Mann arbeitet in seinem Wohnzimmer.

Mobiles Arbeiten: Arbeitsschutz, Unterschied zu Home Office, Datenschutz u.v.m.

Karriere & Beruf

Jede Generation hat ihre eigenen Vorstellungen vom beruflichen Leben. Die jetzige scheint sich einen starren Büroalltag, so wie ihn der Vater und der Großvater erlebt haben, nicht mehr vorstellen zu können. Auch du willst nicht acht bis zehn Stunden an deinen Schreibtisch gebunden sein und deine Arbeit lieber an einen Ort deiner Wahl verlegen können? Dann kann das neue Modell auch für dich das richtige sein.

Das mobile Arbeiten ist zu einer echten Alternative geworden, die immer mehr Anhänger findet. Doch was versteht man genau unter dem mobilen Arbeiten? Ist es das Gleiche wie das Home-Office-Modell oder gibt es da entscheidende Unterschiede?

Diese und andere Fragen wollen wir für dich in unserem Ratgeber beantworten. Dazu gehört auch die rechtliche Seite des mobilen Arbeitens.

Anwalt Frank Preidel: „Das mobile Arbeiten findet aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht in einem rechtsfreien Raum statt. Auch beim Arbeiten außerhalb des Büros sind die Gesetze aus dem Arbeitsrecht anzuwenden.“

Daneben werfen wir einen Blick auf geltende Arbeitszeitregelungen und Bestimmungen in einer Betriebsvereinbarung.

Wenn du mit dem Gedanken spielst, deine Arbeitszeit demnächst anders aufzuteilen und sie vor allem an verschiedenen Standorten ausüben willst, kommt es in erster Linie auf einen toleranten Chef an. Was kannst du tun, wenn er dir die Möglichkeit des mobilen Arbeitens nicht einräumt und demzufolge auch kein zusätzliches Equipment zur Verfügung stellen will?

Daher wollen wir zum Schluss die Fragen klären, ob du ein Recht auf mobiles Arbeiten hast und ob du in dem Fall die anfallenden Kosten sogar steuerlich absetzen kannst.

Mobiles Arbeiten – was genau ist das eigentlich?

Mobiles Arbeiten ist nach seiner Definition das ortsunabhängige Arbeiten. Wenn dein Chef dieses Modell in seinem Betrieb einführt, kannst du dich glücklich schätzen. Denn mobiles Arbeiten bedeutet nicht, dass du permanent unterwegs sein musst, um zu arbeiten. Aber es verschafft dir je nach getroffener Vereinbarung die potentielle Freiheit, deinen Arbeitsplatz bei schönem Wetter auch mal nach draußen verlegen zu können. Wenn du demnach behaupten kannst, du hast keinen „festen Arbeitsplatz“ mehr, dann sollte dich das nicht beunruhigen. Er ist eben nur etwas mobiler geworden.

Neben den bereits angesprochenen rechtlichen Rahmenbedingungen ist zu beachten, dass du beim mobilen Arbeiten stets erreichbar sein musst.

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Home-Office und mobiles Arbeiten – wo ist da der Unterschied?

Die Coronakrise hat uns in Form des Home-Office bereits dazu gezwungen, das Arbeiten überall dort mehr in den häuslichen Bereich zu verlagern, wo dies möglich war. Funktioniert das mobile Arbeiten nun nach dem gleichen Prinzip?

Nein, es bestehen große Unterschiede zwischen Home-Office und mobilem Arbeiten.

„Beim Home-Office sind die Arbeitsorte klar festgelegt. Entweder arbeitet der Arbeitnehmer ganz im Home-Office oder er pendelt zwischen Büro und Zuhause“, erläutert Anwalt Frank Preidel.

Das bedeutet, du bist beim Home-Office-Modell gerade nicht frei in der Wahl deines Arbeitsplatzes. An diesen fest eingerichteten Arbeitsplatz sind zudem ganz bestimmte rechtliche Anforderungen zu stellen. Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dir den Arbeitsplatz mit dem erforderlichen Equipment wie Laptop oder Drucker als Arbeitsmittel einzurichten. Daneben sind unter Umständen auch die Kosten für Büromöbel wie Schreibtisch oder Bürostuhl zu übernehmen. Meistens ist im Arbeitsvertrag ergänzend geregelt, wie viele Stunden deiner Arbeitszeit du im Home-Office verbringen sollst.

Beim mobilen Arbeiten dagegen fällt die Bestimmung eines rechtlichen oder strukturellen Rahmens schon etwas schwieriger aus. Denn hier steht immer noch das Prädikat „Freiheit“ auf dem Gesamtpaket und das gilt es, in ein umsetzbares Arbeitsmodell zu verwandeln. Klare, eindeutige rechtliche Regelungen gibt es hierzu noch nicht. Ein extra Gesetz existiert für das mobile Arbeiten nicht.

Im Gegensatz zum Home-Office wird deinem Arbeitgeber beim mobilen Arbeiten lediglich empfohlen, dich mit den nötigen Mitteln wie beispielsweise einem Laptop auszustatten. Das Arbeiten von Zuhause gestaltet sich im Übrigen genauso wie beim Home-Office. Allerdings darfst du beim mobilen Arbeiten mal eben deinen Laptop schnappen und ins nächstgelegene Café umsiedeln. Es gilt hierbei die Arbeitsstättenverordnung so gut es geht anzuwenden.

Dennoch klopfen auch beim Modell des mobilen Arbeitens die Vorschriften des Arbeitsrechts an deine heimische Wohnungstür. Denn, auch wenn mobiles Arbeiten gewisse Freiheiten ermöglicht, so sind wie beim Home-Office auch hier die Regeln sowohl des Arbeitsschutzgesetzes als auch des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen und anzuwenden.

Arbeitsschutz, Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung: Was muss man als Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten?

Schon beim Home-Office gelten die gleichen Vorschriften wie am klassischen Arbeitsplatz im Büro. Was Arbeitsschutzvorschriften anbelangt, so muss der Arbeitgeber auch an deinem Arbeitsplatz zu Hause dafür Sorge tragen, dass ausreichend Fluchtwege bestehen und gegebenenfalls sogar hierfür anfallende Kosten übernehmen.

„Grundsätzlich gilt, dass auch bei der mobilen Arbeit der Arbeitnehmer weder physischen noch psychischen Gefahren ausgesetzt werden darf“, erklärt Anwalt Frank Preidel.

Da es für den Arbeitgeber bei ständigem Wechsel des Arbeitsplatzes logischerweise schwierig ist, deine Sicherheit an jedem Ort zu gewähren, müssen andere Lösungen her. Eine Möglichkeit besteht zum Beispiel in Form von Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag mobiles Arbeiten, wodurch der Arbeitnehmer Checklisten zur Vorlage beim Arbeitgeber anfertigt.

Dienstvereinbarungen über mobiles Arbeiten können dabei eine selbstbestimmte Arbeitsgestaltung ermöglichen und Freiräume schaffen. Darüber hinaus wird dadurch insgesamt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf positiv gefördert.

Wenn du in einem Unternehmen arbeiten solltest, das mitbestimmungspflichtig ist, also wo der Betriebsrat miteinbezogen werden muss, ist dein Arbeitgeber gut beraten, das mobile Arbeiten über eine Betriebsvereinbarung zusammen mit dem Betriebsrat zu gestalten. Dies gilt insbesondere, wenn es keine tarifvertraglichen -oder gesetzlichen Regelungen gibt. In einem solchen Vertrag werden nämlich nicht nur Rechte und Pflichten, sondern auch verbindliche Normen begründet, die für alle Mitarbeiter eines Betriebes gelten.

Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sind wie das Arbeitsschutzgesetz einzuhalten. Für dich bedeutet das, dass du nicht mehr arbeiten darfst, als du es im Büro tun würdest – also werktags nicht länger als acht Stunden. Zwischen deinen Arbeitsphasen musst du daneben eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach §4 ArbZG einrichten. Zudem ist gem. §9 ArbZG das Arbeiten an Sonn -und Feiertragen ausdrücklich verboten – dies gilt auch für das mobile Arbeiten.

Mobiles Arbeiten und Datenschutz

Auch der Datenschutz nimmt beim mobilen Arbeiten einen wichtigen Platz ein. Die hier anzuwendenden Vorkehrungen gelten sowohl bei der klassischen Büroarbeit, dem Home-Office, wie eben auch beim mobilen Arbeiten.

Dies gilt umso mehr, wenn du als Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit deinen Laptop benutzt oder am Telefon Gespräche führst, die betriebliche Interna verraten könnten. Während du beim Home-Office weniger Gefahr läufst, Vorschriften des Datenschutzes zu verletzen, ist die Gefahr beim mobilen Arbeiten somit ungleich höher.

Anwalt Frank Preidel führt hierzu aus: „Auch beim mobilen Arbeiten ist es am Arbeitgeber, geeignete Schutzvorkehrungen zu treffen.“ So müssen etwa die Computer-Systeme den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen.

Weitere Punkte, die der Arbeitgeber beim Datenschutz zu beachten hat:

  • Sichere Speicherung von wichtigen Daten (Kundendaten, Mitarbeiterdaten)
  • Sichere VPN-Verbindung
  • Zugriffsregelungen auf gespeicherte Daten festlegen (Speicherort, Berechtigungen)
  • Verwendung von sicheren Passwörtern
  • U.a.

Hat man als Arbeitnehmer einen Anspruch auf mobiles Arbeiten?

So gern du es anwenden würdest und so fortschrittlich sich dein Unternehmen mit Sicherheit zeigen könnte: Ein Recht auf Home-Office besteht nicht. Wenn dein Chef das Modell in seinem Unternehmen nicht einführt, musst du deine Arbeit weiterhin am vorgesehenen Büroarbeitsplatz erledigen und darfst eben nicht von Zuhause bzw. von einem beliebigen Ort aus arbeiten.

Kann man die Kosten für das mobile Arbeiten steuerlich absetzen?

Wie bereits erläutert, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dir die notwendigen Arbeitsgeräte und ggf. sogar Büromöbel zu finanzieren. Da er allerdings nicht die gesamten Kosten übernehmen muss, liegt es an dir, dich ein wenig in Sparsamkeit zu üben. Andererseits kannst du dir einen Teil des Geldes über die Steuer wieder zurückholen. Dies ist die nächste gute Nachricht beim Thema mobiles Arbeiten: Du darfst Kosten für das mobile Arbeiten steuerlich absetzen.

Voraussetzung dafür ist ein separates Zimmer, welches du für deine Arbeitszeit beim mobilen Arbeiten zu Hause nutzt. Dabei ist zu beachten, dass es sich nicht nur um einen Teilbereich eines sonstigen, anderweitig genutzten Zimmers, wie z. B. das Wohn- oder das Schlafzimmer, handelt.

Insgesamt darfst du jährlich bis zu 1.250 Euro dieser Arbeitszimmerkosten steuerlich absetzen.

Fazit: Vor- und Nachteile des mobilen Arbeitens

Dem manchmal zu monotonen Büroalltag entkommen – das ist der Traum vieler deutscher Arbeitnehmer. Das sich vor allem bei den fortschrittlichen Unternehmen auf dem Vormarsch befindende mobile Arbeiten hievt den Lockerungsprozess, der über das Home-Office begonnen hat, auf eine neue, attraktive Ebene.

Derartige Neuerungen fordern nicht nur dich als Arbeitnehmer heraus. Auch dein Arbeitgeber muss sich auf Veränderungen einstellen, die es zu regeln gibt. Umso schwieriger, wenn es hierzu noch kein Gesetz gibt, welches konkret die mobile Arbeit regelt. Ein Entwurf für dieses Gesetz besteht bereits.

Dennoch dürften die Vorteile beim Modell „Mobiles Arbeiten“ auf der Hand liegen.

Für dich als Arbeitnehmer entstehen ganz neue Freiheiten, wie und vor allem wo du deinen Arbeitstag gestalten kannst. Auch, wenn du immer erreichbar sein musst, dein beruflicher Alltag dürfte sich deutlich flexibler gestalten. Von einer ausgewogenen Work-Life-Balanceganz zu schweigen.

Auf der anderen Seite genießt auch dein Arbeitgeber durch das mobile Arbeiten für sein Unternehmen spürbare Vorteile. Das mobile Arbeiten erzeugt mehr Verantwortungsbewusstsein und eine erhöhte Motivation bei dir und deinen Kollegen, was sich letztendlich positiv auf das Betriebsklima auswirkt. Zudem muss der Arbeitgeber nicht für jeden Mitarbeite ein Büro in den Unternehmensräumen bereitstellen und kann auf diese Weise Kosten sparen, welche er in die Einrichtung der mobilen Büros investieren kann.

Frau und Mann sitzen nebeneinander auf einem Sofa. Sie schauen sich gemeinsam den ROLAND Newsletter auf einem Tablet an.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 16. November 2021 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sich Frank Preidel bestens mit Rechtsfällen rund ums Berufsleben aus. Seit 2005 ist der ROLAND-Partneranwalt als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und gründete 2007 mit Frau Rechtsanwältin Christine Burmester die Kanzlei Preidel . Burmester in Hannover. Die Kanzlei betreibt mittlerweile drei weitere Zweigstellen. Frank Preidel ist übrigens darüber hinaus ausgebildeter Mediator.

Frank Preidel

Frank Preidel

Kanzlei Preidel . Burmester

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“