Mobbing am Arbeitsplatz keine Seltenheit.

Mobbing am Arbeitsplatz – was sagt das Arbeitsrecht?

Karriere & Beruf

Das wöchentliche Abteilungs-Meeting steht an und der Chef verhält sich wie der König im Affenstall. Er schreit herum, beleidigt einzelne Mitarbeiter vor den anderen Kollegen oder kritisiert unverhältnismäßig. Oder: Informationen werden bewusst vorenthalten, es wird manipuliert und getäuscht.

Szenen wie diese kennen Fans der Serie Stromberg aus dem Fernsehen. Dort lachen wir über den Chef, der alle beleidigt und bloßstellt.

In der Realität vergeht uns jedoch schnell das Lachen. Denn gerade im beruflichen Alltag ist Mobbing am Arbeitsplatz keine Seltenheit: Laut einer Studie des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Statista wurde fast jeder Dritte an seiner beruflichen Wirkungsstätte schon einmal gemobbt.

Für die Betroffenen bedeutet das: Morgens aufstehen und mit einem mulmigen Gefühl zur Arbeit gehen. Oftmals begleitet von Bauchschmerzen oder Nervosität. Was man bei Mobbing am Arbeitsplatz tun kann, wie es zu beweisen ist und ob man sich wegen Mobbing krankschreiben kann, erklären wir in diesem Artikel. Bei der rechtlichen Einordnung unterstützt uns ROLAND Partneranwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Monika Majcher-Byell von der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Die klare Definition von Mobbing lautet: Wenn Betroffene über einen längeren Zeitraum mindestens einmal pro Woche direkt oder indirekt angegriffen, sozial ausgegrenzt oder fertiggemacht werden, spricht man von Mobbing. Dabei unterscheiden Experten zwischen drei Arten von Mobbing.

Bossing

Die oben genannten Beispiele fallen unter das sogenannte Bossing. Das bedeutet, dass der Vorgesetzte in diesen Fällen den aggressiven Part ausübt – meist um eine gewisse Unterwürfigkeit zu vermitteln.

Staffing

Eher selten kommt es vor, dass die Untergebenen ihren Chef mobben und zum Beispiel unwahre Behauptungen aufstellen, um ihn loszuwerden. Das nennt sich dann „Staffing“. Dabei werden oft Arbeitsanweisungen ignoriert, um den Vorgesetzten bloßzustellen.

Klassisches Mobbing

Häufig verbreitet ist das klassische Mobbing, also gezielte Hänseleien und Einschüchterungen unter hierarchisch gleichgestellten Kollegen. Am häufigsten findet Mobbing am Arbeitsplatz in Form von direkter sozialer Interaktion statt.

Cybermobbing

Das vor allem unter Jugendlichen verbreitete Cybermobbing wird hingegen am Arbeitsplatz eher vereinzelt festgestellt. Dabei erfolgen die Angriffe in digitaler Weise über Social-Media-Plattformen, firmeninternen Foren oder sogar direkt per Mail.

Mobbing am Arbeitsplatz – Was tun?

Doch wie verhalte ich mich bei Mobbing, wenn Kollegen mich konsequent ignorieren und bewusst ausgrenzen? „Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Mitarbeiter zu schützen und zu unterstützen. Er hat die Möglichkeit, den mobbenden Mitarbeiter abzumahnen oder zu kündigen. Dies fällt unter seine Fürsorgepflicht.“, sagt Fachanwältin für Arbeitsrecht Monika Majcher-Byell. „Suchen Sie das Gespräch und setzen Sie sich zur Wehr. Denn systematisches Mobbing macht krank.“

Zur Not hilft der Betriebsrat oder die Personalabteilung des Unternehmens, insbesondere dann, wenn sich die Beschwerde gegen den Arbeitgeber selbst richtet. Aber auch hier sollte der erste Schritt das persönliche Gespräch sein: „Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Vorgesetzter sich aktiv gegen Sie einsetzt und auch persönlich versucht, Sie zu degradieren oder öffentlich bloß zu stellen, dann müssen Sie das persönliche Gespräch suchen. Natürlich kann es mal sein, dass man etwas sagt, was man gar nicht so meinte und es falsch rübergekommen ist. Gerade dann ist ein klärendes Gespräch immer von Vorteil“, empfiehlt die Arbeitsrechtlerin.

Hilft das alles nichts, habe das Mobbing-Opfer gegenüber seinem Arbeitgeber und dem Mobber einen Unterlassungsanspruch sowie ein Anrecht auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Mittlerweile erkennen die Gerichte dies auch an.

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Wie kann man Mobbing am Arbeitsplatz beweisen?

Aber wie kann man Mobbing beweisen? Um vor Gericht etwaige Unterlassungsansprüche oder Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, hat Fachanwältin Majcher-Byell noch einen Tipp parat: „Wenn Sie gemobbt werden, haben Sie die volle Darlegungs- und Beweislast für das Mobbing und die hierdurch entstandenen psychischen bzw. physischen Folgen. Führen Sie also am besten ein Tagebuch, in dem Sie auflisten, wann, wie und durch wen Sie sich schikaniert gefühlt haben.“

Eine gewissenhafte Führung eines sogenannten Mobbing-Tagebuchs hat sogar häufig positive Auswirkungen auf das Selbstvertrauen der Betroffenen, da konkrete Angaben zu einzelnen Vorfällen getätigt werden können. Zu beachten und zu vermeiden sind allerdings heimliche Ton- und Videoaufnahmen. Hierbei handelt es sich u.a. um eine Verletzung des Datenschutzes und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Kann man sich bei Mobbing krankschreiben lassen?

„Ja, können Sie! Und das sollten Sie auch tun, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie es psychisch nicht mehr aushalten“, betont die Arbeitsrechtlerin Majcher-Byell. Schikane am Arbeitsplatz macht krank! Im Ernstfall stellen Ärzte auch eine entsprechende Krankmeldung aus. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bei Krankheit bis zu sechs Wochen lang weiter.

Allerdings löst das langfristig nicht das Problem, sondern verschiebt es nur nach hinten. Daher sollten Arbeitnehmer die krankgeschriebene Zeit nutzen, um das Problem an seiner Substanz anzugehen. Spätestens in diesem Stadium sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden.

Kündigung wegen Mobbings? Wenn alles nichts nützt

Als letzten Ausweg sollten Mobbing-Opfer darüber nachdenken, den Job zu wechseln. Mit der Kündigung entziehen sich die Betroffenen endgültig den Schikanen des Mobbers. Dies sollte allerdings niemand als persönliche Niederlage empfinden. Schließlich würde laut Statista jeder Siebte bei Mobbing den Job wechseln. Eine neue berufliche Herausforderung kann auch das Selbstbewusstsein beflügeln.

Betroffene können bei genauer Beweisführung in schweren Fällen sogar fristlos kündigen. Die Agentur für Arbeit verhängt dann mit Bescheinigung eines Arztes keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld I.

Fazit

Das Thema Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernst zu nehmendes Problem. Insgesamt geben mehr als 60% der Arbeitnehmer an, Mobbing am Arbeitsplatz erlebt zu haben, wenn auch ‚nur‘ als Zeuge. Hat man selbst das Gefühl, in irgendeiner Form gemobbt zu werden, oder beginnt die berufliche Situation sich auf die Gesundheit niederzuschlagen, ist Handeln angesagt. Sofern es keinen Betriebsrat im Unternehmen gibt, hat man dennoch Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Rechtanwältin Majcher-Byell rät abschließend: „Erkundigen Sie sich bei Ihrem Rechtsschutz-Versicherer und nutzen Sie dort eine telefonische Erstberatung. Oftmals hilft auch ein Mediator weiter.“

Frau und Mann sitzen nebeneinander auf einem Sofa. Sie schauen sich gemeinsam den ROLAND Newsletter auf einem Tablet an.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 23. August 2018 veröffentlicht und am 24.04.2023 aktualisiert (Haftungsausschluss).

Unsere Partneranwältin

Rechtsanwältin Monika Majcher-Byell ist Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie ist seit 2008 als Rechtsanwältin zugelassen und seit dem Jahr 2017 in der Kanzlei RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Passau ausschließlich auf Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, insbesondere in Kündigungsschutzstreitigkeiten spezialisiert.

Monika Majcher-Byell

Monika Majcher-Byell

RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“