Mann, der auf einem E-Scooter fährt.

E-Scooter jetzt auch in Deutschland!

Reisen & Verkehr

Hier in Köln sehe ich immer häufiger Kinder oder Erwachsene, die mit Tretrollern kurze Strecken zurücklegen. Dies ist vor allem auf dem Weg von der Bahnstation zur Arbeit oder Schule praktisch, da man hierdurch viel Zeit sparen kann. Nun geht es aber noch schneller: mit E-Scootern – auch Elektro-Tretroller genannt. Seit kurzem sind sie auf deutschen Straßen zugelassen.

Was sind E-Scooter und wofür braucht man sie eigentlich?

Vor allem in Großstädten haben immer weniger Personen ein eigenes Auto – auf dem Weg zur Arbeit sind viele Straßen ohnehin überfüllt und abends verhindert die lästige Parkplatzsuche den wohlverdienten Feierabend. Daher greifen immer mehr Personen auf öffentliche Verkehrsmittel zurück. Doch die letzten Meter vom Bahnhof bis zum Ziel können sich ziemlich ziehen.

Eine gute Alternative zu sperrigen Fahrrädern oder relativ langsamen Tret-Rollern könnten daher E-Scooter sein. Diese dürfen bis zu 20 km/h zurücklegen und müssen genaue Maße einhalten, wie Rechtsanwalt Henning Meyersrenken erklärt: „Der Gesetzgeber hat eine neue Verordnung erarbeitet, die unter anderem den Betrieb von E-Scootern legalisiert. Im besten Beamtendeutsch heißt diese sehr sperrig: Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).“ E-Scooter dürfen höchstens 70 Zentimeter breit, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang sein. Zudem darf ihr Gewicht ohne Fahrer nicht mehr als 55 Kilogramm betragen.“ Aufgrund ihrer kompakten Größe eignen sich E-Scooter daher ideal, um sie in öffentlichen Verkehrsmitteln mitzunehmen – zudem kann man die meisten Modelle einklappen.

E-Scooter fallen also in die Kategorie der sogenannten „elektrischen Kleinstfahrzeuge“. Damit gelten sie als Kraftfahrzeug, das eine Lenk- oder Haltestange hat. Zusätzlich zu den beschriebenen Merkmalen muss ein elektrisches Kleinstfahrzeug zwei Bremsen, eine Klingel, Reflektoren und eine (abnehmbare) Beleuchtung haben.

Wer darf wo mit einem E-Scooter fahren?

Schon länger haben einige E-Scooter-Modelle eine Sondergenehmigung und sind für den deutschen Straßenverkehr zugelassen. Diese Roller kosten jedoch mindestens 2000 Euro. Damit nun auch weitere Modelle zugelassen werden, müssen die Hersteller eine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrtbundesamt beantragen. Wenn du dir einen E-Scooter kaufst, solltest du daher unbedingt darauf achten, dass er auch eine Zulassung hat – andernfalls kannst du dich strafbar machen und hast keinen Versicherungsschutz.

Als bekannt wurde, dass E-Roller in Deutschland zugelassen werden sollen, entfachte auch die Diskussion darüber, wer die Fahrzeuge bedienen kann und wer nicht. Zudem ist die Sorge groß, dass E-Scooter den Verkehr behindern könnten. Nach vielen Diskussionen darüber, ob E-Scooter auf Gehwegen zugelassen werden sollten, hat der Bundesrat nun eine eindeutige Regelung getroffen: „Fahrer von E-Scootern müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Die Fahrzeuge dürfen maximal 20 km/h schnell fahren und müssen zudem auf Radwegen fahren. Sollten diese nicht vorhanden sein, dürfen sie ausnahmsweise die Fahrbahn benutzen. Die Fahrt auf Gehwegen ist hingegen grundsätzlich verboten”, so der Rechtsexperte.

Einen Führerschein oder Helm benötigt man übrigens nicht. Allerdings, so Rechtsanwalt Henning Meyersrenken, wird die Nutzung eines Helms dringendst empfohlen. Natürlich müssen sich Fahrer genauso wie andere Verkehrsteilnehmer an Verkehrsregeln halten. Zudem gilt auf Gehwegen immer, dass Fußgänger Vorrang haben und nicht behindert werden dürfen. Daher ist auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nur Schritttempo erlaubt.

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Was gibt es sonst noch zu beachten?

Da es sich wie bereits erläutert bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, darfst du leider nicht einfach nach dem Kauf mit deinem neuen Roller los fahren. „Jeder E-Scooter benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine ‘Versicherungskennzeichnung’, welche der Besitzer vom Versicherer erhält“, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. Die Kfz-Haftpflichtversicherung hilft dir beispielsweise im Falle eines Unfalls, um Unfallopfer zu entschädigen. Bei der Versicherungskennzeichnung handelt es sich nicht um ein übliches Kennzeichen wie bei einem Auto oder Motorrad – schließlich wäre dieses viel zu groß für einen E-Scooter. Daher gibt es extra für Elektroroller einen neuen Versicherungsaufkleber, den man unterhalb der Rückleuchte anbringt.

Chancen und Risiken

Die Zulassung von E-Rollern wurde lange diskutiert. Sowohl Befürworter als auch Gegner haben viele Argumente, die für oder gegen die Zulassung sprechen.

Für die Roller spricht, dass sie emissionsfrei unterwegs sind. Sie schonen somit die Umwelt im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln und sorgen für sauberere Luft in Städten. Zudem stellen sie vor allem in Großstädten eine echte Alternative zum Auto dar. Da damit zu rechnen ist, dass es ähnlich wie bei Autos und Fahrrädern Verleih-Anbieter geben wird, muss man sich zudem nicht selbst ein teures Gefährt anschaffen.

Gegner der Roller befürchten hingegen, dass E-Roller zu einem Verkehrschaos führen können. Gerade im innerstädtischen Straßenverkehr seien die Verkehrswege ohnehin schon überfüllt. Daher gäbe es einerseits das Risiko, dass Rollerfahrer sich selbst in Gefahr bringen und andererseits andere Personen gefährden. Auf dieses Argument hat der Bundesrat jedoch schon reagiert und die geplante Zulassung für Gehwege gestrichen.

Ergebnis einer Umfrage: Großstädter genervt von E-Scootern

Die Einführung von E-Scootern brachte uns 2019 auf die Idee, eine repräsentative Umfrage durchzuführen. Gerade für uns als Rechtsschutz-Versicherer ist es interessant zu erfahren, wie viel Konfliktpotential in dem neuen Fortbewegungsmittel steckt. Die Meinungsforscher von Civey haben die Bewohner aus sechs deutschen Großstädten (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Köln, München) dazu befragt.

Beliebt bei Studenten und Arbeitssuchenden

Von der Haltestelle ins Büro, vom Hörsaal zur Mensa oder von Zuhause schnell zum Shoppen in die Stadt: Immer mehr Menschen wählen E-Scooter, um im Großstadt-Dschungel von A nach B zu kommen. Mehr als jeder Fünfte (20,4 Prozent) ist bereits mindestens einmal mit einem Elektro-Tretroller durch die Stadt gecruised. Die größten Fans sind erwartungsgemäß unter den 18- bis 29-Jährigen zu finden: Hier hat knapp jeder Zweite (48,1 Prozent) das neue Verkehrsmittel bereits ausprobiert. Doch auch ältere Befragte zeigen sich experimentierfreudig. Mehr als jeder Zehnte der 50- bis 64-Jährigen hat die E-Roller bereits ausprobiert. Bei den über 65-Jährigen sind es immerhin noch acht Prozent – getreu dem Motto “Roller statt Rollator”.

Betrachtet man den Beschäftigungsstatus, so zeigt sich, dass E-Scooter besonders bei Studenten und Arbeitssuchenden beliebt sind: 20 Prozent der Nicht-Erwerbstätigen nutzt sie regelmäßig. Von den Studenten fährt mehr als jeder Sechste (17,3 Prozent) regelmäßig, jeder Fünfte (20 Prozent) zumindest ab und an.

Frauen geraten häufiger in Konflikte, wenn sie E-Scooter nutzen

Gerade in den Innenstädten gehören vorbeirauschende E-Scooter und kopfschüttelnde Passanten inzwischen zum Stadtbild. Doch wie oft kommt es tatsächlich zu Auseinandersetzungen aufgrund von E-Scootern? Laut der von ROLAND Rechtsschutz initiierten Umfrage hat sich mehr als jeder sechste E-Scooter-Fahrer (17,3 Prozent) durch eine Elektroroller-Fahrt schon einmal Ärger eingeheimst: Entweder mit anderen Verkehrsteilnehmern (9,2 Prozent), mit der Polizei (4,3 Prozent), mit anderen E-Scooter-Fahrern (2,1 Prozent) oder dem E-Scooter-Verleih (2 Prozent). Frauen (22,5 Prozent) geraten dabei deutlich häufiger in Konflikte als Männer (14,2). Alterstechnisch ist die Gruppe der 30- bis 39-Jährigen die streitanfälligste: Über 15 Prozent hatten während der Nutzung von E-Scootern schon Auseinandersetzungen mit anderen Verkehrsteilnehmern, in allen anderen Altersgruppen lag der Wert unter 10 Prozent.

Jeder Zweite ärgert sich über E-Scooter-Fahrer

Auch wer die Roller selbst nicht nutzt, kommt unweigerlich an diesem Trend nicht vorbei. Mehr als die Hälfte der Befragten (51,5 Prozent) hat sich als Passant schon einmal über einen E-Scooter-Fahrer geärgert. Nur in der jüngsten Befragungsgruppe der 18- bis 29-Jährigen waren es deutlich weniger: Hier hat sich nur jede Dritte schon mal geärgert (34,6). Frauen (52,1 Prozent) ärgern sich unwesentlich häufiger als Männer (50,9 Prozent).

Hauptgrund des Ärgernisses: Fahrer respektieren die Verkehrsregeln nicht (41,3 Prozent). Am zweithäufigsten nervt es die Passanten, dass die E-Scooter überall geparkt werden (25,5 Prozent). Außerdem kritisiert mehr als jeder zehnte Befragte, dass die Roller nicht umweltfreundlich (11,9 Prozent) und allgemein gefährlich (11,3 Prozent) sind.

Junge Menschen häufiger in Unfälle mit E-Scootern verwickelt

Ärger über rücksichtsloses Verhalten ist die eine Sache. Doch wie häufig kommt es tatsächlich zu Verkehrsunfällen? Von allen Befragten antworteten etwa sieben Prozent, dass sie entweder als Fußgänger (4,3 Prozent), Autofahrer (1,1 Prozent), E-Scooter-Fahrer (1,0 Prozent) oder Fahrradfahrer (0,9 Prozent) bereits in einen Unfall mit E-Scootern verwickelt waren. Unter den jüngeren Befragten steigt diese Zahl deutlich: Mehr als jeder Sechste (17,2 Prozent) der 18- bis 29-Jährigen hatte schon einen Unfall mit E-Scooter-Beteiligung. Am häufigsten als Fußgänger (8 Prozent) oder als E-Scooter-Fahrer (4,3 Prozent).

Die Umfrage zeigt: E-Scooter sind in Großstädten auf dem Vormarsch, bergen allerdings auch großes Konfliktpotenzial. Wenn Ihr auf Nummer sicher gehen wolltet, solltet Ihr neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung auch eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung abschließen. Denn nur so seid Ihr auf der sicheren Seite, wenn es nach einem Unfall zu juristischen Streitigkeiten kommt, zum Beispiel wegen der Schuldfrage. In diesem Sinne: Guten Fahrt!

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 8. April 2019 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Henning Meyersrenken ist Seniorpartner der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Leipzig und Schwedt. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken selbst ist hauptsächlich auf den Gebieten des Zivilrechts tätig. Speziell im Vertragsrecht berät und vertritt er Mandanten bundesweit unter anderen in Fragen betreffend Kaufverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, bei Vertragsstörungen jeder Art, bei der Gestaltung von Verträgen etc. Die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz bietet mit derzeit acht Anwälten und Fachanwälten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, darunter auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht.

Henning Meyersrenken

Henning Meyersrenken

Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Verkehrsrechtsschutz“