Egal ob selbst gekündigt oder gekündigt worden – wer seine Arbeit verliert, sollte im eigenen Interesse den Gang zur Arbeitsagentur antreten und sich arbeitslos melden. Sonst droht die Agentur nicht nur für den Fall einer grundlosen Eigenkündigung mit einer Sperrzeit des Arbeitslosengeldes.
Was du alles bei der Meldung beachten musst, habe ich Rechtsanwalt Henning Meyersrenken gefragt und dir hier zusammengefasst – damit du dein Arbeitslosengeld erhältst und dich so voll und ganz wieder auf die Arbeitssuche konzentrieren kannst.
Bei bevorstehender Arbeitslosigkeit: arbeitssuchend melden
Die Bundesagentur für Arbeit gibt dir eine Frist von drei Monaten vor, in denen du dich arbeitssuchend melden musst. Und dabei ist egal, aus welchem Grund du deine Arbeit verlierst. Das heißt für dich: Spätestens drei Monate vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses musst du dich bei der Agentur arbeitssuchend gemeldet haben.
Ein Beispiel: Du erhältst eine Kündigung zum 30. Juni. Das heißt, du wärst zum 1. Juli arbeitslos. Dann musst du dich allerspätestens am 30. März arbeitssuchend melden.
Doch was ist, wenn die Frist deiner Kündigung weniger als drei Monate beträgt? Rechtsanwalt Henning Meyersrenken erklärt: „Bei einigen Arbeitsstellen kann es sein, dass die Kündigungsfrist kürzer ist, zum Beispiel sechs Wochen oder auch noch weniger. In diesen Fällen gibt die Agentur eine Frist von drei Tagen vor. In dieser Zeit sollte man sich schnellstmöglich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden.“ Wie lange deine individuelle Kündigungsfrist ist, kannst du übrigens in deinem Arbeitsvertrag nachlesen. Wenn du selbst vorhast, deinen Job aufzugeben, lies hier noch ein paar Tipps rund um die Kündigung deines Arbeitsvertrags.
Andernfalls kann es sehr schwierig werden, pünktlich dein Arbeitslosengeld zu erhalten, auch wenn grundsätzlich ein Anspruch darauf besteht. Bei einer verspäteten Meldung kann es nämlich sein, dass du eine Sperrzeit für dein Arbeitslosengeld bekommst. Der Anwalt rät außerdem: „Abgesehen davon kann die Agentur auch umso schneller helfen, eine neue Arbeit zu finden. Deshalb geht man die Meldung am besten direkt am ersten Tag an, an dem man die Kündigung erhält. Dann ist man auf der sicheren Seite.“
Meldung bei der Arbeitsagentur: Drei einfache Wege
Wenn du die Kündigung erhalten hast, kannst du dich auf unterschiedlichen Wegen arbeitssuchend melden:
- persönlich in deiner Agentur für Arbeit (die einzelnen Dienststellen findest du schnell online)
- telefonisch unter 0800 4 555500 (gebührenfrei)
- online
Um dir die Meldung deiner bevorstehenden Arbeitslosigkeit so einfach wie möglich zu machen, musst du noch nicht mal zwangsläufig persönlich bei der Agentur erscheinen.
Wenn du dich bereits persönlich oder telefonisch arbeitssuchend gemeldet hast, musst du dich nicht zusätzlich auch noch online arbeitslos melden.
Ist dieser Schritt getan, bekommst du von der Agentur für Arbeit einen Beratungstermin. Dieser soll dir helfen, so schnell wie möglich eine passende neue Arbeit für dich zu finden.
Arbeitslosengeld beantragen (nochmals zusammengefasst)
Damit du dich voll und ganz auf die Arbeitssuche konzentrieren kannst, hilft es, wenn man sich pünktlich auf das Arbeitslosengeld verlassen kann. Hierfür ist es besonders wichtig, dass du dich spätestens am ersten Tag ohne Arbeit arbeitslos meldest – und zwar persönlich vor Ort in der Agentur. Sonst droht dir eine Sperrzeit.
Welches Arbeitslosengeld (ALG 1 oder ALG 2) dir zusteht und wie genau du es beantragst, erfährst du hier.
Diese Unterlagen solltest du mitbringen
- Personalausweis oder
- Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungsausweis
- Kündigungsschreiben/Arbeitsvertrag
- Lebenslauf
„Wenn jede Frist und wichtige Anweisungen beachtet wurden, hat man sich erfolgreich arbeitslos gemeldet. Damit der Weg aus der Arbeitslosigkeit möglichst kurz ist, steht die Agentur für Arbeit als Ansprechpartner für alle Fragen bereit und hilft, möglichst schnell eine neue Arbeit zu finden“, so Henning Meyersrenken.
Die Seite der Bundesagentur für Arbeit stellt übrigens auch weitere Informationen rund um Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld und Jobsuche verständlich und übersichtlich bereit. Wir wünschen dir viel Erfolg bei der Jobsuche und mit deinem neuen Arbeitgeber!
Alles rund um das Kündigungsschutzgesetz, erfährst du hier.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 25. April 2019 veröffentlicht (Haftungsausschluss).
Unser Partneranwalt
Henning Meyersrenken ist Seniorpartner der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Leipzig und Schwedt. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken selbst ist hauptsächlich auf den Gebieten des Zivilrechts tätig. Speziell im Vertragsrecht berät und vertritt er Mandanten bundesweit unter anderen in Fragen betreffend Kaufverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, bei Vertragsstörungen jeder Art, bei der Gestaltung von Verträgen etc. Die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz bietet mit derzeit acht Anwälten und Fachanwälten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, darunter auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht.
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