Ein Hund am Arbeitsplatz.

Hund im Büro – ist das erlaubt?

Karriere & Beruf

Wenn ich morgens zur Wohnungstüre rausgehe, drehe ich mich noch einmal reumütig um und blicke in seine treuen Augen. „Sieh mich doch nicht immer so an, ich bin doch bald wieder da“, versichere ich ihm. Wir wissen beide, dass das nicht so ganz der Wahrheit entspricht – acht bis neun Stunden gehen schließlich nicht immer wie im Flug um.

Als Reaktion auf meinen Beschwichtigungsversuch legt er den Kopf schief und sieht dadurch noch hinreißender aus, was mir den Abschied nicht wirklich leichter macht. Dieses morgendliche Ritual dürfte vielen Hundebesitzern bekannt vorkommen. Dem Start in einen neuen Arbeitstag oder eine neue Arbeitswoche geht oft die Planung über den Verbleib des Vierbeiners voraus. Wer geht mit ihm wann Gassi? Wie viele Stunden ist er alleine? Wer schafft es, dem Hund mittags Futter zu geben? All diese Fragen stellt sich jemand, der seinen Hund im Büro bei sich hat, nicht. Wie gerne würde ich am Morgen meine Nerven und die meines Dackels schonen und ihn einfach mit zur Arbeit nehmen. Aber darf ich das überhaupt? Ist so etwas in meinem Arbeitsvertrag geregelt? Ich habe mal bei Rechtsanwalt Kai Solmecke nachgefragt, unter welchen Umständen es möglich wäre, das Hundekörbchen unter meinem Schreibtisch aufzustellen.

Hund im Büro: das ist Chefsache

Tatsächlich ist Kollege Hund in einigen Unternehmen schon fester Bestandteil des beruflichen Alltags. Die Entscheidung, ob der Vierbeiner es sich im Büro seines Frauchens oder Herrchens bequem machen darf, liegt aber nicht beim Hundehalter selbst, sondern bei seinem Arbeitgeber. „Wer seinen Hund mit zur Arbeit bringt, sollte im Vorhinein auf jeden Fall den Chef um Erlaubnis fragen. Falls dies nicht geschieht, droht die Abmahnung oder in Wiederholungsfällen sogar die Kündigung“, informiert der Anwalt. Das bringt auf lange Sicht weder dem Hund noch seinem Besitzer etwas. Auch hilfreich zu wissen: „Wenn ein Kollege bereits die Erlaubnis bekommen hat, seinen vierbeinigen Freund mit zum Arbeitsplatz zu bringen, können Sie sich im Gespräch mit Ihrem Chef auf den Gleichbehandlungssatz berufen“, rät Kai Solmecke. „Demnach gelten für Sie die gleichen Rechte wie beim Kollegen.“

Es gibt jedoch auch Menschen, denen es in jedem Fall gestattet ist, ihren Hund mit zum Arbeitsplatz zu bringen. „Behinderte oder blinde Arbeitnehmer, die bei der Bewältigung ihres Alltags auf einen Hund angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diesen mit ins Büro zu nehmen“, so Solmecke.

Voraussetzungen für einen Hund im Büro: So klappt‘s

Wer den Chef davon überzeugen möchte, seinen Rex oder Waldi mitbringen zu dürfen, sollte sichergehen, dass sein Hund möglichst gut erzogen ist, beispielsweise durch einen Besuch in der Hundeschule. „Ein Bürohund sollte sich durch fremde Menschen nicht gestört fühlen und dadurch womöglich ein aggressives Verhalten an den Tag legen“, gibt der Jurist zu bedenken. Ein bellender, jaulender oder winselnder Hund bringt nicht nur einen selbst schnell aus dem Konzept, sondern auch andere gegen sich auf. „Der Büroalltag und das Geschäft dürfen durch die Anwesenheit des Tieres nicht in Mitleidenschaft geraten“, gibt Kai Solmecke zu bedenken.

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Die wichtigste Spielregel: Rücksicht auf Kollegen

Ein gutes Miteinander im Büroalltag ist wichtig und wünschenswert – daher sollten bei der Entscheidung, ob das Haustier mit ins Büro kommt, die Kollegen mit ins Boot geholt werden. Gibt es jemanden, der Angst vor Hunden hat, oder womöglich allergisch auf Hundehaare reagiert? Vor dem Gespräch mit dem Chef bietet es sich daher an, die allgemeine Stimmung zum Thema “Hund im Büro“ mit seinen Kollegen abzuklären. Hat man Mitarbeiter, die sich einfach nicht sicher sind, ob sie einen tierischen Kollegen wollen, gibt es auch die Möglichkeit, einen Aktionstag im Unternehmen als Probe zu veranstalten. So können Chef, Hundehalter und Kollegen herausfinden, ob sich das Team um einen vierbeinigen Mitarbeiter erweitern soll oder nicht.

Das spricht für Kollege Hund

Hundestreicheln macht ja bekanntlich glücklich – das stimmt sogar! Beim Streicheln der flauschigen Knäule wird das Liebeshormon Oxytocin freigesetzt. Und nicht nur das: Laut einer Studie senkt die Anwesenheit von Hunden den Blutdruck in Stresssituationen. Durch seine bloße Anwesenheit kann der beste Freund des Menschen somit für entspanntere und glücklichere Mitarbeiter sorgen. Der Bundesverband Bürohund geht sogar noch einen Schritt weiter und behauptet, dass Hunde im Betrieb arbeitsbedingte psychische Erkrankungen wie Burnout reduzieren würden. Aber nicht nur für das seelische Wohl sorgt Kollege Hund, sondern auch für das körperliche Wohl seiner zweibeinigen Kollegen. Statt in der Kantine oder im Büro herumzusitzen, geht man in der Mittagspause mit dem Bürohund an der frischen Luft Gassi. Verdauungsspaziergang für Mensch und Tier.

Falls doch etwas passiert

Auch, wenn der Hund noch so gut erzogen ist, kann mal etwas schief gehen – denn Tiere sind nun einmal unberechenbar. In solchen Fällen bietet es sich an, eine Hundhaftpflichtversicherung abzuschließen – sie ist in manchen Bundesländern sogar eine Pflichtversicherung. „Für jegliche Schäden, die Ihr Hund verursacht hat – seien es Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – werden Sie als Besitzer zur Verantwortung gezogen. Die Höhe der Schadenszahlung hängt dabei vom verursachten Schaden ab“, informiert Kai Solmecke.

Dann will ich mal herausfinden, ob der Dackelblick meines Vierbeiners bei meinen Kollegen und meinem Chef genauso zieht wie bei mir.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 23. Mai 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

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Kai Solmecke kennt sich mit dem Zivilrecht bestens aus. Er ist Gründungspartner der Siegburger Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte, die inzwischen an sechs Standorten im Rheinland vertreten ist. Mit ihrem großen Rechtsanwaltsteam deckt die Kanzlei eine Vielzahl an juristischen Fachgebieten ab, so zum Beispiel Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Miet-und WEG-Recht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei vertritt sowohl mittelständische Unternehmen als auch Verbraucher.

Kai Solmecke

Kai Solmecke

Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“