Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen für einen Reisepass.

Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen: So geht's!

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Mit der Einbürgerung zur deutschen Staatsangehörigkeit gehen viele Rechte und Pflichten einher. So hat man als Bürger Deutschlands Steuer- und Abgabepflichten wie auch die Schulpflicht. Ebenso gewinnt man auch einige Rechte, wie zum Beispiel das Wahlrecht, eine Mindestsicherung im Inland sowie diplomatischen Schutz im Ausland.

Wer als EU-Ausländer, Arbeitsmigrant oder Flüchtling die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte, sollte sich diesen Rechten und Pflichten bewusst sein. Der Antrag sollte also gut überlegt sein. Wenn du dich zur Einbürgerung entschließt, habe ich gemeinsam mit Rechtsanwalt Henning Meyersrenken ein paar Informationen rund um die Einbürgerung für dich zusammengestellt.

Deutsche Staatsangehörigkeit: Wer bekommt sie?

Jeder Staat hat seine eigenen Gesetze und Regeln, wie man die Staatsangehörigkeit erwerben kann. In Deutschland gibt es zwei Prinzipien, nach denen man automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhält: das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip.

Abstammungsprinzip

„Das sogenannte Abstammungsprinzip besagt, dass Kinder deutscher Eltern allein durch die Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Das Prinzip gilt auch, wenn nur ein Elternteil deutsch ist“, so Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. Je nachdem woher das andere Elternteil stammt, kann das Kind dann zwei Staatsangehörigkeiten besitzen. Eine Besonderheit gibt es bei unverheirateten Eltern, wo nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: In dem Fall muss die Vaterschaft vor Vollendung des 23. Lebensjahres des Kindes gesetzlich anerkannt werden.

Geburtsortprinzip

Laut dem Geburtsortprinzip können in Deutschland geborene Kinder automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn die Eltern in Deutschland lebende Ausländer sind. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen gelten, so Rechtsanwalt Henning Meyersrenken: „Mindestens ein Elternteil muss sich bei der Geburt seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten. Zudem muss der- oder diejenige eine Aufenthaltsgenehmigung haben, die entweder unbefristet ist oder auf Basis des sogenannten Freizügigkeitsabkommens zwischen EU und Schweiz beruht. Sind diese Voraussetzungen vollständig erfüllt, wird das Kind automatisch bei der Geburt zum deutschen Staatsbürger.“

Doch kann man auch die Staatsangehörigkeit in Deutschland erhalten, wenn man nicht in Deutschland geboren wurde oder die Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben? Rechtsanwalt Henning Meyersrenken erklärt: „Gelten weder das Abstammungs- noch das Geburtsortprinzip, hat man als Ausländer nur dann einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen vollständig und rechtmäßig erfüllt sind.“

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Deutsche Staatsangehörigkeit: Voraussetzungen zur Einbürgerung

Einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, also die „Einbürgerung“ kann man sich auch als EU-Ausländer, Flüchtling oder Arbeitsmigranten rechtmäßig „erarbeiten“ – selbst, wenn man nicht in Deutschland geboren wurde. Laut Staatsangehörigkeitsgesetz müssen dafür allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Antragsteller/die Antragstellerin …

  • … hat ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland.
  • … lebt seit mindestens acht Jahren in Deutschland.
  • … sichert sich (und ggf. Familienangehörige) den Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld.
  • … verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse (was „ausreichend“ heißt, erfährst du später).
  • … hat einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden.
  • … wurde nie wegen einer Straftat verurteilt.
  • … bekennt sich zum deutschen Grundgesetz.
  • … hat die alte Staatsangehörigkeit verloren oder aufgegeben.

All diese Punkte müssen erfüllt sein, damit die Einbürgerung vom Amt genehmigt werden kann. Jedoch gibt es auch Maßnahmen, um die Einbürgerung schneller beantragen zu dürfen: „Wer erfolgreich einen Integrationskurs abgeschlossen hat, kann bereits nach sieben statt nach acht Jahren, die Einbürgerung beantragen“, so Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. „Spricht der- oder diejenige bereits besonders gut Deutsch oder engagiert sich mehrere Jahre ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation, kann sich die erforderliche Zahl der in Deutschland verbrachten Jahre auf sechs verringern.“

Übrigens gibt es in puncto Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld Ausnahmen: „Wer zum Beispiel durch eine betriebsbedingte Kündigung seine Arbeit verliert, kann trotzdem seine Chance auf die Einbürgerung wahren. Ebenso sind Bezüge während der Schul-, Ausbildungs- und Studienzeit davon ausgenommen“, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. Auch muss man die bisherige Staatsangehörigkeit nicht zwangsläufig aufgeben. “Es gibt auch die Möglichkeit einer sogenannten Doppelstaatsangehörigkeit.”

Infografik: Deutsche-Staatsbürgerschaft

Antrag auf Einbürgerung: Wie gut muss dein Deutsch sein?

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen will, muss mit dem Antrag auf Einbürgerung unter anderem auch ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Doch was heißt eigentlich „ausreichend“? Laut Rechtsanwalt Henning Meyersrenken sind die ausreichenden Deutschkenntnisse mit dem B1-Niveau des Europäischen Referenzrahmens im Antrag nachweisbar – und zwar in folgenden Formen:

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs eines Integrationskurses
  • Der Zertifikat Deutsch oder andere Sprachdiplome
  • Erfolgreicher Besuch von mindestens vier Jahren an einer deutschen Schule
  • Erfolgreicher Haupt- oder Realschulabschluss oder Abitur an einer deutschen Schule
  • Nachweis über die Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule
  • Abgeschlossene deutschsprachige Berufsausbildung
  • Abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule

Antrag auf Einbürgerung: Das musst du wissen

Antrag, Einbürgerungstest, Grundgesetze, Rechte und, und, und… Um die Staatsangehörigkeit zu wechseln, braucht man neben sämtlichen Unterlagen für den Antrag auch sonst sehr viele Informationen. Es gibt zwar keine gesetzliche Vorschrift, wie der Antrag auf Einbürgerung auszusehen hat. Jedoch stellen die zuständigen Behörden der Kreis- und Stadtverwaltungen entsprechende Formulare für den Antrag auf Einbürgerung bereit, die man tunlichst nutzen sollte.

Ausländer und Ausländerinnen können den Antrag, die Staatsangehörigkeit zu wechseln, ab einem Alter von 16 Jahren stellen. Für Kinder können die Erziehungsberechtigten die Antragsstellung übernehmen.

Gebühr: Das kostet die Einbürgerung

Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, ist durch den Antragsteller eine Gebühr zu entrichten, die sich aktuell auf 255 Euro beläuft. Für Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, kostet die Einbürgerung jeweils 51 Euro. Übernehmen Kinder allein, also ohne ihre Eltern, die deutsche Staatsbürgerschaft kostet das dennoch 255 Euro.

Die Gebühr kann in Ausnahmefällen übrigens reduziert werden, zum Beispiel wenn der Antragsteller nur ein geringes Einkommen hat oder mehrere Kinder mit eingebürgert werden sollen. Falls du noch detailliertere Informationen rund um das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) brauchst, schau’ mal hier.

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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 19. März 2019 veröffentlicht (Haftungsausschluss).

Unser Partneranwalt

Henning Meyersrenken ist Seniorpartner der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Leipzig und Schwedt. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken selbst ist hauptsächlich auf den Gebieten des Zivilrechts tätig. Speziell im Vertragsrecht berät und vertritt er Mandanten bundesweit unter anderen in Fragen betreffend Kaufverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, bei Vertragsstörungen jeder Art, bei der Gestaltung von Verträgen etc. Die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz bietet mit derzeit acht Anwälten und Fachanwälten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, darunter auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht.

Henning Meyersrenken

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Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz

Dieser Beitrag ist Teil der Serie „Privatrechtsschutz“