Fußballfans feiern die Weltmeisterschaft.

Von Autokorso bis Public Viewing – Rechtstipps zur Fußball-WM

Leben & Freizeit

Am 14. Juni beginnt die FIFA Fußball-WM 2018 in Russland und schon jetzt sieht man erste schwarz-rot-goldene Deko auf Balkonen und Autos. Aber wo darf ich Flaggen und Co. eigentlich aufhängen? Kann ich selbst zum großen „Public Viewing“ einladen? Und was, wenn die grölende Meute vor dem Fernseher die Nachbarn stört?

Die wichtigsten Rechtsfragen rund um die Fußball-Weltmeisterschaft beantworte ich zusammen mit Rechtsanwalt Kai Solmecke. So bleibt der Fußball-Spaß eine runde Sache.

Fußball gucken heißt Flagge zeigen – worauf muss ich bei der Deko achten?

Spätestens seit der WM 2006 gehört ein schwarz-rot-goldenes Fahnenmeer zu jedem internationalen Fußball-Event dazu. Ob am Fenster, an der Hausfassade oder am Balkon: Ohne Deutschland-Deko geht fast gar nichts mehr. Doch wo sind hier die Grenzen? Kann mir mein italienischer Nachbar oder mein fußballuninteressierter Vermieter den Deutschland-Schmuck verbieten? Kai Solmecke weiß: „In der eigenen Wohnung, an den Fenstern und am Balkon darf der Mieter schalten und walten, wie er möchte. Solange er nicht die Funktion der Wohnung nachhaltig beeinträchtigt. Außerdem dürfen Fahnen den Nachbarn nicht wesentlich beeinträchtigen. Das bedeutet, dass die Flagge zum Beispiel das Fenster des Nachbarn nicht bedecken darf, sei es auch nur beim Flattern im Wind.“ Im Zweifel frage deinen Nachbarn einfach vorher freundlich. Dann darfst du sicherlich Flagge zeigen – auch im Großformat.

Wer vorhat, Halterungen für Fahnen anzubohren oder einen Fahnenmast im Garten aufzustellen, braucht dafür auf jeden Fall die Erlaubnis seines Vermieters. Außerdem rät der Anwalt dazu, die Deko gut zu befestigen: „Wenn Gegenstände herunterfallen und damit jemanden verletzen oder ein geparktes Auto beschädigen, muss man für entstehende Schäden haften.“

Wenn die Fahnen fliegen lernen – wer kommt für Schäden durch Fanartikel auf?

Nicht nur zuhause, sondern auch unterwegs möchten viele Fußballfans ihre Leidenschaft demonstrieren. Deshalb wird während der Fußball-WM auch der Pkw gerne mit Flaggen, Außenspiegelüberzügen oder Magneten dekoriert. Schön, solange alles an Ort und Stelle bleibt. Aber was passiert, wenn sich die Fanartikel auf der Autobahn plötzlich schneller verabschieden als Holland aus der WM-Qualifikation? Rechtsanwalt Kai Solmecke weist darauf hin, dass in einem solchen Fall kein Versicherungsschutz besteht. Denn: „Autofahnen sind nicht zur Befestigung bei hohen Geschwindigkeiten geeignet. Wenn die Fahne dem Hintermann auf die Scheibe fliegt und dieser die Kontrolle über das Fahrzeug verliert, können gravierende Schäden entstehen. Im Worst-Case-Szenario kann hier über den Sachschaden hinaus viel passieren.“ Er rät daher dazu, die Autodeko vor Fahrten mit hoher Geschwindigkeit besser zu entfernen. Außerdem darf der Autoschmuck zum Beispiel nicht das Kennzeichen verdecken oder dem Fahrer die Sicht nehmen.

Die ins Fenster eingeklemmte Fahne hat übrigens noch einen weiteren Nachteil: „Da das Fenster nicht hundertprozentig schließt, schaffen Fensterfahnen Dieben beste Möglichkeiten, in das Auto zu gelangen. Wird also das Auto ausgeräumt oder gar gestohlen, wird die Versicherung die Zahlung verweigern“, weiß der Rechtsanwalt.

Arbeitsrechtsschutzversicherung Box

Privatrechtsschutz von ROLAND

  • Absicherung im Alltag - auch für die Familie!
  • Deckungssumme unbegrenzt
  • telefonische Rechtsberatung & Mediation

In nur 4 Minuten Ihre private Rechtsschutzversicherung zusammenstellen:

Berichterstattung im Büro – darf ich während der Arbeit das Spiel verfolgen?

Hart genug, während eines WM-Spiels arbeiten zu müssen! Da wird es doch wohl erlaubt sein, wenigstens einen Live-Ticker zu verfolgen – oder etwa nicht? „Wird der Live-Ticker des Spiels über die Internetverbindung des Arbeitgebers übertragen, handelt es sich hierbei um eine private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit. Sofern der Arbeitgeber diese nicht ausdrücklich während der WM 2018 erlaubt, kann das eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten darstellen“, weiß Kai Solmecke. Und selbst wenn du dich über das private Smartphone auf dem Laufenden hältst, verhält es sich nicht viel anders. „Es kommt in diesen Fällen immer maßgeblich darauf an, ob durch die private Nutzung die Arbeitspflicht vernachlässigt wird. Wenn dies der Fall ist und der Chef ein Fußballmuffel ist, droht hier eine Abmahnung.“

Bei der Radionutzung sieht es schon wieder etwas anders aus, wie der Anwalt erklärt: „Hier sagen die Gerichte, bei bestimmten Tätigkeiten ist eine Radionutzung denkbar, solange niemand anders gestört wird und der Mitarbeiter noch genauso in der Lage ist, konzentriert, zügig und fehlerfrei zu arbeiten.“ Aber auch hier könnte der Chef dazwischen grätschen – und die rote Karte zeigen. Also lieber alle Spielregeln vorher festlegen!

Auf zum Autokorso – wie viel Feier ist im Fahrzeug erlaubt?

Finale! Finale! Aus deutschen Innenstädten sind hupende Autokorsos nach wichtigen Siegen des DFB-Teams fast schon nicht mehr wegzudenken. Rechtlich gesehen ist jedoch eigentlich fast alles, was einen „echten“ Autokorso ausmacht, nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Und die StVO gilt auch während einer Weltmeisterschaft natürlich weiterhin uneingeschränkt. Kai Solmecke: „Beispielsweise ist es grundsätzlich Pflicht, sich anzuschnallen – und das gilt auch für einen Autokorso, der nur langsam fährt. Aus dem Fenster lehnen, auf der Motorhaube oder gar auf dem Dach mitfahren ist verboten. Auch ist es eigentlich nicht erlaubt, aus dem fahrenden Auto heraus Fahnen oder Banner zu schwenken.“ Wenn hier etwas schiefgeht, wird die Versicherung je nach Mitverschulden nur teilweise oder gar nicht zahlen.

Übrigens: Selbst das „grundlose Hupen“ ist eine Ordnungswidrigkeit. Ob diese geahndet wird, liegt jedoch im Ermessen der Polizei – und diese wird einen deutschen WM-Sieg hoffentlich als „guten Grund“ akzeptieren!

Achte vor allem darauf, dass du keine anderen Verkehrsteilnehmer oder die Anwohner störst oder sogar gefährdest. Daher achte unbedingt darauf, dass der Fahrer nüchtern ist. Lies hier alles was beim Thema Alkohol am Steuer zu beachten ist.

Privatpartys mit erhöhtem Pegel – gibt es eine Jubelgrenze?

„We Are the Champions“ über die Dolby-Surround-Anlage, dazu der „Gesang“ aus zehn bis 20 glücklichen Kehlen: Bei der WM kann selbst im heimischen Wohnzimmer schon mal Stadionatmosphäre aufkommen – ganz zum Leidwesen einiger Nachbarn. „Geräusche oder Fangesänge beim Fußballgucken sind grundsätzlich so zu halten, dass sie außerhalb der eigenen Wohnung nicht als störend wahrgenommen werden können“, erklärt Kai Solmecke. Daher gilt hier: Wer empfindliche Nachbarn hat, sollte vorsichtshalber nicht zu laut jubeln und unnötigen Lärm vermeiden. Das gilt insbesondere bei den spät terminierten Spielen. Denn auch wenn Deutschland eine Fußballnation ist, ändert dies grundsätzlich nichts daran, dass die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr einzuhalten ist. „Hier gibt es für Fußballfans leider keine Sonderregeln während der Fußball-WM. Lauter Jubel beim ersehnten Tor der deutschen Nationalmannschaft – oder einer anderen – ist daher nach 22 Uhr mit besonderer Vorsicht zu genießen“, so der Rechtsanwalt.

Lies hier mehr zum Thema Ruhestörung.

Public-Viewing-Veranstaltungen – zu laut für die Nachbarn?

Die Live-Übertragung des Spiels der DFB-Elf auf der Großleinwand zu sehen – für viele Fußball-Fans kommt dabei erst richtiges WM-Feeling auf. Gemeinsam macht’s einfach am meisten Spaß. Pünktlich zum Anstoß versammeln sich also wieder Scharen von Fußball-Fans auf den Plätzen der Großstädte, um die Fußball-Nationalmannschaft anzufeuern. Wenn „die Mannschaft“ dann kurz vor dem Abpfiff das erlösende 1 : 0 schießt, kann es auf den Straßen schon mal lauter werden. Bei Massenveranstaltungen wie einem „Public Viewing“ können grölende Fans ein echtes Lärmproblem werden. „Hier können sich Bewohner vorher an die zuständige Verwaltungsbehörde ihrer Stadt wenden und diese bitten, die Fan-Meile zu verlagern oder sie zumindest möglichst anwohnerfreundlich zu gestalten.“ Wenn es draußen dennoch zu laut wird, hilft wohl nur noch eins: Mitfeiern!

„Public Viewing“ – wer darf ein öffentliches „Rudelgucken“ veranstalten?

Doch wer darf so ein „Rudelgucken“ eigentlich ausrichten? „Fans, die ein „Public Viewing“ auf einem öffentlichen Platz veranstalten möchten, müssen eine größere Versammlung vorher von der Stadt genehmigen lassen und eine Public-Viewing-Lizenz beantragen“, so Rechtsanwalt Solmecke. Grundsätzlich rät der Anwalt aber vom selbst organisierten „Public Viewing“ ab. „Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Besucher verantwortlich. In einem Wohngebiet könnten sich außerdem die Anwohner gestört fühlen. Wird darauf keine Rücksicht genommen und kein Lärmschutz erreichtet, muss der Ausrichter auch dafür geradestehen.“ Für ein entspanntes Spiel sollte man sich also lieber einem offiziellen „Rudelgucken“ anschließen.

Mit diesen Tipps steht einem entspannten Fußball-Fest eigentlich nichts mehr im Wege. Jetzt heißt es nur noch Daumen drücken und anfeuern, damit die Jungs von Joachim Löw den WM-Titel aus Russland nach Hause bringen!

picture

ROLAND Newsletter erhalten

Bleiben Sie mit unseren Tipps für den Alltag sicher im Recht!
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 28. Mai 2018 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Kai Solmecke kennt sich mit dem Zivilrecht bestens aus. Er ist Gründungspartner der Siegburger Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte, die inzwischen an sechs Standorten im Rheinland vertreten ist. Mit ihrem großen Rechtsanwaltsteam deckt die Kanzlei eine Vielzahl an juristischen Fachgebieten ab, so zum Beispiel Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Miet-und WEG-Recht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei vertritt sowohl mittelständische Unternehmen als auch Verbraucher.

Kai Solmecke

Kai Solmecke

Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“