Das Bestellerprinzip regelt, wer den Makler bezahlen muss.

Bestellerprinzip: Wer bezahlt den Makler?

Haus & Mieten

Im Juni 2015 hat der Gesetzgeber mit der Novelle des Mietrechts das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt. Doch was heißt das eigentlich sowohl für Mieter als auch für Vermieter? Ich habe mich bei Rechtsanwältin Hendrickje Mundt von der Kanzlei Raudszus & Partner aus Plön über das Prinzip informiert. Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht kennt sie sich bestens aus.

Provision: Wer zahlt die Maklerprovision bei einer Vermietung?

„Seit der Einführung des Bestellerprinzips ist ganz klar geregelt, wer den Makler bezahlen muss: nämlich der, der ihn auch beauftragt hat“, sagt Rechtsanwältin Hendrickje Mundt. Das ist in der Regel der Vermieter. Und wann ist die Maklerprovision fällig? „Der Immobilienmakler hat die Provision dann verdient, wenn die Wohnungsvermittlung erfolgreich war – soweit die Vermittlung Inhalt des Maklervertrags war. Ist der Mietvertrag also unterzeichnet, wird auch die Provision für den Makler fällig“, führt die Rechtsexpertin weiter aus. Gesetzlich vorgesehen sind maximal zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten-Vorauszahlung (also die Kaltmiete), aber zuzüglich der Mehrwertsteuer.

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Bestellerprinzip im Verkauf? Wer muss die Courtage zahlen?

Anders als bei der Vermietung gilt beim Immobilienkauf bzw. -verkauf kein Bestellerprinzip. „Wer die Provision des Maklers übernimmt und wie hoch diese ist, unterscheidet sich von Region zu Region und ändert sich zum Teil mit den Marktgegebenheiten. Gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht“, sagt Rechtsanwältin Mundt. „Während es in Berlin üblich ist, dass der Käufer zahlt, teilen sich in Schleswig-Holstein hingegen häufig beide Parteien die Provision. Dabei liegt die Höhe meist zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises, zuzüglich Mehrwertsteuer.“ Die Maklerprovision ist übrigens spätestens dann fällig, wenn der Makler die Immobilie erfolgreich vermittelt hat, also zur Unterzeichnung des Notarvertrags – nicht etwa erst, wenn der Kaufpreis überwiesen wurde. Beachte auch, dass bei einem Immobilienerwerb noch weitere Kaufnebenkosten anfallen.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 3. Dezember 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unsere Partneranwältin

Hendrickje Mundt ist seit August 2018 bei der Kanzlei Raudszus & Partner in Plön als Rechtsanwältin tätig. Nach Abschluss des 2. Staatsexamens war sie zunächst bei einem Landesverband der Wohnungswirtschaft in Schleswig-Holstein und danach in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Flensburg beschäftigt. Den Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hat Hendrickje Mundt bereits erfolgreich absolviert.

Hendrickje Mundt

Hendrickje Mundt

Kanzlei Raudszus & Partner

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Miet- und Immobilienrechtsschutz“