Schlüsselübergabe durch den Immobilienmakler.

Immobilienmakler ohne Makel: Daran erkennst du einen seriösen Vermittler

Haus & Mieten

Als mein Mann und ich vor drei Jahren auf der Suche nach einer Wohnung waren, hatten wir großes Glück: Wir haben sehr schnell unser neues Zuhause gefunden – mit einem sehr netten Vermieter, einer hilfsbereiten Nachbarschaft und einem kompetenten Immobilienmakler. Er hat uns alle Fragen schnell und umfangreich beantwortet, war immer erreichbar und hat uns bis zum Umzug professionell begleitet.

Doch wir haben von Bekannten auch schon andere Erfahrungsberichte gehört: Massenbesichtigungen, fehlendes Know-how und sogar verschwiegene Mängel sind – insbesondere in den Ballungszentren – wohl keine Seltenheit.

Wie das sein kann? Wusstest du, dass der Beruf des Immobilienmaklers in Deutschland nicht geschützt ist? Im Prinzip kann fast jeder dieser verantwortungsvollen Tätigkeit nachgehen – sogar ohne Ausbildung. Deshalb treiben sich auch viele schwarze Schafe in der Immobilienvermittlung herum. Doch natürlich gibt es auch ausgebildete Immobilien-Kaufleute – wie unserer –, die ihren Job mit Fachkompetenz und Leidenschaft ausführen. Woran erkennt man also einen seriösen Immobilienmakler und welche Rechte und Pflichten hat er? Ich habe mich mal mit Rechtsanwältin Hendrickje Mundt von der Kanzlei Raudszus & Partner aus Plön zusammengesetzt. Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht kennt sie sich bestens damit aus, was die Vermittler rechtlich dürfen und was nicht.

Was ist in der Vermietung erlaubt?

Massenbesichtigung: Kann ich mich dagegen wehren?

Wenn fünf, zehn oder zwanzig Menschen durch eine kleine Wohnung laufen, ist das nicht nur für die Interessenten, sondern auch für den bisherigen Mieter, der ausziehen wird, oft eine Zumutung. Doch habe ich als Mieter überhaupt ein Mitspracherecht, wenn der Vermieter oder der Makler eine sogenannte Massenbesichtigung durchführen will? Rechtsanwältin Hendrickje Mundt kann Mieter beruhigen: „Als aktueller Mieter einer Wohnung kann man auf einer Einzelbesichtigung mit Mietinteressenten bestehen – zum Beispiel, um Diebstahl vorzubeugen.“ Auch sonst ist der Vermieter bzw. der Makler dazu verpflichtet, auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen, beispielsweise auf die Arbeitszeiten oder Arzttermine. Aber: In vielen Fällen ist es nützlich, sich als Mieter kooperativ zu zeigen. Denn je schneller ein neuer Mieter gefunden wird, desto schneller kann man ausziehen und spart sich unter Umständen sogar eine doppelte Mietzahlung.

Schufa, Einkommen, Haustiere: Was muss ich bei der ersten Anfrage angeben?

Zahlreiche Online-Portale vereinfachen die Wohnungssuche erheblich: einfach nach bestimmten Kriterien filtern, Wohnung aussuchen und Anfrage senden. „Grundsätzlich müssen Mietinteressenten nur die Daten angeben, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Mietvertrags erforderlich sind. Dazu gehören zum Beispiel die Einkommensverhältnisse und die Anzahl der einziehenden Personen“, weiß die Rechtsexpertin. „Unzulässig sind beispielsweise Fragen nach der Religion, der Familienplanung oder nach der Mitgliedschaft im Mieterverein.“

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Welche Services kann ich von einem seriösen Makler verlangen?

Tür aufschließen und fertig? Damit ist die Arbeit eines seriösen Immobilienmaklers nicht getan. „Üblicherweise kann man von dem beauftragten Makler bestimmte Leistungen erwarten“, sagt Rechtsanwältin Hendrickje Mundt. Dazu gehören unter anderen die Wertermittlung der Immobilie, die Exposé-Erstellung, die Bewerbung einer Immobilie in Print- oder Online-Medien, die Organisation und Koordination von Besichtigungen, das Führen von Verhandlungen zwischen Interessenten und Verkäufern sowie die Organisation rund um den Kaufvertrag mit der Vermittlung zwischen Notar, Interessent und Verkäufer. „In der Qualität dieser Leistungen unterscheiden sich – wie in jeder Branche – die Guten von den Schlechten. Dazu gibt es aber keine gesetzliche Regelung“, weiß die Rechtsanwältin.

Mängel am Objekt: Was muss der Makler dem Interessenten preisgeben?

Ob Feuchtigkeit im Keller, ein Leck im Dach oder der neu gebaute Flughafen nebenan: Es ist für den Käufer mehr als ärgerlich, wenn er nach dem Notartermin Mängel an seinem neu erstandenen Eigenheim entdeckt. Doch kann er den Immobilienmakler dafür haftbar machen? Rechtsexpertin Hendrickje Mundt sagt dazu: „Der Makler ist verpflichtet, ungefragt alle Tatsachen zu offenbaren, die für den Vertragsabschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind. Diese ‚Tatsachen‘ sind allerdings einzelfallabhängig.“ Liegt zum Beispiel ein Sachmängel-Gutachten zur Immobilie vor, muss der Vermittler dieses Gutachten dem Interessenten zur Verfügung stellen. Ebenso muss der Immobilienmakler potenzielle Käufer darauf hinweisen, dass bestimmte Räume, die nicht die Kriterien für einen Wohnraum erfüllen, auch nicht zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen – unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel ein Kellerraum. „Kennt der Immobilienmakler auf eine bestimmte Frage keine Antwort oder ist sich darüber unsicher, darf er keine Antworten ‚ins Blaue hinein‘ geben“, so die Anwältin.

Courtage: Wer muss die Maklerprovision bezahlen?

In puncto Maklerprovision gibt es nur in der Vermietung eine bundesweite Einigung: Seit der Einführung des sogenannten Bestellerprinzips muss nur noch derjenige die Maklerprovision zahlen, der den Makler beauftragt hat. Beim Kauf bzw. Verkauf eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sieht die Rechtslage schon wieder anders aus. Informiere Dich auch über mögliche Kaufnebenkosten!

Ein paar Tipps zum Schluss: Gerade weil der Berufs des Immobilienmakler nicht geschützt ist, hilft es immer, sich vorab zu informieren, wenn man einen Makler beauftragen möchte: Hat derjenige eine abgeschlossene Ausbildung als Immobilien-Kaufmann/-Kauffrau? Wie sehen die Referenzen aus? Ist der Auftritt professionell (sowohl im Büro als auch online auf der Website)? Was sagen die bisherigen Kunden? Hier können auch Bewertungsportale hilfreich sein. Wer mit den Leistungen des Maklers unzufrieden ist, sollte sich in jeden Fall immer direkt offen an den Vermittler wenden. Auch wenn man selbst vielleicht nicht die Provision zahlt, liegt es schließlich doch im Interesse eines Dienstleisters einen kompetenten Service zu bieten und einen guten Eindruck zu hinterlassen.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 4. Dezember 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unsere Partneranwältin

Hendrickje Mundt ist seit August 2018 bei der Kanzlei Raudszus & Partner in Plön als Rechtsanwältin tätig. Nach Abschluss des 2. Staatsexamens war sie zunächst bei einem Landesverband der Wohnungswirtschaft in Schleswig-Holstein und danach in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Flensburg beschäftigt. Den Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hat Hendrickje Mundt bereits erfolgreich absolviert.

Hendrickje Mundt

Hendrickje Mundt

Kanzlei Raudszus & Partner

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Miet- und Immobilienrechtsschutz“