Schimmel in der Wohnung ist nicht nur lästig, sondern vor allem gegebenenfalls auch gesundheitlich bedenklich. Daher sollte man bei Schimmelbefall nicht lange zögern, sondern das Problem sofort angehen. Vor allem wenn es draußen kälter wird, kann man durch sein eigenes Fehlverhalten einiges dazu beitragen, dass sich Schimmel in der Wohnung bildet. Neben den bereits erwähnten gesundheitlichen Schäden, kann Schimmel in der Wohnung auch schnell zu Streitigkeiten mit dem Vermieter führen.
Inhalte zu Schimmel in der Wohnung
- Wie entsteht Schimmel in der Wohnung eigentlich?
- Was kann ich als Mieter tun, damit sich Schimmel erst gar nicht ausbreitet?
- Wer haftet bei Schimmel in der Wohnung?
- Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung
- Wie melde ich am besten Schimmelbefall in der Wohnung meinem Vermieter?
- Schimmel in der Wohnung selber entfernen
In diesem Artikel werden wir uns gemeinsam mit unserem Partneranwalt Felix Beer der Kanzlei Besold Rechtsanwälte in Schwabach mit diesem Thema befassen und uns aus rechtlicher Sicht Tipps einholen, wie mit Schimmel in der Wohnung und dem Vermieter am besten umgegangen wird.
Wie entsteht Schimmel in der Wohnung eigentlich?
Eigentlich müsste die Frage genau genommen lauten: „Wie entwickelt sich Schimmel?“. Denn Schimmelsporen sind in geringen Mengen, gerade in Wohnräumen, immer vorhanden. Es kommt darauf an, ob die Bedingungen für die weitere Entwicklung von Schimmel vorliegen:
- Schimmel benötigt zum Wachsen Feuchtigkeit. Dabei ist eine oberflächennahe relative Luftfeuchtigkeit von 80 Prozent ideal.
- Schimmel in der Wohnung fühlt sich am Wohlsten, wenn der pH-Wert zwischen 4,5 und 6,5 liegt. Also leicht sauer.
- Schimmel wächst am besten, wenn die Temperatur zwischen 15 und 30 Celsius liegt.
- Schimmel braucht einen Nährboden. Ideal sind Tapeten, Farben, Staub, Kunststoffe, Gummi etc.
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, dann steht dem Wachstum und der Ausbildung von Schimmel nichts mehr im Wege. Die Sporen des Schimmels verteilen sich über die Luft und lassen sich entsprechend auf dem Nährboden – beispielsweise der Tapete – nieder und wachsen dort. Die Ursache für die Schimmelbildung besteht im Prinzip aus den genannten Voraussetzungen.
Was kann ich als Mieter tun, damit sich Schimmel erst gar nicht ausbreitet?
Wer die Rahmenbedingungen zur Schimmelbildung kennt, ist schon klar im Vorteil. Das Beste, was man nun machen kann, ist, dem Schimmel diese Bedingungen erst gar nicht zu bieten. Also vorbeugen! Die Luftfeuchtigkeit kann man beispielsweise durch richtiges Lüften gut regulieren. Gerade in Feuchträumen wie Badezimmer oder Küchen sollte regelmäßig gelüftet werden, insbesondere unmittelbar nach dem Kochen oder Duschen. Dabei werden die Fenster für eine kurze Zeit voll geöffnet (nicht auf kipp) und idealerweise schafft man einen Durchzug. So wird die Raumluft in kurzer Zeit ausgetauscht, ohne dass dabei die Wände im Wohnraum auskühlen. Diesen Vorgang sollte man mehrmals am Tag wiederholen. Gerade wenn frisch gewaschene Wäsche im Zimmer ist, sollte regelmäßig am Tag durchlüftet werden. Durch das Trocknen verdunstet die Feuchtigkeit, welche in der Raumluft verbleibt und gerade jetzt im Winter an den kalten Fenstern oder anderen kalten Stellen in der Wohnung wieder kondensiert. Dies führt zu feuchten Fenstern!
Schränke und Möbel sollten mit etwas Abstand (ca. 10 cm) zur Wand aufgestellt werden, sodass die Luft dahinter besser zirkulieren kann. Kann die Luft nicht zirkulieren, bleibt die Raumluftfeuchtigkeit hoch, sodass sich der Schimmel leicht bildet. Dieser Fehler ist nur schwer auf bauliche Gegebenheiten zu schieben, weshalb die Schuld häufig dabei beim Mieter liegt.
Wer haftet bei Schimmel in der Wohnung?
Bei Schimmel in einer Mietwohnung kann die rechtliche Haftung von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter die Ursache des Schimmelbefalls, die Wartung der Wohnung und die Vereinbarungen im Mietvertrag.
„In der Regel liegt die Verantwortung für die Instandhaltung und Reparaturen an der Mietwohnung beim Vermieter. Wenn der Schimmelbefall auf bauliche Mängel zurückzuführen ist, wie undichte Fenster, undichte Dächer oder schlechte Isolierung, könnte der Vermieter verpflichtet sein, diese Mängel zu beheben und den Schimmel zu beseitigen“, so Rechtsanwalt Felix Beer. „Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, ein Haus immer auf einem technisch modernen Stand zu halten. Vielmehr muss sich das Wohnverhalten des Mieters an die baulichen Gegebenheiten anpassen.“ Es ist wichtig, den Vermieter so früh wie möglich über den Schimmelbefall zu informieren und ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Problems zu setzen.
Allerdings kann auch das Verhalten des Mieters zur Schimmelbildung beitragen, zum Beispiel durch unzureichendes oder falsches Lüften oder Heizen. In solchen Fällen könnte die Haftung beim Mieter liegen, da er dazu verpflichtet ist, die Wohnung angemessen zu pflegen und für ausreichende Belüftung und Heizung zu sorgen.
Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung
Wenn du eine Wohnung oder ein Haus gemietet hast, dann „muss sich die Mietsache im vertraglich vereinbarten Zustand befinden. Dazu gehören Flure, Treppen, Wohnräume Keller und alle entsprechenden Zugänge. Bei auftretenden Mängeln ist der Vermieter dazu verpflichtet, diese entsprechend zu beseitigen und den vertraglich vereinbarten Zustand wiederherzustellen“, weiß der Jurist. Doch was ist, wenn der Mieter den Schimmel verursacht hat? Diese Frage ist gar nicht so leicht pauschal zu beantworten. Rechtsanwalt Felix Beer meint dazu, dass jeder Fall für sich gesondert betrachtet werden muss. Eine pauschale Aussage, worauf die Schimmelbildung zurückzuführen ist, lässt sich nicht treffen.
In jedem Fall muss der Mieter den Mangel seinem Vermieter anzeigen, auf dass er sich darum kümmern kann. Als Mieter hat man in den Fällen, in denen die Bausubstanz als Ursache zu sehen ist, das Recht, die Miete wegen eines Schimmelbefalls zu mindern. Allerdings ist es nicht festgeschrieben, wie hoch diese Mietminderung sein darf. „Neben der Mietminderung hat der geschädigte Mieter ferner einen Anspruch auf Schadenersatz, sofern Inventar dadurch beschädigt wurde oder gar Schmerzensgeld, sofern gesundheitliche Schäden durch den Schimmelbefall verursacht wurden und der Vermieter die Möglichkeit hatte, rechtzeitig zu reagieren“, erklärt Felix Beer, Fachanwalt für Mietrecht. In der Regel berufen sich Vermieter häufig auf ein falsches Lüftungsverhalten der Mieter. Im Zweifel sollte man sich an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden.
Wie melde ich am besten Schimmelbefall in der Wohnung meinem Vermieter?
Wer ein großes Vertrauen gegenüber seinem Vermieter hat, bei dem genügt ein Anruf. Aufgrund der Beweislast im Streitfall vor Gericht, sollte der Mangel rechtlich sicher angezeigt werden. Die Stelle, an der der Schimmel festgestellt wurde, sollte fotografiert und dem Anschreiben beigefügt werden. In diesem Anschreiben wird der Vermieter auf den Mangel aufmerksam gemacht und eine angemessene Frist zur Beseitigung wird gesetzt. Rechtsanwalt Felix Beer rät zudem, den Brief per Einwurfeinschreiben oder, wenn der Vermieter nicht zu weit weg wohnt, mit einem Zeugen persönlich einzuwerfen. So kann man ganz sicher nachweisen, dass die Mangelanzeige beim Vermieter eingegangen ist.
Schimmel in der Wohnung selber entfernen
Wer in seiner Wohnung Schimmel festgestellt hat, kann versuchen, ihn selber zu bekämpfen bzw. ihn zu entfernen. Die Aussichten auf Erfolg hängen allerdings davon ab, wie weit der Schimmelbefall fortgeschritten ist. Handelt es sich dabei um kleinere oberflächlichere Herde, dann kann es durchaus klappen, den Schimmel in der Wohnung wieder loszuwerden. Sollte aber ein größerer Befall vorliegen, so sollte dies von einem Fachmann begutachtet werden. Wichtig bei jedem Selbstversuch: Schutzkleidung anziehen!
Diese Tipps können hilfreich sein:
- Richtig lüften: Lüfte regelmäßig die betroffenen Räume gut durch. Achte dabei darauf, dass die Raumluft innerhalb kurzer Zeit ausgetauscht wird.
- Oberfläche behandeln: Versuche, die betroffenen Stellen mit 70 prozentigen Alkohol zu behandeln. Als Alternative eignet sich Wasserstoffperoxid oder Essig.
- Richtig heizen: Die Heizung sollte in den Wintermonaten nie komplett heruntergefahren werden. Die eingestellte Temperatur sollte in der Regel nicht mehr verändert werden.
- Genauere Informationen bietet auch der Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes (UBA).
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 21. November 2017 veröffentlicht und am 16. Oktober 2023 aktualisiert (Haftungsausschluss).
Unser Partneranwalt
Felix Beer ist Partner der Kanzlei Besold Rechtsanwälte, die auf die Gebiete des Zivilrechts, des Verkehrs-, Miet-, Familien-, Erb-, Arbeitsrechts, sowie auf dem Gebiet des Sozialrechts spezialisiert ist. Bereits seit Beginn seiner Tätigkeit vertritt Felix Beer Mandanten vor allem im Mietrecht, sodass ihm die täglichen Probleme der Vermieter und Mieter von der Nebenkostenabrechnung bis zur Kündigung und Schönheitsreparaturen bestens bekannt sind. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt im Kauf-, Werkvertrags- und Versicherungsrecht.
Felix Beer
Kanzlei Besold Rechtsanwälte