Älterer Mann steht in einem Bürogebäude. Er trägt einen Anzug, hat die Arme verschränkt und lächelt. Hinter ihm stehen weitere Menschen in Business-Kleidung.

Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung?

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Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung: Nicht immer optimal

Eine Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten auf, die im Falle eines Rechtsstreits entstehen. Davon ausgenommen ist eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung: Diese Summe trägt die versicherte Person selbst – alles, was darüber hinausgeht, zahlt die Versicherung. Der große Vorteil einer Selbstbeteiligung liegt darin, dass der Versicherer im Gegenzug die monatlichen oder jährlichen Beiträge senkt. Dennoch suchen viele Menschen nach einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. Was ist sinnvoller?

Um zu entscheiden, ob eine Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung besser geeignet ist, lohnt sich ein Blick auf die eigenen Erwartungen: Wer damit rechnet, seine Rechtschutzversicherung äußerst selten in Anspruch nehmen zu müssen, kann mit einem Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung langfristig kräftig sparen. Wer das komplette Kostenrisiko auf einen Versicherer übertragen möchte, ist wahrscheinlich mit einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung besser beraten.

Auch der zu erwartende Streitwert spielt eine Rolle bei der Entscheidung für einen Rechtsschutz mit oder ohne Selbstbeteiligung: Bei einem hohen Streitwert fällt eine Selbstbeteiligung kaum ins Gewicht. Befürchten Sie Streitigkeiten um eher geringere Summen, kann der Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung die bessere Wahl sein. Gezahlt wird die Selbstbeteiligung übrigens meist pro Versicherungsfall.

Je nach Anbieter sind folgende Modelle üblich:

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  • 150 € Selbstbeteiligung
  • 300 € Selbstbeteiligung
  • seltener: 500 € oder 1.000 € Selbstbeteiligung
  • variable Selbstbeteiligung: Hier startet die Selbstbeteiligung bspw. mit 300 € und sinkt pro schadenfreiem Jahr um 100 €. So wäre man nach 3 Jahren ohne Leistungsfall ebenfalls bei einem Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung.

Wichtig

Auch wenn die Beitragshöhe selbstverständlich eine Rolle spielt, sollten Sie stets auf das Gesamtangebot achten. Nur wenn die Leistungen stimmen, sind Sie im Ernstfall auch wirklich gut abgesichert. Entscheiden Sie sich bewusst für einen Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung von ROLAND und kombinieren Sie dadurch einen großen Leistungsumfang mit günstigen Konditionen. Für Services wie die telefonische Rechtsberatung oder eine Mediation fällt bei uns übrigens keine Selbstbeteiligung an.

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Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung: Wann zahlen Sie diese?

Wann Sie die Selbstbeteiligung zahlen, hängt von Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Meist wird die Selbstbeteiligung erst erhoben, sobald der Konflikt mit einem Rechtsstreit vor Gericht endet. Bisweilen wartet der Versicherer ab, bis das Anwaltshonorar oder die Gerichtskosten in Rechnung gestellt werden.

Die Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung hat gegenüber dem Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung zudem einen weiteren Vorteil. Denn je nach Ausgang des Verfahrens kann es zu einer Rückerstattung der Selbstbeteiligung durch die Rechtsschutzversicherung kommen –während Sie dennoch von den niedrigeren Versicherungsbeiträgen profitieren. Das tritt ein, wenn Sie das Verfahren gewinnen. In diesem Fall trägt die Gegenseite sämtliche Kosten – inklusive jener, die Ihre Versicherung bereits übernommen hat. Da der Versicherung also keine Kosten entstanden sind, erhalten Sie auch Ihre Selbstbeteiligung an den Verfahrenskosten zurück.

Bei ROLAND versuchen wir zunächst, den rechtlichen Konflikt außergerichtlich mit verschiedenen Techniken zu lösen. Hierzu zählen neben einer ersten telefonischen Rechtsberatung auch die Mediation sowie eine begleitete Konfliktlösungsunterstützung. Für diese Services wird bei ROLAND keine Selbstbeteiligung berechnet und sie zählen auch noch nicht als Leistungsfall.

Fazit: Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung kann unter Umständen sinnvoll sein. Wenn Sie mit häufigen Konflikten rechnen, kann es beruhigend sein, das Kostenrisiko vollständig auf die Versicherung zu übertragen. Bei geringen Streitwerten fällt eine Selbstbeteiligung, die einige hundert Euro betragen kann, stärker ins Gewicht – auch hier kann sich die Versicherung ohne Selbstbeteiligung eher lohnen. Ein Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung bietet allerdings ein großes Sparpotenzial. Wenn Sie nicht explizit mit rechtlichen Konflikten rechnen, sondern sich und Ihre Familie einfach gut absichern wollen, bietet sich die Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung an.

Unser Online-Tarif

Mit unseren Top-Rechtsschutz-Tarifen sind Sie in allen Lebenslagen rechtlich auf der sicheren Seite. Für einen optimalen Schutz sind die Bausteine Privat, Beruf und Verkehr in allen drei Varianten enthalten und Ergänzungen individuell erweiterbar.

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  • Deckungssumme unbegrenzt
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  • Risikoreiche Kapitalanlagen bis zu 50.000 € Anlagesumme
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So haben wir gerechnet: Sie sind Single, 20 Jahre alt, leben in 93343 Essing, arbeiten im öffentlichen Dienst und haben eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren gewählt.
Siegel Fairster Leistungsregulierer
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Wir machen den Hattrick! ROLAND erneut "Fairster Leistungsregulierer" in 2024

ROLAND hat im Privat-Rechtsschutz-Test von Focus Money (Ausgabe 3/2024) nach 2022 und 2023 auch in 2024 erneut wieder die Bestnote „Sehr gut“ erhalten und wurde als „Fairster Leistungsregulierer“ ausgezeichnet.

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wirtschaftswoche

WirtschaftsWoche und Morgen & Morgen bewerten unseren Rechtsschutz-Tarif mit „sehr gut“

Im Rahmen eines gemeinsamen Ratings von Morgen & Morgen und der WirtschaftsWoche wurden die besten Rechtsschutz-Tarife gekürt. Entscheidende Kriterien waren der Umfang des Versicherungsschutzes, die Individualität der Policen, aber auch die mögliche Selbstbeteiligung und die Höhe der Prämie. Die Tarife mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis wurden ausgezeichnet. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: ROLAND Rechtsschutz wurde mit „sehr gut“ bewertet.

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Frau und Mann sitzen nebeneinander auf einem Sofa. Sie schauen sich gemeinsam den ROLAND Newsletter auf einem Tablet an.

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