Mann, der am Flughafen wartet.

Thomas-Cook-Pleite: Das musst du wissen

Reisen & Verkehr

Nachdem zunächst der britische Touristikkonzern Thomas Cook in die Insolvenz gegangen ist, war am 25.09.19 auch der deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook gezwungen, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Hiervon betroffen sind die Marken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin.

Das gilt für Reisen, die noch nicht angetreten wurden:

Zumindest Reisen bis einschließlich 31.12.2019 können nicht mehr angetreten werden, so heißt es aus dem Unternehmen – egal, ob die Reisen angezahlt oder vollständig bezahlt sind. Gäste, die sich bereits im Urlaub befinden und (!) deren Reise einen sogenannten Sicherungsschein enthält, können ihren Urlaub weiter bis zum geplanten Ende fortführen.

Das gilt für Reisen, die bereits angetreten wurden:

Dennoch sitzen Tausende Urlauber in ihren Hotels fest oder werden sogar an der Abreise gehindert, nachdem eben auch der deutsche Reiseveranstalter in der vergangenen Woche Insolvenzantrag gestellt hatte. Jetzt sichert die Zurich-Versicherung den Pauschalurlaubern im Ausland finanzielle Unterstützung zu: „Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Reisenden auch nicht aufgrund massivem Drucks oder Nötigung durch die Hotels die Rechnungen selbst zahlen“, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. „Hier sollen die Reisenden die Hotels unbedingt auf den Sicherungsschein verweisen“.

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Das rät der Rechtsexperte:

Da inzwischen erkennbar die Versicherungssumme von 110 Millionen Euro nicht ausreichen wird, um alle Verbindlichkeiten zu erfüllen, sind die Hoteliers verunsichert. „Ich kann den betroffenen Personen nur dringend empfehlen, sich direkt mit ihrer Rechtsschutz-Versicherung in Verbindung zu setzen. Dort wird ihnen entweder direkt telefonisch geholfen oder ein kompetenter Ansprechpartner vermittelt“, rät der Rechtsexperte.

Übrigens kursiert momentan eine böse Email-Betrugsmasche: Es werden Emails mit dem Betreff ‘Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise’ versendet, die vorgeben, von Thomas Cook versendet worden zu sein. Die Betrüger fragen darin persönliche Daten wie beispielsweise Pass- oder Kreditkartendaten ab. Auf solche Emails solltet ihr auf keinen Fall reagieren!

Seit der britische Touristikkonzern Thomas Cook am 23. September 2019 Insolvenz beantragt hat, sind die Medien voll von der Thematik. Zudem verkündete auch die deutsche Thomas-Cook-Tochter am Mittwoch, dass sie ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt hat. Doch was bedeutet die Insolvenz konkret für die Kunden, die entweder bereits am Urlaubsort angekommen sind oder in Kürze mit Thomas Cook oder einer der Tochtergesellschaften verreisen wollen? Ich habe bei Rechtsanwalt Henning Meyersrenken von der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz, Köln nachgefragt.

Hintergrundinformationen zur Thomas-Cook-Insolvenz

Im Mai hatte Thomas Cook einen Schuldenberg von ca. 1,2 Milliarden Pfund (ca. 1,4 Milliarden Euro) gemeldet, nachdem der Konzern zuvor rund 1,1 Milliarden Pfund auf die Beteiligung MyTravel (2007 von Thomas Cook übernommen) abgeschrieben hatte. Im Juli diesen Jahres wurde noch eine Finanzierungsspritze von 900 Millionen Pfund verhandelt, deren eine Hälfte ein chinesische Konzern übernehmen sollte. Die übrigen 450 Millionen Pfund sollten Kreditinstitute und Anleihengläubiger beisteuern. Die Verhandlungen hierzu sind allerdings gescheitert, weshalb der Konzern nun Insolvenz angemeldet hat.

Wer ist von der Insolvenz betroffen?

Von der Pleite des 178 Jahre alten Reiseanbieters sind neben den weltweit rund 21.0000 tätigen Mitarbeitern auch ca. 600.000 Thomas Cook-Kunden, die bereits im Urlaub sind, und ca. eine Million Kunden, die ihren Urlaub noch antreten wollen, betroffen.

Zu dem britischen Touristikkonzern zählen zudem viele weitere Marken wie Öger Tours, Neckermann Reisen, Thomas Cook Signature, Bucher Last Minute, Air Marin oder die Fluggesellschaft Condor. Auch die weiteren Unternehmen sind von der Insolvenz des britischen Touristikkonzerns betroffen. Aktuell haben bereits die deutsche Thomas-Cook-Tochter, Bucher Reisen und Öger Tours Insolvenz angemeldet. Die weiteren Unternehmen überprüfen aktuell noch, ob sie die mit den Reiseverträgen abgegebenen Leistungsversprechen erfüllen können.

Anders könnte es bei der Fluggesellschaft Condor aussehen: Sie hat versichert, dass der Flugbetrieb vorerst weiterlaufen wird. „Die Fluggesellschaft hat einen staatlich verbürgten Überbrückungskredit beantragt und beabsichtigt hierdurch, Liquiditätsengpässe zu verhindern“, so Henning Meyersrenken. Am Dienstagabend gab das Unternehmen bekannt, dass der Staat dem Ferienflieger mit einem Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro helfen möchte. Das Unternehmen könnte sich durch diese finanzielle Unterstützung nun neu strukturieren und den Flugbetrieb fortsetzen. Eine belastbare Aussage liegt hier aktuell jedoch noch nicht vor.

Was bedeutet die Thomas-Cook-Pleite für Reisende?

Zahlreiche Kunden vom britischen Reise-Riesen Thomas Cook sowie den deutschen Tochtergesellschaften befinden sich entweder bereits am Urlaubsort oder hatten geplant, demnächst in den wohlverdienten Urlaub zu fahren. Ist dieser Traum nun geplatzt? Rechtsanwalt Henning Meyersrenken hierzu: „Reisende sollten zunächst unbedingt auf den Reiseveranstalter (Vertragspartner) zugehen. Hierzu sollten sie entweder das Reisebüro, in dem sie gebucht haben, oder den Reiseveranstalter direkt kontaktieren. Fragen Sie dort nach, ob Ihre gebuchte Reise wie geplant stattfindet. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie auf eine Erstattung der Reisekosten drängen.“

In Deutschland sind Pauschalurlauber gesetzlich über einen sogenannten „Reisesicherungsschein“ abgesichert, der bei jeder Pauschalreise mitgeliefert wird. Dieser soll Touristen vor den Folgen einer Insolvenz schützen. Auf Basis dieser Absicherung sollen Kunden so vom Reiseveranstalter zurückgeholt werden können und bekommen vom Versicherer die Kosten dafür erstattet. Zudem haben Pauschalreisende, die bereits verreist sind, Anspruch, im Hotel vor Ort zu bleiben, bis sie eine Rückreisemöglichkeit haben. Die Tatsache, dass es hier Überschneidungsproblemen mit Folgegästen kommt, liegt dabei in der Natur der Sache. Aktuell greift diese Absicherung jedoch noch nicht. Da die deutschen Tochtergesellschaften von Thomas Cook noch keine Insolvenz angemeldet haben, ist dort laut einem der Versicherer auch noch kein Versicherungsfall eingetreten. Zudem ist die gesetzliche Haftung für Pauschalreisende auf 110 Millionen Euro gedeckelt. Ob diese Summe ausreicht, um alle Urlauber abzusichern, ist fraglich. Wenn dieses Limit erreicht ist, werden die Kunden nur anteilig entschädigt.

Sollte man keine Pauschalreise gebucht haben, sieht die Rechtslage nochmal anders aus. „Diese Kunden sind nicht automatisch abgesichert. In den meisten Fällen helfen aber andere Fluggesellschaften üblicherweise bei einem insolvenzbedingtem Ausfall aus, um Touristen wieder zurückzubringen. Es bleibt allerdings die Frage wer dann letztlich auf den Mehrkosten sitzen bleiben wird“, so Rechtsanwalt Henning Meyersrenken.

Was tun, wenn das Hotel mich vor die Tür setzt?

Einige betroffene Urlauber berichteten bereits davon, dass ihr Hotel den Zugang zum Zimmer versperrt hat oder den bereits an den Reiseveranstalter gezahlten Übernachtungspreis erneut verlangt. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken weiß auch für diesen Fall eine Lösung: „Wenn zusätzliche Kosten durch die Suche einer alternative Unterkunft entstehen, müssen diese Kosten von der Versicherung getragen werden. Entschließen sich Urlauber jedoch freiwillig, das heißt ohne Not, sich privat in einem anderen Hotel einzubuchen, fallen diese Leistungen nicht mehr unter die versicherte Pauschalreise, sodass sie die Rechnung selber zahlen müssen.

Generell gilt für die Thomas-Cook-Pleite: Wenn du rechtsschutzversichert bist, solltest du dich an die Mitarbeiter deiner Versicherung wenden, die dir professionelle Hilfe bieten können. Solltest du nicht rechtsschutzversichert sein, gibt es andere Lösungen wie jurpartner, bei denen du eine erste rechtliche Orientierung per telefonischer Rechtsberatung erhältst.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 25. September 2019 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Henning Meyersrenken ist Seniorpartner der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Leipzig und Schwedt. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken selbst ist hauptsächlich auf den Gebieten des Zivilrechts tätig. Speziell im Vertragsrecht berät und vertritt er Mandanten bundesweit unter anderen in Fragen betreffend Kaufverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, bei Vertragsstörungen jeder Art, bei der Gestaltung von Verträgen etc. Die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz bietet mit derzeit acht Anwälten und Fachanwälten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, darunter auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht.

Henning Meyersrenken

Henning Meyersrenken

Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“