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ROLAND Rechtsschutz Wirecard-Skandal

Wirecard-Skandal

Haben Sie Ihr Geld in Wirecard-Wertpapieren angelegt? Dann sind Sie womöglich auch von der Insolvenz der Wirecard-AG betroffen.

Wirecard-Skandal: Ein Überblick der Geschehnisse & Ansprüche

Sie sind auch vom Wirecard-Skandal betroffen und wurden finanziell geschädigt? Eventuell haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz! Derzeit liest man fast täglich neue Artikel über den sogenannten Wirecard-Skandal. Eine kurze Zusammenfassung der Geschehnisse (Stand: 26.06.2020):

Am 18.06.2020, erreichte die Öffentlichkeit die Eilmeldung, dass dem Dax-Unternehmen Wirecard Gelder in Höhe von 1,9 Mrd. Euro fehlen, welche eigentlich auf Treuhandkonten philippinischer Banken liegen sollten.

Der zuständige Treuhänder Mark Tolentino ist seitdem spurlos verschwunden und die Vorlage des Jahresabschluss von Wirecard musste erneut verschoben werden. Daraufhin stürzte die Aktie in den Keller und der ehemalige Vorstandsvorsitzende wurde verhaftet.

Am 22.06.2020 wurde der kurz zuvor zurückgetretene Vorstandsvorsitzende der Wirecard-AG, Markus Braun, festgenommen. Es besteht der dringende Tatverdacht auf Bilanzfälschung und Kursmanipulation. Mittlerweile ist er gegen eine Kaution von 5 Millionen Euro wieder aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Bereits im Jahr 2019 wurde von der Financial Times berichtet, dass es bei der Wirecard-AG zu Unregelmäßigkeiten bei der internen Buchhaltung und Bilanzierung gekommen ist. Insbesondere kamen Umsätze in Statistiken vor, dessen Ursprung sich niemand erklären konnte.

Am 25.06.2020 hat die Wirecard-AG beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

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Wirecard-Skandal: Habe ich auf Grund des Aktienfalls von Wirecard einen Anspruch auf Schadensersatz?

Da die Wirecard-AG zum 25.06.2020 Insolvenz angemeldet hat, hat sich Rechtslage für die potentiellen Kläger drastisch verschlechtert. Trotzdem ist es nicht auszuschließen, dass das Insolvenzverfahren (z.B. durch Aufkauf des Unternehmens) noch abgewendet werden kann.

Die Frage nach Schadensersatz kann nicht pauschal beantwortet werden, da bis dato noch nicht final geklärt ist, was exakt bei Wirecard vorgefallen ist, wer die Schuld trägt und wer alles davon wusste.

Nichtsdestotrotz besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Vorstand der Wirecard-AG seine Aufsichts- und Informationspflichten verletzt hat. Diese gesellschaftsrechtliche Pflichtverletzung würde insbesondere einen Anspruch auf Schadensersatz für eine Vielzahl von Wirecard-Anlegern begründen. Diese Forderungen müssten allerdings im Falle der Stattgabe eines Insolvenzeröffnungsantrages durch den Einzelnen zur Insolvenzgläubigerliste angemeldet werden.

Sofern Sie Inhaber von Wirecard-Wertpapieren sind und einen Schadenersatzanspruch in Betracht ziehen, sollten Sie sich zunächst folgende Fragen stellen:

  • Habe ich durch den Kauf der Aktie einen Schaden erlitten?
  • Habe ich die Aktie noch nicht verkauft?
  • Bin ich Inhaber von einem der folgenden Wertpapiere: Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060), Wirecard-Anleihe (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58), verschiedene Derivate, die auf der Wirecard Aktie basieren?
  • Habe ich das Wirecard-Wertpapier vor dem 18.06.2020 erworben?

Sollten Sie alle Fragen mit „ja“ beantworten können, dann ist es zumindest überlegenswert eine Geltendmachung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen.

Nach Antragstellung beim Insolvenzgericht muss die Forderung jedoch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als Insolvenzgläubiger geltend gemacht werden. Dabei besteht jedoch immer das Risiko letztendlich leer auszugehen.

Sie sind Kunde von ROLAND-Rechtsschutz? Hier die ersten Schritte zu Ihrem Recht im Wirecard-Skandal!

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