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Rentenbesteuerung: Steuerfreibetrag, Steuerhöhe & Co.

Leben & Freizeit

Du gehörst noch nicht zum alten Eisen, aber deine Rentnerzeit rückt langsam näher? Dann willst du bestimmt in Erfahrung bringen, wie viel Geld dir als Rentner bleiben wird. Leider haben wir für dich als angehenden Rentner gleich vorneweg eine schlechte Nachricht. Denn, während dein Vater oder Großvater noch aus dem Vollem schöpfen konnten, wird es dich härter erwischen: Auf deine Rente musst du Steuern zahlen.

Die Rentenbesteuerung ist so neu nun auch wieder nicht. Sie wurde bereits 2005 beschlossen und eingeführt. Was genau ist die Rentenbesteuerung eigentlich? Dieser Frage wollen wir in diesem Ratgeber genauer auf den Grund gehen. Auf den ersten Schreck wollen wir dich gleich wieder etwas beruhigen:

„Selbst, wenn man seine Rentenbezüge voll versteuern muss, bedeutet das nicht, dass man am Ende Steuern zahlen muss“, so Anwalt Sören Riebenstahl.

Demnach kommt es darauf an, wie viel Rente ein Rentner haben kann, ohne Steuern zahlen zu müssen. Rentner werden also nur dann zur Steuerkasse gebeten, falls ihre Einnahmen einen gewissen Grundfreibetrag übersteigen. In dem Zusammenhang gilt es festzustellen, wie hoch die Rentensteuer ist.

Oder ist das jetzige Modell der Rentenbesteuerung am Ende sogar verfassungswidrig? Wäre es nicht schön, wenn die Rentenbesteuerung demnach für das Jahr 2021 wegfiele? Der Bundesfinanzhof hatte Ende Mai 2021 darüber zu entscheiden. Das Urteil dazu findest du am Ende dieses Artikels …

Was genau ist die Rentenbesteuerung?

Die Rentenbesteuerung bedeutet, dass Renten seit 2005 grundsätzlich einkommen- oder lohnsteuerpflichtig sind. Die Regelungen erweisen sich weder als vorteilhaft noch als nachteilig. Sie scheinen vielmehr ausgewogen. Denn auf der einen Seite hast du mit der Zahlung der Beiträge in die Rentenversicherung deine Steuerlast reduziert. Schließlich kannst du sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendungen gewinnbringend geltend machen. Auf der anderen Seite müssen genau diese Renten aus der Rentenkasse als Einkommen versteuert werden.

„Diese nachgelagerte Besteuerung hat jedoch auch seine Vorteile“, führt Anwalt Sören Riebenstahl. „Denn unterm Strich ist die Steuerlast für den Rentner geringer, weil auch die Rente niedriger als das Einkommen zur Berufszeit ausfällt.“

Wie hoch ist denn nun die Rentenbesteuerung?

Als damals das neue Alterseinkünftegesetz eingeführt wurde, musste der Rentner seine Rente zu 50 Prozent versteuern. Seitdem steigt der Prozentsatz der zu versteuernden Rente jährlich um weitere zwei Prozent. Sodass wir heute von 2005 bis zum Jahr 2020 bei einer Rentenbesteuerung von 80 Prozent angelangt sind. Im Zeitraum zwischen 2020 und 2040 steigt die Rentenbesteuerung nur noch um einen weiteren Prozentpunkt pro Jahr.

Daraus ergibt sich folgendes Rechenbeispiel für das Jahr 2021:

50 Prozent (2005) + 15 Jahre (bis 2020) x 2 Prozent + 1 Prozent (2021) = 81 Prozent

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Rentenbesteuerung: Rechner und Tabelle

Nun kommt es ganz auf dich an: Wenn du weniger Rentensteuern bezahlen willst, dann müsstest du womöglich darüber nachdenken, dein Renteneintrittsalter zu senken. Denn das Jahr deines Renteneintritts bestimmt die Höhe des steuerpflichtigen Teils deiner Rente. Wie bereits erläutert, musste die Rentenzahlung 2005 mit 50 Prozent versteuert werden. Im Jahr 2023 sind es schon 83 Prozent!

Aber dieser Steuersatz sagt noch nichts darüber aus, wie viel Steuern du wirklich zahlen musst, oder ob du überhaupt Steuern zu zahlen hast.

An einem Beispiel wollen wir herausfinden, wie die Rentensteuer berechnet wird. Mit Hilfe des Rentenbesteuerungs-Rechners lässt sich der genaue Betrag ermitteln.

Gehen wir davon aus, du hast eine Bruttoaltersrente von monatlich 1.100 Euro (13.200 Euro im Jahr).

Dann beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente für das Jahr 2020 insgesamt 80 Prozent, demnach 10.560 Euro. Vorausgesetzt du bist nicht mehr in der Kirche und hast darüber hinaus auch keine weiteren Einkünfte, ergibt sich folgende Rentenbesteuerung nach der Tabelle:

Bruttoaltersrente: 10.560 Euro

  • Krankenversicherung: 1.082,40 (8,2 Prozent auf die Altersrente)
  • Pflegeversicherung: 270,60 Euro
  • Werbungskosten (Pauschbetrag): 102,00 Euro
  • Sonderausgaben (Pauschbetrag): 36,00 Euro

= zu versteuerndes Einkommen: 9.069,00 Euro

Da die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag wegfallen, liegt deine Gesamtsteuerbelastung bei 0,00 Euro.

Besteuerung von Riester-Rente oder Pension: Was muss ich beachten?

Wenn du zu deiner Altersvorsorge eine Riester-Rente abgeschlossen hast, weißt du vielleicht bereits, was auf dich zukommt. Denn die Frage „Muss ich als Rentner meine Riester-Rente versteuern?“ müssen wir leider mit ja beantworten.

„Auch die Riester-Rente ist von der nachgelagerten Besteuerung betroffen“, teilt Rechtsanwalt Sören Riebenstahl mit.

Die Auszahlungen aus der Riester-Rente sind später einmal mit deinem persönlichen Steuersatz voll zu versteuern. Als Trost dient sozusagen das im Alter eher niedrige Einkommen, welches den Steuersatz dadurch absenken lässt. Dennoch musst du die gesamte Rente versteuern, ganz im Gegensatz zu etwa Renten- oder Lebensversicherungen. Diese wurden zwar während des Ansparens nicht weiter gefördert (Zulagen, Steuervorteile), dafür ist in diesen Fällen nur der Ertragsteil zu versteuern, d. h. was du zusätzlich zu deinen Einzahlungen erwirtschaftet hast. Hier kannst du deine Riester-Rente berechnen.

Kann man Pension und Rente zusammen versteuern?

Für den Fall, dass du vor dem Beamtenverhältnis erwerbstätig warst und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hast, stellt sich auch für dich die Frage der Besteuerung.

In dem Fall ist es tatsächlich so, dass deine Rentenansprüche auf die Pension angerechnet werden – obwohl beide Ansprüche unabhängig voneinander entstanden sind. Dennoch ist die Rechtsprechung hier eindeutig, sodass es sich kaum lohnen wird, rechtlich dagegen vorzugehen.

Während also gesetzliche Renten mit den Pensionen miteinander „verrechnet“ bzw. angerechnet werden, verhält es sich bei den Renten aus privater Versicherung günstiger. Diese und sonstige Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, unabhängig von deiner Beamtenzeit, werden dagegen nicht angerechnet.

Steuerfreibeträge: Wie viel Rente ist steuerfrei? Was sind Grundfreibeträge für Rentner?

Zu den Steuerfreibeträgen zählen der Rentenfreibetrag und der Grundfreibetrag.

Wie bereits erläutert, wurde für die Einführung der nachrangigen Steuern eine lange Übergangsphase eingerichtet. Der jeweilige Rentenbetrag wird dabei unterteilt in die zu versteuernde und die steuerfreie Rente. Im Jahr 2005 betrug der Anteil jeweils 50 Prozent. Schon ab dem Jahr 2006 musste deine Rente zu 52 Prozent versteuert werden, wodurch der verbliebene Anteil von 48 Prozent den Steuerfreibetrag für Rentner darstellte und demnach nicht der Steuerlast unterlag.

Als Rentenfreibetrag bezeichnet man demnach den „unbesteuerten“ Anteil.

Der Grundfreibetrag gilt als der wichtigste Steuerfreibetrag. Er gilt für jeden Bürger in gleicher Form und Höhe und wird automatisch angerechnet. In der Höhe ist er allerdings veränderlich: Im Jahr 2020 betrug der Grundfreibetrag noch 9.408 Euro. 2023 liegt er mit 10.908 Euro etwas höher. Dies ist aktuell der Betrag, bis zu dem dein Einkommen nicht zu versteuern ist (ab 2024: 11.604).

Liegen die Bezüge des Rentners nun über dem Grundfreibetrag, so muss er beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben und unter Umständen entsprechend Steuern zahlen.

Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs – ist die Rentenbesteuerung verfassungswidrig?

Das Urteil ist seit dem 31. Mai 2021 gefällt: Nein, die Rentenbesteuerung ist nicht verfassungswidrig, die Klage wegen des Vorwurfs der Doppelbesteuerung wurde zurückgewiesen.

Damit wären dann auch deine Hoffnungen begraben, als Rentner weniger Steuer zahlen zu müssen. Oder doch nicht?

Darum ging’s:

Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte in seiner Entscheidung klar, dass es nicht um die Rechtmäßigkeit der Rentenbesteuerung für alle Rentner an sich gehe, sondern über zwei einzelne Fälle zu entscheiden habe.

In einem der Fälle ging es um einen Zahnarzt, der gegen die Doppelbesteuerung der Renten klagte. Der Zahnarzt war sowohl als Angestellter als auch später im Selbstständigenstatus tätig. Renten bezog er sowohl aus der gesetzlichen Rentenversicherung, dem zahnärztlichen Versorgungswerk und daneben aufgrund mehrerer privater Rentenversicherungen.

Bereits das Finanzgericht Kassel hatte zwar festgestellt, dass tatsächlich eine Form von Doppelbesteuerung vorläge, diese jedoch geringfügig sei. Daraufhin wurde die Klage als unbegründet zurückgewiesen.

Diese Auffassung wurde nun durch das Urteil des BFH bestätigt.

Mit Blick in die Zukunft hat der BFH allerdings Änderungen angemahnt, die die Besteuerung von Renten betreffen. Auf viele deutsche Rentner käme in den nächsten Jahren eine überhöhte Steuerlast zu. Deswegen dürften in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mit einbezogen werden. Der Rentenfreibetrag werde von Jahr zu Jahr kleiner, sodass er oftmals nicht mehr ausreiche, „um die aus versteuerten Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren“.

Hinweis:

Du bist der Meinung, auch deine Rentenanwartschaften sollten geprüft werden und unter Umständen vor Gericht verhandelt werden? Wenn du dich in Steuerfragen rechtlich beraten lassen möchtest, empfehlen wir dir eine Rechtschutzversicherung. In derartigen Fällen kann diese als Hilfeleistung dienen und beispielsweise die Kostenübernahme vor Gericht sicherstellen!

Unser Tipp: einfache Steuererklärung für Rentner

Wir hoffen, dir mit diesem Ratgeber einen hilfreichen ersten Einblick in das Gebiet Rentenbesteuerung geliefert zu haben. Die meisten deiner Fragen sind hiermit beantwortet und du möchtest jetzt nackte Zahlen sehen? Dann wollen wir dir mit der Steuererklärung für Rentner eine weitere Übersicht an die Hand geben, damit du für die Einreichung der Steuererklärung während deiner Rentnerzeit bestens gerüstet bist.

Anwalt Sören Riebenstahl ergänzt hierzu: „In jeder Erhöhung der Rentenbezüge steckt zugleich die Gefahr, plötzlich steuerpflichtig zu werden. Auch wenn dies nicht gleichzeitig bedeutet, dass auch Steuern zu zahlen sind, so muss jeder individuelle Fall natürlich überprüft werden.“

Folgende Punkte sollten u. a. zu deiner persönlichen Checkliste gehören:

  • Gibt es neben der Rente sonstige Einnahmen wie z. B. Vermietung, Kapitaleinnahmen, Selbstständigkeit etc.?
  • Liege deine Einkünfte als Alleinstehender (2023: 10.908 Euro) bzw. als Ehepaar (2023: 21.816 Euro) unter der Grenze, sodass du keine Steuererklärung abgeben musst?
  • Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, sodass du keine Steuern zu zahlen hast?
  • Wenn du mit deinen Einkünften darüber liegst: Wie hoch sind deine abzugsfähigen Ausgaben wie z. B. Krankheitskosten und Versicherungsbeiträge?

Diese und weitere Fragen werden in der Übersicht zur vereinfachten Steuererklärung für Rentner näher erläutert.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 16. März 2022 veröffentlicht und am 22. November 2023 aktualisiert (Haftungsausschluss).

Rechtsanwalt Sören Riebenstahl ist seit 2005 Partner der Kanzlei Winter Rechtsanwälte in Bergisch Gladbach. Er ist Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht und betreut dort unteranderem auch Geschäftsführer, AG-Vorstände und leitende Angestellte. Außerdem verfügt er weitere Kenntnisse über gewerblichen Rechtsschutz, Marken- und Urheberrecht und viele weitere Themen. Sören Riebenstahl hilft Mandanten in unterschiedlichen Lebenslagen des beruflichen und sozialen Bereiches. Neben dem Standort Bergisch Gladbach ist die Kanzlei Winter Rechtsanwälte noch in Köln vertreten.

Sören Riebenstahl

Sören Riebenstahl

Kanzlei Winter Rechtsanwälte

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“