Unsere monatlichen Newsletter glänzen durch nützliche Rechtstipps: Jetzt anmelden!
ROLAND Betriebsunterbrechung und Betriebsschließung

Betriebsunterbrechung und Betriebsschließung

Was leisten Betriebsunterbrechungs-Versicherungen und Betriebsschließungs-Versicherungen in Zeiten der Corona-Krise?

Betriebsunterbrechung und Betriebsschließung in Zeiten von Corona

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat die Bundesregierung am 16. März 2020 Maßnahmen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich beschlossen.

Diese Maßnahmen umfassen auch die Unterbrechung und Schließung von unzähligen Betrieben. Konkret geht es um Betriebe, die nicht zur Grundversorgung der Bevölkerung dienen oder sogenannte „Corona-Regeln“, wie z. B. die Abstandshaltung von mindestens 1,5 Metern, aus unterschiedlichen Gründen nicht umsetzen können. Infolge der Corona-Krise geraten deshalb viele Unternehmen in finanzielle und existenzbedrohende Schwierigkeiten.

Um sich gegen solche Ertragsausfälle zu schützen, haben Gewerbetreibende eine Versicherung für den Fall der Betriebsunterbrechung oder -schließung abgeschlossen. Doch leistet diese Versicherung auch während der Corona-Pandemie?

Für ROLAND-Kunden

Für ROLAND-Kunden

Sie erreichen uns rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, unter der Telefonnummer 0221 8277-500.

0221 8277-500
Für ROLAND-Gewerbekunden

Für ROLAND-Gewerbekunden

Unsere Spezial-Hotline für Gewerbekunden: 0221 8277-510.

0221 8277-510
Kein ROLAND Kunde?

Kein ROLAND Kunde?

Wenn Sie kein ROLAND-Kunde sind, wenden Sie sich an die (kostenpflichtige) telefonische Rechtsberatung unserers Partners Jurpartner.

jurpartner.de
Schnelle Rechtsauskunft über das Service-Portal

Schnelle Rechtsauskunft über das Service-Portal

JurLine Call-Back – Anwalts-Rückruftermin online vereinbaren. Loggen Sie sich in das Service-Portal ein.

Zum Service-Portal

Betriebsunterbrechungsversicherung

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Versicherte vor Umsatzeinbußen, die aus Betriebsunterbrechungen entstehen.

Grundsätzlich sind Betriebsunterbrechungen versichert, wenn sie

  • durch die Zerstörung oder Beschädigung von Betriebseigentum,
  • durch Naturkatastrophen
  • oder den Ausfall von Lieferketten eingetreten sind.

Ausfälle aufgrund ansteckender Krankheiten und Seuchen sind dagegen selten mitversichert.

Betriebsschließungsversicherung

Eine Betriebsschließungsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn ein Betrieb wegen einer behördlichen Anweisung auf Grund einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz (ifSG) geschlossen wird. Hierzu zählt auch die Corona-Pandemie, die in der Meldepflicht-Verordnung „2019-nCoV“ festgehalten ist.

Versicherungsschutz besteht in der Regel, wenn eine behördliche Anordnung vorliegt.

Liegt eine behördliche Anordnung vor, bekommt der Versicherungsnehmer

  • eine Tagesentschädigung für einen vertraglich festgelegten Zeitraum (Haftzeit in der Regel 30-60 Tage),
  • einen Ausgleich der Bruttolohn- und Gehaltskosten,
  • eine eventuelle Erstattung der Wiederöffnungskosten.

Ob eine Versicherung im Falle der Corona-Krise bezahlt, hängt entscheidend von den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Deshalb sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden, ob eine Entschädigung geltend gemacht werden kann. ROLAND Gewerbekunden können sich diesbezüglich an die Spezial-Hotline 0221 8277-510 wenden.

Versicherungsschutz besteht dagegen nicht, wenn eine Betriebsschließung nur als Vorsichtsmaßnahme getroffen wird und nicht behördlich angeordnet ist.

Erreichbarkeit der Spezial-Hotline für Gewerbekunden

  • Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr

  • Freitag: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Hinweis: Da zurzeit sehr viele Kunden unsere Hotlines nutzen, kann sich der Rückruf etwas verzögern. Die Mitarbeiter der telefonischen Rechtsberatung versuchen aber, Sie innerhalb von sieben Tagen zurückzurufen.