Junge Frau streamt Serien und Filme.

In welchen Fällen ist Streaming illegal?

Leben & Freizeit

Samstagnachmittag, 15.30 Uhr: Der Lieblingsverein in der Fußball-Bundesliga spielt. Zu sehen ist das leider nur im Pay-TV. Aber halt! Da gibt es doch andere Möglichkeiten: Wie bequem wäre es nun, die Partie von der heimischen Couch im Internet sehen zu können. Streaming lautet das Zauberwort.

Mit wenigen Klicks finden Sie ausländische Anbieter, die das Spiel direkt auf einer Webseite zeigen. Einfach so, ohne, dass Sie dafür bezahlen müssen. Der Samstag ist gerettet. Aber ist das überhaupt legal? Ein klares Ja oder Nein gibt es hier nicht. Dennoch: „Sie bewegen sich damit in einer rechtlichen Grauzone“, erklärt Rechtsanwalt Kai Solmecke. Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass der Live-Stream in Deutschland nicht durch den Rechteinhaber lizenziert ist, soweit das Bundesliga-Spiel im deutschen Free-TV gesperrt ist. Entscheidend ist trotzdem immer eine ganz andere Frage: Kommt es während des Schauens zu einer temporären Vervielfältigung? Wird das Spiel also im Cache des Rechners gespeichert? Oder wird der Stream mithilfe einer P2P-Software sogar gleichzeitig hochgeladen? Dann nämlich ist die Antwort einfach: „Dies ist in jedem Fall illegal“, warnt Solmecke.

Grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung, aber …

„Fifty Shades of Grey“, „Die Schöne und das Biest“ oder „Fast & Furious“ – wer gerne ins Kino geht, wird sich den einen oder anderen dieser Blockbuster sicher nicht entgehen lassen wollen. Kein Wunder, schließlich handelt es sich um die aktuell beliebtesten Streifen. Wenn Sie es lieber heimisch mögen, nehmen Sie auf der eigenen Couch Platz und sehen im Internet nach, ob die Filme auf kostenlosen Portalen zu sehen sind. Eigentlich illegal, weil die Filmstudios die Rechte immer zuerst an die Kinos verkaufen. Oder? „Grundsätzlich schon“, sagt der Experte. „Kinofilme sind urheberrechtlich geschützte Werke“, so Solmecke. Und da das Streaming auf kostenlosen Portalen ohne die Zustimmung der Rechteinhaber stattfinde, begehen Sie beim Anschauen der Clips eine Urheberrechtsverletzung. Doch das letzte Wort ist hier nicht gesprochen, da das Amtsgericht Leipzig in einem Fall die gegensätzliche Auffassung vertreten hat. Eine Rolle in der Argumentation spielt dabei, dass die kurzfristige Speicherung des Films nicht als „urheberrechtliche Vervielfältigung“ angesehen werden kann.

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Finger weg von Filesharing-Plattformen!

Eindeutig ist die Lage dagegen bei Filesharing-Plattformen. Denn bei diesen laden Sie Videos und Musik nicht nur herunter, sondern auch hoch. Damit vervielfältigen Sie die Daten und machen sich strafbar. Und es drohen Abmahnungen. Die flattern häufig ziemlich unerwartet ins Haus und verunsichern, weil Anwälte saftige Abmahnungskosten verlangen. Was also tun? Direkt zahlen? Das Schreiben einfach in den Papiermüll werfen? Alles falsch, wie Solmecke erklärt. „Wenn dieser Fall eintritt, holen Sie sich unbedingt professionelle Unterstützung“, so der Anwalt. Leichtfertiges Akzeptieren oder Ignorieren von geltend gemachten urheberrechtlichen Ansprüchen führe unter Umständen zu einer einstweiligen Verfügung. „Ein Rechtsanwalt kann Ihnen da gezielt weiterhelfen“, empfiehlt Solmecke. Auf Nummer sicher gehen Sie in jedem Fall, wenn Sie einen der bekannten und zahlungspflichtigen Streaming-Dienste in Anspruch nehmen oder ins Kino oder Stadion gehen. Denn so genau lässt sich nicht immer sagen, welche Streaming-Seiten legal sind und wann Streaming illegal ist …

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 8. August 2017 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Kai Solmecke kennt sich mit dem Zivilrecht bestens aus. Er ist Gründungspartner der Siegburger Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte, die inzwischen an sechs Standorten im Rheinland vertreten ist. Mit ihrem großen Rechtsanwaltsteam deckt die Kanzlei eine Vielzahl an juristischen Fachgebieten ab, so zum Beispiel Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Miet-und WEG-Recht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei vertritt sowohl mittelständische Unternehmen als auch Verbraucher.

Kai Solmecke

Kai Solmecke

Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“