Ein Weihnachtsbaum.

O Tannenbaum, O Tannenbaum – Rechtstipps rund um den Weihnachtsbaum

Leben & Freizeit

Für die einen ist er unersetzlich, die anderen sehen in ihm nur ein unnötiges Wegwerf-Produkt: der Tannenbaum. Ich fahre jedes Jahr mit meiner Schwester und meinem Vater zum Händler unseres Vertrauens und versuche, den perfekten Baum zu finden. Für uns ist es immer besonders wichtig, dann am Weihnachtsabend unseren Fang zu bestaunen.

Daher habe ich mich gefragt, ob es rechtliche Stolperfallen rund um den Weihnachtsbaum gibt – und bei Kai Solmecke einmal nachgefragt.

Die Axt schwingen

Ob vom lokalen Händler, aus dem Baumarkt oder direkt aus dem Wald: Die Meinungen gehen weit auseinander, wenn es darum geht, wo man den perfekten Baum findet. Für viele Familien ist es Tradition, selber Hand anzulegen und im Wald den eigenen Baum zu schlagen. Doch wo ist es erlaubt, eine Tanne zu schlagen und wo sollte man besser die Finger davon lassen? „Wer seinen Christbaum nicht nur kaufen, sondern auch selbst schlagen möchte, sollte sich zuvor über die örtlichen Regelungen informieren. Hierzu lohnt sich ein Anruf beim zuständigen Forstamt“, erklärt Kai Solmecke.

Wohin mit dem Weihnachtsbaum?

Ist erst einmal der richtige Weihnachtsbaum gefunden, sind zunächst alle Beteiligten glücklich. Doch nun wartet bereits die nächste Herausforderung: Wie kann man den Baum nach Hause transportieren? Ich habe schon häufig das bekannte „Ikea-Phänomen“ beobachtet: Ein viel zu großer Baum soll in ein viel zu kleines Auto passen. Doch davon rät Rechtsanwalt Kai Solmecke ab: „Der Baum muss so verstaut und gesichert werden, dass er bei plötzlichem Bremsen nicht verrutscht. Missachtet der Käufer diese Vorschrift und wird aufgrund dessen eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt, haftet er selbst beziehungsweise die Kfz-Haftpflicht-Versicherung.“

Arbeitsrechtsschutzversicherung Box

Privatrechtsschutz von ROLAND

  • Absicherung im Alltag - auch für die Familie!
  • Deckungssumme unbegrenzt
  • telefonische Rechtsberatung & Mediation

In nur 4 Minuten Ihre private Rechtsschutzversicherung zusammenstellen:

Gut gesichert

Doch auch, wenn ihr den Baum sicher nach Hause transportiert habt, ist Vorsicht geboten. Auf dem Balkon müssen Christbäume zum Beispiel ausreichend befestigt sein und dürfen nicht zu nah am Geländer stehen. „Fällt der Weihnachtsbaum vom Balkon und beschädigt Gegenstände oder verletzt gar eine Person, haften die Eigentümer des Baums und derjenige, der ihn aufgestellt hat“, betont Kai Solmecke. „Eine Ausnahme ist allerdings, wenn es so stark stürmt, dass das Herabstürzen nicht hätte verhindert werden können.“

Einen besseren gefunden

Was aber, wenn der Weihnachtsbaum im eigenen Wohnzimmer oder auf dem Balkon doch nicht mehr gefällt? „Ein Widerrufsrecht gibt es nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel, wenn der Baum per Telefon oder im Internet erworben wurde. Hat der Käufer ihn allerdings selbst vor Ort ausgesucht, muss er den Baum behalten“, so Kai Solmecke. Doch auch bei Käufen per Telefon oder im Internet gilt es einiges zu beachten, damit man den Baum wirklich zurückgeben darf: „Bei schnell verderblichen Waren besteht kein Widerrufsrecht. Hat der Kunde einen bereits geschlagenen Weihnachtsbaum gekauft, kann er ihn also nicht zurücksenden. Wenn der Baum allerdings in einem Topf eingepflanzt ist, kann der Kunde ihn zurücksenden.“

Der Baum hat ausgedient

Irgendwann hat selbst der schönste Weihnachtsbaum einen Großteil seiner Nadeln gelassen und man möchte ihn einfach nur noch loswerden. In Schweden gibt es den Brauch, den Baum einfach aus dem Fenster zu werfen – davon ist hierzulande allerdings abzuraten. Doch welche Möglichkeiten zum Entsorgen des Baums gibt es dann? Kai Solmecke hierzu: „In den meisten Kommunen holt der örtliche Entsorger an bestimmten Tagen nach dem Weihnachtsfest die Bäume ab. Die Termine werden in vielen Fällen vorher bekannt gegeben oder können individuell vereinbart werden.“ Hierzu solltet ihr allerdings den Baum vorher komplett abschmücken und an der Straße deponieren.

Ich wünsche euch viel Erfolg beim Finden des perfekten Weihnachtsbaums.

picture

ROLAND Newsletter erhalten

Bleiben Sie mit unseren Tipps für den Alltag sicher im Recht!
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 11. Dezember 2017 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Kai Solmecke kennt sich mit dem Zivilrecht bestens aus. Er ist Gründungspartner der Siegburger Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte, die inzwischen an sechs Standorten im Rheinland vertreten ist. Mit ihrem großen Rechtsanwaltsteam deckt die Kanzlei eine Vielzahl an juristischen Fachgebieten ab, so zum Beispiel Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Miet-und WEG-Recht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei vertritt sowohl mittelständische Unternehmen als auch Verbraucher.

Kai Solmecke

Kai Solmecke

Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“