Hundebesitzerin mit ihrem Haustier.

Hund & Co. – Die wichtigsten juristischen Tipps für Haustierhalter

Leben & Freizeit

Kulleraugen, Stupsnase und kleine Pfötchen. Da werden nicht nur Kinder, sondern auch der ein oder andere Erwachsene schwach. Bei der Anschaffung eines Haustiers spielen Emotionen eine sehr große Rolle, dabei wird das rationale Denken gerne vernachlässigt.

Doch egal ob Hund, Katze, Vogel, Hamster oder Fisch – du solltest immer daran denken, dass ein tierischer Mitbewohner nicht nur Spaß bedeutet. Er nimmt auch viel Zeit in Anspruch und bringt gewisse Verpflichtungen mit sich, nicht zuletzt auch rechtlicher Art. Damit du in allen Fällen gut informiert bist, erkläre ich dir zusammen mit unserem Partneranwalt Dirk Winthuis von Rechtsanwälte Winthuis & Collegen, was du bei dem Kauf und der Haltung von Haustieren unbedingt beachten solltest.

Anschaffung von Haustieren – was beim Kauf alles zu beachten ist

Die Pflichten eines Haustierhalters beginnen meist bereits, bevor das Tier in der Wohnung sitzt. Schon beim Kauf gibt es einige Dinge, die du beachten solltest: „Wer sich ein Tier anschafft, sollte verantwortungsbewusst und mit einer gewissen rechtlichen Sorgfalt an die Sache herangehen. Zum Beispiel sollte der Kaufvertrag grundsätzlich schriftlich geschlossen werden“, erklärt Rechtsanwalt Dirk Winthuis. Dieser sollte die wichtigsten Aspekte wie den Kaufpreis oder die Schutzgebühr, sowie Name des Käufers und Verkäufers und gegebenenfalls einige Merkmale des Tieres enthalten. „Je nach Tierart und gerade bei hochpreisigen Haustieren empfiehlt es sich außerdem, die Faktoren schriftlich zu fixieren, die seinen besonderen Wert ausmachen, und sich gegebenenfalls weitere Dokumente wie Abstammungsurkunden geben zu lassen.“

Exoten als Haustiere – für besondere Tiere gelten besondere Regeln

Es muss ja nicht immer der klassische Stubentiger sein. Wenn du dir lieber eine exotische Schlange oder einen außergewöhnlichen Kanarienvogel ins Haus holen möchtest, raten wir dir, vor dem Kauf einen Blick ins Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung zu werfen. „Dort lässt sich nachlesen, was bei Anschaffung und Haltung von exotischen Tieren rechtlich zu beachten ist“, sagt Rechtsanwalt Dirk Winthuis. Die Verordnungen sind auf den Seiten des Bundesjustizministeriums und des Landesjustizministeriums verfügbar. Und auch, wenn der Exote bereits bei dir zu Hause neben dem Sofa sitzt, kann ein Blick in die Gesetzestexte sinnvoll sein. „Da Tierschutzorganisationen konstant für bessere Haltungsbedingungen kämpfen, werden die Bestimmungen oft angepasst“, erklärt der Experte. „Gerade für Besitzer mit exotischen Tieren ist es daher empfehlenswert, sich regelmäßig zur Haltung ihres Haustieres zu informieren.“ Auf diese Weise stellst du nicht nur sicher, dass du alle gesetzlichen Richtlinien erfüllst, sondern auch, dass du den Bedürfnissen deines Tieres nachkommst und ihm das richtige zu Hause bieten kannst.

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Haustiere in der Mietwohnung – wann muss ich den Vermieter um Erlaubnis fragen?

Hamster ja, Hund nein? Über die Frage, welche Haustiere man in einer Mietwohnung halten darf, kursieren viele Missverständnisse. „Kleintiere wie Nager oder Fische darf jeder in der Wohnung halten – auch ohne das Einverständnis des Vermieters“, erklärt Dirk Winthuis. Denn das fällt unter den sogenannten „vertragsmäßigen Gebrauch“ der Wohnung und ist daher eindeutig geregelt. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen ist die Sache schon komplizierter: „In letzter Zeit ist Bewegung in die Rechtsprechung gekommen“, weiß der Rechtsexperte. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Klauseln in Mietverträgen, die die Haltung eines Haustiers generell verbieten, unwirksam sind. Das bedeutet konkret, dass Mieter grundsätzlich ein Haustier bei sich aufnehmen dürfen.

Doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. „Sind die Störungen, die das Tier verursacht, wie beispielsweise durch Lärm oder Verunreinigungen, zu groß, kann der Vermieter die Haltung im Einzelfall immer noch untersagen“, betont der Anwalt. Enthält der Mietvertrag keine Regelung über die Haltung von Hunden oder Katzen, sind solche, von denen keine Störungen ausgehen, erlaubt. Trotzdem sollte man in jedem Fall Rücksicht auf seinen Vermieter und vor allem seine Nachbarn nehmen. “Abnutzung der Wohnung oder Lärm- und Geruchsbelästigungen sind bis zu einem gewissen Maße zu dulden. Doch dieses Maß ist leicht überschritten. Und dann liegt schnell eine Abmahnung oder gar die Kündigung im Briefkasten.“

Kleintiere und Nager – wie „klein“ muss mein Tier sein?

Kleintiere und Nager sind also gesetzlich auch ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt. Doch was genau fällt nun alles unter den Begriff „Kleintiere“? Entgegen mancher Auffassung ist dieser Begriff nämlich nicht rein größenbedingt. „Kleintiere sind alle Tiere, die nicht frei in der Wohnung herumlaufen, sondern in geschlossenen Behältnissen, wie beispielsweise einem Käfig oder einem Terrarium, gehalten werden. Grundsätzlich bedeuten sie durch ihre Art und ihr Verhalten keine Belästigung für andere Mieter und verursachen keine Schäden an der Wohnung“, erklärt Rechtsanwalt Dirk Winthuis.

Übliche Kleintiere würden demnach beispielsweise Wellensittiche, Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere sein. Hunde und Katzen fallen also nicht unter diesen Begriff und bedürfen einer Genehmigung des Vermieters, welcher die Anfrage jedoch nicht ohne Grund ablehnen darf. „Besonders dann, wenn es sich um einen Gebrauchshund handelt, an dem der Mieter ein besonderes Interesse hat – wie beispielsweise einen Blindenhund – ist eine Klausel zur Tierhaltung, die den Mieter unangemessen benachteiligt, unwirksam“, betont der Rechtsanwalt.

Doch auch bei Kleintieren greift die Regelung nur, wenn die Tiere in üblicher Zahl und gemäß der Wohnungsgröße gehalten werden. „Wer vorhat, 10 Kaninchen oder 20 Hamster in einer 30-Quadratmeter-Wohnung zu halten, sollte sich also nicht nur sorgfältig über die Gesetzeslage informieren, sondern muss sich auch das Einverständnis seines Vermieters holen.“

Tiere, die gefährlich sein können, wie Giftschlangen, Vogelspinnen oder exotische Reptilien, fallen trotz Haltung in geschlossenen Behältnissen nicht unter den Begriff „Kleintiere“ und sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Zusätzlich musst du hier eine Halteerlaubnis nach Vorschriften des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes vorweisen können.

Losgerissen oder ausgebüxt – was passiert im Falle eines Schadens?

Auch wenn wir unsere Vierbeiner noch so gut erziehen – manchmal übernimmt dann doch der Instinkt und es lässt sich nicht vermeiden, dass sie einer Katze hinterher oder auf einen anderen Hund drauf zulaufen. Leider kann es hierbei auch zu unschönen Begegnungen kommen. Was passiert also im schlimmsten Fall: Wenn es zu einem Unfall kommt oder mein Haustier das eines anderen verletzt? „Wenn durch Tiere wie insbesondere Hunden oder Katzen Schäden verursacht werden, muss der Halter haften. Deswegen ist jedem Tierhalter eine Haftpflichtversicherung nahezulegen. Und dabei sollte die Versicherungssumme nicht zu niedrig gewählt werden“, rät der Anwalt. Denn wenn der entlaufene Vierbeiner auf die Straße springt und sich bei der Vollbremsung eines Linienbusses gleich mehrere Menschen verletzen, ist nicht nur der Schreck groß. „In so einem Fall können die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen schon mal leicht in die Hunderttausende gehen.“ Deshalb solltest du in jedem Fall entsprechend vorsorgen und vor allem gut auf den geliebten Vierbeiner Acht geben.

Wir nehmen mit: Zu der Haltung eines Haustiers gehört doch mehr dazu, als nur den nötigen Platz in der Wohnung zu haben. Doch lass dich von den ganzen Vorschriften und gesetzlichen Regelungen nicht abschrecken – solange du dich gründlich informierst und mit der erforderlichen Sorgfalt an die Sache heran gehst, hast du nichts zu befürchten. Und jetzt viel Spaß mit deinem tierischen Begleiter!

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 13. Dezember 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Dirk Winthuis leitet seit 2008 die Kanzlei W|K|F Winthuis § Collegen. Vor dieser Zeit war er bereits vier Jahre als Rechtsanwalt für Zivilrecht und Strafrecht tätig und verfügt ebenfalls über langjährige Erfahrungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht, welche er bei seiner Referendarzeit bei einem Steuerberater in Salzkotten gesammelt hat. Darüber hinaus hat Dirk Winthuis bereits mehrere Fachanwaltslehrgänge im Steuer- und Insolvenzrecht absolviert.

Dirk Winthuis

Dirk Winthuis

Kanzlei W|K|F Winthuis § Collegen

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“