen Abschnitten die Geschwindigkeit begrenzt.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw, Wohnmobile und Busse

Hingegen gilt für Lkws eine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen abhängig von ihrem Fahrzeuggewicht. Lkws mit einem Gewicht bis zu 7,5 Tonnen dürfen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 80 km/h fahren. Bei Lkw ab 7,5 Tonnen liegt das Tempolimit bei 60 km/h.

Auch bei Wohnmobilen richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach ihrem Gewicht. Zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht gilt für sie auf Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Wiegen sie mehr, dürfen sie maximal 80 km/h schnell sein.

Für Pkw mit Anhänger gilt auf der Autobahn ein Tempolimit von 80 km/h. Mit Sonderzulassung dürfen sie 100 km/h fahren.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Linienbusse auf der Autobahn ist 80 km/h. Wenn Fahrgäste stehen, müssen 60 km/h eingehalten werden. Hingegen dürfen Reisebusse bis zu 100 km/h schnell sein. Allerdings nur, wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt, ein Höchstgeschwindigkeitsbegrenzer vorhanden ist, die Fahrgäste sitzen, alle Sitzplätze mit Gurten ausgestattet sind und der Bus ohne Anhänger fährt.

Zu schnell auf der Autobahn: Wie hoch sind die Strafen?

Wer sich nicht an das ausgeschilderte Tempolimit auf der Autobahn hält und geblitzt wird, muss mit Bußgeldern zwischen 20 und 700 Euro rechnen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h kommen Punkte in Flensburg hinzu. Und ab 41 km/h zu viel droht ein Fahrverbot.

Grundsätzlich gelten auf Autobahnen in den meisten Fällen die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts. Aber Achtung: „Wurdest du auf einer Stadtautobahn erwischt, zählt das als Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts”, weist Anwältin Hartung hin.

Wie hoch ist die Toleranz?

Das Bußgeld berechnet sich danach, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war. Dabei gibt es einen Toleranzabzug:

Messung unter 100 km/hAbzug von 3 km/h
Messung über 100 km/hAbzug von 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit

Geblitzt während der Probezeit: Ab wann droht ein Aufbauseminar?

Auch in der Probezeit für den Führerschein gilt grundsätzlich der Bußgeldkatalog. Allerdings spielt die Art des Vergehens in der Probezeit eine große Rolle.

So hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h zunächst keine weiteren Auswirkungen. Allerdings wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als A-Verstoß gewertet. „Der erste A-Verstoß in der Probezeit zieht neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Zudem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre”, erklärt Anwältin Hartung.

Beim zweiten A-Verstoß wird der Fahranfänger in der Regel verwarnt und dazu verpflichtet, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Hingegen ist ein zweites Aufbauseminar in der Probezeit nicht erforderlich. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis in aller Regel entzogen.

Höchstgeschwindigkeit vs. Richtgeschwindigkeit

Die Hochgeschwindigkeit legt fest, welche Geschwindigkeit maximal auf einer Straße zulässig ist. Innerorts sind das nach StVO 50 km/h, außerorts 100 km/h. Zudem können Verkehrszeichen für bestimmte Straßenabschnitte eine Höchstgeschwindigkeit vorschreiben.

Hingegen ist die Richtgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit, die auf Straßen ohne zulässige Höchstgeschwindigkeit empfohlen wird. Sie wird in der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung geregelt und liegt bei 130 km/h. Die Richtgeschwindigkeit gilt auf Autobahnen, autobahnähnlichen Straßen und außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Straßen, die durch Fahrstreifenbegrenzung (Verkehrszeichen 295) oder durch Leitlinien (Verkehrszeichen 340) mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

„Dabei handelt es sich nicht um eine Höchstgeschwindigkeit, sondern lediglich um eine Empfehlung für Autofahrer. Autofahrer sind also dazu angehalten, sich nach einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu richten”, erklärt Anwältin Hartung. Sofern keine andere Geschwindigkeitsbegrenzung vorliegt, darf auch schneller gefahren werden. Die Richtgeschwindigkeit ordnet sich aber zu jeder Zeit den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten unter.

Im Gegensatz zur Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit stellt eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit keine Ordnungswidrigkeit dar. Somit drohen keine Bußgelder oder Punkte. Allerdings können in bestimmten Fällen trotzdem Strafen folgen. Zum Beispiel dann, wenn ein durch verkehrswidriges Verhalten eines anderen Fahrers verursachter Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden worden wäre. Wer entgegen der gesetzgeberischen Empfehlung mehr als 130 km/h fährt und nicht seine volle Aufmerksamkeit dem Verkehr widmet, riskiert u. U. eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit oder zivilrechtliche Haftung.

Für welche Kraftfahrzeuge gilt auf Autobahnen die Richtgeschwindigkeit?

Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen gilt für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen – beispielsweise Pkw, Motorräder oder Quads. Lkw, Busse oder Wohnmobile haben sich nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu richten, die ihnen die StVO vorschreibt.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid – ist das möglich?

Ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung flattert ins Haus – was tun? Bestehen Zweifel an der Richtigkeit, kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden. Dazu ist eine schriftliche Einspruchserklärung per Post oder Fax notwendig. Dadurch wird der Bescheid nicht rechtskräftig. Das heißt, dass der Betroffene die Strafe vorerst nicht bezahlen muss.

Bei inhaltlichen Fehlern wie beispielsweise Messfehlern ist es empfehlenswert einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Er kann das Schreiben aufsetzen. Des Weiteren kümmert er sich auch um die weiteren Schritte. Eine Rechtsschutzversicherung kann bei der Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten sehr hilfreich sein.

Wann verjährt die Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. der Bußgeldbescheid?

Bei einem Bußgeldbescheid tritt die Verjährung nach drei Monaten ein. Das heißt, wenn drei Monate nach der Geschwindigkeitsüberschreitung kein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, kann grundsätzlich kein Bußgeld mehr verhängt werden.

Allerdings kann die Verjährung durch die Zustellung eines Anhörungsbogens innerhalb der Drei-Monatsfrist unterbrochen werden. „Dann beginnt ab dem Tag der Zustellung des Anhörungsbogens eine neue Verjährung von drei Monaten”, erläutert Anwältin Hartung.

Weitere Gründe für eine (erneute) Unterbrechung der Verjährungsfrist sind die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen, die Vernehmung des Beschuldigten oder Zeugens durch einen Richter, die Abgabe der Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft, der Eingang der Akten beim Amtsgericht und die Erhebung der öffentlichen Anklage beziehungsweise Eröffnung des Hauptverfahrens.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich im 31. Oktober 2022 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

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Rechtsanwältin Frauke Hartung ist seit 2016 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2021 Fachanwältin für Arbeitsrecht. In der Kanzlei Winter Rechtsanwälte am Standort Bergisch Gladbach berät Sie ihre Mandaten im Arbeitsrecht, Kaufrecht und Strafrecht und steht ihnen rechtlich und persönlich in schwierigen Situationen zur Seite. Neben dem Standort Bergisch Gladbach ist die Kanzlei Winter Rechtsanwälte noch in Overath und Köln vertreten.

Frauke Hartung

Frauke Hartung

Kanzlei Winter Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“