Nebenkosten beim Hauskauf.

Kaufnebenkosten bei Hauskauf & Immobilie

Haus & Mieten

Ob ein Haus mit Garten für die Familie, ein schicker Bungalow oder eine Eigentumswohnung – für den Traum von den eigenen vier Wänden sparen viele schon seit ihrer Jugend. Neben dem Kaufpreis, spielen die sogenannten Kaufnebenkosten eine zentrale Rolle beim Immobilienkauf.

Doch nicht nur der Wunsch nach mehr Platz spielt beim stetig steigenden Interesse an Immobilien eine Rolle: hohe Mieten, regelmäßige Mieterhöhungen oder der Wunsch nach Eigentum können Gründe sein sich gedanklich mit einer eigenen Wohnung oder einem Eigenheim zu beschäftigen.

Dabei ist die Gefahr groß, sich in eine Immobilie zu vergucken, die an der Grenze oder sogar über den eigenen finanziellen Möglichkeiten liegt. Der Grund: Bei der Suche nach einem passenden Objekt vergessen viele die Kaufnebenkosten, welche beim Haus- oder Immobilienkauf anfallen. Diese können im schlimmsten Fall einen großen Anteil des Eigenkapitals in Anspruch nehmen und so den Traum der eigenen vier Wände schnell zum Platzen bringen.

Hat man aber genügend Eigenkapital zusammen und stimmt eine Bank der Finanzierung zu, fängt der aufregende Teil an: die Suche nach dem Traumhaus bzw. der Traumwohnung. Doch beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks gibt es rechtlich einiges zu beachten. In diesem Artikel findest du alles Wissenswerte zu den Nebenkosten beim Hauskauf.

Was sind Kaufnebenkosten?

Doch was genau zählt zu den Nebenkosten bei einem Hauskauf oder Wohnungskauf eigentlich? Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller erklärt hierzu: „Jeder Kauf eines (un)bebauten Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist mit Kaufnebenkosten verbunden. Ein solcher Kauf muss in Deutschland notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen werden. Dafür fallen Gebühren an.“

Weitere Nebenkosten beim Immobilienkauf sind außerdem noch die Grunderwerbsteuer im jeweiligen Bundesland der Immobilie sowie gegebenenfalls eine Makler-Courtage, wenn ein Immobilienmakler beteiligt ist.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?

Nachdem du nun weißt, was alles zu den Nebenkosten beim Immobilienkauf zählt, fragst du dich sicher auch wie viel Prozent Kaufnebenkosten denn genau anfallen. Das hängt unter anderem von der Höhe der Grunderwerbsteuer in dem Bundesland ab, in dem die Immobilie steht.

Grundsätzlich kann man sich aber folgende Faustregel merken: Kaufnebenkosten einer Immobilie bzw. eines Grundstücks können etwa 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises zusätzlich ausmachen. Bei einem Haus mit einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das also schnell rund 35.000 Euro Mehrkosten, sodass der Betrag selbst bei einer kleinen Wohnung vergleichsweise hoch ist.

Wer bereits einen groben Kaufpreis für eine Immobilie festgelegt hat, kann mit einem praktischen Rechner hier ganz schnell und unverbindlich einen Richtwert für die Immobilienkauf Nebenkosten.

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Wichtigste Nebenkosten beim Hauskauf: Grunderwerbsteuer

Wer eine Immobilie erwirbt, kommt um die Grunderwerbsteuer nicht herum. Im Kaufvertrag sollte unbedingt festgehalten werden, ob der Käufer oder Verkäufer die Grunderwerbsteuer zahlt. „Per Gesetz sind zunächst sowohl der bisherige Eigentümer als auch der Käufer gemeinsam Steuerschuldner“, weiß Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller.

Allerdings wird meist mit dem Kaufvertrag dem Käufer das Vergnügen des Zahlens zugewiesen. Nach Abschluss des Kaufvertrags im Notariat, informiert der Notar das Finanzamt. Die Finanzbehörde fordert dann den Käufer zur Zahlung auf. Die Grunderwerbssteuer ist also ein zentraler Punkt, der beim Immobilienkauf Nebenkosten verursacht.

Die Höhe der Steuer variiert dabei übrigens von Bundesland zu Bundesland. Zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises kann man für die Grunderwerbsteuer rechnen.

Grundsätzlich gilt:

Grunderwerbsteuer = Kaufpreis * aktueller Steuersatz für Grunderwerb des Bundeslands

Grunderwerbsteuersatzes in Deutschland nach Bundesländern ( Stand 2022)

Die folgende Tabelle zeigt die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes nach Bundesländern in Deutschland in absteigender Reihenfolge:

BundeslandSteuersatz
Brandenburg6,5 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Saarland6,5 %
Schleswig-Holstein6,5 %
Thüringen6,5 %
Berlin6,0 %
Hessen6,0 %
Baden-Württemberg5,0 %
Bremen5,0 %
Mecklenburg-Vorpommern5,0 %
Niedersachsen5,0 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Hamburg4,5 %
Bayern3,5 %
Sachsen3,5 %

Wichtig: Ist die Grunderwerbsteuer beglichen, stellt das zuständige Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne diese Bescheinigung kann das Eigentum nicht an den Käufer übergehen. Erst damit steht der Eigentumsumschreibung im Grundbuch nichts mehr im Wege.

Verpflichtende Kaufnebenkosten: Notar und Grundbuchamt

Zu den Nebenkosten eines Hauskaufs gehören neben der Grunderwerbsteuer auch die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt. „Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Immobilienkauf nicht ohne notarielle Beurkundung rechtens ist“, so Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller. Diese Vorschrift dient übrigens dem Schutz des Käufers: Denn erst nach Beurkundung durch den Notar und die Eintragung in das Grundbuch gehört die Immobilie bzw. das Grundstück rechtmäßig dem Käufer.

Wird der Immobilienkauf durch ein Darlehen einer Bank finanziert – wie bei den meisten Käufen – verlangen die Kreditinstitute ebenfalls ihren Eintrag in das Grundbuch durch den Notar. Nur so haben die Banken als Kreditgeber das sogenannte Grundpfandrecht und somit eine Sicherheit.

Sowohl die notarielle Beurkundung als auch der Eintrag ins Grundbuchamt kosten Geld. Die Gebühren hierfür richten sich dabei nach der Höhe des Kaufpreises. Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller gibt den Tipp: „Etwa 1,5 Prozent des eigentlichen Kaufpreises sollten Käufer für Notargebühren sowie die Eintragung ins Grundbuch einkalkulieren“.

Wer es genau wissen will, kann sich hier mit dem Notar- und Grundbuchrechner seine Kosten berechnen.

Makler-Courtage gehört auch zu Kaufnebenkosten

Der Immobilienmakler ist häufig die erste Anlaufstelle beim Immobilienkauf oder Verkauf und ein Begleiter beim gesamten Kaufprozess – vom ersten Exposé über Besichtigungen bis hin zum abschließenden Notar-Termin. Für diese Dienstleistung nimmt ein Immobilienmakler eine Courtage – oder anders ausgedrückt – eine Provision.

Die Höhe richtet sich wie bei den anderen Kaufnebenkosten ebenfalls nach dem Kaufpreis sowie nach den am Markt üblichen Provisionen. Hier gibt es lediglich einen Richtwert von rund 3 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Aber auch höhere Provisionen sind möglich. Üblich sind 3 bis 7 Prozent des Kaufpreises. Am besten spricht man ganz offen mit dem Makler über die Höhe der Provision, um Überraschungen zu vermeiden.

Gut zu wissen: Seit Dezember 2020 gibt es eine gesetzliche Regelung, welche die Verteilung der Provision zwischen Verkäufern und Käufern einheitlich regelt. Der Käufer darf nun für die Immobilienvermittlung nicht mehr bezahlen als der Verkäufer. Dies führt dazu, dass beide Parteien jeweils die Hälfte der Provision bezahlen. Bis 2020 gab es keine bundeseinheitliche Regelung, sondern in jedem Bundesland unterschiedliche Ausgestaltungen.

„Die Makler-Courtage wird übrigens direkt bei Abschluss des Kaufvertrags, also bei Unterschrift beim Notar, fällig.“, ergänzt Dirk Torsten Keller. Sie sollte also idealerweise bereits bei der initialen Kostenplanung als Puffer berücksichtigt werden. Denn die Courtage fällt natürlich nur an, wenn ein Makler beteiligt ist. Diesen Punkt sollte man also optional in der Planung berücksichtigen, wenn man auf die Nebenkosten beim Immobilienkauf schaut.

Wichtig: Finanzierungskosten nicht vergessen

Wer für den Immobilienkauf einen Kredit oder eine Baufinanzierung in Anspruch nimmt, sollte auch die Finanzierungskosten in der Gesamtbetrachtung nicht vergessen. Gemeint sind hier die Kosten für die Finanzierung der Immobilie wie Zinsen. Denn auch diese gehören der Vollständigkeit halber zu den Nebenkosten beim Hauskauf. Wer den Luxus hat, nicht auf einen Kredit angewiesen zu sein, kann diesen Aspekt natürlich außen vor lassen.

Fazit: Kaufnebenkosten nicht unterschätzen!

Wer ernsthaft mit dem Gedanken spielt, eine eigene Immobilie zu erwerben, sollte sich unbedingt über die Nebenkosten des Hauskaufs (Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchamt, Maklerprovision) bewusst sein. Denn die vergessen viele bei der Suche nach ihrem persönlichen Traumhaus.

Es empfiehlt sich also, schon vorab Informationen bei der Bank einzuholen, welcher Kaufpreis finanzierbar ist. Bei der Betrachtung sollten entsprechend auch die Kaufnebenkosten von vornherein einkalkuliert werden. Dann gibt es am Ende auch keine bösen Überraschungen und der Traum von der eigenen Immobilie wird vielleicht bald wahr.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 7. Juli 2017 veröffentlicht und am 16. Februar 2022 aktualisiert (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller hat im Jahr 2002 sein Examen in Köln absolviert und ist seit 2004 Partner der Kanzlei Winter Rechtsanwälte. Dort ist er als Fachanwalt für die Bereiche Verkehrs- und Versicherungsrecht, sowie für Bau- und Architektenrecht zuständig. Dirk Torsten Keller bietet seinen Mandanten in Stresssituationen seine anwaltliche Hilfe an und versucht bestmöglich die Interessen dieser zu vertreten. Neben dem Standort Bergisch Gladbach ist die Kanzlei Winter Rechtsanwälte auch in Köln vertreten.

Dirk Torsten Keller

Dirk Torsten Keller

Kanzlei Winter Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Miet- und Immobilienrechtsschutz“