Personen schließen einen Kaufvertrag ab.

Rücktritt vom Kaufvertrag – Drei Voraussetzungen, damit es klappt

Leben & Freizeit

Zuletzt ist es mir bei einem Pullover passiert, den ich im Winterschlussverkauf erstanden habe: Erst zuhause fiel mir auf, dass er einen Fleck am Kragen hatte. Zum Glück konnte ich das Kleidungsstück problemlos zurückgeben und bekam das Geld zurück. Ein Alltagsbeispiel für einen Rücktritt von einem abgeschlossenen Kaufvertrag.

Welche drei Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erklärt Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf von der Kanzlei Bietmann in Köln.

Es muss ein gültiger Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag vorliegen

Du kannst in der Regel vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn

  • der Vertragspartner seine Leistung nicht oder
  • nicht vertragsgemäß erbringt oder
  • die Parteien ein Rücktrittsrecht vereinbart haben.

Die ersten beiden Fälle bedeuten, dass du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, wenn du keine Ware erhalten hast oder ein Sach- bzw. Rechtsmangel vorliegt. „Der Verkäufer muss Ihnen eine mangelfreie Sache liefern. Andernfalls haben Sie grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht“, erklärt Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf. Ein Fleck an einem Kleidungsstück beispielsweise kann ein wesentlicher Mangel sein und berechtigt zur Rückgabe oder zum Umtausch. Das gilt allerdings nicht, wenn die Klamotte explizit wegen des Flecks reduziert war. Zudem handelt es sich um einen unerheblichen Mangel, wenn dieser leicht zu beseitigen ist (zum Beispiel Staub auf dem Produkt).

Der dritte Fall ist ein vertragliches Rücktrittsrecht: So kann beispielsweise im Kaufvertrag stehen, dass der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist oder bei Nicht-Erfüllung des Vertrags zurücktreten darf und den Kaufpreis zurück erhält. Das ist zum Beispiel oft bei Online-Käufen der Fall, wenn der Händler eine kostenlose Retoure anbietet.

Wichtiger Unterschied: Widerruf der Willenserklärung

Vom Rücktrittsrecht zu unterscheiden ist das gesetzliche Widerrufsrecht, dass du als Verbraucher in vier Fällen hast: Entweder, wenn du Waren per Fernabsatzgeschäft (zum Beispiel online) oder per Haustürgeschäft gekauft hast. Oder, wenn du einen Verbraucherdarlehens- oder Verbraucherbauvertrag abgeschlossen hast. „Sollten Sie solch einen Kauf widerrufen wollen, müssen Sie das innerhalb von 14 Tagen tun“, sagt Constantin Martinsdorf. „Die Frist beginnt mit Vertragsschluss, beim Fernabsatzgeschäft jedoch erst, wenn Sie die Ware erhalten haben.“ Du kannst also alles online Gekaufte innerhalb von zwei Wochen zurückgeben. Was Viele nicht wissen: Eigentlich genügt es nicht, die Ware kommentarlos zurückzuschicken. „Sie sollten Ihren Widerruf entweder per E-Mail oder in einem Schreiben widerrufen, das Sie dem Paket beilegen“, rät der Anwalt. So ist dein Widerruf klar und eindeutig, und du kannst davon ausgehen, den vollen Kaufpreis wiederzubekommen.

EuGH stärkt Verbraucherrechte: Unternehmen tragen Risiko bei fehlender Widerrufsbelehrung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 17. Mai 2023 (Az.: C-97/22) die Verbraucherrechte rund um das Widerrufsrecht gestärkt. Besondere Bedeutung hat dies bei sogenannten Haustürgeschäften, die außerhalb von Geschäftsräumen stattfinden. Nach diesem Urteil trägt ein Unternehmen im Falle eines Widerrufs das Risiko, wenn es versäumt den Kunden über sein 14-tägiges Widerrufsrecht aufzuklären. Selbst wenn die Leistung bereits erbracht und eine Rechnung ausgestellt wurde, muss der Kunde bei Widerruf des Vertrages nicht bezahlen. Das Unternehmen hat demnach weder Anspruch auf Zahlung noch auf Wertersatz. Das Urteil betont die Bedeutung der Verbraucherrechte, für deren Ausübung die Verbraucher aber zwingend über das Widerrufsrecht informiert werden müssen. Fragen zu einem ähnlichen Fall? ROLAND Kunden können jederzeit sich an unseren Kundenservice wenden. Wir prüfen gerne individuelle Fälle und die betroffenen Vertragsunterlagen.

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Du hast dem Vertragspartner die Chance zur Nacherfüllung gegeben

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kannst du erst vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn du dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bzw. Nachbesserung gesetzt hast. Das heißt, der Verkäufer hatte eine letzte Möglichkeit, die vertragliche Vereinbarung zu erfüllen, und ließ diese verstreichen. „Die Frist können Sie sowohl schriftlich als auch mündlich festlegen. Dringend anzuraten ist allerdings eine schriftliche Fristsetzung“, so Constantin Martinsdorf. „Und Sie müssen keinen Zeitraum oder Endtermin angeben. In der Regel ist zumindest eine 14-tägige Frist zur Nacherfüllung bzw. Nachbesserung zu setzen. Es kann ausreichend sein, beispielsweise eine ‚sofortige’, ‚umgehende’ oder ‘unverzügliche’ Leistung verlangen.“ Damit sei klar, dass der Schuldner die Forderungen in einer begrenzten Zeit erfüllen muss.

Von dieser Regel gibt es jedoch auch ein paar Ausnahmen. Und zwar kannst du ohne Fristsetzung direkt vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn:

  • der Verkäufer ernsthaft und endgültig ablehnt, den Mangel zu beheben oder eine mangelfreie Sache auszuhändigen,
  • die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist (in der Regel nach zwei gescheiterten Versuchen) oder
  • die Nacherfüllung für dich als Käufer unzumutbar ist.

Unzumutbar wäre es zum Beispiel, wenn du nur für die Reparatur der mangelhaften Sache quer durch Deutschland fahren müsstest.

Du hast deinen Rücktritt vom Kauf erklärt

Möchtest du deinen Kauf rückgängig machen, musst du natürlich den Verkäufer darüber informieren. „Ihre Rücktrittserklärung muss dem Vertragspartner zugehen“, erläutert Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf. Wer ganz sichergehen will, tritt daher am besten schriftlich vom Kauf zurück und lässt das Rücktrittsschreiben von einer dritten Person überbringen, die gegebenenfalls bezeugen kann, dass die Kündigung tatsächlich an den Verkäufer zugestellt worden ist. Zumindest sollte die Kündigung per Einschreiben verschickt werden. Grundsätzlich gibt es hierfür jedoch keine formellen Regeln.

Rückabwicklung beim Auto- oder Immobilienkauf

Kommen wir nun von den grundlegenden Voraussetzungen zu den typischen Fällen, in denen Käufer erfahrungsgemäß eine Rückabwicklung wünschen: beim Auto- oder Immobilienkauf.

Hinweise für den Autokauf

Auch beim Autokauf gibt es kein allgemeines Rücktrittsrecht. Der Neu- oder Gebrauchtwagen muss gravierende Mängel haben, damit dies möglich ist. „Wichtig ist: Der Schaden musste bereits vorliegen, als Sie das Auto gekauft haben“, erklärt der Anwalt. „Zudem handelt es sich nur um einen erheblichen Mangel, wenn eine Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigt.“

Beachte außerdem: In den ersten sechs Monaten muss der Händler nachweisen, dass das Fahrzeug bei der Übergabe noch in Ordnung war. Danach musst du als Käufer beweisen, dass der Mangel vor dem Kauf entstanden ist.

Das gilt jedoch nicht für private Verkäufer, die die Haftung vertraglich ausschließen können und damit keine Nachbesserungen leisten müssen. Nur, wenn im Kaufvertrag bestimmte Eigenschaften des Autos garantiert wurden oder der vorherige Besitzer von den Mängeln wusste, kannst du zurücktreten. „Ein solch arglistiges Verhalten nachzuweisen, ist meist aber sehr schwierig“, meint Constantin Martinsdorf.

Was du sonst beim Gebrauchtwagen-Kauf beachten solltest, erfährst du hier.

Hinweise für den Immobilienkauf

In der Regel gibt es zwei Gründe, warum frischgebackene Immobilienbesitzer vom Vertrag zurücktreten: Entweder lasten auf dem Haus oder der Wohnung noch Schulden, die nicht zurückgezahlt oder übertragen werden können. Oder dem neuen Eigentümer fallen Mängel bzw. Schäden auf, die ihm der Verkäufer beim Abschluss verschwiegen hat.

Für einen wirksamen Rücktritt muss der neue Besitzer nachweisen, dass ihn der Verkäufer arglistig getäuscht hat. „Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der vorherige Eigentümer vor dem Verkauf mit Handwerkern über die Schäden gesprochen hat“, sagt der Rechtsanwalt. Und auch, wenn du die arglistige Täuschung beweisen kannst, musst du dem Vorbesitzer die Chance zur Nacherfüllung geben. Erst nach verstrichener Frist kommst du unter Umständen aus dem Vertrag raus. Constantin Martinsdorf: „Dann sollten Sie auch prüfen, ob Sie Schadenersatzansprüche haben.“ Da es bei einem Hauskauf in der Regel um hohe Summen geht, solltest du im Zweifel einen Anwalt kontaktieren, der dich berät.

Wenn du nicht zurücktreten möchtest, besteht alternativ die Möglichkeit, den Kaufvertrag anzufechten oder den Kaufpreis zu mindern. Übrigens besteht in der Regel kein Rücktrittsrecht, wenn die Bank die Finanzierung verwehrt. „Aus diesem Grund sollten Sie den notariellen Kaufvertrag erst abschließen, wenn Ihre Finanzierung in trockenen Tüchern ist“, so der Anwalt.

Ob Pullover, Auto oder Immobilie – jetzt weißt du, wann und wie du deinen Kaufvertrag rückgängig machen kannst. Als Faustregel kannst du dir die drei Voraussetzungen „Rücktrittsgrund“, „Chance auf Nacherfüllung“ und „Rücktrittserklärung“ merken.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 05. März 2018 veröffentlicht und am 04. Juli 2023 aktualisiert (Haftungsausschluss).

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Constantin Martinsdorf ist als Rechtsanwalt in der Kanzlei Bietmann in Köln und Bergisch-Gladbach tätig. Er berät in den Gebieten des Arbeits- und Vertragsrechts, des Sportrechts, des IT-Rechts sowie des Medien- und Kommunikationsrechts. Als überregional tätige Wirtschaftskanzlei erbringt die 1990 gegründete Sozietät Bietmann an neun Standorten Rechtsberatung und Steuerberatung

Constantin Martinsdorf

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Kanzlei Bietmann

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“