Sonderregelungen für unsere Kunden I ROLAND

Maßnahmen zur Unterstützung unserer Kunden

Hier finden ROLAND-Kunden einige Erleichterungen, die Sie bei finanziellen Schwierigkeiten nutzen können.

Sonderregelungen für unsere Kunden

Die Folgen der Corona-Krise machen sich weiterhin in allen Lebensbereichen bemerkbar. Infolgedessen gibt es zahlreiche Herausforderungen und gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaft. Sowohl Privat- als auch Gewerbekunden stellen sich die Frage, wie sie ihre finanziellen Schwierigkeiten in den Griff bekommen sollen. Hier können sich unsere Kunden auf die Unterstützung von ROLAND Rechtsschutz verlassen, denn ROLAND steht für Mut, Kampfgeist, Sinn für Recht und Gerechtigkeit sowie Hilfsbereitschaft, Fairness und Stärke.

Um Sie als Kunden zu unterstützen, haben wir temporäre Sonderregelungen zu Ihren Versicherungsverträgen getroffen. Hier finden Sie Erleichterungen, die Sie bei finanziellen Schwierigkeiten nutzen können. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Ihr Vermittler zur Verfügung. Haben Sie Ihren ROLAND-Vertrag direkt bei uns abgeschlossen, wenden Sie sich bitte mit allen Fragen einfach an unsere Kollegen unter der Hotline – 0221 – 8277 - 500 .

Für ROLAND-Kunden

Für ROLAND-Kunden

Sie erreichen uns rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, unter der folgenden Telefonnummer:

0221 8277-500
Für ROLAND-Gewerbekunden

Für ROLAND-Gewerbekunden

Die Spezial-Hotline für Gewerbekunden erreichen Sie unter der folgenden Telefonnummer:

0221 8277-510
Kein ROLAND Kunde?

Kein ROLAND Kunde?

Wenn Sie kein ROLAND-Kunde sind, wenden Sie sich an die (kostenpflichtige) telefonische Rechtsberatung unseres Partners Jurpartner.

jurpartner.de
Schnelle Rechtsauskunft über das Service-Portal

Schnelle Rechtsauskunft über das Service-Portal

JurLine Call-Back – Anwalts-Rückruftermin online vereinbaren. Loggen Sie sich in das Service-Portal ein.

Zum Service-Portal

Maßnahmen zur Unterstützung unserer Privatkunden

Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten

Da wir uns in einer Krisensituation befinden, dessen Umfang und Dauer nicht absehbar ist, bieten wir Ihnen einen Mahnstopp zur Erleichterung von finanziellen Engpässen an. Sobald unsere Kunden ihre Beiträge nämlich nicht fristgerecht zahlen können, geraten sie in Verzug. In diesem Fall bekommen sie eine Mahnung, mit der Aufforderung ihren Beitrag zu bezahlen. Damit Sie, als unser Kunde, nicht in einen Mahnprozess geraten, können Sie den Mahnstopp in Anspruch nehmen. Dies können Sie ganz einfach mit Ihrem Vermittler umsetzen – sprechen Sie ihn darauf an.

Änderung der Zahlungsweise

Um Ihre finanziellen Verpflichtungen zu reduzieren, haben Sie die Möglichkeit Ihre laufenden Beiträge auf eine unterjährige Zahlungsweise umzustellen. Sie können bis zum 30. Juni 2020 entscheiden, ob Sie Ihre Beiträge monatlich, vierteljährlich, in halbjährlichen oder jährlichen Zeitabständen zahlen möchten. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie Ihren Beitrag noch nicht bezahlt haben. Falls Sie die Jahresprämie bereits bezahlt haben, können Sie die Zahlungsweise erst mit der nächsten Hauptfälligkeit umstellen lassen. Beachten Sie bitte dabei, dass eine rückwirkende Änderung nicht möglich ist. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, sprechen Sie Ihren Vermittler darauf an.

Weitere rechtliche Informationen zu Corona

Wenn Sie ROLAND-Kunde sind und rechtliche Fragen zum Corona-Thema haben, dann steht Ihnen unsere Corona-Hotline zur Verfügung, die Sie unter der Telefonnummer 0221 – 8277-500 erreichen können.

Gleichwohl zeigen wir Ihnen auf, weswegen eine Rechtsschutz-Versicherung insbesondere zu Krisenzeiten sinnvoll ist: Warum Sie Ihre Rechtsschutz-Versicherung während der Corona-Krise nicht kündigen sollten

Hier finden Sie auch weitere rechtliche Informationen zu Corona.

Maßnahmen zur Unterstützung unserer Gewerbekunden

Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten

Da wir uns in einer Krisensituation befinden, dessen Umfang und Dauer nicht absehbar ist, bieten wir Ihnen einen Mahnstopp zur Erleichterung von finanziellen Engpässen an. Wenn Sie durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten, dann können wir Ihnen einen Mahnstopp gewähren. Demnach geraten Sie nach Absprache mit Ihrem Vermittler nicht in einen Mahnungsprozess. Dies führt dazu, dass Ihr Vertrag bestehen bleibt und Sie unsere Leistungen weiterhin in Anspruch nehmen können.

Änderung der Zahlungsweise

Um Ihre finanziellen Verpflichtungen zu reduzieren, haben Sie die Möglichkeit Ihre laufenden Beiträge auf eine unterjährige Zahlungsweise umzustellen. Sie können bis zum 30. Juni 2020 entscheiden, ob Sie Ihre Beiträge monatlich, vierteljährlich, in halbjährlichen oder jährlichen Zeitabständen zahlen möchten. Diese Option können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihren Beitrag noch nicht gezahlt haben. Falls Sie die Jahresprämie bereits bezahlt haben, können Sie die Zahlungsweise erst mit der nächsten Hauptfälligkeit umstellen lassen. Beachten Sie bitte dabei, dass eine rückwirkende Änderung nicht möglich ist.

Ruheversicherung

Sie haben einen Fuhrpark und können aktuell nicht alle Fahrzeuge nutzen? Auf Anfrage haben Sie jetzt die Möglichkeit Ihren Verkehrs-Rechtsschutz ruhen zu lassen. Das gilt für Kunden mit Flotten und kommerziell genutzten Fahrzeugen, die wegen der Corona-Krise aktuell nicht abgemeldet werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Prämie auf der Police separat ausgewiesen ist. Bei Paketdeckungen geht es also nicht. Nach Ende der Ruhendstellung läuft der Vertrag wie gehabt weiter.

Weitere rechtliche Informationen zu Corona

Wenn Sie ROLAND-Kunde sind und rechtliche Fragen zum Corona-Thema haben, dann steht Ihnen unsere Corona-Hotline zur Verfügung. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 0221 – 8277- 510.

Sie haben keine Rechtsschutz-Versicherung? Dann können Sie sich an unseren Partner Jurpartner wenden. Bei Jurpartner bekommen Sie eine kostenpflichtige telefonische Rechtsberatung durch einen Partneranwalt. Dieses Angebot können sowohl Privat- als auch Gewerbekunden in Anspruch nehmen.

Hier erhalten Sie 7 Gründe, weswegen eine Rechtsschutzversicherung in Krisenzeiten sinnvoll ist.