Arbeit im Restaurant am Sonntag.

Wann ist Sonntagsarbeit erlaubt?

Karriere & Beruf

Ob Bäcker, Kellner oder Krankenschwester: Sie haben alle eines gemeinsam, nämlich, dass sie auch sonntags arbeiten müssen. Denn in vielen Berufen ist die Arbeit am Sonntag unverzichtbar. Während meiner Studienzeit habe ich beispielsweise häufig sonntags gekellnert. Für mich war das ganz normal. Daher habe ich auch nie hinterfragt, was mein Arbeitgeber dabei überhaupt beachten muss.

Allerdings gibt es für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Deutschland strikte Regeln, die man einhalten muss. Daher habe ich mit Rechtsanwalt Benjamin Dahm gesprochen und ihm meine Fragen zum Thema Sonntagsarbeit gestellt.

Grundsätzliches Verbot

Generell ist Sonntagsarbeit in Deutschland eigentlich verboten. Dies ist sogar im Grundgesetz festgelegt. In Artikel 139 steht nämlich folgendes: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Und auch ein Blick ins Arbeitszeitgesetz lohnt sich. Denn dort (§9 Abs. 1) ist festgehalten, dass Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen.

Ausnahmegenehmigung

Es gibt allerdings viele Bereiche, in denen die Arbeit an Sonntagen unerlässlich ist. So kann beispielsweise ein Krankenhaus an Sonntagen nicht einfach auf das Personal verzichten. „Für diese Fälle hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung festgelegt. Diese besagt, dass die Arbeit an Sonn- und Feiertagen dann erlaubt ist, wenn die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können“, erklärt Benjamin Dahm. Von dieser Ausnahmeregelung sind 16 verschiedene Bereiche betroffen, denen es erlaubt ist, unter bestimmten Voraussetzungen Sonntagsarbeit anzuordnen. Diese kann man in folgende Kategorien unterteilen:

  • Branchenbezogene gesetzliche Ausnahmen (Alle Bereiche, die dazu zählen, findest du hier.)
  • Ausnahmen durch Tarifverträge
  • Ausnahmen durch eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde

„Unter branchenbezogene Ausnahmen zählen beispielsweise Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser oder Gaststätten. Aber auch für Nachrichtendienste oder Landwirte gilt die Ausnahme“, so der Experte. Auch in Tarifverträgen kann es Sonderregelungen zur Sonntagsarbeit geben. So können dort beispielsweise weniger als 15 freie Sonntage oder der Wegfall von Ersatzruhetagen vereinbart werden. Außerdem können verschiedene Behörden die Arbeit am Sonntag bewilligen.

Zuständige Behörden

Wie du wahrscheinlich schon gemerkt hast, ist es ziemlich schwierig, durchzublicken, wer am Sonntag arbeiten darf (oder muss) und wer nicht. Daher überwachen die Aufsichtsbehörden, ob die Regeln zur Sonntagsarbeit eingehalten werden. Bei den Aufsichtsbehörden handelt es sich entweder um das Gewerbeaufsichtsamt, das staatliche Amt für Arbeitsschutz oder das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. „Diese Ämter sind nicht nur für die Kontrolle zuständig, sondern können auch weitere Sondergenehmigungen erteilen. So kann beispielsweise eine Firma, die an einem Sonntag Inventur machen möchte, eine Erlaubnis anfragen. Hierzu bedarf es lediglich eines Schreibens, in dem der Arbeitgeber Zeit, Dauer, Ort, Anzahl der betroffenen Mitarbeiter und Grund der Sonntagsarbeit angibt“, so der Rechtsexperte. Da diese Sondergenehmigung Aufgabe der Bundesländer ist, können die Ausnahmeregelungen unterschiedlich ausfallen. So hatte beispielsweise Hessen festgelegt, dass Sonntagsarbeit bei Videotheken, Bibliotheken, Lottogesellschaften und Callcentern gestattet ist. Diese Verordnung hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings 2014 gekippt.

Schon gewusst?

14 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland arbeiten ständig oder regelmäßig an Sonn- und Feiertagen.

Regelungen zur Arbeit am Sonntag

Auch wenn es einige Branchen gibt, in denen die Arbeit an Sonn- und Feiertagen erlaubt ist, gibt es auch in diesen Bereichen Regelungen und Beschränkungen, an die sich Arbeitgeber halten müssen. Hierzu zählen folgende Punkte:

  • Arbeitnehmer dürfen maximal acht Stunden an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Eine Verlängerung auf zehn Stunden ist nur dann zulässig, wenn die Überschreitung innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen wird.
  • Arbeitnehmer erhalten einen Ersatzruhetag.
  • Pro Jahr müssen mindestens 15 Sonntage beschäftigungsfrei bleiben.
  • Sowohl die Sonn- und Feiertagsruhe als auch der Ersatzruhetag sind in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Tagesruhezeit von 11 Stunden zu gewähren.

Ausgleich für die zusätzliche Arbeit

Da es sich bei der Sonntagsarbeit um eine Ausnahme handelt, sieht das deutsche Arbeitszeitgesetz vor, dass es einen Ausgleich für die erbrachte Arbeit gibt. „Dem Arbeitnehmer steht nach der Sonntagsarbeit ein Ersatzruhetag zu. Dieser muss an einem Werktag innerhalb von zwei Wochen gewährt werden“, weiß der Rechtsanwalt. Für die Feiertagsarbeit hat der Arbeitgeber hingegen andere Fristen, um einen Ausgleich zu gewähren: „Fällt ein Feiertag auf einen Werktag, so hat der Arbeitgeber eine Frist von acht Wochen einzuhalten, um dem Mitarbeiter einen Ersatzruhetag zu gewähren.“

Regelungen im Arbeitsvertrag

Für Arbeitnehmer kommt die Aufforderung zur Sonntagsarbeit oftmals überraschend. Nicht immer sind sie dann über den zusätzlichen Arbeitstag erfreut. Daher sollte der Arbeitnehmer nach der Forderung des Arbeitgebers zunächst einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen, wie Rechtsanwalt Benjamin Dahm erklärt: „Wenn im Arbeitsvertrag explizit steht, dass Sonntagsarbeit nicht vorgesehen ist, müssen Arbeitnehmer diese auch nicht leisten. Sollten Sie allerdings keinen derartigen Passus in Ihrem Vertrag finden und ist Sonntagsarbeit in Ihrem Betrieb üblich, kann Ihr Arbeitgeber die Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bedarf hierzu vorhanden ist.“

Ein kleines Beispiel hilft dir bestimmt weiter, um diese Regelung besser zu verstehen. Steht in deinem Arbeitsvertrag, dass sich die Arbeitszeit auf Montag bis Freitag beschränkt, muss sich der Arbeitgeber auch an diesen Zeitraum halten. Gibt es im Vertrag allerdings keinen Hinweis darauf, wann die Arbeit erfolgt, kann der Arbeitgeber in bestimmten Situationen Sonntagsarbeit anordnen.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 24. September 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

ROLAND-Partneranwalt Benjamin Dahm hat sich auf Arbeitsrecht spezialisiert und kennt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern deshalb ganz genau. In der Siegburger Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte, die sechs Standorte im Rheinland hat, ist Benjamin Dahm außerdem Ansprechpartner für die Themen Verkehrsrecht und Versicherungsrecht.

Benjamin Dahm

Benjamin Dahm

Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“